Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenzverwalter

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AGS 04/2022, Besondere Zust... / III. Altlage

Differenziert davon zu betrachten sei die Lage bis 31.12.2020. Bis dahin seien nämlich die Zustellauslagen überhaupt nicht in der InsVV geregelt worden. Weder die Insolvenzordnung noch die ab dem gleichen Zeitpunkt geltende InsVV sahen Regelungen vor, wie die hieraus entstehenden Belastungen der Insolvenzverwalter auszugleichen wären. In der Folge ergingen die einhelligen En...mehr

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ZErb 04/2022, Schadensersat... / 3 Gründe

Die zulässige Klage ist begründet. I. Der Kläger kann von dem Beklagten Schadensersatz i.H.v. 8.862,75 EUR nebst Zinsen verlangen. 1. Die unbekannten Erben des H.- W. E. R. haben gegen den Beklagten einen Anspruch auf Schadensersatz aus §§ 1915 Abs. 1 S. 1, 1833 Abs. 1 S. 1 BGB (a). Diesen kann der Kläger in seiner Eigenschaft als Nachlassinsolvenzverwalter geltend machen, da ...mehr

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ZErb 04/2022, Schadensersat... / 2 Tatbestand

Die Parteien streiten über einen Schadensersatzanspruch wegen verspäteter Insolvenzantragstellung, den der Kläger in seiner Eigenschaft als Insolvenzverwalter über den Nachlass des H.-’W. E. R. gegen den Beklagten, den Nachlasspfleger in dieser Nachlasssache, geltend macht. Der Beklagte wurde mit Beschl. des AG R. vom 21.11.2017 zum Nachlasspfleger für die unbekannten Erben d...mehr

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AGS 04/2022, Besondere Zust... / V. Wahlmöglichkeit

Im Zuge der Reform besteht nach Ansicht des AG Potsdam seither eine gesetzliche Regelung und Zustellauslagen seien nicht anders zu beurteilen als übrige anfallende Kosten. Daraus folge seit dem 1.1.2021 aber auch, dass der Verwalter die bestehende Wahlmöglichkeit habe, zwischen (unbegrenztem) Einzelansatz einerseits, oder der Auslagenpauschale zu wählen. Dies hat zur Folge, ...mehr

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ZErb 04/2022, Schadensersat... / 4 Anmerkung

Zu Recht wird das Urt. des LG Hamburg zwischenzeitlich in zweiter Instanz überprüft. Es ist insbesondere in seiner Eindeutigkeit gelinde gesagt verkürzt bzw. wenig reflektiert, was die Praxis der Nachlasspflegschaft betrifft. Für diese, letztlich aber auch die der Insolvenzverwaltung, wäre gar eine zwischen Erbrechts- und Insolvenzrechtssenat abgestimmte Entscheidung des BGH...mehr

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AGS 04/2022, Besondere Zust... / Leitsatz

Zustellauslagen sind seit dem 1.1.2021 nicht anders zu behandeln als andere Kosten eines Insolvenzverwalters Wählt der Verwalter den Ansatz einer Pauschale, können zusätzlich Zustellauslagen nicht abgerechnet werden. AG Potsdam, Beschl. v. 27.1.2022 – 6.50 IK 110/21mehr

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Verwaltungsbeirat: Bestellu... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es vor allem um die Frage, ob man einen Nicht-Wohnungseigentümer zu einem Verwaltungsbeirat bestellen kann. Zum Verwaltungsbeirat geeignete Personen Nach § 29 Abs. 1 Satz 1 WEG können Wohnungseigentümer durch Beschluss zum Verwaltungsbeirat bestellt werden. Wie vom AG ausgeführt, entsprach daher die Wahl eines Nicht-Wohnungseigentümers im alten Rec...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 3.12.2 Antragsberechtigter

Rz. 58 Antragsberechtigt ist der Stpfl. [1] Ein Pfändungsgläubiger oder Abtretungsempfänger des Erstattungsanspruchs ist nicht berechtigt, die Veranlagung zu beantragen.[2] Der Pfändungsgläubiger kann hierzu auch nicht vom Vollstreckungsgericht gem. § 887 ZPO ermächtigt werden.[3] Rz. 58a Ist über das Vermögen des Stpfl. das Insolvenzverfahren eröffnet, kann der Antrag nur vom...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4j... / 6.2 Unionsrecht

Rz. 110 § 4j EStG sollte mit der EU-Zins- und Lizenzrichtlinie[1] vereinbar sein.[2] Die Zins- und Lizenzrichtlinie befreit die Lizenzeinnahmen des Vergütungsempfängers von der Quellensteuer und begünstigt damit den Gläubiger der Lizenzzahlung. Da § 4j EStG den Betriebsausgabenabzug jedoch beim Schuldner der Lizenzzahlung einschränkt, steht § 4j EStG nicht in Konflikt mit de...mehr

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AGS 03/2022, Abzug für Zust... / I. Sachverhalt

Auf Antrag der Schuldnerin vom 18.1.2021 hin hatte das Insolvenzgericht mit Beschl. v. 26.1.2021 das Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet und einen Insolvenzverwalter ernannt. Als weitere Anordnung traf das Gericht die Entscheidung, den Insolvenzverwalter gem. § 8 Abs. 3 InsO mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Gläubiger und Schuldner der Schuldnerin zu bea...mehr

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AGS 03/2022, Abzug für Zust... / XI. Bedeutung für die Praxis

1. Höhe der Zustellauslagen geklärt Seit dem 1.1.2021 ist ein Streit darüber entbrannt, ob im Rahmen der übertragenen Zustellungen auf den Insolvenzverwalter bei dessen geltend gemachten Auslagen für die Zustellungen ein Abzug der ersten 10 Zustellungen vorzunehmen ist oder nicht. Die Frage, ob Zustellauslagen zu gewähren sind oder nicht, insbesondere deren "Höhe", wurde zwar...mehr

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AGS 03/2022, Abzug für Zust... / X. Keine "Anrechnung" gerichtlicher Zustellungen

Der "Kürzungstatbestand" bezieht sich dabei auf die Zustellungen, die der Insolvenzverwalter im Rahmen der Übertragung veranlasst hat. Eine Anrechnung bereits erfolgter gerichtlicher Zustellungen erfolge nicht. Zudem seien Zustellungen des Gerichts (in originärer Anwendung des GKG) und des Insolvenzverwalters (in über § 4 InsVV vermittelter Anwendung des GKG KV) getrennt von...mehr

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AGS 03/2022, Abzug für Zust... / Leitsatz

Der Insolvenzverwalter hat im Rahmen einer Übertragung der Zustellung nach § 8 Abs. 3 InsO nur das Recht, ab der 11. von ihm bewirkten Zustellung im Rechtszug Zustellauslagen geltend zu machen. Dies gilt auch dann, wenn insgesamt mehr als 10 Zustellungen entstanden sind. Bei der Berechnung der Anzahl der Zustellungen bleiben für den Insolvenzverwalter die vom Insolvenzgericht ...mehr

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AGS 03/2022, Auslagen für Z... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Allgemeine Problematik Wie bereits zuvor das AG Stade (AGS 2022, 84) und das AG Karlsruhe (AGS 2022, 85), beschäftigt sich das AG Norderstedt mit der seit 1.1.2021 "heiß" entbrannten Frage, ob nun die ersten 10 Zustellungen abzuerkennen sind (so das AG Norderstedt nun) oder ob dies nur dann greife, wenn es insgesamt unter 10 Zustellungen verbleibt (so die AG Karlsruhe und ...mehr

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AGS 03/2022, Abzug für Zust... / VIII. Gesamtschau der Auskömmlichkeit

Auch wenn der Insolvenzverwalter staatliche Aufgaben wahrnehme, durch die Aberkennung der ersten 10 Zustellungen einen Verlust erleide, sei die Frage einer auskömmlichen Vergütung im Rahmen einer Gesamtschau und im Rahmen einer Gesamtauskömmlichkeit der Vergütung des Insolvenzverwalters zu betrachten.mehr

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AGS 03/2022, Auslagen für Z... / I. Sachverhalt

In einem Insolvenzverfahren einer nat. Person wurde der Insolvenzverwalter nach § 8 InsO mit der Zustellung der Beschlüsse an die Beteiligten beauftragt. Am Verfahrensende rechnete der Insolvenzverwalter nach der aktuellsten Fassung der InsVV ab. Hierzu wurden 1.120,00 EUR nach §§ 10, 2 Abs. 2, 13 InsVV, eine Erhöhungsgebühr i.H.v. 210,00 EUR (11 Gläubiger) sowie eine Auslag...mehr

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AGS 03/2022, Abzug für Zust... / IV. Anspruch auf Zustellauslagen besteht erst ab der 11. Zustellung

Der Insolvenzverwalter hat im Rahmen einer Übertragung der Zustellung nach § 8 Abs. 3 InsO lediglich einen Anspruch auf Festsetzung der Zustellungsauslagen ab der 11. von ihm bewirkten Zustellung im Rechtszug (§ 4 Abs. 2 S. 2 InsVV i.V.m. Nr. 9002 GKG KV). Die Anordnung der entsprechenden Anwendung von Nr. 9002 GKG KV in § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV umfasst nach Ansicht des AG Ludw...mehr

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AGS 03/2022, Auslagen für Z... / III. Aberkennung grds. der ersten 10 Zustellungen

Nach der Neuregelung der InsVV zum 1.1.2021 durch das Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG) (BT-Drucks 19/24181, 212) ist stets ein Abzug der ersten zehn Zustellungen bei der Vergütung des Insolvenzverwalters ausnahmslos vorzunehmen. Dies gilt nach Ansicht des AG Norderstedt auch dann, wenn insgesamt mehr als zehn Zustellungen erfolgt sin...mehr

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AGS 03/2022, Auslagen für Z... / Leitsatz

Für die ersten zehn Zustellungen können Insolvenzverwalter keine Auslagen geltend machen. Dies gilt auch dann, wenn insgesamt mehr als zehn Zustellungen erfolgt sind. AG Norderstedt, Beschl. v. 21.12.2021 – 65 IK 27/21mehr

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AGS 03/2022, Auslagen für Z... / II. Reduzierung und Erhöhung der Mindestvergütung im Verbraucherverfahren

Im Verbraucherinsolvenzverfahren ist die Mindestvergütung von 1.400,00 EUR grds. auf den Betrag von 1.120,00 EUR zu reduzieren, §§ 10, 2 Abs. 2, 13 InsVV. Dies folgt dem gesetzgeberischen Willen, wonach Insolvenzverwalter im Verbraucherinsolvenzverfahren davon profitieren, dass im Rahmen des außergerichtlichen Einigungsversuchs eine geeignete Stelle die schuldnerischen Unter...mehr

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AGS 03/2022, Vorschuss - An... / III. Bedeutung für die Praxis

In der Entscheidung wird wieder deutlich, dass es sich in der Regel um Ansprüche aus dem Mandatsverhältnis handelt, die nach § 86 VVG auf die Rechtschutzversicherung übergehen können. In Praxis üblich, kann der Rechtsanwalt nach § 9 RVG einen angemessenen Vorschuss auf die voraussichtlich entstehenden Gebühren verlangen. Nach Abschluss der Angelegenheit, d.h. nach Fälligkeit ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Behaltensregelung für Betriebsvermögen (Abs. 6 Satz 1 Nr. 1)

Rz. 176 [Autor/Stand] Die Veräußerung eines Gewerbebetriebs, eines Teilbetriebs oder eines Anteils an einer Gesellschaft i.S.d. § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Satz 1 BewG, eines Anteils eines persönlich haftenden Gesellschafters einer KGaA oder eines Anteils daran innerhalb der Behaltensfrist ist ein Verstoß gegen die Behaltensregelungen, § 13a Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 ErbStG. R...mehr

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AGS 03/2022, Abzug für Zust... / VII. Kein Vergleich mit dem bisherigen Vergütungswesen

Ein Vergleich zu den bisherigen Vergütungsregelungen des Insolvenzverwalters finde nicht statt. Dort sei zwar bisher anerkannt, dass Zustellauslagen ab der 1. Zustellung zugestanden werden, aber es stünde dem Gesetzgeber – wie geschehen – frei, dieses auch abweichend von etablierten Rechtsprechungslinien neu zu gestalten.mehr

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AGS 03/2022, Abzug für Zust... / III. Befristete Erinnerung nach § 11 Abs. 2 RPflG

Das Insolvenzgericht setzt die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss fest. Gegen den Beschluss steht dem Verwalter, dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger die sofortige Beschwerde zu, wobei nach § 567 Abs. 2 ZPO der Beschwerdewert erreicht sein muss, sodass im entschiedenen Fall mangels Rechtsmittel die Ausnahmereglung des § 1...mehr

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AGS 02/2022, Streitwert bei Unternehmensfortführung durch Insolvenzverwalter

§ 58 GKG Leitsatz Wird das Unternehmen vom Insolvenzverwalter fortgeführt, kann insoweit in die Berechnungsgrundlage für die Gerichtskosten nur der Überschuss eingestellt werden. Der Gegenstandswert für die Gerichtskosten bestimmt sich nach dem wirtschaftlichen Wert der bei Beendigung des Insolvenzverfahrens vorhandenen Insolvenzmasse. OLG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 4.8.2021...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kanzler, Der RA als Konkursverwalter oder zu den Gefahren einer gemischten Tätigkeit, FR 1994, 114; Depping, Insolvenzverwalter – freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit?, DStR 1995, 1337; Frick/Spatschek, Werden die StB gewstpfl?, DB 1995, 239; Korn, Probleme bei der ertragsteuerrechtlichen Abgrenzung zwischen freier Berufstätigkeit und Gewerbe, DStR 1995, 1249, 1252; Bange/W...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schulz, Brennpunkte der Steuerberatungspraxis – Besteuerungsprobleme, StbKongrRep 1991, 131; Voss, Die Anerkennung als beratender Betriebswirt, FR 1992, 68; Meincke, StB als Testamentsvollstrecker und Nachlasspfleger, StbKongrRep 1992, 209; Kanzler, Der RA als Konkursverwalter oder zu den Gefahren einer gemischten Tätigkeit, FR 1994, 114; Depping, Insolvenzverwalter – freiberufl...mehr

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AGS 02/2022, Streitwert bei... / V. Bedeutung für die Praxis

Spannend bleibt die Entscheidung insbesondere für die zahlreichen Altfälle, die es in der Insolvenz noch vor dem 1.1.2021 gibt. Seit diesem Datum ist die Bestimmung des § 58 GKG modifiziert worden (s.o. II.) und der Streit um die Höhe der Berechnungsgrundlage der Gerichtskosten darf als beendet betrachtet werden. Streitbefangen bleibt hingegen die Frage, wie in solchen Altfä...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Persönliche Ausübung/Vervielfältigungstheorie

Rn. 329 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Die Vervielfältigungstheorie (s Rn 237) hatte für die Tätigkeiten und Einkünfte iSd § 18 Abs 1 Nr 3 EStG bis in jüngste Zeit weiterhin Bedeutung. Zu den Wesensmerkmalen der (vermögens-)verwaltenden Tätigkeit wurde es angesehen, dass sie in ihrem Kernbereich auf der eigenen persönlichen Arbeitskraft des Berufsträgers beruht. Die Regelungen d...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sicherungsabtretung / 2.4 Rechte bei Vollstreckung gegen Sicherungsgeber oder Sicherungsnehmer bzw. bei Insolvenz

Ein Vorteil der Sicherungsabtretung liegt darin, dass sich der Sicherungsnehmer (Zessionar) dem Vollstreckungszugriff der Gläubiger des Sicherungsgebers (Zedent) widersetzen kann. Vollstreckt jemand gegen den Sicherungsnehmer, kann sich der Sicherungsgeber ebenfalls gegen den Zugriff der Gläubiger zur Wehr setzen. Der Sicherungsnehmer kann dem Vollstreckungszugriff eines Gläu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) Berufsbild

Rn. 170 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Das Berufsbild des RA wird im Wesentlichen bestimmt von dem in der BRAO niedergelegten Berufsrecht (BFH BStBl II 1981, 193; 1981, 545; 1986, 213; 1990, 534). Das betrifft die Voraussetzungen für die Zulassung und den Gegenstand der Berufsausübung selbst. Der RA ist Organ der Rechtspflege (§ 1 BRAO). Das Berufsbild des RA wird von der Aufgab...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / da) Berufsrecht, Berufsbild

Rn. 177 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Das Berufsrecht der WP ist in der WPO v 05.11.1975 (BGBl I 1975, 2803, vgl § 2 Abs 2 u 3 WPO), geregelt. Der WP ist ein Beruf und ein öffentliches Amt. Zu seinem Berufsbild gehören insb die Prüfung der ordnungsgemäßen Buchführung eines Unternehmens und die Prüfung eines den einschlägigen Vorschriften entsprechenden JA eines Unternehmens (m...mehr

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AGS 02/2022, Streitwert bei... / Leitsatz

Wird das Unternehmen vom Insolvenzverwalter fortgeführt, kann insoweit in die Berechnungsgrundlage für die Gerichtskosten nur der Überschuss eingestellt werden. Der Gegenstandswert für die Gerichtskosten bestimmt sich nach dem wirtschaftlichen Wert der bei Beendigung des Insolvenzverfahrens vorhandenen Insolvenzmasse. OLG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 4.8.2021 – 9 W 64/21mehr

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AGS 02/2022, Erhebung von Z... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Frage, ob Zustellauslagen zu gewähren sind oder nicht, insbesondere deren "Höhe", wurde durch das Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz – SanInsFoG v. 22.12.2020, BGBl. I, 3256) zum 1.1.2021 "endlich" geklärt. Allgemein anerkannt war bis dahin schon, dass Kosten von Zustellungen, welche dem V...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Felix, Der freiberuflich tätige beratende Betriebswirt, KÖSDI 1989, 7736; Streck, Der StB als Testamentsvollstrecker und Vermögensverwalter, DStR 1991, 592; Voss, Die Anerkennung als beratender Betriebswirt, FR 1992, 68; List, Unternehmensberater in steuerlicher Sicht, FS für Beusch, 1993, 495; List, Neue Berufe aus steuerrechtlicher Sicht, BB 1993, 1488; Kanzler, Der RA als Konk...mehr

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AGS 02/2022, Streitwert bei... / IV. Wertberechnung nach wirtschaftlichem Realisierungswert

Das OLG Schleswig-Holstein ist der Auffassung, dass sich der Wert der Insolvenzmasse gem. § 63 Abs. 1 InsO nach dem wirtschaftlichen Wert der Insolvenzmasse, wie ihn der Insolvenzverwalter bis zum Abschluss des Verfahrens hat realisieren können, richtet. Dabei bilden die Begriffe "Wert der Insolvenzmasse" und "Insolvenzmasse" zwei unterschiedliche Faktoren mit verschiedenen ...mehr

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AGS 02/2022, Streitwert bei... / III. Streit in Altfällen

Nach dem unmissverständlichen Wortlaut der Übergangsregelung in § 71 Abs. 3 GKG ist die neue Fassung des § 58 Abs. 1 S. 3 GKG aber nur auf die Kosten anzuwenden, die nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung fällig werden. In sog. Altfällen ist die Rechtslage daher umstritten. Teilwiese wurde für die Festsetzung der Gerichtsgebühren im Insolvenzverfahren bei Fortführung des Be...mehr

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AGS 02/2022, Erhebung von Z... / V. Bedeutung für die Praxis

Die Frage der Erhebung von Zustellauslagen wird seit 1.1.2021 intensiv diskutiert. Das AG Stade schließt sich damit der Meinung des AG Karlsruhe vom 8.10.2021 (30 IK 31/21) an und sieht keine Veranlassung, aus Nr. 9002 GKG KV einen generellen Abzug bei den Zustellauslagen vorzunehmen. Vielmehr stelle die zahlenmäßige Schwelle von 10 Zustellungen eine Größenordnung dar, die –...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eb) Ähnliche Berufe

Rn. 185 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Ein ähnlicher Beruf (s Rn 129ff) liegt nach allg Grundsätzen nur dann vor, wenn er auf einer durch Selbststudium oder in sonstiger Weise erworbenen vergleichbar breiten fachlichen Vorbildung beruht (BFH BStBl II 1990, 73; 2000, 616; 2002, 768; 2003, 27) und sich die Beratungstätigkeit auf einen vergleichbar breiten betrieblichen Bereich – g...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Allgemeines

Rn. 335 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 § 18 Abs 1 Nr 3 EStG erfasst alle Arten verwaltender Tätigkeit (BFH BStBl II 1988, 266; 2004, 112), soweit die Vergütungen nicht im Rahmen eines Gewerbebetriebes anfallen. Eine selbstständige und eigenverantwortliche Tätigkeit iSd § 18 Abs 1 Nr 3 EStG übt nur derjenige aus, der unmittelbar zur Verwaltung fremden Vermögens berechtigt und ve...mehr

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AGS 02/2022, Streitwert bei... / I. Sachverhalt

In einem Insolvenzverfahren wurde durch den Verwalter eine Betriebsfortführung vollzogen. Der Rechtspfleger legte für den Wert der Gerichtskosten nach § 58 Abs. 1 GKG den Wert der Insolvenzmasse zur Zeit der Beendigung des Verfahrens zugrunde. Die Betriebsausgaben wurden dabei nicht abgezogen. Gegen diesen Wertansatz wurde Erinnerung erhoben, der der Rechtspfleger mit dem Ar...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 1 Honorarmanagement: Wann Sie Handakten zurückbehalten dürfen

Der Steuerberater hat übernommene Beratungsaufträge nach den Grundsätzen pflichtgemäßer Berufsausübung auszuführen (§ 13 Abs. 1 BOStB). Bei Beendigung des Auftrags hat er auf Aufforderung dem Auftraggeber die Handakten i. S. v. § 66 Abs. 3 StBerG herauszugeben (§§ 675 Abs. 1, 667 2. Alt. BGB, § 13 Abs. 4 BOStB). Dies gilt auch, wenn sich der Steuerberater zum Führen der Hand...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 4.3 Übernahmeerklärung des Arbeitgebers

Rz. 52 Nach § 40 Abs. 3 EStG ist Folge der Pauschalierung, dass der Arbeitgeber die pauschale LSt übernimmt (Rz. 55). Diese Übernahme hat der Arbeitgeber zu erklären (Übernahmeerklärung); sie gehört zu den Voraussetzungen der Pauschalierung nach § 40 Abs. 1 und 2 EStG sowie nach § 40a EStG und § 40b EStG. Die Übernahmeerklärung stellt die Erklärung des Arbeitgebers dar, dass...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Formerfordernisse im Ar... / a) § 623 BGB: Beendigungskündigung des Arbeitsvertrages

Rz. 88 Die Beendigung des Arbeitsvertrages durch Kündigung gem. § 623 BGB ist einem konstitutiven Schriftformerfordernis nach § 126 Abs. 1 BGB unterworfen.[53] Hiervon sind neben der Änderungskündigung auch die ordentliche und außerordentliche Kündigung erfasst,[54] unabhängig davon, ob der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer kündigt.[55] Rz. 89 Die elektronische Form ist ausdr...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung eines bei Überlassung von elektronischen Zahlungskarten erhobenen Kartenpfandes

Leitsatz Bei dem im Rahmen eines bargeldlosen Zahlungssystems für die Überlassung elektronischer Zahlungskarten in Stadien erhobenen Kartenpfand handelt es sich nicht um pauschalierten (durch die Kartenrückgabe auflösend bedingten) Schadensersatz, sondern um eine steuerbare sonstige Leistung, die nach § 4 Nr. 8 Buchst. d UStG als Umsatz im Zahlungs- und Überweisungsverkehr s...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sich widersprechende Gesellschafterlisten

Zusammenfassung Existieren mehrere Gesellschafterlisten, ist die Liste entscheidend, die zuletzt in den Registerordner aufgenommen worden ist. Hintergrund Dem Beschluss des Kammergerichts lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die betreffende GmbH wurde im Dezember 2019 gegründet. Die eingereichte Gesellschafterliste wies zwei Gesellschafter aus: Die Gesellschafterin A mit 26,7 %...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 111 Transf... / 2.3.2 Betriebsorganisatorisch eigenständige Einheit (Abs. 3 Nr. 2)

Rz. 27 Nach Abs. 3 Nr. 2 müssen die vom Arbeitsausfall betroffenen Arbeitnehmer zur Vermeidung von Entlassungen und zur Verbesserung ihrer Eingliederungschancen in einer betriebsorganisatorisch eigenständigen Einheit (beE) zusammengefasst werden. Die beE unterscheidet sich vom Betrieb bzw. der Betriebsabteilung dadurch, dass in ihr die Verfolgung eines eigenen arbeitstechnis...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / I. Der Geltungsbereich des RVG (§ 1 RVG)

Rz. 6 Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen erhalten für ihre Tätigkeit eine Vergütung, die sich aus Gebühren und dem Ersatz ihrer Auslagen zusammensetzt. Diese Vergütung wird nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet, wie sich aus dessen § 1 Abs. 1 ergibt. Auf Tätigkeiten, die auch andere Personen als ein Rechtsanwalt übernehmen können, findet das RVG keine Anwend...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwalter: Übertragung sein... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall werden 2 Probleme angesprochen. Das eine ist die Frage, welche Personen einem Wohnungseigentümer als Vertreter dienen können. Das andere ist die Frage, was gilt, wenn eine dazu nicht befugte Person die Wohnungseigentümer zu einer Versammlung lädt. Mögliche Vertreter eines Wohnungseigentümers Jeder Wohnungseigentümer besitzt das Recht, sich als Eigentüme...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Insolvenzordnung, Anwendungsfragen zu § 55 Abs. 4 InsO

Kommentar Nach § 55 Abs. 4 InsO gelten Umsatzsteuerverbindlichkeiten des Insolvenzschuldners, die von einem vorläufigen Insolvenzverwalter, vom Schuldner mit Zustimmung eines vorläufigen Insolvenzverwalters oder vom Schuldner nach Bestellung eines vorläufigen Sachwalters begründet worden sind, nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens als Masseverbindlichkeiten. Die Finanzverwa...mehr