Unterschlagung und Untreue führen nicht zu steuerbaren Vermögensmehrungen
Keine sonstigen Einkünfte
Worum ging es in dem Fall? Der Kläger hatte Zahlungen von seinem Arbeitgeber an einen Dritten veranlasst, um eine Auftragsvergabe zugunsten des Arbeitgebers zu beeinflussen. Der Dritte zahlte einen Teil der Gelder an den Kläger zurück. Das Finanzamt betrachtete diese Rückzahlungen als steuerpflichtige Einkünfte, was das Gericht jedoch ablehnte.
Es stellte fest, dass die Rückzahlungen keine wirtschaftliche Gegenleistung für die ursprüngliche Überweisung darstellten, sondern lediglich eine Aufteilung der unrechtmäßig entnommenen Gelder. Das Gericht entschied zugunsten des Klägers, dass diese Zahlungen nicht unter § 22 Nr. 3 EStG als sonstige Einkünfte zu verstehen sind. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig.
Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil v. 2.5.2024, 4 K 84/23, veröffentlicht mit Newsletter I/2025
-
Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
375
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
250
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
204
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
145
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
129
-
Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
110
-
Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
108
-
Aufwandsentschädigung an einen ehrenamtlich tätigen Ortsvorsteher
103
-
5. Gewinnermittlung
100
-
Nachweis der betrieblichen Nutzung eines Pkw nach § 7g EStG
100
-
Alle am 5.6.2026 veröffentlichten Entscheidungen
05.06.2026
-
Schätzung bei einem Restaurantbetrieb mit "all-you-can-eat"
03.06.2026
-
Ausschluss des Differenzkindergelds bei Nur-Vermögenseinkünften
01.06.2026
-
Steuerfreiheit einer ausländischen Invaliditätsentschädigung
01.06.2026
-
Passivierung von Verbindlichkeiten im Insolvenzverfahren
01.06.2026
-
Wirtschaftliches Eigentum an einem GmbH-Anteil
29.05.2026
-
Werbungskostenabzug für vereinbarte Renovierung vor Veräußerung
29.05.2026
-
Keine Entschädigung für Verfahrensdauer während des Ruhens des Verfahrens
28.05.2026
-
Alle am 28.5.2026 veröffentlichten Entscheidungen
28.05.2026
-
Neue anhängige Verfahren im Mai 2026
28.05.2026