Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenzverwalter

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / bb) Rechtsprechung der Untergerichte

Rz. 84 Erreicht der Instanzenzug das oberste Bundesgericht nicht, so wird der Rechtsanwalt die Rechtsprechung des – örtlich und sachlich zuständigen – (Unter-)Gerichts der letzten Instanz für den Mandatsgegenstand zu berücksichtigen haben.[416] Dies galt etwa für die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte in bestimmten Familien-Folgesachen (§ 629 Abs. 1 ZPO a.F.)[417] und in ...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / bb) Wissensvertreter

Rz. 49 Nach § 166 BGB kommt es im rechtsgeschäftlichen Verkehr grds. auf die Person des Bevollmächtigten an, soweit die Kenntnis oder das Kennenmüssen gewisser Umstände die rechtlichen Folgen einer Willenserklärung beeinflussen; dies gilt auch für gesetzliche Vertreter[174] und die Organe juristischer Personen.[175] Diese Vorschrift ist grds. nicht auf die Kenntnis i.S.d. § ...mehr

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Allgemeine und Besondere Ve... / A. Besondere Bedingungen

1. Jahreshöchstleistung Ist eine höhere als die gesetzliche Mindestversicherungssumme vereinbart, beträgt die Höchstleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres (Jahreshöchstleistung) vorbehaltlich abweichender Vereinbarung das Zweifache der vereinbarten Versicherungssumme; die Jahreshöchstleistung beträgt jedoch mindestens das Vierfache der...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / gg) Anmeldung zur Tabelle und Tabellenfeststellungsklage im Insolvenzverfahren

Rz. 219 Wird das Verfahren über eine bereits erhobene Klage durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners (§ 27 InsO) gem. § 240 ZPO unterbrochen oder soll ein Anspruch gegen einen Schuldner im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden, ist dies gem. § 87 InsO nur nach den Vorschriften der InsO möglich. Weiß der Anwalt von dem Insolvenzverfahren od...mehr

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§ 15 Deliktische Haftung de... / I. Verstoß gegen die guten Sitten

Rz. 113 Sittenwidrig ist ein Verhalten, das nach seinem Gesamtcharakter, der durch umfassende Würdigung von Inhalt, Beweggrund und Zweck zu ermitteln ist, gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt.[430] Dafür genügt es im Allgemeinen nicht, dass der Handelnde vertragliche Pflichten oder das Gesetz verletzt oder bei einem anderen einen Vermögensscha...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / a) Allgemeine Verjährung

Rz. 4 Sofern keine besondere Verjährungsregelung anzuwenden ist (vgl. Rdn 65), unterliegt jeder Schadensersatzanspruch (§§ 280 ff. BGB; vgl. § 3 Rdn 4 ff.) der Verjährung gem. § 199 BGB, gleichgültig, ob er auf einem Vertrag (§ 311 Abs. 1 BGB), einem rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnis der Vertragsverhandlungen (§ 311 Abs. 2, 3 BGB) oder einem gesetzlichen – auch delik...mehr

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Allgemeine und Besondere Ve... / B. Risikobeschreibungen zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung von Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern

I. Der Versicherungsschutz umfasst die Erledigung der beruflichen Aufgaben eines Wirtschaftsprüfers oder vereidigten Buchprüfers gemäß § 2, § 43 a Abs. 4 Nr. 8, § 129 WPO, und zwar 1. die Durchführung betriebswirtschaftlicher Prüfungen, insbesondere solcher von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen, die Erteilung von Bestätigungsvermerken über die Vornahme und das Er...mehr

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§ 12 Treuhandvertrag / V. Art und Umfang des Schadensersatzes

Rz. 54 Der Treuhänder, der seine Pflichten aus dem Treuhandvertrag schuldhaft verletzt hat, hat den Treugeber so zu stellen, als hätte er sich pflichtgemäß verhalten.[167] Hat ein Rechtsanwalt anvertraute Bürgschaftsurkunden entgegen dem Treuhandvertrag vorzeitig weitergegeben, so muss er die Bank im Wege des Schadensersatzes so stellen, als hätte diese keine Bürgschaft übern...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / b) Herausgabe

Rz. 393 Gem. §§ 666, 667, 675 Abs. 1, 611 bzw. 631 BGB ist ein Rechtsanwalt verpflichtet, dem Auftraggeber alles herauszugeben, was er zur Ausführung des Auftrags erhalten und aus der Geschäftsbesorgung erlangt hat.[1445] Zur Ausführung des Auftrags erlangt ist alles, was dem Beauftragten zum Zwecke der Geschäftsbesorgung zur Verfügung gestellt worden ist. Aus der Geschäftsb...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / I. Tätigkeitsbezogene Pflichten

Rz. 151 Aus den allgemeinen Pflichten des Rechtsanwalts (vgl. Rdn 1–150) lassen sich für die typischen Bereiche der anwaltlichen Berufsausübung, also für die prozessuale, beratende und vertragsgestaltende Anwaltstätigkeit, spezielle tätigkeitsbezogene Pflichten ableiten. Diese Pflichten können im Einzelfall ineinander übergehen. Hiervon abzugrenzen sind diejenigen Pflichten,...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / Literaturtipps

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 2. Vermeidung von Interessenkollisionen

Rz. 369 Der Rechtsanwalt ist der berufene unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten (§ 3 Abs. 1 BRAO). Die Wahrnehmung anwaltlicher Aufgaben setzt den unabhängigen, verschwiegenen und nur den Interessen des eigenen Mandanten verpflichteten Rechtsanwalt voraus.[1364] Der Mandant, welcher dem Anwalt die Schließung eines Anwaltsvertrages anträgt, darf von...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / Literaturtipps

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / 2. Ausübung beruflicher Tätigkeit

Rz. 35 Der Versicherungsschutz bezieht sich auf die Ausübung beruflicher Tätigkeit eines Rechtsanwalts. Damit sind zunächst einmal Ansprüche Dritter aus dem privaten Bereich des Anwalts ausgeschlossen. Diese Abgrenzung ist i.d.R. unproblematisch. Sie spielt eher eine Rolle auf der Haftungsebene bei der Frage, ob überhaupt ein Anwaltsmandat vorlag oder ob es sich um ein reine...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / 2. Einzelheiten

Rz. 122 Der Versicherungsfall ist in § 5 I AVB definiert. Demnach entsteht die Anzeigeobliegenheit des Versicherungsnehmers schon dann, wenn er von Umständen erfährt, die Haftpflichtansprüche gegen ihn auslösen "könnten". Der Anwalt, der sich der Möglichkeit seiner Inanspruchnahme durch den Mandanten ausgesetzt sieht, sollte dies ernst nehmen und die Meldung ggü. dem Versich...mehr

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§ 10 Vertrag mit Schutzwirk... / II. Schutzwirkung für andere Personen

Rz. 25 Rechtsberaterverträge können Schutzwirkung auch zugunsten anderer Personen haben, die in enger Beziehung zum Mandanten stehen. Ein zwischen Mandant und Anwalt geschlossener Beratungsvertrag hat – wie der BGH[92] mit Grundsatzurteil vom 21.7.2016 ausgesprochen hat – im allgemeinen keine Schutzwirkungen zugunsten des Vertreters des Mandanten für Vermögenseinbußen des Ver...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 1. Begriffsbestimmung

Rz. 330 Ein Abwickler kann für die Kanzlei eines verstorbenen Rechtsanwalts (§ 55 Abs. 1 BRAO) oder für einen früheren Rechtsanwalt bestellt werden, dessen Zulassung zur Rechtsanwaltschaft erloschen, zurückgenommen oder widerrufen ist (§ 55 Abs. 5 BRAO), ebenso für eine Rechtsanwalt-GmbH, die ihre Zulassung verloren hat (§ 59h Abs. 6 BRAO). Die Tätigkeit eines Abwicklers bet...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 5. Insolvenzverfahren

Rn 11 Ist ein Insolvenzverfahren über das Vermögen eines Emittenten eröffnet, haben sowohl der Insolvenzverwalter als auch das Insolvenzgericht zu prüfen, ob der Anwendungsbereich von § 1 eröffnet, mithin die Vorschriften dieses Gesetzes zu berücksichtigen sind. Für den Insolvenzverwalter besteht hierzu z. B. deshalb Veranlassung, weil er im Rahmen der Führung der Insolvenzta...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Stimmrechtsbeschränkungen (§ 238a Abs. 1 Satz 2)

Rn 2 Stimmrechtsbindungen oder -beschränkungen, die sich etwa aus dem Gesellschaftsrecht ergeben könnten, werden von § 238a Abs. 1 Satz 2 überlagert. Demnach bleiben neben eventuell bestehenden Stimmrechtsbeschränkungen auch gesellschaftsrechtliche Sonder- oder Mehrstimmrechte außer Betracht.[8] Das Insolvenzrecht genießt insoweit Vorrang.[9] Rn 3 Im Einzelnen: Wegen der Unwir...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 5. Insolvenzverfahren

Rn 11 § 4 gehört zu den wenigen zwingenden Vorschriften des SchVG.[15] Die Norm ist also, wenn ein Emittent insolvent wird und es zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen kommt, im Verfahren sowohl vom Insolvenzverwalter als auch von den Gläubigern zu beachten. Der Insolvenzverwalter kann dementsprechend während der Laufzeit der Anleihe zum einen mittels ei...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5.3.1 Vermögensverzeichnis und Vermögensübersicht

Rn 79 Das Vermögensverzeichnis als Verzeichnis des vorhandenen Vermögens und Einkommens des Schuldners enthält in der Anlage 5 die Erklärungen zum Vermögensverzeichnis in den Ergänzungsblättern (Ziff. I.) und die Versicherung der Richtigkeit und Vollständigkeit. Der Schuldner hat in Ziff. 1. die für ihn zutreffenden Ergänzungsblätter anzukreuzen. Rn 80 Im Ergänzungsblatt 5 A ...mehr

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§ 45 Ablauf des Insolvenzve... / H. Der Insolvenzverwalter

Rz. 10 Das Insolvenzgericht bestellt gem. § 56 InsO einen geeigneten, d.h. möglichst einen geschäftskundigen Verwalter. Der Verwalter erhält eine entsprechende Bestellungsurkunde (§ 56 Abs. 2 InsO) und unterliegt der Aufsicht des Insolvenzgerichts (§ 58 InsO). Der Insolvenzverwalter hat für die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Insolvenzverwalters einzustehen un...mehr

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§ 45 Ablauf des Insolvenzve... / K. Verfahren der Feststellung der Insolvenzforderungen

Rz. 18 Das Verfahren zur Feststellung der angemeldeten Forderungen zur Tabelle ist in den §§ 174 ff. InsO geregelt. Die Gläubiger müssen ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden, um bei der Verteilung berücksichtigt zu werden. Die Anmeldung der Forderungen hat innerhalb der vom Insolvenzgericht im Eröffnungsbeschluss festgesetzten Anmeldefrist schriftlich beim Insol...mehr

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§ 45 Ablauf des Insolvenzve... / F. Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Rz. 7 Sofern das Insolvenzgericht die Eröffnung des Verfahrens nicht gem. § 26 InsO mangels Masse abweist, eröffnet es das Verfahren. Das Insolvenzgericht trifft folgende Entscheidungen:mehr

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§ 45 Ablauf des Insolvenzve... / II. Die Anfechtungstatbestände

Rz. 14 Schenkungsanfechtung (§ 134 InsO) Anfechtbar ist gem. § 134 Abs. 1 InsO eine unentgeltliche Leistung des Schuldners, es sei denn, sie ist früher als vier Jahre vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen worden. Nicht anfechtbar ist eine Leistung, wenn sie sich auf ein gebräuchliches Gelegenheitsgeschenk geringen Werts bezieht (§ 134 Abs. 2 InsO). ...mehr

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§ 45 Ablauf des Insolvenzve... / E. Vorläufige Maßnahmen des Insolvenzgerichts zur Sicherung der Masse

Rz. 6 Gemäß § 21 InsO kann das Insolvenzgericht alle erforderlich erscheinenden Maßnahmen treffen, um bis zur Entscheidung über die Verfahrenseröffnung eine den Gläubigern nachteilige Veränderung der Vermögenslage des Schuldners zu verhindern. Insbesondere kann das Gericht gem. § 21 Abs. 2 Nr. 1 InsO einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellen und dem Schuldner gem. § 21 ...mehr

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§ 45 Ablauf des Insolvenzve... / G. Wirkung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Rz. 9 Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht die Verfügungs- und Verwaltungsbefugnis über die zur Insolvenzmasse gehörenden Gegenstände gem. § 80 InsO vom Schuldner auf den Insolvenzverwalter über. Nachträgliche Verfügungen des Schuldners sind unwirksam. Einzelne Ausnahmen von diesem Grundsatz regelt § 81 InsO. Das Insolvenzgericht kann von Amts wegen oder auf Antrag...mehr

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§ 45 Ablauf des Insolvenzve... / M. Das Verteilungsverfahren

Rz. 20 Das Verteilungsverfahren ist in §§ 187 ff. InsO geregelt. Der Insolvenzverwalter hat dieses nach Maßgabe des von ihm zu errichtenden Verteilungsverzeichnisses durchzuführen, so oft hinreichende Barmittel in der Insolvenzmasse vorhanden sind. Grundlage für die Verteilung ist das vom Insolvenzverwalter aufzustellende Verzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigen...mehr

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§ 45 Ablauf des Insolvenzve... / I. Aussonderungsrechte (§§ 47, 48 InsO)

Rz. 21 Im Insolvenzverfahren soll das Vermögen des Schuldners, nicht hingegen Vermögensgegenstände dritter Personen, zum Zwecke der gleichmäßigen Befriedigung der Insolvenzgläubiger verwertet werden. Nicht selten aber kommt es vor, dass der Schuldner zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens auch Gegenstände in Besitz hat, die nicht in seinem Eigentum stehen, etwa ...mehr

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§ 14 Klageerhebung / II. Vollstreckung aus Rubrum und Tenor

Rz. 40 Bei der Abfassung der Klageschrift ist immer im Auge zu behalten, dass später lediglich aus dem Urteilsrubrum und -tenor vollstreckt wird. Das Urteilsrubrum ist im Wesentlichen eine Abschrift des Klagerubrums , so dass bereits in diesem auf äußerste Genauigkeit bei der Angabe der Parteien und ihrer Anschriften zu achten ist, will der Rechtsanwalt des Klägers sich späte...mehr

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§ 45 Ablauf des Insolvenzve... / P. Nachhaftung und Restschuldbefreiung des Gemeinschuldners

Rz. 25 Juristische Personen werden nach Beendigung des Insolvenzverfahrens in dem jeweiligen Register gelöscht und werden damit rechtlich gegenstandslos . Bei natürlichen Personen gibt die InsO dem Schuldner die Möglichkeit, die Nachhaftung zu begrenzen . In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass das Verbraucherinsolvenzverfahren nur für natürliche Personen vorgesehe...mehr

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§ 15 Verfahren durch das Ge... / 4. Insolvenzverfahren

Rz. 103 Eine Verfahrensunterbrechung bewirkt gem. § 240 ZPO auch die Insolvenzeröffnung über das Vermögen einer Partei. Gleichzeitig erlischt mit der Insolvenzeröffnung die Prozessvollmacht des Rechtsanwalts. Die Beendigung der Unterbrechung erfolgt, wenn das Insolvenzverfahren aufgehoben oder – beispielsweise mangels Masse – eingestellt wird. Ebenso endet sie, wenn der Insol...mehr

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§ 49 Wörterlexikon / 9 I

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§ 12 Allgemeine Vorschriften / III. Parteien kraft Amtes

Rz. 29 Neben Parteien, die ein eigenes Recht geltend machen und neben solchen, die ein fremdes Recht in eigenem Namen durch ein Zivilverfahren durchzusetzen versuchen, gibt es sog. Parteien kraft Amtes. Hierbei handelt es sich namentlich um Personen, denen durch Gesetz oder Willenserklärung eine besondere Aufgabe hinsichtlich der Betreuung eines Vermögens obliegt. Zu nennen ...mehr

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§ 12 Allgemeine Vorschriften / 3. Gesetzlicher Vertreter

Rz. 36 Eine natürliche oder juristische Person, die nicht prozessfähig ist, kann einen Rechtsstreit durch ihren gesetzlichen Vertreter führen. Rz. 37 Gesetzliche Vertreter für natürliche Personen und Vermögensmassen von Personen sind:mehr

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§ 45 Ablauf des Insolvenzve... / I. Sinn und Zweck der Insolvenzanfechtung

Rz. 12 In der Wirtschaftspraxis kommt es nicht selten vor, dass noch kurz vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens die spätere Insolvenzmasse dadurch geschmälert wird, dass ihr größere Vermögensgegenstände des Schuldners durch rechtsgeschäftliche oder faktische Handlungen des Schuldners oder durch Vollstreckungsmaßnahmen einzelner Gläubiger gegen den späteren Schuldner entzogen...mehr

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§ 45 Ablauf des Insolvenzve... / L. Rangverhältnis unter verschiedenen Gläubigern

Rz. 19 Aus der Insolvenzmasse sind gem. §§ 53, 54 InsO vorab die Kosten des Insolvenzverfahrens einschließlich der Kosten des Insolvenzverwalters und die sog. sonstigen Masseverbindlichkeiten , d.h. insbesondere die durch Handlungen des Insolvenzverwalters entstandenen Verbindlichkeiten (vgl. im Einzelnen § 55 InsO) zu befriedigen. Hiernach kommen die Insolvenzgläubiger (§ 38...mehr

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Deutschland / 2. Beschränkung der Erbenhaftung

Rz. 168 Grundsätzlich haften die Erben unbeschränkt für sämtliche Nachlassverbindlichkeiten, d.h., die Erben haften mit dem Nachlass, aber auch mit ihrem sonstigen Vermögen. Die Erben können also ein erhebliches Interesse an der Herbeiführung einer Haftungsbegrenzung haben. Rz. 169 Gemäß § 1970 BGB können die Nachlassgläubiger im Wege des Aufgebotsverfahrens zur Anmeldung ihr...mehr

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Großbritannien: England und... / 3. Aufgaben der Nachlassabwickler

Rz. 92 Der personal representative hat nach s. 25 (a) A.E.A. 1925 die grundsätzliche Pflicht, "to collect and get in the real and personal estate of the deceased and administer it according to law", wobei Letzteres v.a. die Begleichung der Nachlassverbindlichkeiten und die Verteilung des Restnachlasses an die Begünstigten umfasst. Die personal representatives haben – sofern ...mehr

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§ 49 Wörterlexikon / 20 T

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / A. Einführung

Rz. 1 Die Vergütung des Anwalts richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, kurz: RVG. Rechtsanwälte können dann nach RVG abrechnen, wenn sie anwaltliche Tätigkeiten erbringen, § 1 Abs. 1 RVG. Dabei gibt es einige Grundsätze zu beachten:mehr

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§ 49 Wörterlexikon / 13 M

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Österreich / e) Gebühren des Verlassenschaftskurators

Rz. 192 Nach § 5 Abs. 3 AußStrG trägt die Kosten eines Kurators die Partei, zu deren Vertretung der Kurator bestellt wurde. Die Kosten des Verlassenschaftskurators tragen daher die Verlassenschaft bzw. nach Einantwortung die Erben. Die Festsetzung der Höhe der Entlohnung des Verlassenschaftskurators steht im Ermessen des Verlassenschaftsgerichtes (§ 276 ABGB). Im Rahmen der ...mehr

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§ 49 Wörterlexikon / 11 K

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§ 49 Wörterlexikon / 7 G

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Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wohnungsgenossenschaft / 3.3 Insolvenz des Mieters

Wird über das Vermögen des Mieters das Insolvenzverfahren eröffnet, kann der Insolvenzverwalter die Mitgliedschaft kündigen. Ist die Mitgliedschaft beendet, so ist das Geschäftsguthaben an den Insolvenzverwalter auszuzahlen. Hinweis Satzung bindet auch Insolvenzverwalter Grundsätzlich gilt, dass der Insolvenzverwalter an die Satzungsbestimmungen gebunden ist, wenn er die dem M...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Personengesellschaft als umsatzsteuerliche Organgesellschaft

Leitsatz Die Eingliederung einer Personengesellschaft in das Unternehmen des Organträgers setzt nicht voraus, dass Gesellschafter der Personengesellschaft neben dem Organträger nur Personen sind, die in das Unternehmen des Organträgers finanziell eingegliedert sind. Sachverhalt Der Kläger ist der Insolvenzverwalter der A Maschinenbau GmbH & Co. KG (KG). Gesellschafter der KG ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Eigentumsvorbehalt / 2.6 Zivilprozessuale und insolvenzrechtliche Wirkungen

Die wichtigste Folge des Eigentumsvorbehalts ist, dass er dem Vorbehaltsverkäufer einen exklusiven Zugriff auf Vorbehaltsware bietet. Er kann deren Verwertung zugunsten anderer Gläubiger des Käufers verhindern. Konkret bedeutet das zweierlei: Vollstreckt ein anderer Gläubiger in den Kaufgegenstand, muss der Käufer den Vorbehaltsverkäufer darüber informieren. Der kann dann unt...mehr

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VIII Auflösung und Liquidation / 6.4 Status und Organisationsstruktur nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Rz. 1516 Die GmbH wird gem. § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG durch die Eröffnung des Insolvenzerfahrens aufgelöst (s. Rn. 1478). Sie kann jedoch auch weiterhin für die Zwecke des Verfahrens Trägerin von Rechten und Pflichten sein.[1] Im Insolvenzverfahren über ihr Vermögen ist die GmbH selbst Schuldnerin und damit Verfahrensbeteiligte.[2] Der Insolvenzverwalter (oder im Fall der Eige...mehr