Wir erinnern uns an die Kabinettsklausur im Oktober 2025. Alle Hoffnungen ruhten auf ihr. Es wurden mögliche Entlastungen für den Staat und die Bürger diskutiert. Insgesamt 80 Maßnahmen wurden geplant. Was danach kam und noch kommen wird ist aber leider das glatte Gegenteil dessen, was versprochen wurde.
Ein handlungsfähiger, bürokratiearmer Staat sei nicht nur die beste Wirtschaftsförderung, sondern auch die Voraussetzung beispielsweise für den Kampf gegen den Klimawandel sowie wichtig für die Akzeptanz der Demokratie, heißt es dieser Tage aus Regierungskreisen. Den bürokratiearmen Staat hat die Bundesregierung aber offensichtlich nicht bei jedem Gesetzesvorhaben fest im Blick.
Das Tariftreuegesetz
Wenn einmal oder zweimal nicht genügen, um es deutlich zu machen, dann eben hier zum dritten Mal: Das Tariftreuegesetz taugt nicht. Es ist verfassungswidrig, weil es weder geeignet, noch erforderlich und schon gleich nicht verhältnismäßig ist. Es mag den legitimen Gesetzeszweck verfolgen, faire Arbeitsbedingungen und einen gerechten Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge zu sichern. Aber diesen Zweck wird das Gesetz so, wie man es nun umgesetzt hat, schwerlich erreichen.
Ich will neuerlich keinen Zweifel daran aufkommen lassen, dass ich zur Tarifbindung stehe. Sie kann uns auch helfen, gerechte Vergütungen zu zahlen. Tarifverträge verhindern Wettbewerbsverzerrung, gewähren eine gerechte Vergütung, und erhöhen die Arbeitgeberattraktivität. Das sind alles Pluspunkte. Ihr Nachteil: sie sind zu komplex geworden und müssen inhaltlich deutlich entschlackt werden, damit sie wieder handhabbar sind. Das gilt für die Tarifwerke fast jeder großen Branche – ist aber eine Aufgabe, die allein den Tarifparteien zufällt!
Um es klar zu sagen: Kein Unternehmen – keines! - schafft es, einen Teil der Belegschaft für nur den Zeitraum eines Auftrages tarifgemäß zu bedienen. Vor 30 Jahren wäre das noch einfach möglich gewesen. Da gab es Grundlohn, Weihnachtsgeld und zusätzliches Urlaubsgeld. Heute gibt es beispielsweise in der Metall- und Elektroindustrie Grundlohn, Leistungszulage, Transformationsgeld, tarifliches Zusatzgeld 1, tarifliches Zusatzgeld 2, zusätzliches Urlaubsgeld und eine Sonderzahlung. Von unterschiedlichen Zulagen aufgrund von Mehrarbeit, Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit, Schicht- und Wechselschichtdiensten und… und… und… ganz zu schweigen. Und das auch noch in nahezu jedem Bundesland unterschiedlich.
Kein Kollege und keine Kollegin – und wir haben dort hervorragende Kolleginnen und Kollegen – aus dem BMAS wäre in der Lage, hier – für sagen wir einmal die Monate Mai bis Oktober eines Auftrages – das "richtige" Tarifentgelt zu bemessen. Die Wette gilt – wer nimmt sie auf?
Die Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie
Es wird kommen, es muss kommen, das Umsetzungsgesetz zur Entgelttransparenzrichtlinie. Es wird (wieder) ein Verwaltungsmonster werden (müssen). Am Zweck, Entgeltgerechtigkeit herzustellen, mag ich kein Jota eines Zweifels lassen. Aber auch hier steht das "wie" im Vordergrund.
Manchmal wünscht man sich schwedische Verhältnisse: Eine schwedische Besonderheit nennt sich "offentlighetsprincipen". Jeder Bürger und jede Bürgerin kann bei den Steuerbehörden Gehälter anderer Personen abfragen. Warum eigentlich nicht? Individuelle Ansprüche durchzusetzen wäre mit dieser Information kein Problem. Aber auch der Aufwand der Arbeitgeber ist hier kein Problem, denn er geht gegen Null. Nur wenn Ansprüche abgewehrt werden sollen, müssen Arbeitgeber eben darlegen, weshalb und warum ein anderer Referenzbeschäftigter gegebenenfalls eben doch nicht vergleichbar ist.
Und bei uns?
Engelttransparenzrichtlinienumsetzungsgesetz. Vielleicht wird es auch "Drittes Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/970 vom 10. Mai 2023" heißen – auch nicht wirklich sexy, pardon.
Was mit Sicherheit kommen wird: Wir müssen anonym das Entgelt (weiter Entgeltbegriff!) der Referenzbeschäftigten (wer ist das?) rapportieren. Haben wir das gemacht, kann der oder die Beschäftigte klagen. Was, wenn im Berechnungssystem ein Fehler steckt? Gerade verdienen sich Beratungsunternehmen eine goldene Nase an der Erstellung von Reporting-Programmen. Man braucht keine seherischen Fähigkeiten, um heute schon zu wissen, dass diese fehleranfällig sind und es kommen wird wie so oft, dass statt eines Ergebnisses auf Knopfdruck viel Handarbeit nachgeschoben werden muss.
Das Arbeitszeitgesetz
Ein Versäumnis erster Güte. Es wird viel darüber geredet, aber nichts umgesetzt. Zumindest eine der Koalitionsparteien "[…] plant eine Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes, um eine wöchentliche Höchstarbeitszeit einzuführen […]". Andererseits torpediert man das mit kaum ernst zu nehmenden "Anstößen" (eher: Ausrutschern) zum Thema "Lifestyle Teilzeit", oder zu Karenztagen. Arbeitszeit – kein Thema, außer bei den Praktikern? Ein erster zaghafter Versuch verschwand schnell wieder in den Schubladen, nachdem es Kritik von allen Seiten hagelte. Wo dringender Handlungsbedarf besteht, und das bereits seit Jahren, wird nach wie vor nichts unternommen. Andere Scheingefechte werden zumindest versuchsweise in Gang gebracht. Schade. Was die Unternehmen dringend brauchen, ist Rechtssicherheit – und die gibt es derzeit, insbesondere wegen der Zeiterfassungsthematik, nicht.
Und wenn dann doch noch ein neues Arbeitszeitgesetz kommt, dann fürchte ich, wird die deutsche von Bürokratie geprägte Gesetzgebung die Spielräume, die der EuGH aufgezeigt hat, nicht nutzen. Ausnahmen von der Zeiterfassung für bestimmte Beschäftigungsgruppen etwa, wie beispielsweise für Beschäftigte im Homeoffice, im Außendienst oder für außertariflich Beschäftigte. Das wäre ja Entbürokratisierung. Schon deswegen sehe ich da pessimistisch in die Zukunft.
Die Betriebsratswahlen…
… dürfen hier nicht fehlen. Umständlich, teuer, Unternehmen und Beschäftigte sind hier nur schwer zur Teilnahme zu motivieren. Was wäre es für ein Segen, das elektronisch umsetzen zu können. Können könnte man es ja längst, nur dürfen tut man es nicht. Meine These: Online-Wahlen würden eine höhere Wahlbeteiligung sichern, weil es nun mal einfacher ist, ein Kreuz elektronisch zu machen als zur Wahl zu gehen. Aber Chance vertan, die Betriebsratswahlen laufen bereits.
Fazit: Die Bundesregierung liefert nicht
Die Bundesregierung liefert nicht, was sie versprochen hat. Nicht, dass eine andere Regierung unbedingt Entbürokratisierung brächte. Nein, ich plädiere keinesfalls dafür, anderen politischen Richtungen eine "Chance" zu geben. Ich möchte nur, dass der Gesetzgeber auf die Bedürfnisse der Praxis eingeht. Was mich angeht: Ein klares Ja zu Tarifbindung, ein klares Ja zu Entgelttransparenz, zum Arbeitszeitgesetz und zu Betriebsräten! Ich bin weder ein Freund einer Fundamentalopposition, wie man sie in der Verbandslandschaft auf der einen Seite, oder von Totregulierung, wie man sie auf der anderen Seite mitunter hören mag.
Aber wenn man diese Vorhaben für sinnvoll und richtig hält, dann sollte man doch bei der Umsetzung auf diejenigen hören, die das Ganze am Schluss auszubaden haben: Auf uns Praktiker!
Unser Kolumnist Alexander R. Zumkeller, Präsident des Bundesverbands der Arbeitsrechtler in Unternehmen (BVAU) sowie Vorstand und Arbeitsdirektor eines großen Konzerns der Elektro- und Automatisierungsbranche, blickt in seiner Kolumne aus der Unternehmenspraxis auf arbeitsrechtliche Themen und Trends.