Neue Gefahrstoffverordnung - was hat sich geändert und was ist noch zu erwarten?
Die Novellierung der Gefahrstoffverordnung Ende letzten Jahres wollte die letzten begrifflichen "Ungereimtheiten" mit der CLP-Verordnung ausräumen. Das hat leider nicht ganz geklappt.
Die #Gefahrstoffverordnung ist im November novelliert worden. Weitere Änderungen sind 2017 geplant.
Click to tweet
Neue Gefahrstoffverordnung - Begriffe entsprechend der CLP-Verordnung geändert
Bisher verwendete Begriffe werden durch Begriffe entsprechend der CLP-Verordnung ersetzt:
- aus Zubereitung wird Gemisch,
- aus Hersteller oder Inverkehrbringer wird Lieferant,
- aus krebserzeugend wird karzinogen,
- aus erbgutverändernd wird keimzellmutagen,
- aus fruchtbarkeitsgefährdend wird reproduktionstoxisch.
Achtung: keine vollständige Entsprechung der Begriffe in der Gefahrstoffverordnung alt/neu
Bezüglich der geänderten Begriffe ist zu beachten, dass z. T. keine vollständige Entsprechung der alten mit den neuen Begriffen besteht:
- So ersetzt z. B. der Begriff "Lieferant" an verschiedenen Stellen der Verordnung die bisher verwendeten Begriffe "Hersteller oder Einführer", "Inverkehrbringer" oder "erneuter Inverkehrbringer".
- An einigen Stellen ersetzt die Eigenschaft "karzinogen" den Begriff "krebserzeugend", an anderen Stellen der Verordnung wird der alte Begriff weiterhin verwendet.
Weitere Änderungen der Gefahrstoffverordnung in 2017 erwartet
Weitere Änderungen der Gefahrstoffverordnung sind geplant.
Dies betrifft u. a. folgende Inhalte:
- Risikokonzept vollständig implementieren,
- Anhänge zur Schädlingsbekämpfung und Begasung modernisieren sowie an die EU-Biozidverordnung anpassen,
- für Anwender und Vollzugspersonal praktikablere Regelungen zu Asbest gestalten,
- Anhang "Partikelförmige Gefahrstoffe" (Staub) an Stand von Wissenschaft und Technik anpassen.
Die neue Gefahrstoffverordnung umsetzen - kostenloses Webinar
"Die neue Gefahrstoffverordnung umsetzen: Mit Web SARA - für Ihr Gefahrstoffmanagement“ ist das Thema des kostenlosen Webinars am 17. Mai 2017, 11 Uhr, Dauer: 60 Minuten.
Michael Schurr (LQ Lebensqualitäten erkennen, erfahren und gestalten) und Dr. Josef Sauer (Fachkraft für Arbeitssicherheit und Geschäftsführer von QUMsult) informieren zu wesentlichen Änderungen der neuen Gefahrstoffverordnung.
Mit Web SARA stellen sie ein nützliches Werkzeug für Unternehmen aller Branchen und Größen vor. Damit können Gefahrstoffkataster und Betriebsanweisungen ganz einfach erstellt werden.
-
Verstoß gegen das Arbeitsschutzgesetz melden: Pflichten & Rechte
946
-
Bildschirmbrille: Wer trägt die Kosten?
552
-
Fürsorgepflichten des Arbeitgebers - eine Übersicht
435
-
Keine Arbeitszeiterfassung bei Vertrauensarbeitszeit
343
-
Gilt die ärztliche Schweigepflicht auch für Betriebsärzte?
260
-
Ist die Teilnahme an der arbeitmedizinischen Vorsorge eigentlich Arbeitszeit?
251
-
Gewerbeaufsicht im Haus: Rechte und Pflichten der Unternehmen
168
-
Arbeitsunfall im Homeoffice - was ist zu beachten?
141
-
Chronisch krank und berufstätig
135
-
Betriebliche Beschäftigungsverbote nach dem Mutterschutzgesetz
122
-
Arbeitsunfall auf der Skipiste: Für Skilehrer ja, für Geschäftsführer nein?
28.11.2025
-
„Gassi-Gehen“ als fremdbestimmte Tätigkeit anerkannt
21.11.2025
-
Geschlechtsbedingte Entgeltbenachteiligung
14.11.2025
-
Cannabis-Legalisierung: Konsequenzen für den betrieblichen Arbeitsschutz
10.11.20251
-
Maschinenverordnung: Gesetzesentwurf zur Umsetzung in Deutschland
01.09.2025
-
Sicherheitsrisiken an Unternehmensschnittstellen
05.08.2025
-
23-Kilo-Grenze für die Paketzustellung immer noch nicht geklärt
25.07.2025
-
Psychische Störungen: Bald schon eine anerkannte Berufskrankheit?
24.07.2025
-
Fürsorgepflichten des Arbeitgebers - eine Übersicht
21.07.2025
-
Forderung nach verbessertem Mutterschutz und lückenloser Arbeitszeiterfassung
10.07.2025