Arbeitsstättenverordnung und Bauordnungsrecht: Kein Widerspruch

Die Arbeitsstättenverordnung und das Bauordnungsrecht formulieren die baulichen Anforderungen an Arbeitsstätten. Entspricht ein Gebäude bei der Bauabnahme nicht den Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung, kommt es immer wieder zu Diskussionen über widersprüchliche Anforderungen von Bauordnungs- und Arbeitsstättenrecht. Beide Rechtsgebiete widersprechen sich aber nicht, wie ein neues Gutachten belegt.

Das Arbeitsstättenrecht ist im europäischen Gemeinschaftsrecht begründet. Das Bauordnungsrecht liegt dagegen in der Verantwortung der Bundesländer. Doch beide ergänzen sich, wie das Rechtsgutachten zum Zusammenwirken von Arbeitsstättenrecht und Bauordnungsrecht der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zeigt. Sie bilden einen klaren Rahmen, der im Einzelfall flexible Lösungen bietet, wobei immer die Regelung Vorrang hat, die einen höheren Schutz für die Beschäftigten bedeutet.

Arbeitsstättenverordnung und Bauordnungsrecht ergänzen sich

Das Arbeitsschutzrecht mit der Arbeitsstättenverordnung verweist z. B. bei den Themen Standsicherheit sowie beim betrieblichen Brandschutz auf das Bauordnungsrecht. Denn das hat in diesem Fall Vorrang. Dieses Rangverhältnis ist in § 3a Abs. 4 ArbStättV eindeutig festgeschrieben.

Arbeitsstättenverordnung: Gesundheit der Arbeitnehmer als Maßstab für die Sicherheit von Bauwerken

Treten bei nachgeordneten Regelungsebenen Kollisionen auf, gilt immer die Regelung mit dem höheren Schutzniveau. Deshalb ist es sinnvoll, die Arbeitsstättenvorschriften so früh wie möglich bei der Bauplanung einzubinden. So lässt sich verhindern, dass Bauherren bei der Abnahme erkennen müssen, dass sie sich auf ein Baugenehmigungsverfahren verlassen haben, das nicht alle gesetzlichen Anforderungen berücksichtigt.

Am besten die Arbeitsschutzbehörde am Bauordnungsverfahren beteiligen

Probleme in der Praxis treten in der Regel nicht auf, wenn bereits bei der Planung die Arbeitsschutzbehörde am Bauordnungsverfahren beteiligt ist. Denn so werden Missverständnisse verhindert und Umsetzungsprobleme treten erst gar nicht auf.

Informationen zu den Gesetzen sollen verständlicher werden

Eine Anpassung der beiden Rechtsgebiete ist also nicht notwendig. Allerdings will die BAuA die Praxisinformationen so formulieren, dass die komplexen Inhalte des Arbeitsstätten- und des Bauordnungsrechts besser zu verstehen sind und so leichter umgesetzt werden können.

Vertiefende Informationen zur Arbeitsstättenverordnung

Detaillierte Informationen zu allen Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung und der ergänzenden Arbeitsstätten-Regeln finden Sie im Kommentar Die Verordnung über Arbeitsstätten.

Schlagworte zum Thema:  Arbeitsstätte, Baurecht