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Gesellschafter

Gesellschafter

Arbeitgeber bzw. Unternehmer sind als Gesellschafter grundsätzlich nicht als Arbeitnehmer im Sinne der Sozialversicherung anzusehen, weil es an den wesentlichen Merkmalen einer Beschäftigung fehlt.

Eine andere Beurteilung kann sich ergeben, wenn ein Gesellschafter gleichzeitig im Unternehmen mitarbeitet. Es ist daher zu prüfen, ob der Gesellschafter im Unternehmen nicht beschäftigt ist wie ein gewöhnlicher Arbeitnehmer. Letzteres kann selbst bei Geschäftsführern der Fall sein.





BFH

Änderung des Gesellschafterbestands einer grundbesitzenden Personengesellschaft

Für die Beurteilung der Frage, ob eine unmittelbar an der grundbesitzenden Personengesellschaft beteiligte Kapitalgesellschaft als neue Gesellschafterin im Sinne des § 1 Abs. 2a Satz 4 GrEStG gilt, weil an ihr mindestens 90% der Anteile auf neue Gesellschafter übergehen, ist nur auf die Beteiligung an der Kapitalgesellschaft abzustellen. Eine zuvor bereits bestehende Beteiligung des neuen Gesellschafters der Kapitalgesellschaft an der grundbesitzenden Personengesellschaft ist unerheblich.







Prozessrecht

Die Vertretung von Unternehmen in Gerichtsverfahren

Unternehmen werden auch in Gerichtsverfahren durch ihre Geschäftsführer vertreten. Diese beauftragen i. d. R. einen Anwalt mit der Vertretung. Doch was passiert, wenn z. B. eine GmbH keinen Geschäftsführer hat? Oder ein solcher nur im Handelsregister eingetragen, aber nicht wirksam bestellt ist? Und wer muss bei einer juristischen Person (GmbH, UG) vor Gericht erscheinen, wenn das Gericht das persönliche Erscheinen der Parteien angeordnet hat?







Kapitalgesellschaften

Wer in Deutschland eine Gesellschaft gründen will, hat dafür verschiedene Gesellschaftsformen zur Auswahl. Im Grundsatz wird dabei zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften unterschieden. Dieser Beitrag befasst sich mit den Kapitalgesellschaften und ihren wichtigsten Charakteristika und Arten.








BFH Kommentierung

Zurechnung eines Grundstücks zum Vermögen einer Gesellschaft bei Vereinbarungstreuhand

Ein inländisches Grundstück ist einer Gesellschaft im Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld für den nach § 1 Abs. 3 GrEStG der Grunderwerbsteuer unterliegenden Rechtsvorgang zuzurechnen, wenn sie zuvor in Bezug auf dieses Grundstück einen unter § 1 Abs. 1 GrEStG (und die Verwertungsbefugnis einschließenden) oder einen unter § 1 Abs. 2 GrEStG fallenden Erwerbsvorgang verwirklicht hat.




Personengesellschaft

Stille Gesellschafter: Besonderheiten bei der Beteiligung von Familienangehörigen

Soll ein Familienangehöriger an einem Unternehmen wirtschaftlich partizipieren, ohne tatsächlich auch an diesem beteiligt zu sein, bietet sich regelmäßig die Beteiligung in Form einer sog. stillen Gesellschaft an. Lesen Sie hier, was eine typisch stille Beteiligung bzw. was eine a-typisch stille Beteiligung ausmacht und was für Besonderheiten bei der stillen Beteiligung eines Kindes zu beachten sind.








Reform des anwaltlichen Berufsrechts zum 1.8.2022

Ab 1.8.2022 treten umfassende Neuregelungen für Rechts- und Patentanwälte sowie Steuerberater in Kraft. Besonders tiefgreifend sind die neuen Regelungen für Berufsausübungsgesellschaften, in denen die Zusammenarbeit verschiedener (freier) Berufsgruppen zukünftig weitreichender möglich sein wird als bisher.






Kapitalerhöhung?

Treuepflicht des Gesellschafters in der Krise: Sanieren oder Ausscheiden

In einer insolvenzgefährdeten Gesellschaft besteht nicht selten Uneinigkeit im Gesellschafterkreis über das passende Rezept gegen die Krise. Dies gilt insbesondere, wenn die Verfolgung eines Sanierungskonzepts mit einer Kapitalerhöhung verbunden ist. Aus solchen Fällen hat sich auf der Grundlage der gesellschaftsrechtlichen Treuepflicht die Rechtsprechung „Sanieren oder Ausscheiden“ entwickelt. Wann verpflichtet sie Gesellschafter zum Handeln?





Stand der Gesetzgebung

Aktuelle Entwicklung des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts

Das Gesetzgebungsverfahren zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts macht weitere Fortschritte. Der Entwurf des Gesetzes sieht eine Vielzahl von zentralen Änderungen für alle Formen der Personengesellschaften vor. Besonders hervorzuheben sind die Einführung eines Gesellschaftsregisters für Gesellschaften bürgerlichen Rechts und Regelungen über die Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen.




Datenschutz und Gesellschafterrechte

Auskunftsansprüche der Kommanditisten und Treugeber in der (Publikums-)KG

Gewährt der Gesellschaftsvertrag einer Publikums-KG den jeweiligen Treugebern von Treuhandkommanditisten dieselben mitgliedschaftlichen Rechte wie unmittelbaren Kommanditisten, so erstreckt sich der Auskunftsanspruch über Identität und Anschrift der Mitgesellschafter gleichermaßen auf die unmittelbar beteiligten Treuhandkommanditisten und die mittelbar beteiligten Treugeber.



Rechte „mittelbarer“ Gesellschafter

Auskunftsanspruch eines Gesellschafters einer Publikums-KG

Jeder Gesellschafter einer sogenannten Publikums-KG hat grundsätzlich einen unentziehbaren Anspruch auf Auskunft über seine Mitgesellschafter und deren Anschriften. Diesem Anspruch stehen keine datenschutzrechtlichen Vorschriften im Wege. Diese Auskunft kann auch ein „mittelbarer Gesellschafter“ (Treugeber) verlangen, wenn dieser einem unmittelbaren Gesellschafter gleichgestellt ist.