So kontrollieren Chefs kranke Arbeitnehmer
Von November bis einschließlich Februar steigen jedes Jahr die krankheitsbedingten Ausfallzeiten an. Die Erholung des Sommerurlaubs ist aufgebraucht und die dunkle und kalte Jahreszeit ist anstrengend für Körper und Seele. Da haben z. B. Erkältungen und grippale Infekte ein leichtes Spiel. 60 % aller Krankheitstage kommen so in vier Monaten zusammen.
Vertrauenssache: Chefs kontrollieren kranke Arbeitnehmer.
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Wer krank ist, ist zu Hause besser aufgehoben, als am Arbeitsplatz
Wer krank ist, muss sich ausreichend erholen können. Außerdem verringert sich die Ansteckungsgefahr der anderen Mitarbeiter, wenn kranke Mitarbeiter zu Hause bleiben. Für Chefs heißt das: Dem Mitarbeiter vertrauen, dass er weiß, was er jetzt braucht und was ihm gut tut und dass er sobald wie möglich wieder mit der notwendigen Energie zur Arbeit zurückkommt.
So kontrollieren misstrauische Chefs kranke Arbeitnehmer
Eine Studie der Jobbörse CarrerBuilder mit 400 Arbeitgebern zeigt jedoch, dass es nicht jedem Arbeitgebern und Vorgesetzten leicht fällt, seinen Mitarbeitern zu vertrauen. 32 % gaben an, dass sie überprüfen, ob Mitarbeiter tatsächlich krank sind.
- 65 % verlangen eine Krankmeldung vom Arzt.
- 36 % rufen den Mitarbeiter an.
- 27 % fahren bei ihm vorbei.
- 15 % checken das soziale Netzwerk-Profil des Beschäftigten.
- 13 % bitten einen anderen Mitarbeiter, den Kollegen anzurufen.
- 9 % lassen sich vom Partner oder einem Familienmitglied die Krankheit bestätigen.
Vertrauen ist gut! Ist Kontrolle besser?
Das Verhalten einiger Arbeitnehmer trägt dazu bei, dass Misstrauen entsteht. Denn laut der Umfrage konnten die im Netz spionierenden Vorgesetzten in 29 % der Fälle nachweisen, dass die Mitarbeiter, die sich ohne tatsächlichen Grund krank gemeldet hatten, nicht krank waren. Überführt wurden sie durch ihre Aktivitäten in den Sozialen Medien. 5 % davon wurde gekündigt, 19 % erhielten eine Abmahnung.
So melden Sie sich korrekt krank
In jedem Fall müssen Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber oder Vorgesetzten sobald Sie die Arbeitsunfähigkeit bemerken schnellstmöglich krank melden. Und zwar innerhalb der ersten halben Stunde bis Stunde nach Arbeitsbeginn und nicht erst nach dem Arztbesuch.
Eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss laut Gesetz vorlegt werden, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als 3 Tage dauert. Sie muss dann spätestens am 4. Tag der Arbeitsunfähigkeit beim Arbeitgeber vorliegen. Doch diese gesetzliche Regelung kann im Unternehmen auch anders gehandhabt werden. Der Arbeitgeber kann jederzeit und ohne Begründung verlangen, dass ihm ab dem ersten Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt wird.
Werden Sie gar nicht erst krank - so bleiben Sie in der nass-kalten Jahreszeit gesund
Sturmtief, Regen, Schnee und Kälte. Nach und nach holt uns das Winterwetter ein. Am liebsten würde man den ganzen Tag keinen Schritt vor die Tür setzen, Lebkuchen essen und heiße Schokolade trinken. Doch um gesund und fit zu bleiben, sollte man besser auf andere Dinge achten.
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