Neue Gefahrstoffverordnung - was hat sich geändert?

Die Gefahrstoffverordnung ist im November novelliert worden. Anders als ursprünglich vorgesehen, wurde die Rechtsvorschrift i. W. nur an die CLP-Verordnung angepasst. Weitere Änderungen der Gefahrstoffverordnung sind aber 2017 geplant.

Die Novellierung der Gefahrstoffverordnung Ende letzten Jahres wollte die letzten begrifflichen "Ungereimtheiten" mit der CLP-Verordnung ausräumen. Das hat leider nicht ganz geklappt.

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Neue Gefahrstoffverordnung - Begriffe entsprechend der CLP-Verordnung geändert

Bisher verwendete Begriffe werden durch Begriffe entsprechend der CLP-Verordnung ersetzt:

  • aus Zubereitung wird Gemisch,
  • aus Hersteller oder Inverkehrbringer wird Lieferant,
  • aus krebserzeugend wird karzinogen,
  • aus erbgutverändernd wird keimzellmutagen,
  • aus fruchtbarkeitsgefährdend wird reproduktionstoxisch.

Achtung: keine vollständige Entsprechung der Begriffe in der  Gefahrstoffverordnung alt/neu

Bezüglich der geänderten Begriffe ist zu beachten, dass z. T. keine vollständige Entsprechung der alten mit den neuen Begriffen besteht:

  • So ersetzt z. B. der Begriff "Lieferant" an verschiedenen Stellen der Verordnung die bisher verwendeten Begriffe "Hersteller oder Einführer", "Inverkehrbringer" oder "erneuter Inverkehrbringer".
  • An einigen Stellen ersetzt die Eigenschaft "karzinogen" den Begriff "krebserzeugend", an anderen Stellen der Verordnung wird der alte Begriff weiterhin verwendet.

Weitere Änderungen der Gefahrstoffverordnung in 2017 erwartet

Weitere Änderungen der Gefahrstoffverordnung sind geplant.

Dies betrifft u. a. folgende Inhalte:

  • Risikokonzept vollständig implementieren,
  • Anhänge zur Schädlingsbekämpfung und Begasung modernisieren sowie an die EU-Biozidverordnung anpassen,
  • für Anwender und Vollzugspersonal praktikablere Regelungen zu Asbest gestalten,
  • Anhang "Partikelförmige Gefahrstoffe" (Staub) an Stand von Wissenschaft und Technik anpassen.

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Schlagworte zum Thema:  Gefahrstoff, CLP-Verordnung