Das ist bei Ferienjobs in Sachen Arbeitsschutz zu beachten

Viele Schüler bessern in den Sommerferien ihr Taschengeld mit einem Ferienjob auf. Dabei erhalten sie auch einen ersten Einblick in die Arbeitswelt. Die Vorgaben des Arbeitsschutzes gelten hier allerdings auch.

Das Jugendarbeitsschutzgesetz regelt, unter welchen Bedingungen Jugendliche arbeiten dürfen. Dabei gibt es bei manchen Branchen wie der Landwirtschaft oder der Gastronomie Ausnahmen. Generell gilt aber, dass Jugendliche ab 15 Jahren max. 8 Stunden am Tag und max. 40 Stunden pro Woche arbeiten dürfen. Und wenn sie schulpflichtig sind, darf der Ferienjob höchstens 4 Wochen pro Jahr dauern.

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Jugendlich im Ferienjob: Erlaubt ist leichte und ungefährliche Arbeit

Für Jugendliche ist schwere körperliche oder gefährliche Arbeit, wie etwa das Tragen von schweren Gegenständen, das Hantieren mit Chemikalien oder Akkordarbeit, nicht erlaubt. Kinder zwischen 13 und 14 Jahren dürfen nur leichte Tätigkeiten erledigen, wie Gartenarbeit, Austragen von Zeitungen oder Botengänge und das auch nur mit Erlaubnis der Eltern und bis max. 2, im landwirtschaftlichen Bereich bis max. 3 Stunden am Tag.

Jugendarbeitsschutz - Arbeitszeiten sind einzuhalten

  • 13- bis 14-jährige Kinder dürfen mit Erlaubnis der Eltern zwischen 8 und 18 Uhr 2 bis 3 Stunden arbeiten.
  • 15- bis 17-jährige Jugendliche dürfen von 6 bis 20 Uhr arbeiten.
  • Ab 16 Jahren dürfen Schüler bis 22 Uhr in der Gastronomie arbeiten.
  • Schüler, die 16 Jahre oder älter sind, dürfen im mehrschichtigen Betrieb sogar bis 23 Uhr arbeiten.
  • Wochenendarbeit ist nur bei Sportveranstaltungen erlaubt.

Arbeitschutz bei Jugendlichen - Pausen sind länger als bei Erwachsenen

  • Bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als 4,5 und bis zu 6 Stunden steht Unter-18-Jährigen eine Pause von mindestens 30 Minuten Pause zu.
  • Mindestens 60 Minuten muss die Pause betragen, wenn jugendliche Schüler mehr als 6 Stunden am Tag arbeiten.

An den Versicherungsschutz beim Ferienjob denken

Bei einem Ferienjob ist außerdem zu beachten, dass ...

  • Aufgaben, Arbeitszeiten und Lohn in einem Vertrag klar beschrieben sind,
  • der Arbeitgeber den Schüler in der Zeit der Beschäftigung unfallversichern muss,
  • keine Beiträge zur Sozialversicherung anfallen,
  • Steuern fällig werden, wenn der Lohn über 896 Euro pro Monat liegt. Allerdings werden diese normalerweise im nächsten Jahr wieder erstattet.

Im Haufe-Beitrag Ferienjobber - was ist bei Aushilfstätigkeiten von Schülern und Studenten zu beachten? finden Sie einen Überblick, was bei Ferienjobbern in Sachen Arbeitsrecht , Entlohnung und Steuern zu beachten ist.

Schlagworte zum Thema:  Ferienjob, Jugendarbeitsschutz