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Korruption

Korruption

Was ist Wirtschaftskriminalität? Eine Frage, die sich noch heute viele von Ihnen stellen werden. Eine anerkannte Definition zu Wirtschaftskriminalität gibt es in Deutschland nicht.

Eine gängige Definition lautet: „Wirtschaftskriminalität ist die Summe der Straftaten, die in Unternehmen, an Unternehmen und durch Unternehmen begangen werden“.

Bekämpfung und Prävention gegen Korruption

Die Korruptionsbekämpfung sollte sowohl repressiv als auch präventiv erfolgen, wobei präventiv die bevorzugte Variante darstellt. Denn Korruption sollte nicht nur bekämpft werden, es sollten auch Maßnahmen getroffen werden, um Korruption überhaupt schon zu vermeiden. Um wirksam gegen Korruption vorgehen zu können, müssen alle staatlichen Stellen zusammenarbeiten.

Was ist Korruption?

Der Begriff „Korruption“ ist für viele Menschen ein Kavaliersdelikt – obwohl sie eigentlich eine erhebliche Gefahr für den Staat und die Wirtschaft darstellt. Korruption bedeutet so viel wie bestechen oder verfälschen, jedoch ist es bis heute ein undefinierbarer Begriff. Der Wettbewerb leidet unter der Macht der Korruption, denn meist werden Befugnisse missbraucht, um sich eigene Vorteile zu verschaffen.

Korruptionsprävention mit einer Korruptionsrichtlinie

Die Richtlinie zur Korruptionsprävention wurde in der Bundesverwaltung erlassen. In allen Dienststellen des Bundes sollen besonders korruptionsgefährdete Arbeitsgebiete festgestellt werden. Die Überprüfung soll anhand einer Risikoanalyse erfolgen und nach erfolgter Auswertung muss entschieden werden, welche Maßnahmen zu treffen oder welche Bereiche zu überarbeiten sind. Es sollte für eine Dienststelle ein Ansprechpartner ausgewählt werden, der für alle Fragen zum Thema Korruptionsprävention zur Verfügung steht.

Korruptionsbekämpfungsgesetz

Das Korruptionsbekämpfungsgesetz ist in Kraft getreten. Im § 16 des Gesetzes ist von den Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen gefordert worden, bestimmte Auskünfte, die in angemessener Weise veröffentlicht sind. Die Mitglieder müssen jetzt gegenüber dem Oberbürgermeister schriftlich Auskunft über: den ausgeübten Beruf, die Funktion in Vereinen oder auch die Mitgliedschaft in Aufsichtsräten.

Was ist der Korruptionsindex?

Der Korruptionswahrnehmungsindex – auch Bestechungsindex genannt – wird von einer nichtstaatlichen Organisation namens „Transparency International“ erhoben und erstellt. Die Organisation beschäftigt sich mit dem Thema Korruption und vor allem auch dem Kampf dagegen und erstellt eine weltweite Statistik über die Wahrnehmung von Korruption in verschiedenen Ländern. Die Liste ist chronologisch sortiert und nach dem Grad der Korruption in den jeweiligen Ländern sortiert und aufgestellt. Bei der erstellten Liste handelt es sich um einen berechneten Index. Dieser wird auf Basis von verschiedenen Umfragen und Untersuchungen erstellt, die von vielfältigen und unabhängigen Institutionen durchgeführt werden. Es wird Expertenwissen hinzugezogen und mit verschiedenen Geschäftsleuten gesprochen. Die Skala des Index geht von 0-100, wobei 100 für die niedrigste Wahrnehmung steht und somit das höchstmögliche und beste Ergebnis bildet. Im Februar 2018 wurde der Korruptions-wahrnehmungsindex für 2017 veröffentlicht. Deutschland befindet sich mit einem Index von 81 auf dem 12. Platz der Liste. Platz 1 wird von Neuseeland belegt mit einem Indexwert von 89. Im Vergleich zu den letzten beiden Jahren hat sich Deutschland um zwei Ränge verschlechtert.

Der Korruptionsbeauftragter muss Antikorruption und Integrität vorantreiben

Je nach Aufgaben und Größe einer Stelle kann ein Ansprechpartner für Korruptionsprävention berufen werden, der sogenannte „Antikorruptionsbeauftragter“.  Das kann aber auch Teil einer Stelle eines Compliance Beauftragten sein. Seine Aufgabe ist es, der zentrale Ansprechpartner für die Beschäftigten einer Dienststelle zu sein und im Hinblick auf tatsächliche oder vermutete Korruption Rede und Antwort zu stehen. Er sollte förmlich bestellt werden und seine Zustellung sollte bekannt gemacht werden.






Bekämpfung der Unternehmenskriminalität

Neues Unternehmenssanktionsrecht ahndet mangelhafte Compliance-Strukturen streng

Das deutsche Sanktionsrecht für Unternehmen ist im internationalen Vergleich schwach. Das will der Gesetzgeber schon lange ändern. Die Bundesjustizministerin hat nun den Entwurf für das „Gesetz zur Bekämpfung der Unternehmenskriminalität“ vorgelegt. Er sieht schärfere Sanktionen schon bei mangelnder Anti-Korruptions-Compliance und Unternehmensefugnisse für interne Ermittlungen vor und soll staatliche Beschlagnahmerechte neu regeln.


Staatengruppe gegen Korruption

Rüge für Deutschland wegen mangelnder Korruptionsprävention in Justiz und Parlament

Die Staatengruppe des Europarates gegen Korruption erteilt Deutschland eine Rüge, weil die 5 Jahre alten Empfehlungen für internationale Standards bei der Korruptionsprävention für Abgeordneten, Richtern und Staatsanwälten in wesentlichen Teilen nicht umgesetzt wurden. Schlusslicht sind der deutsche Bundestag und seine Abgeordneten, die Antikorruptionsreformen blockieren.






Öffentliche Auftragsvergabe

Deutschlandweites Korruptionsregister beschlossen

Korrupte Unternehmen sollen in einem bundesweiten „Wettbewerbsregister“ gelistet werden. Dies hat das Kabinett am 29.03.2017 beschlossen. Erstmals soll in ganz Deutschland eingeführt werden, was es bisher nur in manchen Bundesländern und dort sehr uneinheitlich gibt. Unternehmen, in denen Bestechungen, Betrug oder Kartellvergehen u. ä. vorgekommen sind, sollen nach einheitlichen Regeln in einer Art "schwarzer Liste" erfasst werden, die bei der Vergabe öffentliche Aufträge beachtet wird.





FG Kommentierung

Zurechnung der Mehrgewinne nach unberechtigten Entnahmen

Hat eine gewerblich tätige KG Bestechungsgelder zur Erlangung von Aufträgen gezahlt und wird dieser Sachverhalt nachträglich festgestellt, sind die Mehrgewinne wegen des Abzugsverbots für Bestechungsgelder (§ 4 Abs. 5 Nr. 10 EStG) sämtlichen Gesellschaftern nach Maßgabe des Gewinnverteilungsschlüssels zuzurechnen. Das soll auch für den Teil der Bestechungsgelder gültig bleiben, der an einen der Gesellschafter zurück geflossen ist, soweit die anderen bestehende Erstattungsansprüche nicht geltend machen.












Neues Unternehmensstrafrecht geplant

Kommen künftig auch Unternehmen personenunabhängig auf die Anklagebank?

Wenn es nach den Justizministern der Bundesländer geht, müssen Unternehmen künftig für Straftaten selbst "gerade stehen". Auf der Justizministerkonferenz, die am 14.11.2013 in Berlin stattfand, sprach sich die Mehrheit für die Einführung eines Unternehmensstrafrechts aus. Kritische Stimmen halten jedoch die derzeit möglichen Sanktionen für ausreichend und befürchten, ein „Verbandsstrafrecht“ träfe die Falschen, nämlich die Arbeitnehmer.