Fachbeiträge & Kommentare zu Personalrat

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beamte / 4.3 Steuerfreie Aufwandsentschädigungen

Zahlungen an Beamte für die Tätigkeit (Funktion) als Personalrat oder Personalratsvorsitzender, können als Aufwandsentschädigung nach § 3 Nr. 12 Satz 2 EStG und R 3.12 LStR steuerfrei behandelt werden. Erhält ein Beamter für seine Tätigkeit als nicht hauptberufliche Lehrkraft eine Lehrentschädigung, ist diese regelmäßig als Aufwandsentschädigung steuerfrei. Hinweis Steuerpfli...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Betriebliches Eingliederung... / 2.7 Mitbestimmungsrechte

Ob das BEM im Betrieb eingeführt wird, unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrats. Der Betriebsrat kann die "Klärung", also den Klärungsprozess bezüglich eines BEM verlangen. Dies erfolgt nicht selten über eine Einigungsstelle. Bei der Ausgestaltung des BEM, dem "Wie" des BEM, ist für jede einzelne Regelung zu prüfen, ob ein Mitbestimmungsrecht besteht. Ein solches kann sic...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitsunfall / 4 Mitbestimmung

Schwere Arbeitsunfälle müssen gemäß § 193 Abs. 1 SGB VII beim Unfallversicherungsträger angezeigt werden. Die Anzeige ist auch vom Betriebs- oder Personalrat zu unterzeichnen.[1] Der Arbeitgeber muss dem Betriebsrat eine Durchschrift der Anzeige aushändigen.[2] Bei leichteren Arbeitsunfällen, die nicht anzeigepflichtig sind, ergibt sich der Anspruch des Betriebsrats auf Unte...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Betriebliches Eingliederung... / 1 Ziel

§ 167 Abs. 2 SGB IX zielt darauf ab, bei gesundheitlichen Störungen mit Zustimmung des Arbeitnehmers eine gemeinsame Klärung möglicher Maßnahmen durch alle Beteiligten herbeizuführen. Zu beteiligen sind der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer, der Betriebs- oder Personalrat und die Schwerbehindertenvertretung. Falls erforderlich, werden der Werks- oder Betriebsarzt, der Sozialvers...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Betriebliches Eingliederung... / 2.4 Verfahrensbeteiligte

Infographic Zwingend zu beteiligen sind zunächst der Arbeitgeber bzw. eine von ihm benannte vertretungsberechtigte Person und die beschäftigte und BEM-berechtigte Person. Der Arbeitgeber hat das BEM anzubieten und bei Zustimmung der beschäftigten Person (i. d. R. des Arbeitnehmers) durchzuführen. Er muss auch den nach Art. 7, 9 DSGVO erforderlichen Datenschutz gewährleisten. N...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Lohnzahlung durch Dritte / 1 Lohnzahlung Dritter als Arbeitslohn

Einnahmen, die dem Arbeitnehmer nicht von seinem Arbeitgeber, sondern von dritter Seite zufließen, können ebenfalls Arbeitslohn sein. Voraussetzung ist, dass zwischen der Zuwendung des Dritten und der vom Arbeitnehmer im Rahmen seines Dienstverhältnisses für den Arbeitgeber zu erbringenden Arbeit ein Zusammenhang besteht. Von einem solchen Zusammenhang ist auszugehen, wenn d...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Jobcenter / 2.2.1 Trägerversammlung

Zur Wahrung der Selbstständigkeit der Träger gibt es eine Trägerversammlung.[1] Sie setzt sich zusammen zur Hälfte aus Vertretern der Agentur für Arbeit und zur Hälfte aus Vertretern des kommunalen Trägers und hat insgesamt 6 Vertreter. Die Aufgaben der Trägerversammlung erstrecken sich auf organisatorische und personalrechtliche Entscheidungen in den Angelegenheiten der gem...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Hausmeister / 6 Einsatz von Schulhausmeistern

Das BAG[1] hat entschieden, dass Schulhausmeister kraft Direktionsrecht an mehreren Schulen eingesetzt werden können; ein Grundsatz "Ein Schulhausmeister – Eine Schule" existiert nicht. Im konkreten Sachverhalt hatte der Arbeitgeber im Rahmen einer Organisationsuntersuchung festgestellt, dass der Bedarf an der Schule, an der der Kläger beschäftigt war, nur für 0,7 Stellen bes...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schwerbehinderte Menschen / 6 Aufzeichnungs- und Anzeigepflichten

Bis zum 31.3. hat der Arbeitgeber jährlich der Agentur für Arbeit für das vorausgegangene Kalenderjahr Anzeige zu erstatten, insbesondere über die Zahl der zu berücksichtigenden Arbeitsplätze, die Zahl der beschäftigten schwerbehinderten Menschen, Gleichgestellten und sonstigen anrechnungsfähigen Personen (z. B. Inhaber von Bergmannsversorgungsscheinen) sowie über die geschu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Personalentwicklung: Wertbe... / 3 Wer ist Stakeholder Ihres Reporting?

Der erste Schritt ist es, die Stakeholder des eigenen Reportings und sein Erkenntnisinteresse zu identifizieren. Dies kann sich von Unternehmen zu Unternehmen und von Thema zu Thema unterscheiden. Immer wiederkehrende Zielgruppen und deren Interessen sind zum Beispiel: Top Management: Ist Lernen eine gute Investition? (Wann) zahlen sich die investierten Gelder aus? Sind die R...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schwerbehinderte Menschen / 8 Bewerbung

Arbeitgeber müssen die Schwerbehindertenvertretung und den Betriebs- oder Personalrat über Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen und die Vermittlungsvorschläge der Bundesagentur für Arbeit oder eines Integrationsfachdienstes unmittelbar nach Eingang unterrichten.[1]"Unmittelbar nach Eingang" bedeutet, dass die Unterrichtung umgehend bzw. sofort zu erfolgen hat. Die Pfli...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schwerbehinderte Menschen / 10 Schwerbehindertenvertretung

Als Schwerbehindertenvertretung ist eine Vertrauensperson bei ständiger Beschäftigung von wenigstens 5 schwerbehinderten Menschen zu ihrer Interessenvertretung zu wählen.[1] Die Schwerbehindertenvertretung ist von Arbeitgeber und Betriebsrat vor jeder Entscheidung, die Schwerbehinderte betrifft, rechtzeitig und umfassend zu unterrichten und bei Entscheidungen über die Einste...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.17 Lohnfortzahlung (Krankheit) und betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Steuerberater benötigen im eigenen Interesse Grundkenntnisse zum Thema Lohnfortzahlung bw. Entgeltfortzahlungsgesetz und BEM.[1] Ihre Erfahrungen können sie dem Mandanten vermitteln. Wesentliche Inhalte Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne dass ihn ein Verschulden trifft, hat er Anspruch auf Entgeltfortzahl...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Personalakte / 5.3 Einsichtnahme durch Dritte ohne Zustimmung des Beschäftigten

§ 3 Abs. 5 TVöD bzw. § 3 Abs. 6 TV-L regeln das Recht zur Einsichtnahme durch den Beschäftigten bzw. eine durch den Beschäftigten bevollmächtigte Person. Regelungen zur Einsichtnahme durch Dritte ohne Zustimmung des Beschäftigten sind in den Tarifverträgen nicht enthalten. Der Arbeitgeber darf Daten aus Personalakten seiner Beschäftigten nur unter den strengen Voraussetzunge...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Personalakte / 4.3 Anspruch auf Einsichtnahme durch eine bevollmächtigte Person

Nach § 3 Abs. 5 Satz 2 TVöD bzw. § 3 Abs. 6 Satz 2 TV-L kann der Beschäftigte einen Dritten zur Einsichtnahme bevollmächtigen. Dabei ist der Beschäftigte frei in der Entscheidung, an wen er das Einsichtsrecht überträgt. Als Bevollmächtigte kommen sowohl betriebsangehörige als auch betriebsfremde Personen infrage. Der Beschäftigte kann jedoch nur eine bestimmte natürliche Per...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Personalakte / 5.2 Hinzuziehung Dritter

Nach § 3 Abs. 5 TVöD bzw. § 3 Abs. 6 TV-L nimmt entweder der Beschäftigte oder eine bevollmächtigte Person Einsicht in die Personalakten. Die tariflichen Regelungen sehen keine Hinzuziehung eines Dritten, der gemeinsam mit dem Beschäftigten Einsicht in die Personalakten nimmt, vor. In Betrieben mit einem Betriebsrat kann der Beschäftigte jedoch gemäß § 83 Abs. 1 Satz 2 BetrVG...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Personalakte / 4.1.6 Datenschutz

Personalakten beinhalten sensible personenbezogene Daten. Der Arbeitgeber hat bei der Personalaktenführung auf die Belange des Datenschutzes und des Persönlichkeitsrechts des Beschäftigten Rücksicht zu nehmen und den Grundsatz der Vertraulichkeit zu wahren (siehe dazu auch Abschnitt 4.1.5). Die Vorschriften der DSGVO sowie des BDSG – insbesondere § 26 BDSG – sind zu beachten...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geltungsbereich des TVöD (§... / 6.7 § 1 Abs. 2 Buchst. k TVöD – aufgehoben

§ 1 Abs. 2 Buchst. k TVöD hatte bis zum 31.10.2022 folgende Fassung: Beschäftigte, die Arbeiten nach den §§ 260 ff. SGB III verrichten. Diese Fassung entsprach schon seit längerem nicht mehr der aktuellen Gesetzeslage. Deshalb ist §1 Abs. 2 Buchst. k durch den Änderungstarifvertrag Nr. 20 vom 14. Juli 2022 zum TVöD aufgehoben worden, und zwar mit Wirkung vom 1.11.2022. Hinter...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Personalakte / 4.1.7 Inhalte von Personalakten

Den Inhalt der Personalakte bestimmt grundsätzlich der Arbeitgeber. Diese Gestaltungsfreiheit des Arbeitgebers findet ihre Grenzen in den datenschutzrechtlichen Vorgaben der DSGVO und des BDSG sowie in den grundrechtlichen Wertentscheidungen. Für die Frage, welche konkreten Vorgänge und Informationen aufbewahrt und damit zur materiellen Personalakte genommen werden dürfen, si...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Personalakte / 5.1.3 Entfernung sonstiger Angaben und Vorgänge

Der Anspruch auf Entfernung nach §§ 242, 1004 Abs. 1 BGB (analog) hat nicht nur für die Entfernung von Abmahnungen aus der Personalakte Bedeutung. Ein Entfernungsanspruch des Beschäftigten besteht auch bezüglich solcher Angaben aus der Personalakte, die nicht als rechtmäßige Bestandteile von Personalakten gelten und dennoch in die Personalakte des Beschäftigten gelangt sind (...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Sachbezüge: Richtige Zuordn... / 3.4 Arbeitslohn bei Mitwirkung des Betriebsrats?

Wirkt der Betriebsrat bei der Verschaffung der Preisvorteile über fremde Unternehmen mit, wird dies nicht dem Arbeitgeber zugerechnet. Die Mitwirkung der Arbeitnehmervertretung allein führt nicht zur Annahme von Arbeitslohn. Bei aktiver Mitwirkung des Arbeitgebers[1] steht deshalb die Einschaltung des Betriebs- oder Personalrats der Lohnsteuerpflicht von durch Dritten einger...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 9.1 Kündigungsschutz aus anderen Gründen (§ 17)

Rz. 92 Der Arbeitnehmerin wird durch § 17 ein zusätzlicher besonderer Kündigungsschutz gewährt. Natürlich muss die Kündigung auch den allgemeinen Wirksamkeitsanforderungen entsprechen. Daher muss sie der Arbeitnehmerin zugehen, wofür der Arbeitgeber die Darlegungs- und Beweislast trägt. Die Kündigung muss formgerecht nach § 17 Abs. 2 Satz 2 und § 623 BGB erfolgen. Grds. muss ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 6.2 Rechtsfolgen

Rz. 43 Die Vorschrift des § 17 Abs. 1 begründet ein absolutes Kündigungsverbot, das in Abs. 2 mit einem Erlaubnisvorbehalt versehen ist.[1] Nach § 17 Abs. 2 ist eine Kündigung ausnahmsweise möglich, wenn der Arbeitgeber die vorherige behördliche Zustimmung einholt. Dagegen ist eine nachträgliche Zustimmung oder Genehmigung der Kündigung durch die zuständige Behörde nicht mög...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 6.3 Unwirksamkeit von Vorbereitungsmaßnahmen des Arbeitgebers (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 49 Durch das Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts v. 23.5.2017 wurde in § 17 Abs. 1 Satz 3 die entsprechende Anwendung des § 17 Abs. 1 Sätze 1 und 2 auf Vorbereitungsmaßnahmen des Arbeitgebers, die im Hinblick auf eine Kündigung der Frau trifft, angeordnet. Eine auf noch während des Sonderkündigungsschutzes durchgeführte Vorbereitungsmaßnahmen gestützte Kündigun...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Haftung des Arbeitnehmers / 2.10 Mitbestimmung

Nach § 78 Abs. 1 Nr. 15 BPersVG hat der Personalrat bei der Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen einen Beschäftigten mitzubestimmen. Dieses Recht besteht allerdings nur auf Antrag des Beschäftigten (§ 78 Abs. 2 Halbs. 1 BPersVG). Damit soll dessen Persönlichkeitsrecht geschützt werden. Der Beschäftgigte ist von der beabsichtigten Maßnahme (nämlich der Geltendmachung von...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebsübergang / 4.1 Kollektivrechtliche Folgen

Außerordentlich kompliziert sind die kollektivrechtlichen Folgen. Nach § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB werden die Rechtsnormen einer Betriebsvereinbarung oder eines Tarifvertrags, die im abgebenden Betrieb normativ galten, nach Übergang des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich Inhalt der Arbeitsverträge und wirken somit als vertragliche Regelungen weiter. Die in die Arbeitsverträge t...mehr

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Sauer, SGB IX § 176 Aufgabe... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) wird der bisherige § 93 mit Wirkung zum 1.1.2018 zu § 176. Die Vorschrift entspricht dem bisherigen § 93 mit Anpassung der Verweisungen infolge der Verschiebung der Paragrafen im Schwerbehi...mehr

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Sauer, SGB IX § 180 Konzern... / 2.6 Aufgaben der Stufenvertretungen

Rz. 14 Abs. 6 beschreibt die Aufgaben der Gesamtschwerbehindertenvertretung (Satz 1) sowie der Konzern-, Bezirks- und Hauptschwerbehindertenvertretung und der Schwerbehindertenvertretung der obersten Dienstbehörde, wenn bei einer mehrstufigen Verwaltung Stufenvertretungen nicht gewählt sind (Satz 2 i. V. m. Satz 1). Mit dem Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigu...mehr

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Sauer, SGB IX § 10 Sicherun... / 2.5 Antragstellung beim betrieblichen Eingliederungsmanagement (Abs. 5)

Rz. 16 Sind Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber mit der zuständigen Interessenvertretung i. S. d. § 176 (z. B. Betriebs-/Personalrat) und mit Zustimmung und Beteiligung des betroffenen Arbeitnehmers die Möglichkeiten, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden kann und mit welch...mehr

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Sauer, SGB IX § 178 Aufgabe... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Aufgabe der Schwerbehindertenvertretung ist es, die Interessen der beschäftigten schwerbehinderten und gleichgestellten behinderten Menschen gegenüber dem Arbeitgeber, aber auch den kollektiven Interessenvertretungen der Beschäftigten, dem Betriebsrat, dem Personalrat oder den sonstigen Mitarbeitervertretungen zu vertreten. Sie hat den schwerbehinderten und gleichgeste...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB IX § 178 Aufgabe... / 2.2.4 Recht auf Beteiligung bei Akteneinsicht

Rz. 23 Der schwerbehinderte Mensch hat wie jeder Beschäftigte das Recht auf Einsicht in seine Personalakte. Hierbei ist die Hinzuziehung der betrieblichen Interessenvertretung, also des betriebs- oder Personalrats, sofern der Beschäftigte dies ausdrücklich wünscht, übliche Praxis. Abs. 3 Satz 1 räumt dem schwerbehinderten Menschen daneben ausdrücklich das Recht ein, die Schw...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB IX § 175 Erweite... / 2.2 Verfahren

Rz. 8 Satz 2 bestimmt, dass hierbei die Vorschriften des Kapitels 4 über die Zustimmung zur ordentlichen Kündigung gelten. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber auch die Zustimmung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses schriftlich beantragen muss (§ 170 Abs. 1). Das Integrationsamt ist verpflichtet, eine Stellungnahme des Betriebsrates oder des Personalrates und der Schwerbehi...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB IX § 177 Wahl un... / 2.10 Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung

Rz. 31 Abs. 7 Satz 1 bestimmt die Dauer der Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung. Sie beträgt grundsätzlich 4 Jahre. Abweichungen gelten, wenn eine Schwerbehindertenvertretung außerhalb der regelmäßigen Wahlen gewählt worden ist (Abs. 5 Sätze 3 und 4). Ebenfalls 4 Jahre beträgt die Amtszeit des stellvertretenden Mitglieds bzw. der stellvertretenden Mitglieder, weniger abe...mehr

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Sauer, SGB IX § 174 Außeror... / 2.1 Geltung der Regelungen

Rz. 2 Die Regelung besagt in Abs. 1, dass die Vorschriften über den besonderen Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen auch in den Fällen der außerordentlichen Kündigung gelten. Der Arbeitgeber hat auch in den Fällen, in denen ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung vorliegt, vorher die Zustimmung des Integrationsamtes einzuholen. Wird eine solche Zust...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB IX § 166 Inklusi... / 2.1 Verpflichtung der Arbeitgeber

Rz. 3 Die Vorschrift verpflichtet private und öffentliche Arbeitgeber (zu der Ausnahme für öffentliche Arbeitgeber vgl. § 165) mit der Schwerbehindertenvertretung und den betrieblichen Interessenvertretungen in Zusammenarbeit mit dem Inklusionsbeauftragten des Arbeitgebers eine verbindliche Inklusionsvereinbarung abzuschließen (zu den Inhalten vgl. Abs. 2 und Abs. 3). Rz. 4 D...mehr

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Sauer, SGB IX § 176 Aufgabe... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Im Rahmen der Erfüllung ihrer Aufgaben nach den jeweiligen Rechtsvorschriften ist es auch Aufgabe der betrieblichen Interessenvertretungen, die Eingliederung schwerbehinderter Menschen und sonstiger besonders schutzbedürftiger Personen zu fördern (§ 80 Abs. 1 Nr. 4 des Betriebsverfassungsgesetzes). Diese Aufgabe obliegt den betrieblichen Interessenvertretungen auch nac...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB IX § 177 Wahl un... / 2.1.2 Stellvertretende Mitglieder/Aufgaben

Rz. 3 Voraussetzung für das Zustandekommen einer Schwerbehindertenvertretung ist aber nicht, dass auch ein stellvertretendes Mitglied gewählt wird. Geht für die Wahl eines stellvertretenden Mitglieds kein gültiger Wahlvorschlag ein, hat dies der Wahlvorstand unverzüglich bekannt zu machen und eine Nachfrist für die Einreichung von Wahlvorschlägen zu setzen (§ 7 Abs. 3 i. V. ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB IX § 177 Wahl un... / 2.3 Schwerbehindertenvertretung der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte

Rz. 9 Abs. 1 Satz 3 ermöglicht die Wahl eigener Schwerbehindertenvertretungen der schwerbehinderten Staatsanwälte und Staatsanwältinnen, wenn das Landesrecht für Staatsanwälte und Staatsanwältinnen eine eigenständige Personalvertretung vorsieht.mehr

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Sauer, SGB IX § 182 Zusamme... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Mit dem Dritten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl I S. 2848) wurde mit Wirkung v. 1.1.2004 in Abs. 2 die Bezeichnung "Bundesanstalt für Arbeit" durch die neue Bezeichnung "Bundesagentur für Arbeit" ersetzt. Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundes...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB IX § 71 Weiterza... / 2.5.5 Vereinbarung zur Zuständigkeitsabgrenzung zwischen Kranken- und Rentenversicherung (für die Zeit nach dem 31.8.2011)

Rz. 43 Die Rechtsprechung des BSG hat die grundlegenden Voraussetzungen für die Weiterzahlung des Übergangsgeldes bei der stufenweisen Wiedereingliederung festgelegt. In der Praxis erfordert die Umsetzung der Abgrenzungskriterien einen hohen personellen Aufwand, weil in jedem Einzelfall u. a. konkret geprüft werden muss, ab wann nur noch ein arbeitsplatzspezifischer und nicht...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB IX § 178 Aufgabe... / 2.2.2.1 Folgen der Nichtbeteiligung

Rz. 17 Abs. 2 Satz 2 beschreibt die Folgen der Nichtbeteiligung der Schwerbehindertenvertretung. Die Vorschrift bestimmt, dass Maßnahmen des Arbeitgebers, die die Interessen schwerbehinderter Menschen berühren und bei denen die Schwerbehindertenvertretung entgegen der Verpflichtung in Satz 1 weder unterrichtet noch angehört wurde, nicht durchgeführt oder vollzogen werden dar...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB IX § 180 Konzern... / 2.7 Geltung von Vorschriften

Rz. 20 Abs. 7 ordnet die entsprechende Geltung von Vorschriften über die Wahl und Amtszeit (§ 177), die Aufgaben (§ 178) und die persönliche Rechtsstellung der Schwerbehindertenvertretung auch für die Konzern-, Gesamt-, Bezirks- und Hauptschwerbehindertenvertretung an. Es sind dies die folgenden Vorschriften: Rz. 21 § 177 Abs. 3 bis 8: Wählbarkeit (Abs. 3), Wählbarkeit von Sol...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 15 En... / 2 Rechtsfolgen des zeit- oder zweckbefristeten Arbeitsverhältnisses

Rz. 6 In § 15 Abs. 1 und 2 TzBfG wird klargestellt, dass wirksam kalendermäßig befristete oder zweckbefristete Arbeitsverhältnisse automatisch enden, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Dies wird als besonderer Vorteil dieser Vertragsgestaltung angesehen. Die erforderliche Unterrichtung über die Zweckerreichung nach § 15 Abs. 2 TzBfG ist keine Kündigung.[1] Rz. 7 Da dem Arbe...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe TV-L Office Premium
Kündigung – Beteiligung Personalrat und Gleichstellungsbeauftragte

Eine Kündigung ist eine personelle Angelegenheit i.S.d. § 22 Abs. 1 LGG Bbg, vor deren Ausspruch die Gleichstellungsbeauftragte zu beteiligen ist. (amtlicher Leitsatz) Im vorliegenden Verfahren stritten die Parteien über die Wirksamkeit einer Kündigung während der Probezeit. Die Klägerin war seit dem 1.1.2023 beim beklagten Land als Sachgebietsleiterin im Landesbetrieb...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.4 Mitbestimmungsrechte der Personalvertretungen

Rz. 463 Vor Ausspruch der verhaltensbedingten Kündigung hat der Arbeitgeber einen bei ihm bestehenden Betriebsrat nach § 102 Abs. 1 BetrVG anzuhören. Eine ohne Anhörung erfolgte Kündigung ist unwirksam. Das Mitbestimmungsrecht bei Kündigungen kann durch Vereinbarung zwischen den Betriebspartnern nach § 102 Abs. 6 BetrVG auch erweitert werden. Besteht Sonderkündigungsschutz na...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.2.2.2.3 Formelle Anforderungen

Rz. 409 Die Abmahnung erfordert keine bestimmte Form. Sie kann auch mündlich erfolgen. Wichtig ist, dass der Arbeitnehmer tatsächlich Kenntnis von dem Inhalt der Kündigungsandrohung erhält. Bei einer schriftlichen Abmahnung ist der Zugang der Abmahnung grds. ausreichend (§ 130 Abs. 1 BGB analog), da mit diesem von der Möglichkeit der Kenntnisnahme durch den Arbeitnehmer ausge...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.7.2.6 Betriebsbezogenheit der Sozialauswahl

Rz. 813 Die vom Arbeitgeber zu treffende Sozialauswahl ist streng betriebsbezogen und auch bei einer entsprechenden Ausweitung des Direktionsrechts des Arbeitgebers nicht unternehmensbezogen.[1] Denn die Sozialauswahl hat die Funktion festzulegen, welchen von mehreren vergleichbaren Arbeitnehmern des Betriebs die Kündigung zu treffen hat, wenn das dringende betriebliche Erfo...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.4.3.2 Kündigung innerhalb der Wartezeit

Rz. 251 Innerhalb der Wartezeit soll der Arbeitgeber den Arbeitnehmer erproben. Bewährt dieser sich nicht, kann der Arbeitgeber "frei" kündigen, d. h. auf die soziale Rechtfertigung der Kündigung kommt es nicht an. Die Kündigung unterliegt aber den Grenzen der §§ 134, 138, 242 BGB.[1] Dabei ist darauf zu achten, dass über diese Generalklauseln nicht der Schutz des Kündigungss...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.1.2.2 Teilkündigung

Rz. 15 Mit der Teilkündigung will der Arbeitgeber einzelne Vertragsbedingungen aufkündigen, ohne aber den Bestand des Arbeitsverhältnisses anzutasten. Sie unterscheidet sich dadurch von der Änderungskündigung, bei der der Arbeitnehmer die Wahl hat zwischen der Beendigung des Vertrages und der Änderung einzelner Bedingungen (vgl. Rz. 10 ff.). Die Teilkündigung stört das von d...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.5.1 Relative und absolute Sozialwidrigkeit

Rz. 265 Die ordentliche Kündigung des Arbeitgebers ist nach § 1 Abs. 1 KSchG rechtsunwirksam, wenn sie sozial ungerechtfertigt ist. Sie ist nach § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG sozialwidrig, wenn sie nicht durch Gründe, die in der Person oder in dem Verhalten des Arbeitnehmers liegen, oder durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt ist. Die Gründe müssen eine konkrete Störun...mehr