Gastronomie: 80 Prozent mit Mängeln beim Arbeitsschutz

Die Gastronomie ist ein schwarzes Schaf, wenn Arbeitsschutz geht. Bei Kontrollen der Arbeitsschutzverwaltung zusammen mit dem Zoll wurden bei 80 % der in Nordrhein-Westfalen (NRW) überprüften Betriebe Mängel festgestellt.

Arbeiten bis zum Umfallen? Davon scheinen die Mitarbeiter von Gastronomiebetrieben oft nicht weit entfernt zu sein. Vielleicht hält sie ja nur die ständige Lauferei davon ab. Denn viele sind nach erlaubten 10 Stunden Arbeitszeit noch immer im Einsatz.

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Erlaubte Arbeitszeiten werden in der Gastronomie oft überschritten

Verstöße konnten bei den Kontrollen sowohl beim Arbeitsschutz als auch bei der Bezahlung und wegen fehlenden Arbeitsverträgen aufgedeckt werden. Die wichtigsten Ergebnisse im Überblick:

  • 44.000 Betriebsstätten der Gastronomie gibt es in NRW.
  • 146 „risikoorientierte“ Betriebe wurden kontrolliert.
  • Fast 80 % der kontrollierten Hotels, Kneipen und Restaurants hatten Mängel beim Arbeitsschutz.
  • In rund 30 % wurde die täglich erlaubte Arbeitszeit von 10 Stunden überschritten.
  • Bei 40 % wurden Verstöße gegen den Mindestlohn oder Schwarzarbeit festgestellt.

Zu wenig Pausen und zu kurze Ruhezeiten in der Gastronomie

Weiterhin wurden beanstandet:

  • fehlende Pausen und
  • zu kurze Ruhezeiten nach der Arbeit.

Arbeitsschutzverwaltung und Zoll gehen davon aus, dass von den Beschäftigten oft falsche Angaben gemacht werden, da sie um ihren Arbeitsplatz fürchten. Außerdem sei bei den 50 % Teilzeitbeschäftigten und Minijobbern davon auszugehen, dass sie mehrere Arbeitsstellen haben, um ausreichend Geld zu verdienen.

Wäre die Europäische Arbeitszeitrichtlinie als Arbeitsschutzvorgabe besser?

Die Gastronomie ist eine Branche mit hohen körperlichen Belastungen. Deshalb sind ausreichend lange Pausen und Ruhezeiten wichtig. Als Dienstleistungsbranche ist sie allerdings auch von den Gästen abhängig. Deshalb werden auch immer wieder Forderungen laut, sich bei der Höchstarbeitszeit an die Europäische Arbeitszeitrichtlinie von 48 Wochenstunden und nicht an die tägliche von 10 Stunden halten zu können.

Arbeitszeit - was sind die arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben?

Der Arbeitszeitschutz umfasst die Vorgaben über die tägliche Höchstarbeitszeit, über die Festlegung der zeitlichen Lage der Arbeitszeit während eines Tages, über Pausen und arbeitsfreie Zeiten nach Ende der täglichen Arbeit und über Sonn- und Feiertagsruhe. Er ist vor allem im Arbeitszeitgesetz geregelt.

dpa
Schlagworte zum Thema:  Arbeitszeiterfassung, Arbeitszeitgesetz