Dienstleistungen einer Gesellschaft an ihre Gesellschafter

Unter bestimmten Voraussetzungen können Dienstleistungen einer Gesellschaft an ihre Gesellschafter umsatzsteuerfrei sein gemäß Art. 132 Abs. 1 Buchst. f MwStSystRL. Dies entschied das FG Münster.

Nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. f MwStSystRL sind Dienstleistungen, die Personenzusammenschlüsse an ihre Mitglieder zur Ausübung einer nicht steuerbaren oder steuerfreien Tätigkeit erbringen, steuerfrei. Voraussetzung ist, das dies nicht zu Wettbewerbsverzerrungen führt. 

IT-Dienstleistungen an Krankenkassen steuerfrei

In einem aktuellen Fall des FG Münster (Urteil v. 14.2.2017, 15 K 33/14 U) erbrachte eine eG an Krankenkassen IT-Dienstleistungen. Das Gericht vertritt entschied, dass diese Leistungen umsatzsteuerfrei sind.

Bürodienstleistung steuerpflichtig

In einem weiteren Fall erbrachte eine GbR Bürodienstleistungen an selbstständige Berufsbetreuer. Diese Leistungen wurden vom FG Münster (Urteil v. 12.1.2017, 5 K 23/15 U) als steuerpflichtig eingestuftet. Hier könne sich die GbR laut FG nicht auf die europarechtliche Befreiungsvorschrift berufen, da hier ansonsten eine Wettbewerbsverzerrung vorliegen würde.

FG Münster, Urteile v. 12.1.2017, 5 K 23/15 U und v. 14.2.2017, 15 K 33/14 U, veröffentlicht am 15.3.2017.