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Betriebsrente

Betriebsrente

Die betriebliche Altersversorgung, die im Betriebsrentengesetz geregelt ist, stellt die zweite Säule des dreistufigen deutschen Altersvorsorgemodells (neben der gesetzlichen und der privaten Altersversorgung) dar. Begrifflich wird auch von Ruhegeld oder Betriebsrente gesprochen.

Sie stellt eine besondere Entgeltform dar: Der Arbeitgeber erbringt seinem Arbeitnehmenden aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses Versorgungsleistungen bei Eintritt eines vorher festgelegten Versorgungsfalls – Alter, Invalidität, Tod. Zwingend erforderlich ist die Absicherung eines biometrischen Risikos. Die betriebliche Altersversorgung kann vom Arbeitgeber und/oder vom Arbeitnehmenden finanziert werden. In den persönlichen Geltungsbereich des Gesetzes fallen nicht nur echte Arbeitnehmende, sondern auch zur Berufsausbildung Beschäftigte, arbeitnehmerähnliche Personen sowie Fremdgeschäftsführer und u. U. auch Minderheitsgesellschafter, soweit sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Nicht erfasst sind grundsätzlich Selbstständige und (Mehrheits-)Gesellschafter.


BMAS

Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz erneut auf den Weg gebracht

Das Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten (kurz "Rentenpaket 2025") ist auf dem Weg. Unter anderem die Angleichung der Mütterrente ist ein wichtiger Aspekt des Gesetzes, um mehr Menschen ein zusätzliches Einkommen im Alter zu ermöglichen. Im Zuge des Rentenpakets soll im Herbst auch noch das 2. Betriebsrentenstärkungsgesetz verabschiedet werden, so dass mehr Menschen von Betriebsrenten profitieren können.




































Blick auf die Rente – Bestehen Lücken in unserer Altersversorgung?

Die gesetzlichen Renten steigen zum 1.7.2013 im Westen leicht und im Osten stärker an. Doch reichen diese Anpassungen auch für die Zukunft oder muss dringend zusätzlich vorgesorgt werden? Wir haben wichtige Informationen zur zusätzlichen Altersvorsorge kurz zusammengefasst.