Chancen und Risiken für Menschen mit Behinderung
Wie das "Inklusionsbarometer Arbeit" der Aktion Mensch und des Handelsblatt Research Institutes (HRI) zeigt, lag die Arbeitslosenquote bei Menschen mit Behinderung 2015 bei 13,4 %. Das ist doppelt so hoch wie bei Menschen ohne Behinderung. Durch eine Befragung von 500 mittelständischen Unternehmen und 802 Mitarbeitern mit Behinderung werden in dem Bericht auch mögliche Ursachen benannt werden.
Nicht alle Betriebe, die wissen, dass es eine Förderung gibt, nutzen sie auch
Die Einstellung von Menschen mit Behinderungen verhindern vor allem bürokratische Hürden.
- 85 Prozent der befragten Arbeitgeber kennen die staatlichen Fördermöglichkeiten bei der Einstellung von Schwerbehinderten.
- In kleinen Unternehmen wissen aber nur 62 % der Chefs, dass sie staatliche Förderung bekommen können, wenn sie einen Menschen mit Behinderung beschäftigen.
- Bei den großen Unternehmen machen etwa 65 % von einer Förderung Gebrauch, bei Kleinunternehmen nur etwas mehr als 30 %. Das liegt vor allem daran, dass die Antragsstellung Zeit und Ressourcen kostet.
Unsicherheit und Vorbehalte verhindern höhere Beschäftigungszahlen
Laut Inklusionsbarometer sind Menschen mit Behinderung oft weniger selbstsicher, wenn es um die Stellensuche geht. Auf der anderen Seite haben Unternehmer Vorbehalte gegenüber Beschäftigten mit Behinderung. Auch die Akzeptanz innerhalb des Kollegenkreises sank 2015 etwas. Acht Prozent der Arbeitnehmer mit Schwerbehinderung geben an, dass es unter den Kollegen aufgrund ihrer Behinderung Vorbehalte gibt.
Viele sehen Digitalisierung als Chance
70 % der befragten Arbeitnehmer und 72 % der Arbeitgeber sehen die Digitalisierung als Chance an. Vorteile erwarten sie u. a. durch die Entwicklung digitaler Hilfsmittel für körperlich Beeinträchtigte, die Übernahme von körperlich anstrengenden Arbeiten durch Maschinen sowie eine digitale Barrierefreiheit. Allerdings befürchten die Befragten Nachteile für Menschen mit einer Lernbehinderung, da es keine Schulungen gibt, um diese Menschen in die digitale Zukunft mitzunehmen.
Die 5-%-Quote bei den Pflichtarbeitsplätzen ist fast erreicht
Ab 20 Mitarbeitern sind Unternehmen verpflichtet Menschen mit Behinderung zu beschäftigen. Zurzeit sind 152.000 Unternehmen in Deutschland beschäftigungspflichtig. 2015 waren 1,043 Mio. Pflichtarbeitsplätze besetzt. Das ist ein Rekord und bedeutet eine Beschäftigungsquote auf 4,69. Viel fehlt also nicht mehr zu der gesetzlichen Vorgabe von 5 %.
-
Fürsorgepflichten des Arbeitgebers - eine Übersicht
481
-
Bildschirmbrille: Wer trägt die Kosten?
479
-
Verstoß gegen das Arbeitsschutzgesetz melden: Pflichten & Rechte
454
-
Keine Arbeitszeiterfassung bei Vertrauensarbeitszeit
290
-
Ist die Teilnahme an der arbeitmedizinischen Vorsorge eigentlich Arbeitszeit?
211
-
Gilt die ärztliche Schweigepflicht auch für Betriebsärzte?
159
-
Chronisch krank und berufstätig
100
-
Gewerbeaufsicht im Haus: Rechte und Pflichten der Unternehmen
84
-
Warum ist eine Pflichtenübertragung im Arbeitsschutz sinnvoll?
83
-
Arbeitsunfall im Homeoffice - was ist zu beachten?
81
-
Direktanstellungsgebot in der Fleischwirtschaft verfassungsrechtlich bestätigt
26.05.2026
-
Wie-Beschäftigter im Jagdeinsatz: Gesetzliche Unfallversicherung greift
15.05.2026
-
PTBS bei Leichenumbetter – Wie-Berufskrankheit?
30.04.2026
-
Für die Notdurft aus dem Auto – und aus dem Unfallschutz?
24.04.2026
-
Arbeitsunfähigkeit bedeutet nicht unbedingt Amtsunfähigkeit
27.03.2026
-
Arbeitsunfall auf dem Weg zur Baustelle: Anspruch auf Sonderzahlung?
06.03.2026
-
EU-Maschinenverordnung 2023/1230: Cybersicherheit trifft Arbeitssicherheit
05.03.2026
-
Auszubildender stürzt wegen unzureichender Absicherung und stirbt
27.02.2026
-
Digitalisierung und Prävention für eine sichere und gesunde Arbeitswelt
11.02.2026
-
Private Eifersucht in arbeitsbezogenem Kontext – Unfallversicherungsschutz?
06.02.2026