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Gesellschafter


Tipp 4: Sprechen Sie, bevor Sie schreien.
Tipp 4: Sprechen Sie, bevor Sie schreien.
Gesellschaftsvermögen

Gesellschafterklage eines ausgeschiedenen Gesellschafters

Ein Gesellschafter kann die Ansprüche der Gesellschaft gegenüber einem Mitgesellschafter auch dann noch klageweise geltend machen (sog. actio pro socio), wenn der klagende Gesellschafter während des Prozesses aus der Gesellschaft ausgeschieden ist. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der klagende Gesellschafter ein besonderes Interesse an dem Verfahren hat und keine vorrangige Klage der Gesellschaft vorliegt.









Wonach Menschen streben
Wonach Menschen streben
Ländererlass Kommentierung

Änderungen des Gesellschafterbestands bei grundstücksbesitzenden Personengesellschaften

Die obersten Finanzbehörden der Länder haben mit gleichlautenden Erlassen vom 18.2.2014 zur Anwendung des § 1 Abs. 2a GrEStG Stellung genommen. Der Erlass tritt an die Stelle des Erlasses vom 25.2.2010 und ist auf alle offenen Fälle anzuwenden. Durch diese Anweisung soll eine einheitliche Rechtsanwendung bei der Festsetzung der Grunderwerbsteuer durch die Finanzämter gewährleistet werden.