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Praktikant

Praktikant

Praktikanten sind grundsätzlich eingeschriebene Studenten an staatlichen bzw. staatlich anerkannten Hochschulen.

In der Studienordnung/Prüfungsordnung ist eine fachpraktische Tätigkeit in einem Betrieb vorgeschrieben. Von einem Praktikant spricht man in der Zeit während einer solchen Maßnahme im Betrieb. In der Regel übt der Praktikant das Praktikum während des Studiums aus. In Ausnahmefällen ist die Ableistung des Praktikums durch den Praktikant auch vor bzw. nach dem Studium vorgeschrieben. Diese verschiedenen Arten von Praktika lösen unterschiedliche Konsequenzen in der Sozialversicherung aus.

Beschäftigung von Schülern und Praktikanten

Jedes Jahr nutzen Tausende Schüler die Ferien, um ein paar Euro dazuzuverdienen. Doch wer gilt überhaupt als Schüler? Unter welchen Bedingungen ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung möglich? Und was besagt das Jugendarbeitsschutzgesetz? In diesem Top-Thema haben wir die wichtigsten Fakten zur Beschäftigung von Schülern und Praktikanten zusammengestellt.








Studentenjobs und Praktika

Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung haben ihre Rechtsauslegung zur versicherungsrechtlichen Beurteilung von Studentenjobs geändert. Neu im Top-Thema haben wir für Sie das Kapitel "Werkstudentenprivileg - Ende bei Studienabschluss" ergänzt.

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