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Gesellschafter









Ländererlass Kommentierung

Änderungen des Gesellschafterbestands bei grundstücksbesitzenden Personengesellschaften

Die obersten Finanzbehörden der Länder haben mit gleichlautenden Erlassen vom 18.2.2014 zur Anwendung des § 1 Abs. 2a GrEStG Stellung genommen. Der Erlass tritt an die Stelle des Erlasses vom 25.2.2010 und ist auf alle offenen Fälle anzuwenden. Durch diese Anweisung soll eine einheitliche Rechtsanwendung bei der Festsetzung der Grunderwerbsteuer durch die Finanzämter gewährleistet werden.