Fachbeiträge & Kommentare zu Personalrat

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Sauer, SGB IX § 213 Geheimh... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Der Pflicht zur Geheimhaltung unterliegen die Beschäftigten der Integrations- bzw. Inklusionsämter und der Bundesagentur für Arbeit, diese Behörden sind in erster Linie mit der Durchführung der Aufgaben nach dem Teil 3 SGB IX befasst. Rz. 3 Über die in § 52 des Schwerbehindertengesetzes getroffene Vorgängerregelung hinaus sind ausdrücklich auch die Beschäftigten der Reh...mehr

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Entgelt / 3.4.3.2 Unvollständige Stufenzuordnung

In der Praxis stellt sich mitunter die Frage, ob eine (weitere) Berücksichtigung "einschlägiger Berufserfahrung" oder "förderlicher Zeiten" auch noch nach der Einstellung vorgenommen werden kann bzw. werden muss, wenn der Beschäftigte z. B. nachträglich Unterlagen vorlegt, die die Zuordnung zu einer anderen (höheren) Stufe ermöglichen. Hiergegen spricht der Wortlaut des § 16...mehr

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Entgelt / 12.3 Mitbestimmung bei der Gewährung übertariflicher Zulagen

Da die Zulagenzahlung ins Ermessen des Arbeitgebers gestellt ist, ist grundsätzlich keine Mitbestimmung durch den Personalrat gegeben. Es handelt sich insoweit um eine Maßnahme der individuellen Lohngestaltung. Etwas anderes gilt, wenn das landesspezifische Personalvertretungsgesetz die Mitbestimmung vorsieht oder der Arbeitgeber zur Gewährung außertariflicher Zulagen abstra...mehr

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Entgelt / 4.1.2.2 Bildung der Beschwerdekommission

Die Mitglieder der Kommission müssen dem Betrieb angehören und werden je zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Betriebs- bzw. Personalrat benannt. Für den Fall, dass kein Betriebs- oder Personalrat besteht, enthält der Tarifvertrag keine Regelung. Es wird entweder keine Beschwerdekommission gebildet oder – insbesondere in kleinen Betrieben – es werden die Vertreter der Beschäft...mehr

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Entgelt / 3.5.3 Mitbestimmung – Stufenlaufzeit

Die Stufenzuordnung nach Ende der regulären Stufenlaufzeit ist im Bereich des Personalvertretungsrechts nicht mitbestimmungspflichtig, da es sich üblicherweise um Routinevorgänge und nicht um die Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe handelt. In diesen Fällen handelt es sich nicht um einen einheitlichen Vorgang der Einordnung in die Entgeltgruppe verbunden mit der Zuordnung d...mehr

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Entgelt / 3.4.2.7.3 Berücksichtigung bereits erworbener Stufen

Die Anrechnung von bereits im vorgehenden Arbeitsverhältnis erworbenen Stufen nach § 16 (VKA) Abs. 2a bzw. (Bund) Abs. 3 TVöD liegt ebenfalls im Ermessen des Arbeitgebers, ob und inwiefern er förderliche Zeiten bzw. bereits erworbene Stufen berücksichtigen will. Daher hat der Personalrat bei Bestehen abstrakt genereller Regelungen zur Anwendung dieser Bestimmung ein Mitbestim...mehr

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Entgelt / 4.1.2 Stufenlaufzeitverlängerung

§ 17 Abs. 2 Satz 2 TVöD lässt es zu, dass bei erheblich (mehr als 10 %) unterdurchschnittlicher Leistung die erforderliche Zeit für das Erreichen der Stufen 4 bis 6 verlängert (ausgesetzt) werden kann. Die Verlängerung der Stufenlaufzeit kann als Maßnahme zur Reaktion auf schlechte Arbeitsleistungen statt einer Abmahnung eingesetzt werden. Allein die Auskunft des Vorgesetzten...mehr

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Entgelt / 4.2.2.2.2 Einführung des Entgelt-Anreizsystems, § 18a Abs. 1

Das Entgelt-Anreizsystem stellt kein "Muss" dar, es handelt sich lediglich um eine Option, die den Betriebsparteien alternativ zur Leistungsbezahlung nach § 18 TVöD an die Hand gegeben wird. Dementsprechend haben die Beschäftigten auf die Anwendung des Entgelt-Anreizsystems keinen unmittelbaren Anspruch. Ein solcher kann sich erst aus der Betriebs- oder einvernehmlichen Dien...mehr

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Entgelt / 3.4.2.7.2 Berücksichtigung förderlicher Zeiten

Bei der Anerkennung der Berufserfahrung, welche für die wahrzunehmende Tätigkeit förderlich/von Nutzen ist (§ 16 [VKA] Abs. 2 Satz 3 bzw. [Bund] Abs. 2 Satz 3 TVöD), hat der Arbeitgeber einen Ermessensspielraum, ob und in welchem Umfang er die Berufserfahrung berücksichtigt. Ermessensausübung kann nicht Gegenstand der Mitbestimmung sein. Das Bundesverwaltungsgericht hat inso...mehr

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Entgelt / 4.2.2.2.4 Regelungsinhalte der Betriebs- bzw. einvernehmlichen Dienstvereinbarung

In der Betriebs- oder einvernehmlichen Dienstvereinbarung kann einführend die Zielsetzung (z. B.: Diese Dienstvereinbarung regelt die Einführung eines alternativen Anreizsystems gemäß § 18a TVöD-VKA. Ziel ist es, durch gezielte Anreize die Attraktivität des Arbeitsplatzes zu erhöhen, die Gesundheit der Beschäftigten zu fördern und nachhaltiges Verhalten im Arbeitsalltag zu u...mehr

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Arbeitsbefreiung bei Fortza... / 11 Arbeitsbefreiung kraft Gesetzes

Neben der tariflichen Arbeitsbefreiung nach § 29 TVöD gibt es eine Reihe von spezialgesetzlichen Freistellungsvorschriften des Bundes- und Landesrechts, die der tariflichen Regelung vorgehen. Trifft jedoch das Gesetz keine Aussage über die Entgeltfortzahlung, kann sich ggf. daneben ein Anspruch aus § 29 ergeben, soweit dessen Voraussetzungen erfüllt sind. Im Wesentlichen hand...mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 3.4 Zeitlicher Rahmen der Arbeitsleistung

Die regelmäßige Dauer der Arbeitszeit ist in der Regel tariflich oder einzelvertraglich festgelegt (Arbeitszeit). Darüber hinaus sind auch die gesetzlichen Regelungen des Arbeitszeitgesetzes zu beachten, sodass in den Grenzen des Weisungsrechts ein relativ geringer Spielraum für den Arbeitgeber bei der Ausübung verbleibt. Die Arbeitszeit zählt zu den essenziellen Inhalten de...mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 2.4 Mitbestimmung und Weisungsrecht

Soweit die Weisung nur eine individuelle Konkretisierung der Leistungserbringung zum Inhalt hat, besitzt sie keine mitbestimmungsrechtliche Relevanz.[1] Betrifft die Weisung jedoch auch den arbeitsorganisatorischen und sozialen Bereich, ist in vielen Fällen auch die Mitbestimmung der Arbeitnehmervertretung erforderlich (Mitbestimmung).[2] Wirkt sich die arbeitgeberseitige Ma...mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 4.5 Dienst- oder Betriebsvereinbarung

Auch die Betriebsparteien vor Ort haben eine kollektive Regelungskompetenz zur näheren Ausgestaltung des Weisungsrechts auf der Grundlage des Betriebsverfassungsgesetzes oder des Personalvertretungsgesetzes des Bundes oder der jeweiligen Bundesländer.[1] Dienst- oder Betriebsvereinbarungen können ein tarifvertraglich zugestandenes Gestaltungsrecht konkretisieren und damit ei...mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 4.3 Urteil

Im Rahmen eines Gerichtsverfahrens kann die Ermessensentscheidung des Arbeitgebers vom Gericht überprüft werden. Kommt das Gericht zu der Entscheidung, dass der Arbeitgeber die gegenseitigen Interessen nicht im erforderlichen Umfang abgewogen hat, kann es die "Bestimmung" der Leistung entsprechend § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB durch richterliche Entscheidung übernehmen.[1] Die Lei...mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 4.6 Arbeitsvertrag

Im Arbeitsvertrag konkretisieren Arbeitgeber und Beschäftigte im Rahmen ihres Selbstbestimmungsrechts und ihres rechtlichen Könnens im Rahmen der Rechtsordnung die gegenseitigen Rechte und Pflichten (Arbeitsvertrag). Je genauer die einzelnen Pflichten des Beschäftigten bereits im Arbeitsvertrag festgelegt werden, desto weniger Raum bleibt für das Weisungsrecht des Arbeitgebe...mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 2.7 Verhältnis zur Änderungskündigung

Grundsätzlich ist der Arbeitgeber gehalten, von ihm gewünschte Änderungen in der Arbeitsorganisation oder Arbeitsverteilung mit Hilfe seines Weisungsrechts durchzusetzen. Weitergehende arbeitsrechtliche Schritte sind dann unverhältnismäßig.[1] Einerseits verstößt daher eine Änderungskündigung wegen der damit verbundenen Bestandsgefährdung des Arbeitsverhältnisses gegen den G...mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 3.3 Ort der Arbeitsleistung

Die Frage des Orts, an dem die Arbeitsleistung zu erbringen ist, wird sich in der Regel aus dem Arbeitsvertrag oder den Umständen ergeben. Fehlt eine entsprechende Konkretisierung, erfolgt die Zuweisung in Ausübung des Weisungsrechts durch den Arbeitgeber.[1] Auch bei vorhandener Festlegung eines Arbeitsorts ist eine abweichende Zuweisung möglich, wenn ein Änderungsvorbehalt...mehr

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Schichtarbeit / 9.1 Personalvertretungsrecht

Nach § 80 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG hat der Personalrat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, mitzubestimmen über Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und der Pausen sowie die Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage. Entsprechende Regelungen enthalten alle Landespersonalvertretungsgesetze, soweit dem Personalrat nicht über eine Gene...mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 9.8 Beschwerde beim Betriebsrat

Von § 17 Abs. 2 ArbSchG unberührt bleibt das Recht von Arbeitnehmern, sich mit ihren Anliegen an den Betriebsrat zu wenden. Der Betriebsrat hat die Beschwerden entgegenzunehmen und beim Arbeitgeber auf Abhilfe hinzuwirken, falls er diese für berechtigt erachtet[1]. Hier ist auch bedeutsam, dass der Betriebsrat eigene Überwachungsrechte im Bereich des Arbeitsschutzes hat[2]. G...mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 11.3 Meldung von Unfällen

Neben der Verpflichtung zur Erfassung von Unfällen nach § 6 Abs. 2 ArbSchG muss der Arbeitgeber diese Unfälle auch dem zuständigen Unfallversicherungsträger (im gewerblichen Bereich folglich einer Berufsgenossenschaft) anzeigen[1]. Wie diese Anzeige zu erfolgen hat, ist in der Unfallversicherungs-Anzeigeverordnung (UVAV) geregelt. Meldepflichtig sind lediglich die Unfälle. I...mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 6.10 Mitbestimmung des Betriebsrates

§ 5 ArbSchG schreibt vor, dass eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden muss, regelt allerdings nicht, wie diese durchzuführen ist. Auch wenn einige Fachrechtsverordnungen weitergehende Konkretisierungen vornehmen (z. B., dass bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen auch die Möglichkeit einer Substitution überprüft werden muss[1], so bleibt es dabei, dass die konkrete Umset...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 6.1 Beurteilung der Arbeitsbedingungen

Arbeitgeber haben durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind[1]. § 5 ArbSchG setzt Art. 6 Abs. 3 lit. a RL 89/391/EWG um. Im Kern beinhaltet eine Gefährdungsbeurteilung, dass eine Gefährdung als solche zunächst erkannt und dann hinsichtlich ihrer Schwere (Art un...mehr

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Schichtarbeit / 3.3 Schichtplan

Der Schichtplan ist im TVöD nicht definiert. In § 15 Abs. 8 Unterabs. 6 Satz 1 und Unterabs. 7 BAT wird der Begriff "Schichtplan" durch den Klammerzusatz "(Dienstplan)" erläutert, indem der Schichtplan dem Dienstplan gleichgestellt wird. Für den TVöD gilt nichts anderes. Mit dem Dienstplan werden die Arbeitszeit für den Kalendertag und die Uhrzeit festgelegt. Der Schichtplan...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, Betr... / 3.4 Mitteilung der Kündigungsgründe

Rz. 23 Der Arbeitgeber muss nur die Gründe mitteilen, die für seinen Kündigungsentschluss maßgebend sind.[1] Es gilt der Grundsatz der subjektiven Determination. [2] Hinweis Das BAG leitet mit der herrschenden Meinung[3] aus § 102 BetrVG den Grundsatz der sog. "subjektiven Determinierung" ab, demzufolge der Betriebsrat immer dann ordnungsgemäß angehört worden ist, wenn der Arb...mehr

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Datenschutz und Gesundheits... / 1 Rechtsgrundlagen

Personenbezogene Daten besonderer Kategorien wie z. B. zur Gesundheit eines Mitarbeiters werden immer dann für den Arbeitgeber interessant, wenn sie in Bezug zum Beschäftigungsverhältnis stehen, die mangelnde Gesundheit eines Arbeitnehmers also zum Beispiel seine Arbeitsleistung dauerhaft gefährdet. Dem steht wiederum das Interesse des Mitarbeiters an der Geheimhaltung seine...mehr

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Datenschutz und neue Medien... / 3.2.2 Mitarbeiter mit Sonderstatus

Besondere Beachtung finden sollte die Kontrolle der Telekommunikationsdaten bei Mitarbeitern, die einem Sonderstatus dahingehend unterliegen, dass sie anderen Gruppen gegenüber zu Verschwiegenheit bzw. Vertraulichkeit verpflichtet sind. In dem Fall muss ggf. das Kontrollinteresse des Arbeitgebers dahinter zurückstehen. Explizit vor Kontrollen geschützt sind die Träger eines ...mehr

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Datenschutz und neue Medien... / 3.1 Rechtliche Grundlagen

Für die vollständige Speicherung von Anrufzeit, -dauer und Rufnummern der Beteiligten dient Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO als Rechtsgrundlage. Im Rahmen einer Abwägung ist festzustellen, ob das Interesse des Arbeitgebers an der Speicherung dieser statistischen Daten das Interesse seiner Beschäftigten und der Angerufenen hieran überwiegt. Diese Abwägung sollte schriftlich vor...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2.6 Zustimmungsverfahren

Rz. 17 Die Zustimmung zur Kündigung ist nach § 170 Abs. 1 Satz 1 SGB IX vom Arbeitgeber bei dem für den Sitz des Betriebs oder der Dienststelle zuständigen Integrationsamt schriftlich (§ 126 BGB), also mit Originalunterschrift, oder elektronisch zu beantragen. Was für die Einhaltung der elektronischen Form erforderlich ist, ist streitig. Das LAG Hessen jedenfalls nimmt wegen...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2.8 Besonderheiten bei der außerordentlichen Kündigung (§ 174)

Rz. 25 Nach § 174 Abs. 2 SGB IX kann die Zustimmung zur Kündigung nur innerhalb von 2 Wochen ab dem Zeitpunkt beantragt werden, in dem der Arbeitgeber von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt hat. Für die Fristeinhaltung ist der Eingang des Antrags beim Integrationsamt maßgebend. Rz. 26 Das Integrationsamt wiederum hat seine Entscheidung innerhalb von ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die §§ 168–175 SGB IX regeln den Kündigungsschutz schwerbehinderter Menschen. Bis zum 1.1.2018 waren diese Regelungen in den §§ 85–92 SGB IX enthalten. Das SGB IX ist durch das Bundesteilhabegesetz vom 23.12.2016[1] zum 1.1.2018 neu in Kraft getreten. Die Regelungen der §§ 168–175 n. F. entsprechen dabei §§ 85–92 a. F., eine inhaltliche Änderung erfolgte nicht. Kern di...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.7 Anhörung des Betriebs- oder Personalrats

Rz. 39 Der Arbeitgeber muss einen etwaigen Betriebs- oder Personalrat vor Ausspruch der Kündigung nach § 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG bzw. §§ 85, 86 BPersVG zu der beabsichtigten Kündigung anhören. Eine fehlerhafte oder unterbliebene Anhörung ist durch den Arbeitnehmer innerhalb der Frist des § 4 Satz 1 KSchG gerichtlich anzugreifen.[1]mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.14.1 Arbeitnehmervertreter

Rz. 53 Die außerordentliche Kündigung von Mitgliedern des Betriebsrats und anderen Arbeitnehmervertretern bedarf nach § 103 Abs. 1 BetrVG der Zustimmung des Betriebsrats. Vergleichbare Regelungen für Mitglieder des Personalrats, der Personalvertretung und anderer Arbeitnehmervertretungen in der Verwaltung finden sich in den §§ 55 Abs. 1 Satz 1, 127 Abs. 1 Satz 1 BPersVG. Rz....mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 9 Weiterbeschäftigungsanspruch

Rz. 180 Während des bestehenden Anstellungsverhältnisses hat der Arbeitnehmer nicht nur einen Anspruch auf Vergütung, sondern auch einen Anspruch auf vertragsgemäße Beschäftigung. Dieser aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht nach Art. 1 und 2 GG abgeleitete Anspruch besteht grds. auch für einen gekündigten Arbeitnehmer bis zum Ablauf der maßgeblichen Kündigungsfrist.[1] D...mehr

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Ausschlussfrist / 3.2.2.2 Ansprüche des Arbeitnehmers

Unter eine nicht weiter eingeschränkte Ausschlussklausel können beispielsweise folgende Ansprüche des Beschäftigten fallen: Zahlung von Entgelt, Entgeltbestandteile, Entgeltersatz, [1] Sonderzahlungen, [2] Annahmeverzugslohn [3] oder alternative Verrechnungen, z. B. Arbeitszeitkonten[4] (siehe aber Punkt 3.2.2.3). Dazu zählt auch die Feststellung von Zeiten als Arbeitszeit,[5] An...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 3.1 Auskunftsberechtigter

Rz. 7 Auskunftsberechtigt sind nach § 42e EStG die "Beteiligten". Beteiligt am LSt-Verfahren sind der Arbeitgeber aufgrund seiner Verpflichtung, die LSt einzubehalten und abzuführen (vgl. § 38 Abs. 3, § 41a EStG), und der Arbeitnehmer als der Stpfl. (§ 38 Abs. 2 EStG). Daher sind sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer Beteiligte und damit auskunftsberechtigt. Auskunftsberec...mehr

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Ausschlussfrist / 6.1 Form der Erklärung

Ist eine bestimmte Form in der Ausschlussklausel für die Geltendmachung vorgesehen, hindert nur die formgerechte Geltendmachung vor dem Erlöschen des Anspruchs. § 125 Satz 1 BGB ist entsprechend auf eine tarifvertragliche Ausschlussklausel anzuwenden.[1] Dabei ist die Geltendmachung eines Anspruchs keine Willenserklärung, sondern eine einseitige rechtsgeschäftsähnliche Handl...mehr

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Sauer, SGB IX § 240 Sonderr... / 2.3 Ausnahmen für die Schwerbehindertenvertretung

Rz. 4 Eine Ausnahme von Abs. 1 Nr. 1 – der Einheitlichkeit des Bundesnachrichtendienstes – gilt nach Abs. 1 Nr. 3 für die Fälle der Schwerbehindertenvertretung. Danach kann eine Schwerbehindertenvertretung nach § 177 auch in Dienststellen (Teilen und Stellen) des Bundesnachrichtendienstes, die nicht zu seiner Zentrale gehören, unter der Voraussetzung des § 177 Abs. 1 Satz 1,...mehr

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Sauer, SGB IX § 240 Sonderr... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift bestimmt in Abs. 1 Sonderregelungen für den Bundesnachrichtendienst. Sie ist Regelungen der Personalvertretung im Bereich des Bundesnachrichtendienstes nachgebildet und trägt dem besonderen Schutz- und Sicherheitsbedürfnis dieses Nachrichtendienstes Rechnung. Mit dem durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) zum 30.12.2016 an...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.1 Zuständiger Betriebsrat

Rz. 90 Ungeachtet des unionsrechtlich determinierten Verständnisses des Betriebsbegriffs sind die von § 17 Abs. 2 KSchG geforderten Konsultationen bei unionsrechtskonformem Verständnis dieser Norm mit der nach nationalem Recht zuständigen "Arbeitnehmervertretung" durchzuführen; dies ergibt sich aus Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 UAbs. 1 lit b) MERL, der den Mitgliedsta...mehr

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Besteuerung des Arbeitslohn... / 2.8.1 Voraussetzungen

Zahlungen von Dritten sind Arbeitslohn, wenn sie im Rahmen eines Dienstverhältnisses von Dritten geleistet werden und der Arbeitgeber weiß oder erkennen kann, dass derartige Vergütungen mit Entlohnungscharakter erbracht werden.[1] Sind Arbeitgeber und Dritter konzernverbundene Unternehmen, unterstellt das Gesetz widerlegbar die Kenntnis des Arbeitgebers.[2] Für den Arbeitnehm...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Mentale Ersthelfer / 6 Empfehlungen zur Implementierung

Damit Mentale Ersthelfer ihre Rolle wirksam und nachhaltig ausfüllen können, reicht die Teilnahme an einer Schulung allein nicht aus. Unternehmen sollten die Einführung gut vorbereiten und strukturell begleiten. Die Koordination sollte idealerweise in der Personalabteilung liegen, alternativ auch in Abteilungen wie dem Betrieblichen Gesundheitsmanagement oder der Arbeitssiche...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Beteiligung Dritter.

Rn 17 Behördliche Zustimmungserfordernisse bestehen für ArbN in Elternzeit (§ 18 I 5 BEEG) oder Mutterschutz (§ 9 MuSchG) sowie für schwerbehinderte Menschen (§§ 168, 174 SGB IX; § 620 Rn 91 ff). Rn 18 Daneben besteht die Pflicht zur Anhörung des Betriebsrats (§ 102 I BetrVG), bei leitenden Angestellten des Sprecherausschusses (§ 31 II SprAuG), im öffentlichen Dienst des Pers...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Beamte

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Beamte sind die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehenden Beschäftigten der Gebietskörperschaften und anderer öffentlich-rechtlicher Körperschaften, Anstalten, Stiftungen einschließlich ihrer Spitzenverbände. Sie werden steuerlich als > Arbeitnehmer behandelt. Das gilt auch für > Richter, Berufssoldaten der > Bundeswehr im In...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Teilrechtsfähigkeit.

Rn 8 Der Begriff der Teilrechtsfähigkeit ist missverständlich und sollte vermieden werden. Jedem Menschen (und jeder juristischen Person) steht die volle und gleiche Rechtsfähigkeit zu (Lehmann AcP 207, 233 ff). Soweit andere Gebilde wie die Gemeinschaften (insb die Gesamthandsgemeinschaften) in bestimmten Einzelbereichen Rechtsträger und damit Träger einzelner Rechte und Pf...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Appell zur Mitwirkung, Abs 1.

Rn 2 I begründet keine Rechte oder Pflichten, sondern hat nur Appellcharakter. Tarifvertragsparteien sind ArbG, Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften, ArbG sind in § 6 II (§ 6 Rn 5), Beschäftigte in § 6 I definiert (§ 6 Rn 2f), Vertretungen sind Betriebsrat, Personalrat, Sprecherausschuss, nicht jedoch Aufsichtsrat nach §§ 4 ff DrittelbG oder §§ 8 ff MitbestG. Gegenstand zB...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Abkürzungsverzeichnis

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Kündigungserklärungsfrist.

Rn 12 Gem II 1 kann die Kündigung nur innerhalb von zwei Wochen ab Kenntnis der für sie maßgebenden Tatsachen erklärt werden; länger zurückliegende Geschehnisse können bei ›innerem Zusammenhang‹ mit dem aktuellen Kündigungsgrund berücksichtigt werden (LAG BW NZA-RR 07, 350 [LAG Baden-Württemberg 28.03.2007 - 12 Sa 81/06]). II 1 ist ein gesetzlich begründeter Verwirkungstatbe...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Betriebsrat

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Der einem Mitglied des Betriebsrats – im öffentlichen Dienst > Personalrat – nach dem Lohnausfallprinzip gezahlte > Arbeitslohn unterliegt dem LSt-Abzug nach allgemeinen Grundsätzen. > Steuerbefreiungen wie zB für die Erstattung von > Reisekosten (§ 3 Nr 16 EStG; > Auslösungen bei privaten Arbeitgebern) und > Auslagenersatz (§ 3 Nr 50 EStG) g...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB P

Pacht anwendbares Recht Art 4 ROM I 12 Pachtkreditgesetz Vor §§ 1204 ff BGB 10 Pachtsache Beschreibung § 585b BGB 1 Beschreibung durch Sachverständigen § 585b BGB 5 Pachtverhältnis beim Nacherbfall § 2135 BGB 1 Pactum de non petendo Erlassvertrag, Abgrenzung § 397 BGB 7 Paketverträge § 327a BGB 2 Paragraphen ohne Gesetzesbezeichnung sind solche des BGB. 3D-Druck § 2 ProdHaftG 2 Parkpla...mehr