Beteiligung der Arbeitnehmer am Gesundheitsschutz nimmt ab

Europaweit sind Arbeitnehmer immer weniger beteiligt, wenn es um Gesundheitsschutz- und Sicherheitsmanagement im Unternehmen geht. Meistens bestimmen die Geschäftsleitung und die Führungskräfte die Arbeitsschutzmaßnahmen.

Die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) hat in 7 EU-Mitgliedsstaaten untersucht, ob und in welchem Ausmaß Arbeitnehmer am Management von Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz beteiligt sind. Das Ergebnis: Alle Arbeitnehmer in der EU haben laut Gesetz Anspruch auf eine Arbeitnehmervertretung in Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes. Doch in der Praxis ist solch eine Arbeitnehmervertretung nicht die Norm.

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Beteiligung der Arbeitnehmer - 7 europäische Länder wurden untersucht

Die Studie – eine Folgestudie der zweiten europäischen Unternehmenserhebung über neue und aufkommende Risiken (ESENER-2) – wurde in 143 Betrieben unterschiedlicher Größen und aus unterschiedlichen Branchen in folgenden Ländern durchgeführt:

  • Belgien,
  • Estland,
  • Griechenland,
  • die Niederlande,
  • Spanien,
  • Schweden und
  • Vereinigtes Königreich.

Starke Präsenz von Gewerkschaften fördert Beteiligung der Arbeitnehmer

Ausschließlich in Schweden konnten effiziente arbeitnehmerzentrierte Vertretungen in den Betrieben festgestellt werden. In geringerem Maße gibt es solche Vertretungen auch in Belgien und den Niederlanden. Grund dafür ist vor allem die starke Präsenz von Gewerkschaften und andere Arbeitnehmerorganisationen in diesen Ländern. Zudem treten in Schweden die für den Arbeits- und Gesundheitsschutz zuständigen Inspektoren regelmäßig mit den Arbeitnehmervertretern in Kontakt.

Die Studie Beteiligung der Arbeitnehmer am Management von Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit mit allen Ergebnissen ist auf Englisch sowie in den anderen Sprachen der beteiligten Länder veröffentlicht.

Schlagworte zum Thema:  Beteiligung, Arbeitnehmer, Betriebsrat