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14.12.2016
Nicht unter Druck setzen lassen
Kein Unternehmen sollte sich unter Druck setzen lassen, wenn es um die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung unter dem Aspekt psychischer Belastungen am Arbeitsplatz geht. Unseriöse Institute, Agenturen oder Berater drohen Unternehmern immer häufiger mit Strafen, wenn diese ihrer Pflicht nicht nachkommen.
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