Homeoffice - Antworten auf die wichtigsten Fragen
Wer sich die Anforderungen an das Homeoffice genauer anschaut, merkt schnell, dass zwischen dem Computerarbeitsplatz zu Hause und einem Schreibtischarbeitsplatz in der Firma gar kein so großer Unterschied bestehen sollte.
Homeoffice - Antworten auf die wichtigsten Fragen.
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Homeoffice - zentrale Regelung: Arbeitsstättenverordnung
Grundlage für die Arbeit in einem Homeoffice ist die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Darin finden sich auch alle Vorgaben zur Gestaltung des Bildschirmarbeitsplatzes in den eigenen vier Wänden und zwar in der angehängten Bildschirmarbeitsverordnung.
Ohne Gefährdungsbeurteilung geht es auch beim Homeoffice nicht
Bevor die Arbeit am heimischen Schreibtisch losgehen darf, muss eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden. Denn bei angestellten Mitarbeitern, die eine im Arbeitsvertrag festgelegte Zeit im Homeoffice tätig sind, ist der Arbeitgeber für die Ausstattung sowie für den Arbeits- und Gesundheitsschutz dieses Arbeitsplatzes verantwortlich. Dazu muss der Telearbeiter – wie er in der Fachsprache heißt – dem Arbeitgeber bzw. einer beauftragten Fachkraft einmalig für eine Gefährdungsbeurteilung Zutritt zu seinem Homeoffice gewähren.
Ausstattung und Gestaltung des Homeoffice entspricht dem Büro im Unternehmen
Ein paar grundlegende Bedingungen zeigen bereits, dass sich der heimische Arbeitsplatz kaum vom unternehmensinternen unterscheidet:
- Ein separates Arbeitszimmer ist nicht zwingend erforderlich.
- Aber es muss einen fest eingerichteten Bildschirmarbeitsplatz geben.
- Der Raum, in dem gearbeitet wird, muss der jeweiligen Landesbauordnung entsprechen.
- Die Lichtverhältnisse müssen für Bildschirmarbeit geeignet sein.
Es muss vom Arbeitgeber ein vollwertiger Computer bereitgestellt werden, also mit einer vom Bildschirm getrennten Tastatur, da dauerhaftes Arbeiten an einer Laptop- oder Tablet-Tastatur gesundheitsschädlich ist.
Homeoffice - Vorteil eines separaten Arbeitszimmers
Wenn es ein Arbeitszimmer als Homeoffice gibt, ist es bei einem Unfall einfacher zu klären, ob es sich um einen Arbeitsunfall handelt. Denn der Versicherungsschutz beginnt mit dem Betreten des Arbeitszimmers und endet beim Verlassen. Tätigkeiten wie Essen oder den Haushalt führen zählen nicht zur versicherten Arbeit.
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