Ausschluss der erweiterten Gewerbesteuerkürzung
Keine erweiterte Kürzung für Sondervergütungen
Vor dem FG Düsseldorf klagte eine grundstücksverwaltende GmbH & Co. KG. Sie hatte im Streitjahr 2016 Aufwendungen für die Verzinsung von Darlehenskonten i.H. von ca. 72.000 EUR, die bei ihren Gesellschaftern als Sonderbetriebseinnahmen erfasst wurden. 66.000 EUR dieser Zinsaufwendungen entfielen auf ihren Mehrheitskommanditisten, der nicht gewerbesteuerpflichtig war. Das Finanzamt versagte eine erweiterte Kürzung bei der Ermittlung des Gewerbeertrags der Klägerin. Das FG Düsseldorf wies die Klage hiergegen ab und stellte klar, dass der Ausschluss der erweiterten Kürzung für Sondervergütungen auch gilt, wenn der Gesellschafter nicht der Gewerbesteuer unterliegt.
FG Düsseldorf, Urteil v. 3.9.2020, 9 K 3300/18 G,F
-
Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
440
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
302
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
272
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
179
-
Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
157
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
145
-
Zufluss von nicht ausgezahlten Darlehenszinsen eines beherrschenden Gesellschafters
145
-
Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
134
-
Nachweis der betrieblichen Nutzung eines Pkw nach § 7g EStG
127
-
Nutzungs- oder Funktionsänderung eines Gebäudes
126
-
Gelangensbestätigung keine Voraussetzung für Vertrauensschutz
04.05.2026
-
Zur sog. Doppelberichtigung ("Berichtigungssequenz") bei Insolvenzeröffnung
04.05.2026
-
Zur Gemeinnützigkeit einer unternehmensverbundenen Stiftung
04.05.2026
-
Alle am 30.4.2026 veröffentlichten Entscheidungen
30.04.2026
-
Neue anhängige Verfahren im April 2026
30.04.2026
-
Gemeinnützigkeit einer Tax Law Clinic
30.04.2026
-
Kindergeldanspruch von Familie auf Reisen
29.04.2026
-
Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld eines angestellten Kommanditisten
29.04.2026
-
Neues zum Vorsteuerabzug aus Anzahlungen
27.04.2026
-
Fristsetzung zur Mittelverwendung
27.04.2026