Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenzverwalter

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Festsetzung der Umsatzsteuer

Rz. 25 Aus der Formulierung in § 13c Abs. 1 S. 1 UStG "und die festgesetzte Steuer, bei deren Berechnung dieser Umsatz berücksichtigt worden ist" ist abzuleiten, dass die Haftung nur für festgesetzte USt in Betracht kommt. Das bedeutet, dass die USt gegen den abtretenden Unternehmer festgesetzt worden sein muss. Eine festgesetzte Steuer setzt dabei einen positiven Betrag an ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Zur Aufteilung der während des laufenden Insolvenzverfahrens anfallenden Einkommensteuer zwischen dem Insolvenzverwalter und dem nichtselbständig tätigen Insolvenzschuldner

Leitsatz Während eines laufenden Insolvenzverfahrens sind die Einkommensteuer und der Solidaritätszuschlag für alle dem Insolvenzschuldner im Veranlagungszeitraum nach materiellem Steuerrecht zuzuordnenden Einkünfte einheitlich zu ermitteln und zwischen dem Insolvenzschuldner, der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielte, und dem Insolvenzverwalter als Vertreter der ...mehr

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AGS 01/2023, Zuschläge; Wah... / Leitsatz

Übt der Insolvenzverwalter eine Sonderaufgabe aus, die nicht von der Regelvergütung abgegolten ist, so kann er wählen, ob er diese nach RVG (besondere Sachkunde) oder im Rahmen eines Zuschlages nach der InsVV abrechnen will. Entscheidet sich der Insolvenzverwalter für den Zuschlag, so bildet die Vergütung nach RVG keinen rechnerischen Mindestzuschlag. BGH, Beschl. v. 27.10.202...mehr

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AGS 01/2023, Zuschläge; Wah... / VII. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung des BGH reiht sich in eine Reihe wenig verwalterfreundlichen Entscheidungen ein. Die Entscheidung beinhaltet gleich mehrere bedeutende Aspekte, die offensichtlich werden lassen, dass der BGH seiner stringenten Linie bei der Verwaltervergütung "treu" bleibt und offensichtlich versucht, dem Zuschlagschaos Herr zu werden. Vergütungen in Insolvenzverfahren stehe...mehr

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AGS 01/2023, Zuschläge; Wah... / I. Sachverhalt

Das AG eröffnete das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners und bestellte einen Insolvenzverwalter. Letzterer beantragte nach Fälligkeit, seine Vergütung nebst Auslagen unter Berücksichtigung eines Zuschlags i.H.v. 40 % zu der Regelvergütung auf insgesamt 52.202,32 EUR festzusetzen. Das AG hat die Vergütung auf insgesamt 52.219,05 EUR festgesetzt. Auf die sofort...mehr

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AGS 01/2023, Zuschläge; Wah... / IV. Größere Verfahren als Vermutung geringerer Zuschläge

Der in einem größeren Insolvenzverfahren regelmäßig anfallenden Mehraufwand des Insolvenzverwalters – so der BGH – könne zudem im Grundsatz bereits dadurch abgegolten sein, dass die größere Vermögensmasse zu einer höheren Vergütung führe.mehr

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AGS 01/2023, Zuschläge; Wah... / VI. Sonderaufgabe löst nicht zwingend einen Zuschlag aus

Im konkreten Sachverhalt hatte der Insolvenzverwalter eine sog. Sonderaufgabe wahrgenommen, die er hätte auch delegieren können. Konkret ging es um eine Erbauseinandersetzung und Abwehr eines Regressanspruchs nach § 64 GmbHG a.F. Der Insolvenzverwalter entschied sich im Rahmen der Vergütungsantragstellung dabei, diese Tätigkeit selbst wahrzunehmen und dafür einen Zuschlag ge...mehr

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AGS 01/2023, Zuschläge; Wahlrecht des Insolvenzverwalters bei besonderer Sachkunde; Mindestzuschlag

§§ 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1, 63 Abs. 1 S. 3 InsO; §§ 2 Abs. 1, 3 Abs. 2 InsVV Leitsatz Übt der Insolvenzverwalter eine Sonderaufgabe aus, die nicht von der Regelvergütung abgegolten ist, so kann er wählen, ob er diese nach RVG (besondere Sachkunde) oder im Rahmen eines Zuschlages nach der InsVV abrechnen will. Entscheidet sich der Insolvenzverwalter für den Zuschlag, so bildet die ...mehr

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AGS 01/2023, Zuschläge; Wah... / V. Forderungsprüfung und Aufnahme in die Tabelle kein Mehraufwand

Der BGH stellt klar, dass grds. zwar die Forderungsprüfung einen Zuschlag rechtfertigen könne – zumindest wurde dieser Gedanke nicht beanstandet. Im konkreten Fall jedoch sei hierdurch kein Mehraufwand "über das übliche Maß hinaus" entstanden.mehr

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AGS 01/2023, Zuschläge; Wah... / III. Systematik – keine betragsmäßige Addition von Zuschlägen

Der BGH legt dar, dass das festsetzende Gericht mögliche Zu- und Abschlagstatbestände nur dem Grunde nach in Erwägung ziehen muss, dabei aber anschließend nur in einer Gesamtschau unter Berücksichtigung etwaiger Überschneidungen und im Rahmen einer auf das Ganze bezogenen Angemessenheitsbetrachtung zu bestimmen habe.mehr

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AGS 01/2023, Zuschläge; Wah... / II. Zuschlag als Einzelfallbetrachtung

Der BGH attestiert, dass nach § 63 Abs. 1 S. 3 InsO dem Umfang und der Schwierigkeit der Geschäftsführung des Insolvenzverwalters durch Abweichungen vom Regelsatz Rechnung getragen werden muss. Maßgeblich sei dabei, ob die Bearbeitung im konkreten Einzelfall den Verwalter stärker oder schwächer als in entsprechenden Verfahren üblich in Anspruch genommen habe. Die Bemessung v...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / IV. Erklärungspflicht bei Kapitalgesellschaften (Abs. 3)

Rz. 12 Kein Auswahlermessen hat das Finanzamt, wenn Gegenstand der Feststellung der Anteil an einer Kapitalgesellschaft ist. In diesem Fall muss das Finanzamt die Erklärung von der Kapitalgesellschaft selber abfordern, wenn ein Vergleichswert nach § 11 Abs. 2 S. 2 BewG oder ein Basiswert nach § 151 Abs. 3 S. 1 BewG nicht zum Ansatz kommt. Obgleich die Kapitalgesellschaft am ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / III. Tilgung und Sicherheitsleistung

Rz. 24 Da Testamentsvollstrecker, Nachlassverwalter und Nachlasspfleger den Nachlass in Besitz nehmen und die Erben insoweit keine Verfügungsbefugnis haben, ist es konsequent, diese Personen für die Entrichtung der Steuer aus dem Nachlass sorgen zu lassen. Haben die zur Verwaltung des Nachlasses berufenen Personen für die Entrichtung der Steuer gesorgt, so kann bis zur Aufhe...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / II. Einzelfälle zur Erklärungspflicht

Rz. 5 Für einen Minderjährigen gibt der gesetzliche Vertreter, § 34 Abs. 1 AO, die Erklärung ab. Dies wird in der Regel der überlebende Ehegatte sein oder ein nach § 1774 BGB zu bestellender Vormund. In Betreuungsfällen, § 1896 BGB, ist der Betreute in der Regel handlungsfähig gem. § 79 Abs. 1 Nr. 1 AO, wenn er aufgrund einer psychischen Erkrankung seinen Willen nicht frei b...mehr

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FoVo 01/2023, Unpfändbarkei... / 1 Der Fall

Arbeitgeber zahlt Corona-Prämie Der Beklagte betreibt eine Gaststätte. Er zahlte an seine Beschäftigte, die Schuldnerin, die als Küchenhilfe eingestellt war, aber auch als Thekenkraft eingesetzt wurde, im September 2020 neben dem Monatslohn i.H.v. 1.350 EUR brutto und Sonntagszuschlägen i.H.v. 66,80 EUR brutto eine Corona-Prämie i.H.v. 400 EUR. Insolvenzverwalter will das berü...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 2. Bekanntgabe von Feststellungsbescheiden

Rz. 20 Der Feststellungsbescheid ist demjenigen Beteiligten bekannt zu geben, für den er bestimmt ist oder der von ihm betroffen wird (§ 122 Abs. 1 AO). Die Bekanntgabe muss damit jedenfalls demjenigen gegenüber erfolgen, der den Vermögensgegenstand zugerechnet erhält (§§ 151 Abs. 2 Nr. 2, 154 Abs. 1 Nr. 1 BewG). In Erbbaurechtsfällen sind gem. § 153 Abs. 2 S. 3 und 4 BewG d...mehr

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AGS 01/2023, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich Burhoff mit der Abrechnung der anwaltlichen Tätigkeit in mehreren Strafverfahren. Teil 1 (Verbindung von Verfahren) war bereits in AGS 2022, 433 veröffentlicht, Teil 2 (S. 1 ff.) befasst sich mit der Trennung von Verfahren. In einem weiteren Beitrag stellt Lissner die Entwicklung der Beratungshilfe in den Jahren 2021 und 2022 dar (S. 6 ff.). Einwänd...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / I. Allgemeine Erklärungspflicht und Erklärungsfrist

Rz. 3 Erklärungspflichtig ist mit Ausnahme der unter Absatz 3 fallenden Vermögenswerte jedenfalls derjenige, der den Vermögenswert der Erbschaft- oder Schenkungsteuer zu unterwerfen hat, mithin, wer die Steuer schuldet. Die zivilrechtliche Zuordnung ist hierfür maßgeblich. Die Durchführung des Feststellungsverfahrens steht im Ermessen des anfordernden Finanzamtes und hängt i...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / II. Beteiligung bei Kapitalgesellschaften (Abs. 2)

Rz. 14 Ist ein nicht an der Börse gehandelter Anteil an einer Kapitalgesellschaft Gegenstand der Feststellung, so ist die Kapitalgesellschaft selber erklärungspflichtig (§ 153 Abs. 3 BewG), ohne dass der Erwerber zur Abgabe der Erklärung aufgefordert werden darf. Ihre Beteiligtenstellung ergibt sich dann aus § 154 Abs. 1 Nr. 2 BewG und der Bedarf für eine Bekanntgabe ist nic...mehr

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§ 16 Gerichtliche Sicherung... / I. Zweck und Ziele der Nachlassverwaltung

Rz. 34 Bei der Nachlassverwaltung handelt es sich um einen Unterfall der Nachlasspflegschaft.[38] Sie bezweckt zweierlei: Der Nachlassverwalter ist nicht gesetzlicher Vertreter der Erben, sondern ein "amtlich bestelltes Organ zur Verwaltung einer fremden Vermögensmass...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / IV. Vermögen zur Deckung von Altersversorgungsverpflichtungen, Abs. 3

Rz. 178 § 13b Abs. 3 ErbStG wurde durch das ErbStG 2016 neu in das Gesetz eingefügt. Er regelt, dass diejenigen Teile des begünstigungsfähigen Vermögens, die ausschließlich und dauerhaft der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen dienen und dem Zugriff aller übrigen nicht aus den Altersversorgungsverpflichtungen unmittelbar berechtigten Gläubiger entzoge...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Umsatzsteuererklärung 2022 / 2.1 Allgemeine Angaben

In den Zeilen 1–18 sind die allgemeinen Angaben enthalten. Anzugeben hat der Unternehmer Folgendes: Wichtig Einheitliche Veranlagung zur USt für einen Unternehmer Zu beachten ist die Unternehmenseinheit, ein U...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit bei Verwertung sicherungsübereigneten beweglichen Betriebsvermögens durch den absonderungsberechtigten Gläubiger

Leitsatz 1. Überlässt der Insolvenzverwalter gemäß § 170 Abs. 2 InsO dem absonderungsberechtigten Gläubiger die der Masse zugehörigen sicherungsübereigneten beweglichen Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens zur Verwertung und entsteht nachfolgend durch deren Verkauf – infolge Aufdeckung von stillen Reserven – ein einkommensteuerpflichtiger Gewinn, ist die darauf entfallende...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Energiesteuerverbindlichkeiten als Masseverbindlichkeiten

Leitsatz 1. § 55 Abs. 4 InsO in der Fassung des Haushaltsbegleitgesetzes vom 09.12.2010 (BGBl I 2010, 1885, 1893) erfasste auch Energiesteuerverbindlichkeiten. 2. Verbindlichkeiten werden nach § 55 Abs. 4 InsO nur im Rahmen der für den vorläufigen Insolvenzverwalter bestehenden rechtlichen Befugnisse begründet (Fortführung BFH-Urteil vom 24.09.2014 – V R 48/13 (BFHE 247, 460,...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe TV-L Office Premium
Soziale Auswahl - Berücksichtigung der Rentennähe

Leitsatz Die soziale Auswahl bei einer betriebsbedingten Kündigung hat anhand der in § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG bzw. § 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 InsO genannten Kriterien zu erfolgen. Bei der Gewichtung des Lebensalters kann hierbei zu Lasten des Arbeitnehmers berücksichtigt werden, dass er bereits – mit Ausnahme einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen – eine (vorgezogene) Rente wegen Alters abschlagsfrei bezieht oder dass er rentennah ist, weil er eine abschlagsfreie Rente oder die Regelalter...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 12/2022, Anwaltskosten ... / I. Sachverhalt

Der Kläger hatte in seiner Eigenschaft als Insolvenzverwalter über das Vermögen eines Arbeitnehmers des Beklagten Klage gegen den Beklagten auf Auszahlung an ihn abgetretener, pfändbarer Lohnanteile erhoben. Nach Erfüllung der Klageforderung hat der Kläger den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt. Der Beklagte ist dem nicht entgegengetreten. In dem hieraufhin ...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Tatbestandvoraussetzungen

Rz. 3 Außerordentliches Kündigungsrecht Um zur Anwendbarkeit des § 573d zu gelangen, bedarf es zunächst eines außerordentlichen Kündigungsrechts. Das außerordentliche Kündigungsrecht ergibt sich aus dem Gesetz und findet sich für den Mieter z. B. in § 540 Abs. 1 Satz 2 (Gebrauchsüberlassung an Dritte), § 544 S. 1 (Vertrag über mehr als 30 Jahre), § 555e Abs. 1 S. 1 (Sonderkün...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 9.2.1 Überblick

Rz. 417 Die einzelnen Nachsteuertatbestände sind im Gesetz abschließend aufgeführt (§ 13a Abs. 6 S. 1 Nrn. 1–5 ErbStG).[1] Rz. 418 Dabei handelt es sich vereinfacht um folgende Fälle: Nr. 1: Veräußerung eines Gewerbebetriebs oder eines Anteils an einer Personengesellschaft, Nr. 2: Veräußerung von land- und forstwirtschaftlichem Vermögen, Nr. 3: Überentnahmen oder Überausschüttun...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Bankenhaftung nach § 13c UStG bei debitorischem Kontokorrentkonto

Leitsatz Die kontoführende Bank haftet mangels Vereinnahmung nicht nach § 13c UStG, solange die Kreditlinie des Kontokorrentkontos des Steuerschuldners eingehalten wird. Normenkette § 13c, § 13 Abs. 1 UStG, Art. 205, Art. 205 EGRL 112/2006 (= MwStSystRL) Sachverhalt Die Klägerin ist eine Bank, bei der die A-GmbH ihr Geschäftskonto eingerichtet hatte. Die Klägerin hatte der A-G...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Einkommens-(Lohn-)Ersatzleistungen

Rz. 22 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 In den Progressionsvorbehalt werden die Einkommens-(Lohn-)Ersatzleistungen (> Rz 9 ff) mit den Beträgen einbezogen, die als Leistungsbeträge nach den einschlägigen Leistungsgesetzen festgestellt werden. Kürzungen dieser Leistungsbeträge, die sich im Fall der Abtretung oder durch den Abzug von Versichertenanteilen an den Beiträgen zur Rentenv...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Zur Verfassungsmäßigkeit von Säumniszuschlägen

Leitsatz Gegen die Höhe des Säumniszuschlags nach § 240 Abs. 1 Satz 1 AO bestehen auch bei einem strukturellen Niedrigzinsniveau keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Normenkette § 227, § 233, § 233a, § 238, § 240 AO, Art. 3 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3 GG Sachverhalt Der Kläger ist zum Insolvenzverwalter über das Vermögen von A bestellt worden. Das FA meldete Abgabenforderungen zu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Fachgerichtsbarkeiten ... / VI. Insolvenzverfahren

Rz. 24 Für Insolvenzverfahren wird auf die Anwendung der ZPO verwiesen, sodass hier sowohl § 130a ZPO als auch § 130d ZPO zum Tragen kommen. Zitat § 4 InsO 1Für das Insolvenzverfahren gelten, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, die Vorschriften der Zivilprozeßordnung entsprechend. 2 § 128a der Zivilprozessordnung gilt mit der Maßgabe, dass bei Gläubigerversammlungen so...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsgerichte: Aufbau und... / 2.6 Zuständigkeit nach § 2 Abs. 1 Nr. 5 ArbGG

Bürgerliche Rechtsstreitigkeit zwischen Arbeitnehmern oder ihren Hinterbliebenen und dem Träger der Insolvenzversicherung über Ansprüche auf Leistungen der Insolvenzversicherung (§ 2 Abs. 1 Nr. 5 ArbGG): Träger der Insolvenzversicherung ist der Pensions-Sicherungs-Verein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (§ 14 BetrAVG). Eine Pensionskasse oder ein Unternehmen der Lebens...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Nutzungspflichten und E... / 1. Gesetzliche Grundlage und Rechtsprechung – § 130d ZPO

Rz. 41 Zum 1.1.2022 ist § 130d ZPO in Kraft treten (Hervorhebungen durch die Verfasser): Zitat § 130d ZPO Nutzungspflicht für Rechtsanwälte und Behörden "Vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Zustellungen via beA / 2. Pflicht zur Eröffnung sicherer Übermittlungswege für bestimmte Kreise – § 173 Abs. 2 ZPO

Rz. 14 Damit ordnungsgemäße Zustellungen von elektronischen Dokumenten auf elektronischem Wege möglich sind, hat der Gesetzgeber für bestimmte Personenkreise in § 173 Abs. 2 ZPO geregelt, dass für diese eine Pflicht zur Eröffnung eines entsprechenden sicheren Übermittlungswegs besteht ("haben zu eröffnen"). Dies sind: Rechtsanwälte, Notare, Gerichtsvollzieher sowie Behörden,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Literaturhinweise

Achatz, Schriftform, Zustellung und Beglaubigung im Wandel der gerichtlichen Digitalisierung, RDi 2022, 31 Bacher, Der elektronische Rechtsverkehr im Zivilprozess, NJW 2015, 2753 Bacher, Elektronisch eingereichte Schriftsätze im Zivilprozess, NJW 2009, 1548 Bacher, Das elektronische Schutzschriftenregister, MDR 2015, 1329 Baumbach/Lauterbach, ZPO, 80. Aufl. 2022 Bernhardt, Anwalt...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Steuerabzug bei Bauleistung... / 3.1 Freistellungsbescheinigung

Antrag des leistenden Unternehmers beim zuständigen Finanzamt Antrag Der leistende Unternehmer kann bei dem für ihn zuständigen Finanzamt eine Freistellungsbescheinigung beantragen. Der Antrag ist an keine Form gebunden. Normalerweise senden die Finanzämter vor dem Erteilen der Bescheinigung dem Antragsteller einen Fragebogen zu. Darin sind neben den allgemeinen Angaben zum Un...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Vorabentscheidungsersuchen zum Direktanspruch

Leitsatz Dem EuGH werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung zur Auslegung der MwStSystRL vorgelegt: 1. Steht einem Leistungsempfänger mit Ansässigkeit im Inland ein sog. Direktanspruch gegen die inländische Finanzverwaltung entsprechend dem EuGH-­Urteil Reemtsma Cigarettenfabriken vom 15.03.2007 – ­C‐35/05 (EU:C:2007:167) zu, wenn (a) dem Leistungsempfänger von einem Leiste...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Körperschaftsteuerrechtliche Organschaft im Fall der Insolvenz

Leitsatz 1. Die tatsächliche Durchführung des Gewinnabführungsvertrags ist Voraussetzung für die Anerkennung der körperschaftsteuerrechtlichen Organschaft (§ 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Satz 1 KStG). Kann ein vorläufiger Jahresabschluss der Organgesellschaft wegen Insolvenz nicht mehr korrigiert werden und wäre bei zutreffender Anwendung der handelsrechtlichen Bilanzierungsgrunds...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2. Berichtspflicht des Insolvenzverwalters

2.1 Form des Berichts Rn 2 Für den Bericht des Insolvenzverwalters enthält das Gesetz keine Formvorschrift. In der Gläubigerversammlung erstattet der Insolvenzverwalter einen mündlichen Bericht.[7] Der Insolvenzverwalter sollte im Berichtstermin persönlich anwesend sein und berichten, was eine Vertretung in Ausnahmefällen nicht ausschließt (z.B. bei Erkrankung des Insolvenzve...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.1.4 Haftung (§§ 60, 61)

Rn 32 Wie der spätere Insolvenzverwalter haftet der vorläufige Insolvenzverwalter über die Verweisung in § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 für eine schuldhafte Verletzung seiner insolvenzspezifischen Pflichten nach § 60 und bei einer Nichterfüllbarkeit von ihm begründeter Masseverbindlichkeiten nach § 61. Daneben ist aber auch eine Haftung aus allgemeinen Rechtsvorschriften nicht aus...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.3 Allgemeines Verfügungsverbot (Abs. 2 Satz 1 Nr. 2)

Rn 45 Neben der vorläufigen Insolvenzverwaltung kann das Gericht dem Schuldner ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegen. Dies dürfte die effektivste Maßnahme darstellen, gläubigerbenachteiligende Veränderungen der Vermögenslage des Schuldners kurzfristig und nachhaltig zu unterbinden. Sie führt gemäß § 24 zu einer absoluten Unwirksamkeit der von §§ 81, 82 erfassten Verfüg...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.1 Vorläufige Insolvenzverwaltung (Abs. 2 Satz 1 Nr. 1)

Rn 26 In konsequenter Umsetzung der von Rechtsprechung und Literatur[75] schon zur Sequestration gemäß § 106 KO entwickelten Grundsätze und wiederum in enger Anlehnung an die frühere Regelung des § 11 VerglO wurde für das moderne Insolvenzverfahren die Möglichkeit der Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters ausdrücklich geregelt. Die Anordnung und die daraus resulti...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.4 Allgemeiner Zustimmungsvorbehalt (Abs. 2 Satz 1 Nr. 2)

Rn 54 Alternativ zum allgemeinen Verfügungsverbot kann das Gericht als vorläufige Maßnahme anordnen, dass Verfügungen des Schuldners nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (sog. schwache vorläufige Insolvenzverwaltung). Dabei sind unter Zustimmung sowohl die vorhergehende Einwilligung, als auch die nachfolgende Genehmigung zu verstehen.[152] Die ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 1.2 Auftrag zur Insolvenzplanerstellung (Satz 2)

Rn 4 Hat die Gläubigerversammlung die Stilllegung des Geschäftsbetriebs und damit die Liquidation beschlossen, stellt sich weiterhin die Frage, nach welchen Grundsätzen die Verwertung durch Liquidation stattfinden soll. Das Gesetz stellt hierfür zunächst in §§ 148 ff. das Regelverfahren nach der InsO zur Verfügung. An die Stelle dieses Verfahrens kann aber auch der Insolvenz...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.1.1 Übertragung der Zustellungen (§ 8 Abs. 3)

Rn 29 In administrativer Hinsicht steht dem Insolvenzgericht schon in diesem Verfahrensabschnitt ebenso wie im später eröffneten Insolvenzverfahren die Möglichkeit zur Verfügung, den vorläufigen Insolvenzverwalter mit der Durchführung der Zustellungen zu beauftragen. Durch diese noch kurz vor Inkrafttreten der Insolvenzordnung vorgenommene ergänzende Verweisung[86] soll eine...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.7.4 Kostenbeiträge bei Forderungseinzug

Rn 93 Falls der vorläufige Insolvenzverwalter während des Eröffnungsverfahrens eine zur Sicherung eines Anspruches abgetretene Forderung einzieht, hat der Gesetzgeber in Satz 3 klargestellt, dass die für das eröffnete Insolvenzverfahren geltenden Kostenbeitragsregelungen in §§ 170, 171 entsprechend gelten. Da sich in diesem Bereich in Rechtsprechung und Literatur weitgehend ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.1 Form des Berichts

Rn 2 Für den Bericht des Insolvenzverwalters enthält das Gesetz keine Formvorschrift. In der Gläubigerversammlung erstattet der Insolvenzverwalter einen mündlichen Bericht.[7] Der Insolvenzverwalter sollte im Berichtstermin persönlich anwesend sein und berichten, was eine Vertretung in Ausnahmefällen nicht ausschließt (z.B. bei Erkrankung des Insolvenzverwalters bei gleichze...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 7. Aufsatzliteratur

Rn 117 Bork, § 55 Abs. 2 InsO, § 108 Abs. 2 InsO und der allgemeine Zustimmungsvorbehalt, ZIP 1999, 781; ders., Der zu allen Rechtshandlungen ermächtigte "schwache" vorläufige Insolvenzverwalter: ein "starker" vorläufiger Insolvenzverwalter, ZIP 2001, 1521; Buchalik/Kraus, Zur Begründung von Masseverbindlichkeiten durch den eigenverwaltenden Schuldner im Verfahren nach § 270...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.1 Allgemeine Zulässigkeitsvoraussetzungen

Rn 3 Für Frist und Form der sofortigen Beschwerde gelten § 569 Abs. 1 ZPO i.V.m. § 4 und § 6. Die Frist für ihre Einlegung beträgt zwei Wochen und beginnt gemäß § 6 Abs. 2 mit der Verkündung des Beschlusses (vgl. § 252 Abs. 1). Gemäß § 6 Abs. 1 Satz 2 ist die sofortige Beschwerde beim Insolvenzgericht einzulegen. Eine Wiedereinsetzung kommt in Betracht, wenn die zivilprozess...mehr