Fachbeiträge & Kommentare zu Personalrat

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Arbeitnehmerbeteiligung

Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Finanziell > Mitarbeiterkapitalbeteiligung, > Stock Options, > Vermögensbeteiligungen, > Vermögensbildung der Arbeitnehmer. Arbeitsrechtlich > Betriebsrat, > Personalrat. mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / F. Einzelfälle von A bis Z

Rz. 130 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Abgeordnete: Mitglieder der Parlamente sind in ihrer Eigenschaft als Mandatsträger keine ArbN (vgl § 22 Nr 4 EStG). Die Assistenten der Abgeordneten sind ArbN (> Abgeordnete Rz 14). Ergänzend > Rz 130 Parlamentarischer Geschäftsführer. Ableser von Messgeräten: Wer Messdaten für Strom/Gas/Wasser/Wärme/Kälte/Energie für einen Netzbetreiber, ei... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / c) Eingliederung in den betrieblichen Organismus

Rz. 25 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Die Eingliederung in den betrieblichen Organismus eines anderen ist die für einen ArbN typische Stellung. Zur Bedeutung von ‚Eingliederung’ > Rz 15 ff. Darauf lässt zB das Vorhandensein eines festen Arbeitsplatzes mit vom ArbG zur Verfügung gestellten Arbeitsmitteln, die regelmäßige Kontrolle der Arbeitszeit und/oder der Arbeitsergebnisse, d... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Besteuerung des Arbeitslohn... / 2.8.1 Voraussetzungen

Zahlungen von Dritten sind Arbeitslohn, wenn sie im Rahmen eines Dienstverhältnisses von Dritten geleistet werden und der Arbeitgeber weiß oder erkennen kann, dass derartige Vergütungen mit Entlohnungscharakter erbracht werden.[1] Sind Arbeitgeber und Dritter konzernverbundene Unternehmen, unterstellt das Gesetz widerlegbar die Kenntnis des Arbeitgebers.[2] Für den Arbeitnehm... mehr

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Leistungsentgelt / 7.5.1 Umfang der Mitbestimmung

Wenngleich die Mitwirkung der Betrieblichen Kommission wegen ihrer paritätischen Besetzung und ihrer umfassenden Sachkunde leichter zur Lösung von Problemen im betrieblichen System der leistungs- und erfolgsorientierten Bezahlung führen dürfte, vermerkt § 18 Abs. 7 Satz 6 TVöD-VKA ausdrücklich, dass die Rechte der betrieblichen Mitbestimmung unberührt bleiben. Diese deklarat... mehr

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Leistungsentgelt / 7.6.1 Bildung

Die Betriebliche Kommission muss paritätisch besetzt werden. § 18 Abs. 7 Satz 1 TVöD-VKA bestimmt, dass die Mitglieder je zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Betriebs-/Personalrat aus dem Betrieb benannt werden. Es muss sich um Beschäftigte handeln, die dem Betrieb/der Verwaltung zugehörig sind. Sie müssen also nicht zwingend in einem Beschäftigungsverhältnis stehen. Auf Arbei... mehr

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Leistungsentgelt / 8.6.3 Paritätische Kommission (§ 14 LeistungsTV-Bund)

In § 14 LeistungsTV-Bund sind Errichtung, Zusammensetzung und Aufgaben der Paritätischen Kommission geregelt. Diese ist vergleichbar mit der Betrieblichen Kommission aus § 18 Abs. 7 TVöD VKA (siehe Punkt 7.6). Eine Paritätische Kommission ist für jede Verwaltung i. S. d. § 9 Abs. 1 Satz 1 LeistungsTV-Bund zu bilden. Für den Fall einer Aufteilung nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Leistun... mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 3.4.3 Rahmenzeit und Arbeitszeitkorridor

Eine Ausweitung des Weisungsrechtes im Rahmen der Mitbestimmung kann z. B. durch die Einrichtung eines sogenannten Arbeitszeitkorridors erreicht werden. Der Arbeitszeitkorridor nach § 6 Abs. 6 TVöD legt eine wöchentliche Zeitspanne fest, innerhalb derer die tägliche Arbeitszeit vom Arbeitgeber im Rahmen seines Weisungsrechts jederzeit flexibel festgelegt werden kann, ohne da... mehr

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Leistungsentgelt / 7 Betriebliche Vereinbarung und Kommission (§ 18 Abs. 6 und 7 TVöD-VKA)

Zur Einführung der Leistungsentgelte bedarf es zwingend der Vereinbarung eines betrieblichen Systems im Wege der Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung. Der durch den Tarifvertrag gesteckte Rahmen muss durch sachgerechte Regelungen, die auf die betrieblichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, ausgefüllt werden. Die Mitwirkung an der Entwicklung des Betrieblichen Systems ist der Betri... mehr

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Leistungsentgelt / 2.1 Tarifvertraglich vorgesehene Einführung

Somit können – den Anforderungen der jeweiligen Verwaltung entsprechend – durch eine Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung die Modalitäten zur Auszahlung des Leistungsentgelts vereinbart werden. Nach der Protokollerklärung zu § 18 Abs. 4 TVöD-VKA waren die Betriebsparteien aufgefordert, rechtzeitig vor dem 1.1.2007 betriebliche Systeme bzw. Regelungen zur Umsetzung des Leistungs... mehr

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Leistungsentgelt / 7.5.2 Mitbestimmungsfreie Tatbestände

Keine Mitbestimmungspflicht besteht Bei der Feststellung des Gesamtbudgets, beim Abschluss von Zielvereinbarungen (dies gilt auch für Zielvereinbarungen mit Gruppen von Beschäftigten), bei der systematischen Leistungsbewertung, bei der Feststellung, ob ein Beschäftigter die vereinbarte ZV/SLB erreicht hat, da nicht das betriebsverfassungsrechtliche Rechtsverhältnis zwischen den ... mehr

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Leistungsentgelt / 7.1 Betriebsvereinbarung/Dienstvereinbarung

Betriebs-/Dienstvereinbarungen werden vom Arbeitgeber und von der Arbeitnehmervertretung gemeinsam beschlossen. Sie sind schriftlich niederzulegen, von beiden Seiten zu unterzeichnen und bekanntzumachen. Die Initiative kann von Arbeitgeberseite oder vonseiten des Betriebs-/Personalrats ausgehen. § 18 Abs. 6 Satz 3 TVöD-VKA bestimmt, dass eine einvernehmliche Dienstvereinbarun... mehr

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Leistungsentgelt / 5.1 Festlegung der Methode

Die Methode, nach der bei einem Arbeitgeber die Leistung der Beschäftigten bestimmt werden soll, sowie die Einzelheiten der Bewertung werden i. d. R. durch die Dienst- oder Betriebsvereinbarung festgelegt. Inhaltliche Vorgaben durch den Tarifvertrag bestehen nicht, es werden lediglich 2 Methoden genannt, die aber im Ergebnis so offen sind, dass alle denkbaren Bewertungsansät... mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 2.4.5 Weisungsrecht und kollektivrechtliche Regelungen

Häufig wird das Weisungsrecht durch Dienst- oder Betriebsvereinbarungen näher ausgestaltet oder eingeschränkt (siehe Punkt 2.3). Besteht eine abschließende kollektivrechtliche Regelung, kann entweder: die Mitbestimmung bereits "verbraucht" sein, oder der Arbeitgeber auf sein Weisungsrecht zugunsten der normativen Regelung verzichtet haben (siehe Punkt 4.5). Umgekehrt kann die A... mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 2.4.6 Mitbestimmung bei Abordnung, Überlassung und Arbeitnehmerüberlassung

Werden Beschäftigte einem anderen Arbeitgeber zur Arbeitsleistung überlassen oder für bestimmte Aufgaben abgestellt, geht regelmäßig zumindest die fachliche Weisungsbefugnis auf den aufnehmenden Arbeitgeber über. In diesen Fällen stellt sich die Frage, welche Arbeitnehmervertretung zuständig ist. Maßgeblich sind: der Zweck des jeweiligen Beteiligungsrechts, die betroffenen Inte... mehr

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Leistungsentgelt / 6.5 Dokumentation und Nachweisführung

Die vorstehenden Ausführungen verdeutlichen, dass einer sorgfältigen und nachvollziehbaren Dokumentation im Rahmen des Leistungsbewertungsverfahrens eine zentrale Bedeutung zukommt. Eine transparente Dokumentation trägt wesentlich dazu bei, die Akzeptanz des Leistungsentgeltsystems sowohl bei den Beschäftigten als auch bei den Führungskräften zu sichern. Können unterschiedlic... mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 4.9 Billiges Ermessen

Im Normalfall ergibt sich die Wahrung billigen Ermessens schon daraus, dass sich der Arbeitgeber im Rahmen des gesetzlich Vorgesehenen bewegt und lediglich den vom Gesetzgeber bezweckten Schutz verwirklicht hat. Dabei darf der Arbeitgeber davon ausgehen, dass der Gesetzgeber bei seiner Normsetzung die Interessen der betroffenen Beschäftigten ausreichend abgewogen hat. Besond... mehr

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Leistungsentgelt / 5.4 Kombinationsmodell – ZV und SLB

Über das Kombinationsmodell kann eine Verknüpfung von Zielvereinbarungen und Systematischer Leistungsbewertung erfolgen. Insbesondere zur Überwindung der oben beschriebenen Schwellenängste könnte es sich empfehlen, die Methoden der Zielvereinbarung und der systematischen Leistungsbewertung zu kombinieren. Auch können mögliche Nachteile der einzelnen Instrumente durch die Ver... mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 4.5 Dienst- oder Betriebsvereinbarung

Auch die Betriebsparteien vor Ort haben eine kollektive Regelungskompetenz zur näheren Ausgestaltung des Weisungsrechts auf der Grundlage des Betriebsverfassungsgesetzes oder des Personalvertretungsgesetzes des Bundes oder der jeweiligen Bundesländer.[1] Dienst- oder Betriebsvereinbarungen können ein tarifvertraglich zugestandenes Gestaltungsrecht konkretisieren und damit ei... mehr

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Leistungsentgelt / 5.7 Leistungsauswertung – Berechnung der Gesamtleistung eines Beschäftigten

Das Leistungsentgelt wird auf Grundlage der von den Beschäftigten erbrachten Leistungen berechnet. Nach Ablauf des Bewertungszeitraums hat die bewertende Führungskraft die Auswertung der Zielvereinbarung und/oder der Systematischen Leistungsbewertung auf Grundlage der festgelegten Bewertungsskala vorzunehmen. Dabei ist es unerheblich, welche der Beurteilungsmethoden verwende... mehr

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Leistungsentgelt / 1.4 Geltungsbereich

Allen Beschäftigten, die unter den Geltungsbereich des TVöD-VKA fallen, muss leistungsorientierte Bezahlung nach § 18 TVöD-VKA zugänglich sein.[1] Damit sind alle Beschäftigten erfasst, die gemäß § 1 Abs. 1 TVöD-VKA in einem Arbeitsverhältnis zu einem Arbeitgeber stehen, der Mitglied eines Mitgliedsverbands der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) ist. Beschä... mehr

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Leistungsentgelt / 8.2.2 Aufteilung des Budgets (§ 9 LeistungsTV-Bund)

§ 9 LeistungsTV-Bund enthält Regelungen zur Berechnung und Aufteilung des Budgets auf Verwaltungen und Verwaltungsteile. Verwaltungen sind hierbei solche, für die im jeweiligen Einzelplan des Haushalts ein Kapitel ausgebracht wird. Verwaltungsteile sind Teile der Verwaltung, für die im jeweiligen Einzelplan des Haushalts ein Kapitel ausgebracht ist. Es kann sich hier sowohl ... mehr

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Leistungsentgelt / 8.2.1 Budgethöhe

Die Budgethöhe ist nicht mehr festgelegt, sondern kann bis zu 1 % der ständigen Monatsentgelte des Kalendervorjahres betragen. Damit ist es den Arbeitgebern vor Ort freigestellt, wie hoch das auszuschüttende Volumen bis zu dieser Obergrenze ist. Die Protokollerklärung zu § 18 Abs. 2 Satz 1 TVöD Bund definiert die ständigen Monatsentgelte in Abgrenzung zu nicht berücksichtigu... mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 2.4.2 Kernbereiche der Mitbestimmung

Zu den klassischen Kernbereichen der Mitbestimmung gehören insbesondere: die Lage der Arbeitszeit, die eingruppierungsrelevante Zuweisung einer Tätigkeit,[1] eine wesentliche nachträgliche Änderung der Arbeitsbedingungen, etwa bei Abordnung oder Versetzung.[2] In diesen Fällen bedarf der Arbeitgeber – je nach Rechtsregime – der Zustimmung des Betriebsrats oder der Personalvertre... mehr

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Leistungsentgelt / 3.3 Erfolgsprämienzahlung auch neben dem Budget

Eine Lockerung der Begrenzung des Gesamtbudgets wird durch § 18 Abs. 4 Satz 3 TVöD-VKA eröffnet. Danach können Erfolgsprämien auch neben dem vereinbarten Startvolumen gezahlt werden. Die Erfolgsprämie nach § 18 Abs. 4 Satz 3 TVöD-VKA ist ihrem tariflichen Leitbild nach nicht Bestandteil des Gesamtvolumens nach § 18 Abs. 3 TVöD-VKA. Dies ergibt sich bereits aus dem Wortlaut (... mehr

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Leistungsentgelt / 8.6.2 Konfliktlösung (§ 13 LeistungsTV-Bund)

Beschäftigte können das Ergebnis ihrer Leistungsfeststellung beanstanden. Hierfür sieht § 13 LeistungsTV-Bund ein innerbetriebliches Beschwerdeverfahren vor. Die Beschäftigten haben das Recht, innerhalb von 3 Wochen nach Bekanntgabe des Ergebnisses der Leistungsfeststellung bei der zuständigen Personalstelle schriftlich Beschwerde einzulegen. Der Fristbeginn richtet sich nach... mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 2.7 Verhältnis zur Änderungskündigung

Grundsätzlich ist der Arbeitgeber gehalten, von ihm gewünschte Änderungen in der Arbeitsorganisation oder Arbeitsverteilung über sein Weisungsrecht umzusetzen. . Weitergehende arbeitsrechtliche Schritte sind nur dann zulässig, wenn dies nicht möglich ist. .[1] Eine Änderungskündigung verstößt – wegen der damit verbundenen Bestandsgefährdung des Arbeitsverhältnisses – gegen den... mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 3.3.1 Einflußbereich des Arbeitgebers

Die Frage des Orts, an dem die Arbeitsleistung zu erbringen ist, wird sich in der Regel aus dem Arbeitsvertrag oder den Umständen ergeben. Fehlt eine entsprechende Konkretisierung, erfolgt die Zuweisung in Ausübung des Weisungsrechts durch den Arbeitgeber.[1] Auch bei vorhandener Festlegung eines Arbeitsorts ist eine abweichende Zuweisung möglich, wenn ein Änderungsvorbehalt... mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 3.5 Bestimmung der betrieblichen bzw. dienstlichen Ordnung

Grundsätzlich ist der Arbeitgeber befugt, im Rahmen seines Direktionsrechts die betriebliche bzw. dienstliche Ordnung festzulegen. Das Weisungsrecht umfasst dabei insbesondere Maßnahmen zur Organisation des Betriebsablaufs, zur Koordinierung des Zusammenwirkens der Beschäftigten sowie zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheitsschutz. Zu unterscheiden ist zwischen Weis... mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 4.3 Urteil

Im Rahmen eines Gerichtsverfahrens kann die Ermessensentscheidung des Arbeitgebers vom Gericht überprüft werden. Kommt das Gericht zu der Entscheidung, dass der Arbeitgeber die gegenseitigen Interessen nicht im erforderlichen Umfang abgewogen hat, kann es die "Bestimmung" der Leistung entsprechend § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB durch richterliche Entscheidung übernehmen.[1] Die Lei... mehr

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Leistungsentgelt / 8.1 Überblick und Regelungsstruktur

Ein wesentlicher Eckpunkt der Tarifeinigung von Potsdam war die Grundentscheidung zur Einführung des Leistungsentgelts, die für den Bund am 13.9.2005 in § 18 TVöD Bund tarifiert wurde. § 18 TVöD Bund ist auch weiterhin Rechtsgrundlage für die Einrichtung des Leistungsentgelts. Am 25.8.2006 wurde die Vorschrift ergänzt und teilweise ersetzt durch den Tarifvertrag über das Lei... mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 4.6 Arbeitsvertrag

Im Arbeitsvertrag konkretisieren Arbeitgeber und Beschäftigte im Rahmen ihres Selbstbestimmungsrechts und ihres rechtlichen Könnens im Rahmen der Rechtsordnung die gegenseitigen Rechte und Pflichten (Arbeitsvertrag). Je genauer die einzelnen Pflichten des Beschäftigten bereits im Arbeitsvertrag festgelegt werden, desto weniger Raum bleibt für das Weisungsrecht des Arbeitgebe... mehr

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Alternatives Entgeltanreiz-... / 2 Geltungsbereich

Der Geltungsbereich erstreckt sich auf alle Beschäftigten, die unter den Geltungsbereich des TVöD-VKA fallen und grundsätzlich an der leistungsorientierten Bezahlung nach § 18 TVöD-VKA teilnehmen können.[1] Damit sind alle Beschäftigten erfasst, die gemäß § 1 Abs. 1 TVöD-VKA in einem Arbeitsverhältnis zu einem Arbeitgeber stehen, der Mitglied eines Mitgliedsverbands der Vere... mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
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Alternatives Entgeltanreiz-... / 4 Alternatives Entgeltanreiz-System

Das Budget nach § 18a Abs. 1 TVöD-VKA kann für Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsplatzattraktivität, der Gesundheitsförderung oder der Nachhaltigkeit eingesetzt werden (z. B. für Zuschüsse für Fitnessstudios, Sonderzahlungen, Fahrkostenzuschüsse für ÖPNV/Job-Ticket, Sachbezüge, Kita-Zuschüsse oder Wertgutscheine). Ausdrücklich enthält der § 18a Abs. 2 TVöD-VKA keine Vorg... mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
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Alternatives Entgeltanreiz-... / 4.3 Grenzen der Gestaltungsfreiheit

Der weite Gestaltungsspielraum der Betriebsparteien bedeutet nicht, dass die Verwendung des Budgets völlig frei erfolgen könnte. Vielmehr sind sämtliche allgemeinen arbeitsrechtlichen Grundsätze zu beachten. Hierzu gehören insbesondere der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz, das Benachteiligungsverbot nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, das Verbot der Diskri... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3 Generelles Übergangsmandat bei Privatisierungen

Rz. 5 Das Bundesarbeitsgericht hat klargestellt, dass es der Anerkennung eines Übergangsmandats für alle Privatisierungen bedarf.[1] Nach Ansicht des BAG ist es durch die Anerkennung eines gesetzlichen Übergangsmandats bei einigen Privatisierungen zu einer Schutzlücke für die betroffenen Arbeitnehmer bei anderen Privatisierungen gekommen. Für diese Schutzlücke gibt es keine ... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1 Allgemeines

Rz. 3 Nach dem Wortlaut des Gesetzes erlischt bei einer Privatisierung, also bei einem Wechsel von einer öffentlich-rechtlichen in eine privat-rechtliche Organisationsform, das Amt des Personalrats mit dem Stichtag der Privatisierung. Praxis-Beispiel Das Land B beschließt, die bisher als Eigenbetrieb geführte Porzellanmanufaktur zukünftig als Aktiengesellschaft zu betreiben u... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Die Schwerbehindertenvertre... / 4.3 Rechte gegenüber dem Betriebsrat

Die SBV ist nicht nur rechtlich nach § 182 Abs. 1 SGB IX zur Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat verpflichtet. Sie bedarf auch dessen faktischer Unterstützung, denn der Betriebsrat ist der Träger der Mitbestimmungsrechte. Um die Interessen der schwerbehinderten Menschen im Betriebsrat zur Geltung bringen zu können, ist der SBV in § 178 Abs. 4 und 5 SGB IX das Recht eingeräumt... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Die Schwerbehindertenvertre... / 4.1.7 Betriebliches Eingliederungsmanagement bei Arbeitsunfähigkeit (BEM)

Der Arbeitgeber hat nach § 167 Abs. 2 Satz 1 SGB IX mit Zustimmung der betroffenen Person den Betriebs- oder Personalrat bereits dann zu unterrichten, sobald der "Beschäftigte" – also nicht nur der Mensch mit Behinderung (!)[1] – länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt innerhalb eines Jahres arbeitsunfähig krank ist. Nur soweit der Arbeitnehmer schwerbehindert ist... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Die Schwerbehindertenvertre... / 2.1 Ein-Personen-Vertretung

Anders als der Betriebs- oder Personalrat ist die SBV kein Kollegialorgan, sondern eine Ein-Personen-Vertretung. Die Aufgaben der SBV nimmt grundsätzlich allein die gewählte Vertrauensperson wahr. mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Abmahnung / 5 Beteiligung des Betriebsrats

Der Betriebsrat hat bei einer Abmahnung grundsätzlich kein Anhörungs- oder Beteiligungsrecht. Teilweise bestehen jedoch spezielle Beteiligungs- oder Informationsrechte (z. B. der Schwerbehindertenvertretung (§178 Abs. 2 S. 1 SGB IX), des Personalrats (in manchen LPVGs vorgesehen)). mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Die Schwerbehindertenvertre... / 4.2.5 Zusammenarbeitsverpflichtung des Beauftragten

Der Inklusionsbeauftragte des Arbeitgebers hat darauf hinzuwirken, dass die den Arbeitgeber treffenden Pflichten aus den besonderen Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen (Schwerbehindertenrecht) des SGB IX erfüllt werden. Weiterhin ist er nach § 182 SGB IX zur engen Zusammenarbeit mit SBV und den Betriebs- oder Personalräten verpflichtet, um die Teilhabe schwerb... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2 Gesetzliches Übergangsmandat bei einzelnen Privatisierungen

Rz. 4 Bei den Privatisierungen von Bahn und Post hatte der Gesetzgeber für die örtlichen Personalräte in § 15 Abs. 1 DBGrG und in § 25 PostPersRG ein gesetzliches Übergangsmandat geschaffen. Im Falle der Bahn galt dieses Übergangsmandat für die Dauer von bis zu 3 Monaten, im Falle der Post war die Höchstdauer des Übergangsmandats wegen des langwierigen Umstrukturierungsproze... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Die Schwerbehindertenvertre... / 4.2.2 Durchführung der Bestellung

Die Bestellung des Inklusionsbeauftragten erfolgt grundsätzlich durch einseitige Willenserklärung des Arbeitgebers, indem er einen Auftrag i. S. v. § 662 BGB erteilt. Es besteht kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats und auch nach den meisten Personalvertretungsgesetzen der Länder kein Mitbestimmungsrecht des Personalrats.[1] Allerdings ist nach § 178 Abs. 2 Satz 1 SGB IX... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Die Schwerbehindertenvertre... / 4.1.1 Allgemeine Unterrichtungs- und Anhörungspflicht

Der Arbeitgeber hat die SBV in allen Angelegenheiten, die einen einzelnen schwerbehinderten Menschen oder die schwerbehinderten Menschen als Gruppe berühren, rechtzeitig und umfassend zu unterrichten und vor einer Entscheidung zu hören sowie ihr die danach getroffene Entscheidung unverzüglich mitzuteilen.[1] Diese Unterrichtungspflicht ist weitergehender als das Informations... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Die Schwerbehindertenvertre... / 1.4 Zusammenarbeit mit Betriebsrat

Die SBV ist eine rechtlich vom Betriebsrat unabhängige Sondervertretung aller im Betrieb beschäftigten schwerbehinderten Menschen (einschließlich der leitenden Angestellten) und der ihnen nach § 151 Abs. 1 SGB IX Gleichgestellten. Sie kann deshalb, anders als die Jugend- und Auszubildendenvertretung, auch dann gebildet werden, wenn kein Betriebsrat besteht. Sie kann, ohne de... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Die Schwerbehindertenvertre... / 4.1.4 Inklusionsvereinbarung

§ 166 Abs. 1 Satz 1 SGB IX verpflichtet den Arbeitgeber, mit der SBV und den in § 176 SGB IX genannten Vertretungen (Betriebs- oder Personalrat) in Zusammenarbeit mit dem Beauftragten des Arbeitgebers[1] eine verbindliche Inklusionsvereinbarung (früher: Integrationsvereinbarung) abzuschließen. Der Arbeitgeber ist nach § 166 Abs. 1 Satz 2 auf Verlangen der SBV verpflichtet, i... mehr

Beitrag aus Personal Office Premium Wissen und Weiterbildung
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Rechtsprechungsübersicht, A... / Kollektives Arbeitsrecht

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 120 BetrVG stellt den Bruch der Schweigepflicht unter Strafe und ergänzt insoweit die Regelung des § 119 BetrVG. Der Arbeitgeber hat insbesondere gegenüber dem Betriebsrat umfassende Auskunftspflichten. Diesen Pflichten muss ein entsprechender Geheimnisschutz gegenüberstehen. § 79 BetrVG verpflichtet die Mitglieder des Betriebsrats zwar zur Geheimhaltung. Diese Verpf... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Der Sechste Teil des Betriebsverfassungsgesetzes enthält in den §§ 119 bis 121 Straf- und Bußgeldvorschriften. Die Regelung des § 119 stellt die Behinderung oder rechtswidrige Beeinflussung der im BetrVG geregelten Wahlen, die Störung oder Behinderung der Tätigkeit der Betriebsverfassungsorgane und die Benachteiligung oder Begünstigung ihrer Mitglieder unter Strafe. Ni... mehr