Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenzverwalter

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§ 3 Ansprüche aus dem Arbei... / 1. Einfache Insolvenzforderungen

Rz. 47 Bestreitet der Insolvenzverwalter ganz oder teilweise die von einem Arbeitnehmer geltend gemachte Vergütungsforderung für einen Anspruch, der nicht dem Schutz der Insolvenzgeldversicherung unterliegt (einfache Insolvenzforderung), kann der Arbeitnehmer nur auf Feststellung der bestrittenen Vergütungsforderung gegen den Insolvenzverwalter klagen (§ 179 InsO, früher: § ...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / 1. Wirkungen der Verfahrensunterbrechung

Rz. 30 Ein vom Gemeinschuldner geführter Rechtsstreit wird in jedem Fall spätestens mit der Verfahrenseröffnung nach den Regelungen der §§ 239, 242 ZPO unterbrochen. Die Unterbrechung dauert an bis zu einer etwaigen Aufnahme des Verfahrens durch den Verwalter. Rz. 31 Die Bestellung eines Insolvenzverwalters bewirkt verfahrensrechtlich, dassmehr

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§ 2 Kollektives Arbeitsrech... / 5. Vorläufiger Rechtsschutz

Rz. 107 Streitig ist, ob der Insolvenzverwalter bis zum Ablauf der Drei-Wochen-Frist gehindert ist, die geplante Betriebsänderung durchzuführen, mithin die betriebsbedingt veranlassten Kündigungen auszusprechen, wenn nicht vor Ablauf dieser Frist ein Interessenausgleich vereinbart wird oder der Insolvenzverwalter nach Ablauf dieser Frist die gerichtliche Zustimmung des Arbei...mehr

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§ 5 Betriebliche Altersvers... / 4. Insolvenzfestigkeit verpfändeter Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen

Rz. 88 Besteht eine Rückdeckungsversicherung für die Ansprüche des Arbeitnehmers aus der betrieblichen Altersversorgung und sind die Ansprüche daraus dem Arbeitnehmer sicherungshalber abgetreten oder verpfändet worden, stellt sich die Frage nach der Insolvenzfestigkeit einer solchen Absicherung.[78] Rz. 89 Hinweis Eine solche Abtretung oder Verpfändung soll nur zu einem Ausso...mehr

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§ 2 Kollektives Arbeitsrech... / I. Beschlussverfahren nach § 126 InsO

Rz. 187 Ist eine umfassende Klärung der Rechtmäßigkeit von Kündigungen durch einen Interessenausgleich nicht möglich, so kann der Insolvenzverwalter die soziale Rechtfertigung der geplanten Entlassungen in einem besonderen Beschlussverfahren durch das Arbeitsgericht feststellen lassen.[169] In den in § 126 Abs. 1 S. 1 InsO geregelten Fällen kann der Insolvenzverwalter beim A...mehr

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§ 3 Ansprüche aus dem Arbei... / I. Bisherige Rechtsprechung: Zeugniserteilung durch den Arbeitgeber

Rz. 61 Der insolvente Arbeitgeber hatte nach der bisherigen Rechtsprechung für die Zeit vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens ein Zeugnis auszustellen.[32] Eine Zeugniserteilung durch den Insolvenzverwalter scheide grundsätzlich aus. Das sei sachgerecht, weil der Insolvenzverwalter regelmäßig nur für eine kurze Zeit den Betrieb führe und daher die Leistungen der Arbeitnehmer...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / XV. Beschlussverfahren bei Betriebsveräußerungen in der Insolvenz

Rz. 1008 Wenn ein Betriebsrat nicht besteht oder wenn ein Interessenausgleich nicht zustande kommt, soll die Zulässigkeit eines Personalabbaus dadurch beschleunigt und einheitlich geklärt werden, dass der Insolvenzverwalter, der eine insolvenzbedingte Betriebsänderung (siehe § 2 Rdn 87 ff.) plant, hierüber im Beschlussverfahren die Entscheidung des Arbeitsgerichts beantragen...mehr

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§ 3 Ansprüche aus dem Arbei... / III. Rang der Ansprüche aus dem Altersteilzeitverhältnis in der Insolvenz

Rz. 93 Ansprüche auf Altersteilzeitvergütung in der Freistellungsphase nach Insolvenzeröffnung stellen nach Auffassung der 4. und der 12. Kammer des LAG Düsseldorf Neumasseverbindlichkeit dar.[62] Der Arbeitnehmer erwerbe durch seine Tätigkeit in der Arbeitsphase keinen Entgeltanspruch, sondern einen Anspruch auf bezahlte Freistellung in der Freistellungsphase. Dieser entste...mehr

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§ 2 Kollektives Arbeitsrech... / 4. Berechnung der Drei-Wochen-Frist

Rz. 106 Die Drei-Wochen-Frist beginnt nicht notwendigerweise erst ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens und Bestellung des Insolvenzverwalters zu laufen. Haben der Schuldner oder der vorläufige Insolvenzverwalter (siehe § 1 Rdn 15 ff.) die Interessenausgleichsverhandlungen bereits eingeleitet, so kann der Insolvenzverwalter – bei unveränderter Betriebsänderung – auf diesen fr...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / 2. Überprüfungskriterien bei einseitigen Freistellungen

Rz. 263 Der Insolvenzverwalter kann aus insolvenzspezifischen Gründen berechtigt sein, einen Teil der Belegschaft von der Arbeit freizustellen.[278] Er ist aber bei der Ausübung seines Freistellungsrechts an die Grenzen des billigen Ermessens gem. § 315 Abs. 1 BGB gebunden.[279] Rz. 264 Dabei können soziale Gesichtspunkte i.S.v. § 1 KSchG wie Alter, Betriebszugehörigkeit, Unt...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / 6. Vorläufiger Rechtsschutz gegen Freistellung

Rz. 286 Der Arbeitnehmer kann versuchen, seine Beschäftigung während der Kündigungsfrist notfalls durch (vorläufigen) gerichtlichen Rechtsschutz durchzusetzen. Gelingt ihm dieses, stellen seine Ansprüche wieder Masseverbindlichkeiten nach § 55 InsO, § 209 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 209 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 InsO dar. Rz. 287 Stellt der Insolvenzverwalter einen Teil der Belegschaft ma...mehr

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§ 3 Ansprüche aus dem Arbei... / 2. Masseforderungen und Feststellungsinteresse

Rz. 51 Vom "starken" vorläufigen Insolvenzverwalter (siehe § 1 Rdn 15) und nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom Insolvenzverwalter begründete Vergütungsansprüche der Arbeitnehmer stellen zwar Masseverbindlichkeiten dar, auch sie müssen aber ggf. vom Insolvenzverwalter nach Anzeige und Bekanntmachung der sog. Masseunzulänglichkeit nicht mehr erfüllt werden. Rz. 52 Soweit...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / c) Zustimmungserfordernisse

Rz. 362 Von dem Grundsatz, dass die Zustimmung des Insolvenzgerichts gem. § 22 Abs. 1 Nr. 2 InsO Wirksamkeitsvoraussetzung für eine wegen beabsichtigter Betriebsstilllegung ausgesprochene Kündigung des (vorläufigen) Insolvenzverwalters ist, besteht eine Ausnahme, wenn die Stilllegung von einer Behörde verbindlich angeordnet worden ist.[381] Rz. 363 Das BAG hat entschieden, da...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / 1. Besonderheiten im Arbeitsrecht

Rz. 216 Wenn ein Arbeitnehmer, der vor Verfahrenseröffnung einen Arbeitsvertrag geschlossen hatte, die Tätigkeit noch nicht begonnen hat, soll – nach bestrittener Auffassung – der Insolvenzverwalter gem. § 103 InsO ein Erfüllungswahlrecht haben. Er könne die Erfüllung des Arbeitsvertrages wählen oder die Erfüllung ablehnen.[241] Lehne er die Erfüllung ab, stehe dem Arbeitneh...mehr

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§ 5 Betriebliche Altersvers... / 5. Insolvenzfestigkeit der Rückdeckungsversicherung zur Unterstützungskasse

Rz. 98 Im Urt. v. 29.9.2010[88] hatte sich das BAG mit einem Fall zu befassen, in dem ein Insolvenzverwalter die Freigabe einer Rückdeckungsversicherung von einer Gruppen-Unterstützungskasse begehrte. Das BAG hat entschieden, dass man bei einem externen Durchführungsweg wie der rückgedeckten Unterstützungskasse zwischen dem Rechtsverhältnis des Arbeitgebers zu seinem Arbeitn...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / XVIII. Geltung des § 25 HGB in der Insolvenz?

Rz. 1026 Nach der ständigen obergerichtlichen Rechtsprechung schließt der Erwerb eines Handelsunternehmens aus der Hand des Insolvenzverwalters die Anwendbarkeit von § 25 Abs. 1 HGB aus. Ein Konkurs- bzw. nunmehr Insolvenzgläubiger i.S.v. § 38 InsO kann sich daher nicht auf § 25 Abs. 1 HGB berufen, wenn der Konkurs- bzw. Insolvenzverwalter das Handelsgeschäft veräußert hat.[...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / 2. Verfahrensunterbrechung in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten

Rz. 41 Zu den Masseverbindlichkeiten nach § 55 Abs. 1 Nr. 2 InsO zählen vor allem Ansprüche aus gegenseitigen Verträgen wie Arbeitsverhältnisse, die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu erfüllen sind. Deshalb können Masseverbindlichkeiten durch Bestandsschutzprozesse betroffen werden, wenn der Fortbestand des Arbeitsverhältnisses über den Eröffnungszeitpunkt hinaus im P...mehr

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§ 3 Ansprüche aus dem Arbei... / c) Nachfrist

Rz. 298 Wenn der Arbeitnehmer die Ausschlussfrist aus Gründen versäumt hat, die er nicht zu vertreten hat, beginnt eine Nachfrist von zwei Monaten zur Stellung des Antrags.[216] Rz. 299 Beispiel Der Arbeitnehmer hat z.B. nicht voraussehbare Postverzögerungen nicht zu ver­treten.[217] Rz. 300 Grundsätzlich schadet die Unkenntnis der Frist oder der Rechtslage. Ausnahmsweise hat ...mehr

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§ 3 Ansprüche aus dem Arbei... / VI. Anspruchsübergang auf die Bundesagentur für Arbeit

Rz. 349 Bereits mit der Antragstellung (und nicht mit der Leistung) geht gem. § 169 SGB III der Anspruch des Arbeitnehmers auf Arbeitsentgelt, der einen Anspruch auf Insolvenzgeld begründet, auf die Bundesagentur für Arbeit über. Rz. 350 Die Ansprüche auf Arbeitsentgelt gehen auch auf die Bundesagentur für Arbeit über, wenn das Insolvenzereignis noch nicht eingetreten ist. Se...mehr

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§ 6 Fortführungsgesellschaf... / 3. Haftungsfragen

Rz. 63 Fällt eine solche BQG in die Insolvenz, kann deren Insolvenzverwalter ggf. gem. § 93 InsO im Wege der Durchgriffshaftung wegen existenzvernichtenden Eingriffs die Gesellschafter auf den Ausfall der Forderungen der Insolvenzgläubiger in Anspruch nehmen. Die Durchgriffshaftung wegen existenzvernichtenden Eingriffs setzt nach der Auffassung des OLG Düsseldorf nicht zwing...mehr

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§ 3 Ansprüche aus dem Arbei... / c) Das Insolvenzereignis "Eröffnung des Insolvenzverfahrens" (§ 165 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 SGB III)

Rz. 199 Nur der Beschluss des Insolvenzgerichts, dass das Insolvenzverfahren eröffnet wird, stellt ein Insolvenzereignis nach Nr. 1 dar, nicht dagegen der Eröffnungsantrag der Gläubiger oder der Schuldner nach § 13 InsO oder die Anordnung des Insolvenzgerichts von Sicherungsmaßnahmen nach § 21 InsO. Rz. 200 Das Insolvenzereignis muss nicht in Deutschland stattfinden, auch ein...mehr

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§ 6 Fortführungsgesellschaf... / a) Gestaltung des Übergangs in eine Transfergesellschaft

Rz. 35 Der Abschluss eines Arbeitsvertrages mit einer Beschäftigungsgesellschaft erfolgt im Zuge eines dreiseitigen Vertrages; dieser beinhaltet die Beendigung des bisherigen Arbeitsverhältnisses zu dem bisherigen Arbeitgeber und die Begründung eines neuen Arbeitsverhältnisses zu der Beschäftigungsgesellschaft. Die Arbeitsbedingungen müssen dem Zweck des Arbeitsvertrages ang...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / 2. Selbstständige Tätigkeit des Gemeinschuldners

Rz. 201 Werden vom Insolvenzverwalter nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines einzelkaufmännisch tätigen Schuldners, der in der "Wohlverhaltensphase" nach Restschuldbefreiungsantrag wieder selbstständig tätig geworden ist, die unmittelbar für die selbstständige Erwerbstätigkeit des Schuldners benötigten Betriebsmittel "freigegeben" und wird im Zusammen...mehr

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§ 4 Ansprüche aus dem Arbei... / 3. Abfindungsanspruch nach § 1a KSchG in der Insolvenz

Rz. 21 Für die insolvenzrechtliche Behandlung von Abfindungsansprüchen nach § 1a KSchG kommt es auf den Zeitpunkt ihres Entstehens an. Nach Stiller [10] ergibt sich dabei die folgende Einordnung:mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / V. Ausbildungsverhältnisse

Rz. 650 Ausbildungsverhältnisse kann der Insolvenzverwalter gem. § 15 Abs. 1 BBiG während der ein- bis dreimonatigen Probezeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist ordentlich kündigen. Rz. 651 Nach Ablauf der Probezeit kann auch der Insolvenzverwalter das Ausbildungsverhältnis nur noch aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen (§ 15 Abs. 2 BBiG). Rz....mehr

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§ 4 Ansprüche aus dem Arbei... / V. Karenzentschädigung aus Wettbewerbsverbot

Rz. 42 Kündigt der Insolvenzverwalter den Anstellungsvertrag eines Geschäftsführers der Schuldnerin (GmbH), ohne dass beiderseits weitere Erklärungen abgegeben wurden, so ist der Anspruch des gekündigten Geschäftsführers auf Karenzentschädigung aus einem vertraglichen Wettbewerbsverbot keine Masseschuld.[28] Das Risiko, Erfüllungsansprüche auf Karenzentschädigung nicht gem. ...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / IV. Übergang einer organisatorischen Einheit, nicht "Funktionsübergang"

Rz. 798 Als weitgehend geklärt kann wohl angesehen werden, dass ein bloßer "Funktionsübergang" ohne den Übergang von wesentlichen sächlichen Betriebsmitteln und/oder die Übernahme wesentlicher Teile des Personals ("Wirtschaftliche Einheit") nicht die Rechtsfolgen des § 613a BGB auslösen kann.[800] Rz. 799 Maßgeblich ist die "Gesamtwürdigung aller Umstände".[801] Ob eine "Wahr...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / 1. Organisatorische Maßnahmen

Rz. 345 Aufgrund solcher innerbetrieblicher oder außerbetrieblicher Gründe muss der Unternehmer sich im Rahmen einer unternehmerischen Entscheidung zu organisatorischen Maßnahmen entschließen, bei deren Umsetzung das Bedürfnis für die weitere Beschäftigung eines oder mehrerer Arbeitnehmer entfällt.[361] Rz. 346 Ob eine solche unternehmerische Entscheidung tatsächlich vorliegt...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / 10. Erfordernis eines Fortsetzungsverlangens

Rz. 306 Ein vom Insolvenzverwalter freigestellter Arbeitnehmer ist – anders als im Falle eines Betriebsübergangs – nach Auffassung des LAG Hessen[316] nach zunächst wirksamer Kündigung nicht gehalten, vom Erwerber binnen drei Wochen ab Kenntnis vom Betriebsübergang die Fortsetzung seines Arbeitsverhältnisses zu verlangen.mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / 5. Anrechnung anderweitigen Verdienstes/Wettbewerbsverbot

Rz. 275 Ist der Arbeitnehmer von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung einseitig freigestellt worden, muss er sich dasjenige nach § 615 S. 1 und S. 2 BGB, § 11 Nr. 1 und Nr. 2 KSchG anrechnen lassen, was er infolge des Unterlassens zumutbarer Arbeitsleistung erspart oder was er durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.[2...mehr

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§ 2 Kollektives Arbeitsrech... / III. Bindung an Betriebsvereinbarungen

Rz. 305 Grundsätzlich besteht kein Recht des Insolvenzverwalters, Ansprüche der Arbeitnehmer einzustellen oder einseitig zu kürzen. Soweit Betriebsvereinbarungen bestehen, werden die Rechte des Arbeitnehmers daraus durch das Insolvenzverfahrens ebenfalls nicht berührt. Wenn in den Betriebsvereinbarungen aber Leistungen vorgesehen sind, die eine Belastung für die Insolvenzmas...mehr

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§ 2 Kollektives Arbeitsrech... / 1. Interessenausgleich mit Namensliste

Rz. 112 In einem Interessenausgleich können auch außerhalb der Insolvenz, wie auch schon nach der früheren Rechtslage, wirksam Auswahlkriterien für Kündigungen festgelegt werden. § 125 InsO enthält eine noch weiter gehende Regelung für das eröffnete Insolvenzverfahren, die auch für Änderungskündigungen gilt.[91] Ist zwischen dem Insolvenzverwalter und Betriebsrat in einem In...mehr

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§ 2 Kollektives Arbeitsrech... / III. Bindungswirkung im Kündigungsschutzverfahren nach § 127 InsO

Rz. 198 In § 127 InsO wird klargestellt, dass die rechtskräftige Entscheidung im Beschlussverfahren nach § 126 InsO im Individualklageverfahren um den Kündigungsschutz des Arbeitnehmers bindend ist. Ob diese Bindungswirkung auch bei einer ablehnenden Entscheidung im Beschlussverfahren gem. § 126 InsO gilt, ist allerdings noch nicht geklärt.[179] Rz. 199 Hat der Insolvenzverwa...mehr

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§ 3 Ansprüche aus dem Arbei... / c) Anspruchsausschluss wegen Leistungsverweigerungsrechts

Rz. 320 Leistungsverweigerungsrechte sind zahlreich. Zu nennen ist zunächst das Leistungsverweigerungsrecht des Insolvenzverwalters bei Verjährung des Anfechtungsanspruchs nach § 146 Abs. 2 InsO, wonach er die Erfüllung einer Leistungspflicht verweigern kann, wenn diese auf einer anfechtbaren Handlung beruht, obwohl der Anfechtungsanspruch verjährt ist. Rz. 321 Einwendungen, ...mehr

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§ 2 Kollektives Arbeitsrech... / VIII. Bedeutung des § 123 InsO für Abfindungstarifverträge

Rz. 278 Nachdem das BAG die grundsätzliche Zulässigkeit,[255] aber auch die Erstreikbarkeit[256] von sog. Abfindungstarifverträgen (auch als "Sozialtarifverträge" oder "Tarifsozialpläne" bezeichnet)[257] anerkannt hat, stellt sich die Frage, ob die Begrenzungen des § 123 Abs. 1 und Abs. 2 InsO für Sozialplanforderungen entsprechend auch für nachinsolvenzlich abgeschlossene A...mehr

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§ 3 Ansprüche aus dem Arbei... / VIII. Die Vorfinanzierung des Arbeitsentgelts

Rz. 373 Das Arbeitsentgelt wird in einer finanziellen Zwangslage des Arbeitgebers häufig vorfinanziert, um die Arbeitnehmer im Unternehmen zu halten. In der Praxis treten vor allem zwei Arten der Vorfinanzierung auf:mehr

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§ 2 Kollektives Arbeitsrech... / I. Rechtliche Grundlagen

Rz. 10 Die Insolvenzordnung selbst sieht keine zusätzlichen Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats hinsichtlich des Insolvenzverfahrens vor. Vielmehr sind in der InsO, insbesondere in §§ 121 ff. InsO, erhebliche Einschränkungen der Beteiligungsrechte der Betriebsverfassungsorgane und einschränkende Verfahrensregelungen enthalten. Nach § 120 InsO können in de...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / 8. Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und Freistellung

Rz. 296 Hinweis Die unwiderrufliche Freistellung zur Erfüllung der etwaigen Resturlaubsansprüche des freigestellten Arbeitnehmers war zwischenzeitlich aufgrund einer neueren Handhabung der Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger (gemeinsame Besprechung der Spitzenverbände der Krankenkassen, des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger und der Bundesagentur für Arb...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / V. Auskunftspflicht

Rz. 1137 Im Rahmen der Auskunftspflicht kann die Agentur für Arbeit gem. § 20 Abs. 3 KSchG von dem Arbeitgeber bzw. dem Insolvenzverwalter alle für die Beurteilung des Falles erforderlichen Auskünfte verlangen. § 17 Abs. 3a KSchG n.F. erweitert die Anzeige- und damit auch die Auskunfts- und Beratungspflichten auch auf (grenzüberschreitende) Konzerne.[1133] Rz. 1138 Die Verwei...mehr

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§ 3 Ansprüche aus dem Arbei... / I. Rechtliche Grundlagen

Rz. 65 Das Altersteilzeitgesetz 1996 (AltTZG) bezweckte – wie seine Gesetzesvorgänger – einen vereinfachten, vorzeitigen, gleitenden Übergang in den Ruhestand; dieser sollte für beide Vertragsparteien durch Subventionierung seitens der Bundesagentur für Arbeit attraktiv gemacht werden. Rz. 66 Das Altersteilzeitverhältnis ist ein vollwertiges Arbeitsverhältnis. Es kann als Tei...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / I. Konsultations- und Anzeigepflicht

Rz. 1042 Bei bevorstehenden Massenentlassungen muss der Arbeitgeber bzw. der Insolvenzverwalter in der Rolle des Arbeitgebers vor Ausspruch der Kündigungen den Betriebsrat konsultieren und der örtlichen Arbeitsagentur unter Beifügung der Stellungnahme des Betriebsrates diese Massenentlassung schriftlich anzeigen (§ 17 Abs. 1 und Abs. 2 KSchG).[1037] Die Mindestinhalte der Ko...mehr

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§ 2 Kollektives Arbeitsrech... / 1. Antrag auf Zustimmung des Arbeitsgerichts

Rz. 94 Dem Insolvenzverwalter ist außerdem die Möglichkeit eingeräumt, die Zustimmung des Arbeitsgerichts gem. § 122 Abs. 1 InsO zur Betriebsänderung ohne Durchführung eines Einigungsstellenverfahrens zu beantragen, wenn innerhalb von drei Wochen nach Verhandlungsbeginn bzw. nach Aufforderung zur Aufnahme von Verhandlungen ein Interessenausgleich nicht zustande gekommen ist....mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / VIII. Unterbrechung des Verfahrens wegen Beendigung des Insolvenzverfahrens

Rz. 53 Auch die Beendigung des Insolvenzverfahrens führt in entsprechender Anwendung der ­Regelungen der §§ 239, 242 ZPO zur Verfahrensunterbrechung. Ein vom Insolvenzverwalter geführter Rechtsstreit wird im Falle der Beendigung des Insolvenzverfahrens grundsätzlich bis zu seiner Aufnahme durch den bisherigen Gemeinschuldner oder den Prozessgegner unterbrochen. Rz. 54 Praxis...mehr

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§ 3 Ansprüche aus dem Arbei... / b) Arbeitsentgeltansprüche, die durch eine nach der Insolvenzordnung angefochtene oder anfechtbare Rechtshandlung erworben worden sind

Rz. 315 Nach § 129 InsO kann der Insolvenzverwalter nach den Vorschriften der §§ 130 bis 146 InsO Rechtshandlungen, die vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen worden sind und die Insolvenzgläubiger benachteiligen, anfechten.[230] In Fällen, in denen eine Vergütungserhöhung rückwirkend vereinbart worden ist bzw. höhere Sonderzahlungen ohne entsprechende Gegenle...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / 5. Klagen gegen Geschäftsführungsorgane

Rz. 153 Der BGH hat entschieden, dass der Sanierungsgeschäftsführer für Rechtsgeschäfte während der Eigenverwaltung analog §§ 60, 61 InsO haftet.[167] Nach diesen Vorschriften ist der Insolvenzverwalter zum Schadensersatz verpflichtet, wenn er schuldhaft eine ihm nach der Insolvenzordnung obliegende Pflicht verletzt oder wenn eine Masseverbindlichkeit nicht erfüllt werden ka...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / V. Ausdehnung des Geltungsbereichs der Drei-Wochen-Frist des KSchG

Rz. 330 § 113 Abs. 2 InsO brachte auch eine Veränderung für die Kündigungsschutzklagefrist mit sich. Die Drei-Wochen-Frist, in der nach § 4 KSchG das Fehlen der sozialen Rechtfertigung einer Kündigung geltend gemacht werden muss, wurde mit Wirkung ab 1.10.1996 für den Fall der Kündigung im Insolvenzverfahren auf die prozessuale Geltendmachung auch aller anderen Gründe für di...mehr

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§ 5 Betriebliche Altersvers... / 3. Anfechtbarkeit der Verpfändung von Versicherungsansprüchen

Rz. 87 Zu prüfen ist in Fällen der Abtretung bzw. Verpfändung auch stets die Frage der insolvenzrechtlichen Anfechtbarkeit. Überträgt etwa der Arbeitgeber innerhalb des letzten Monats vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen seine Rechte als Versicherungsnehmer aus einer Direktversicherung auf den versicherten Arbeitnehmer, so kann der Insolven...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / XIV. Einschränkung der Klagemöglichkeit in der Insolvenz

Rz. 1005 In vielen Fällen lässt sich eine Betriebsveräußerung nur verwirklichen, wenn der Personalbestand des Betriebes noch vor der Übernahme soweit abgebaut wird, dass der Erwerber den Betrieb in absehbarer Zeit wieder in die Gewinnzone führen kann. Die individuelle Klagemöglichkeit der Arbeitnehmer gegen die Kündigungen durch Berufen auf Fehlen dringender betrieblicher Er...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / 2. Sonderkündigungsschutz

Rz. 617 Der schwerbehinderte Mensch bzw. der gem. § 2 Abs. 3 SGB IX (= § 2 SchwbG a.F.) gleichgestellte behinderte Mensch genießt einen besonderen Kündigungsschutz, indem die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber gem. § 85 SGB IX (= § 15 SchwbG a.F.) der vorherigen Zustimmung des sog. Integrationsamtes (= Hauptfürsor­gestelle a.F.) bedarf. Rz. 618 Hinweis D...mehr

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§ 4 Ansprüche aus dem Arbei... / 1. Abfindung aus vorinsolvenzlicher Zeit

Rz. 18 Abfindungen nach §§ 9, 10 KSchG stellen für den Fall, dass sie vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens vereinbart oder ausgeurteilt werden, keine bevorrechtigten Forderungen dar, auch wenn die Kündigung erst nach der Verfahrenseröffnung erfolgt:[5]mehr