
Bild: Haufe Online Redaktion
Auch Gabelstapler müssen an den Stand der Technik angepasst werden
Arbeitsschutzmaßnahmen müssen an den Stand der Technik angepasst werden. Doch wie geht man dabei vor?
Nicht nur im Arbeitsschutz sind Rechtsvorschriften oft unkonkret. Bekanntmachungen konkretisieren Vorgaben. So z. B. die neue BekBS 1114 „Anpassung an den Stand der Technik bei der Verwendung von Arbeitsmitteln“.
#BetrSichV: Arbeitsschutzmaßnahmen müssen an den Stand der Technik angepasst werden. Aber wie?
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Anpassung an den Stand der Technik - so geht man vor
Die BekBS 1114 beschreibt, wie Unternehmen dies sicherstellen können und nennt folgende Punkte:
- Ermitteln des Standes der Technik
- Anlässe für die Überprüfung von Maßnahmen
- Anpassung an den Stand der Technik
Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung: BekBS 1114 „Anpassung an den Stand der Technik bei der Verwendung von Arbeitsmitteln“
Die BekBS 1114 nennt einige Beispiele, wie Anlagen an den Stand der Technik angepasst werden können, z. B. Gabelstapler oder Lastenaufzüge.
Schlagworte zum Thema:
Betriebssicherheitsverordnung