Korruptions- und Wirtschaftskriminalitätsbekämpfung durch die Rechnungslegung
Der Aktionsplan hebt die wichtige Rolle hervor, die rechnungslegende und wirtschaftsprüfende Berufe in einem großen System der Korruptionsbekämpfung (neben u. a. politischen Entscheidungsträgern, Regulierungsbehörden und Unternehmen) spielen, und er verfolgt zwei Hauptziele:
- zu zeigen, was der Rechnungslegungsverantwortliche in den Unternehmen sowie Wirtschaftsprüfer bereits im Bereich der Bekämpfung von Korruption und Wirtschaftskriminalität unternehmen,
- einen Ausgangspunkt für die genannten Berufe bereitzustellen, von dem aus sie ihre Rolle ausbauen und ihre positiven Wirkungen verstärken können.
Korruption, Wirtschaftskriminalität und die damit verbundenen illegalen Finanzströme sind erhebliche Hindernisse für das Erreichen ökonomisch optimalen Wirtschaftens aber auch der UN-Nachhaltigkeitsziele und insgesamt einer nachhaltigen Zukunft. Die Rechnungsleger und der Berufsstand der Wirtschaftsprüfer sind in der Wirtschaft, der öffentlichen Praxis, dem öffentlichen Sektor und der Gesellschaft gut positioniert, um diese Verbrechen sowohl direkt als auch indirekt zu bekämpfen, indem sie Schlüsselakteure und politische Entscheidungsträger unterstützen.
Konkrete Maßnahmen des Aktionsplans
Zu den konkreten Maßnahmen des Aktionsplans gehören u. a.
- berufliche Aus- und Weiterbildung,
- Informationen zur Aufklärung der Gesellschaft,
- weitere Unterstützung der Anwendung globaler Standards für die Unternehmensberichterstattung, die Prüfung ethischen Verhaltens und Qualitätsmanagement.
Die rechnungslegenden und wirtschaftsprüfenden Berufe werden weiterhin die politischen Entscheidungsträger mit hochwertigen, evidenzbasierten Informationen unterstützen. Dabei kann die Zusammenarbeit mit anderen Organisationen den Kampf gegen Korruption und Wirtschaftskriminalität auf globaler und nationaler Ebene stärken. Die in dem erarbeiteten Aktionsplan dargelegten ersten Maßnahmen sind nur ein Ausgangspunkt. Es ist wichtig anzumerken, dass sich viele der Maßnahmen speziell auf Geldwäsche konzentrieren, da eindeutige Verbindungen zwischen Geldwäsche und Korruption bestehen. Der Aktionsplan zur Korruptionsbekämpfung ist jedoch breit angelegt und berührt die miteinander verbundenen Straftaten Korruption, Geldwäsche, Bestechung, Betrug und Steuerhinterziehung.
Das IFAC ermutigt professionelle Buchhaltungsorganisationen und andere Interessengruppen, sich zusammenzutun, um gemeinsam voranzukommen.
Das 17-seitige Paper, dessen besonderer Wert darin besteht, direkt auf viele verschiedene weitere Dokumente, Empfehlungen, Standards und Vereinbarungen über eingebettete Links zu verweisen, ist hier abrufbar.
-
Erhöhung der Schwellenwerte für die Unternehmensgrößenklassen in Kraft getreten
4.047
-
Nutzungsdauer von Computerhardware und Software auf ein Jahr reduziert
3.0811
-
Voraussetzungen des Investitionsabzugsbetrags und wann die Anwendung sinnvoll ist
3.046
-
Voraussetzungen für die Einstufung als Kleinstkapitalgesellschaft
1.864
-
Vorteil 3 für die Kleinstkapitalgesellschaft: Hinterlegung statt Offenlegung
1.681
-
Rückstellungen für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen
1.6602
-
Auflösung von Investitionsabzugsbeträgen
1.562
-
Voraussetzungen: Wer kann für welche Wirtschaftsgüter einen IAB geltend machen?
1.452
-
Abstimmung Bewirtungskosten: Welche Kosten vollständig abziehbar sind
1.309
-
Grenzen für geringwertige Wirtschaftsgüter
1.259
-
Konsequenzen einer weiter verspäteten Umsetzung der CSRD ins HGB
23.12.2025
-
ESMA Prüfungsschwerpunkte 2025
17.12.2025
-
Jahresabschluss: ABC wichtiger Begriffe
16.12.2025
-
EFRAG veröffentlicht die Entwürfe des überarbeiteten ESRS Set 1
11.12.2025
-
Omnibus-Initiative: Einigung um Adressatenkreise der CSRD und CSDDD in Trilog-Verhandlungen
09.12.2025
-
Jahresabschluss-Checkliste 2025: Vorarbeiten
09.12.2025
-
Abstimmung Bewirtungskosten: Welche Kosten vollständig abziehbar sind
08.12.2025
-
Geschenke (richtig) buchen: So gehen Sie vor
02.12.2025
-
ISSB treibt Nachhaltigkeitsberichterstattung weiter voran
26.11.2025
-
Energiewirtschaftsgesetz: Drohende Rechnungslegungspflichten für Unternehmen mit Kundenanlagen
25.11.2025