Bilanzsteuerrechtliche Berücksichtigung von sog. Nur-Pensionszusagen
In diesen Fällen könne keine Pensionsrückstellung nach § 6a EStG gebildet werden.
Nach Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder ist dieser Grundsatz über den entschiedenen Einzelfall hinaus in allen noch offenen Fällen anzuwenden. Das hiervon abweichende BMF-Schreiben vom 16.6.2008 (BStBl I S. 681) wird aufgehoben.
BMF, Schreiben v. 13.12.2012, IV C 6 - S 2176/07/10007
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