Entscheidungsstichwort (Thema)
Frage der Steuerbefreiung von Bürodienstleistungen gegenüber Bürogemeinschaft v. Berufsbetreuern
Leitsatz (redaktionell)
Eine Steuerbefreiung der Bürodienstleistungen der Stpfl. würde nach Auffassung des erkennenden Senats zu einer Wettbewerbsverzerrung führen, denn die Stpfl. tritt selbst am Markt nicht werbend auf, sondern wird nur für ihre Gesellschafter tätig und greift daher mit ihrer Tätigkeit nicht in das konkurrierende Marktgeschehen ein. Andere Unternehmer, die am Markt Bürodienstleistungen anbieten, sind daher faktisch von der Möglichkeit ausgeschlossen, für die Gesellschafter der Stpfl. tätig zu werden. Der erkennende Senat ist der Auffassung, dass die von der Stpfl. erbrachten Bürodienstleistungen grds. auch von jedem anderen Unternehmen angeboten und erbracht werden könnten.
Normenkette
MwStSystRL Art. 132 Abs. 1 Buchst. f; UStG § 4 Nr. 14d
Nachgehend
Tatbestand
Streitig ist, ob die Klägerin steuerbare Leistungen gegen Entgelt gegenüber ihren Gesellschaftern erbracht hat und, bejahendenfalls, ob die Leistungen der Klägerin von der Umsatzsteuer befreit sind und ob Personalkosten als durchlaufende Posten zu behandeln sind.
Die Klägerin ist eine GbR. Die Gesellschafter sind drei selbständige Berufsbetreuer, die Betreuungsleistungen gem. § 1896 BGB erbringen. Gegenstand der GbR ist laut § 2 des Gesellschaftsvertrags der Betrieb einer Bürogemeinschaft, insbesondere die Anmietung von Büroräumen, deren Ausstattung sowie die Beschäftigung von Arbeitnehmern, die Anmietung und Untervermietung von Abstellflächen für Klienten-Mobiliar und die gegenseitige Vertretung in Betreuungsangelegenheiten. In § 12 des Gesellschaftsvertrags ist...