BGH: Hafturteil gegen Ex-BLB-Chef rechtskräftig

Das Hafturteil gegen den ehemaligen BLB-Chef Ferdinand Tiggemann ist rechtskräftig. Das teilte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe mit. Das Landgericht Düsseldorf hatte den Ex-Geschäftsführer des nordrhein-westfälischen Landesbetriebs im Februar 2017 wegen Bestechlichkeit und Untreue zu sieben Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt.

Die Revision des Angeklagten verwarf der BGH als unbegründet (Beschluss vom 20. März 2018 – 1 StR 401/17). In dem Prozess ging es um Korruption bei landeseigenen Bauprojekten in NRW.

Tiggemann soll Informationen über anstehende Bauprojekte unbefugt an seinen Bekannten, einen als unseriös geltenden Makler, weitergegeben haben. Dieser habe die Erkenntnisse genutzt, um die Kosten des Ankaufs der benötigten Grundstücke für den BLB in die Höhe zu treiben. Allein in den drei abgeurteilten Tatkomplexen ist dem Steuerzahler nach Angaben der Düsseldorfer Richter ein Schaden in Höhe von sechs Millionen Euro entstanden. Auch beim Bau des Gerichtsgebäudes in Düsseldorf sei Schmiergeld geflossen.

dpa
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