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Gesetzesradar / 4.6 Plattformarbeit

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Gesetzestitel: Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit

Stand im Gesetzgebungsverfahren

 
Richtlinienvorschlag (Europäische Kommission) Annahme durch Europäisches Parlament und Rat Veröffentlichung im EU-Amtsblatt
Gesetzesvorschlag von der Kommission unterbreitet: am 9.12.2021 Annahme durch Europäisches Parlament und Rat: Zustimmung des Rates am 12.6.2023, Zustimmung des Parlaments am 25.4.2024, Zustimmung des EU-Rates am 14.10.2024 im EU-Amtsblatt am 11.11.2024

Wesentliche Inhalte

  • Kriterien, nach welchen der Beschäftigungsstatus zu bewerten ist, also ob eine konkrete Plattformarbeit ein Arbeitsverhältnis oder eine Selbstständigkeit darstellt
  • Wesentliche Kriterien sind:

    • Obergrenzen für die Vergütung, die Beschäftigte erhalten können
    • Überwachung ihrer Arbeitsleistung, auch mit elektronischen Mitteln
    • Kontrolle über die Verteilung oder die Zuweisung von Aufgaben
    • Kontrolle über die Arbeitsbedingungen und Beschränkungen bei der Wahl der Arbeitszeiten
    • Beschränkungen ihrer Freiheit zur Organisation der eigenen Arbeit und Regeln in Bezug auf ihr Erscheinungsbild oder ihr Verhalten
  • Transparenz bei der Verwendung von Algorithmen im Bereich der Personalverwaltung
  • das Recht der Beschäftigten automatisierte Entscheidungen anzufechten
  • Die Mitgliedsstaaten können die Liste um weitere Kriterien nach nationalem Recht ergänzen


Anzuwenden ab:

 
Praxis-Tipp

Handlungsempfehlung

Beim Abschluss eines neuen Auftragsverhältnisses sollten Sie sich an diesen Kriterien orientieren. Jedoch bleibt abzuwarten, wie die Richtlinie in Deutschland gesetzlich umgesetzt wird und ob weitere Kriterien ergänzt werden.

Weitere Informationen

Lexikonstichwort

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