Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenzverwalter

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / 2. Entlassungssperre nach § 18 KSchG

Rz. 1090 Unklar ist auch, welche Bedeutung die Vorschrift des § 18 KSchG nach der neuen Rechtsprechung des EuGH zum Entlassungsbegriff überhaupt noch hat. Nach § 18 KSchG werden Entlassungen, die nach § 17 KSchG anzuzeigen sind, vor Ablauf eines Monats nach Eingang der Anzeige bei der Agentur für Arbeit nur mit deren Zustimmung wirksam (sog. Entlassungssperre). Die Zustimmun...mehr

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§ 3 Ansprüche aus dem Arbei... / II. Insolvenzsicherung

Rz. 70 Abwicklungsprobleme können sich dann ergeben, wenn Altersteilzeit im Blockmodell erfolgt und bei einer vorzeitigen Beendigung oder sonstigen Störung des Vertragsverhältnisses (sog. Störfall) – etwa durch Insolvenz – Vorleistungen einer Vertragspartei ausgeglichen werden müssen. Gerade beim Blockmodell entstehen Wertguthaben, deren Schutz früher in § 7d SGB IV geregelt...mehr

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§ 2 Kollektives Arbeitsrech... / 1. Voraussetzungen und Berechnung des Nachteilsausgleichs

Rz. 38 Der Arbeitgeber kann eine Betriebsänderung sanktionslos erst durchführen, wenn alle in § 112 Abs. 2 BetrVG vorgesehene Verfahrensschritte durchlaufen sind. Er muss, falls eine Einigung mit dem Betriebsrat nicht zustande kommt, zur Vermeidung von Nachteilsausgleichsansprüchen (§ 113 Abs. 3 BetrVG) im Zweifel selbst die Einigungsstelle anrufen, um dort einen Interessena...mehr

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§ 2 Kollektives Arbeitsrech... / 2. Besonderheiten in der Insolvenz

Rz. 48 Gemäß § 113 Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 BetrVG kann ein Arbeitnehmer vom Unternehmer die Zahlung einer Abfindung verlangen, wenn der Unternehmer eine geplante Betriebsänderung nach § 111 BetrVG durchführt, ohne über sie einen Interessenausgleich mit dem Betriebsrat versucht zu haben, und infolge der Maßnahme Arbeitnehmer entlassen werden oder andere wirtschaftliche Nachteile...mehr

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§ 5 Betriebliche Altersvers... / 2. Anfechtbarkeit von Prämienzahlungen zur Direktversicherung

Rz. 83 Die Arbeitgeber zahlen die Prämien zur Direktversicherung nicht aus Mitteln, die wirtschaftlich dem Arbeitnehmer zuzuordnen sind, sondern aus eigenen Mitteln. Daher gehören die vom Arbeitgeber gezahlten Prämien im Insolvenzfall zur Insolvenzmasse. Der Insolvenzverwalter hat gegen die Bank daher ggf. aufgrund einer Anfechtung gem. §§ 130 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, 143 Abs. 1 I...mehr

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§ 3 Ansprüche aus dem Arbei... / V. Vorschussleistungen der Bundesagentur für Arbeit

Rz. 340 Da die Berechnung des Insolvenzgeldes häufig mit Schwierigkeiten verbunden ist, der Arbeitnehmer aber eine existenzsichernde Leistung benötigt, schreibt § 168 SGB III vor, dass die Arbeitsagentur einen Vorschuss auf das Insolvenzgeld erbringen kann, wennmehr

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§ 5 Betriebliche Altersvers... / VII. Der frühere Sicherungsfall der wirtschaftlichen Notlage des Arbeitgebers

Rz. 36 Der frühere Sicherungsfall der wirtschaftlichen Notlage des Arbeitgebers,[31] soweit deren Feststellung durch rechtskräftiges Urteil eines Gerichts für zulässig erachtet wurde, ist weggefallen.[32] Dies ist weder verfassungsrechtlich [33] noch unionsrechtlich [34] zu beanstanden. Rz. 37 Aufgrund des von der Rechtsprechung hergestellten untrennbaren Zusammenhangs zwischen...mehr

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§ 3 Ansprüche aus dem Arbei... / a) Allgemeines

Rz. 282 Nach § 324 Abs. 3 S. 1 SGB III muss der Arbeitnehmer Insolvenzgeld innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Monaten nach dem Insolvenzereignis (siehe Rdn 182 ff.) beantragen. Rz. 283 Hinweis Diese Antragsfrist gilt auch für Leistungsträger, auf die der Anspruch auf Insolvenzgeld gem. § 115 SGB X übergegangen ist.[210] Die Frist gilt allerdings nicht für die Einzugsste...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / XII. Passivlegitimation im Rahmen des Kündigungsschutzes in Betriebsübergangsfällen

Rz. 977 Ob bei einer Kündigung vor Betriebsübergang der Betriebsveräußerer, in der Insolvenz also der Insolvenzverwalter – so das BAG –, oder der Erwerber – so Teile der Literatur – der richtige Beklagte im Rahmen einer Kündigungsschutzklage ist, ist streitig.[976] Rz. 978 Nach Auffassung des BAG bleibt der (kündigende) bisherige Arbeitgeber auch nach dem Betriebsübergang pas...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / E. Die außerordentliche Kündigung in der Insolvenz

Rz. 666 Durch die Verfahrenseröffnung ändern sich die Voraussetzungen für eine außerordentliche Kündigung gem. § 626 BGB grundsätzlich weder für den Insolvenzverwalter noch für den Arbeitnehmer.[642] I. Außerordentliche Kündigung durch den Insolvenzverwalter Rz. 667 Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellt aber auch für sich keinen Grund für eine außerordentliche Kündigung...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / 2. Geschützte Beschäftigungsverhältnisse

Rz. 757 Unter den Schutz des § 613a BGB fallen die Arbeitnehmer des betroffenen Betriebes bzw. Betriebsteils. Erfasst werden auch Ausbildungsverhältnisse.[758] Rz. 758 Erfasst werden auch Arbeitsverhältnisse von Arbeitnehmern, die zur Zeit des Betriebsübergangs arbeits- oder erwerbsunfähig sind.[759] Rz. 759 Sagt der Arbeitgeber vertraglich die Zahlung von Gratifikationen "ent...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / a) Arbeitsverdienst des Schuldners

Rz. 204 Nicht in die Insolvenzmasse gehören gemäß § 36 Abs. 1 InsO die Gegenstände, die nicht der Zwangsvollstreckung unterliegen.[222] Dies betrifft insbesondere den pfändungsfreien Teil des Arbeitseinkommens i.S.v. § 850c ZPO des Schuldners. Der Arbeitnehmer ist trotz Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen insoweit klage­befugt. Rz. 205 Bei der Berechnung des ...mehr

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§ 3 Ansprüche aus dem Arbei... / 2. Pflichten des Arbeitgebers/Arbeitnehmers und Dritter

Rz. 412 Der Arbeitgeber ist verpflichtet, gem. § 316 Abs. 2 SGB III, dem Insolvenzverwalter auf Verlangen alle Auskünfte zu erteilen, die dieser für die Insolvenzgeldbescheinigung nach § 314 SGB III benötigt. Diese Verpflichtung trifft auch alle Arbeitnehmer und sonstigen Personen, die Einblick in die Arbeitsentgeltunterlagen haben oder hatten. Rz. 413 Der Arbeitgeber und die...mehr

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§ 5 Betriebliche Altersvers... / XVI. Abfindungsmöglichkeit

Rz. 102 Aufgrund der Neufassung des § 3 Abs. 1 S. 4 BetrAVG kann dem Arbeitnehmer ohne dessen Zustimmung bei vollständiger Betriebseinstellung und Liquidation des Unternehmens für die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erdienten Anwartschaften eine einmalige Abfindung gewährt werden. Rz. 103 Dieses Recht steht dem Insolvenzverwalter selbst dann zu, wenn es sich nicht bloß...mehr

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§ 2 Kollektives Arbeitsrech... / X. Abschlagszahlungen auf Sozialplanansprüche

Rz. 291 Nach § 123 Abs. 3 InsO soll der Insolvenzverwalter mit Zustimmung des Insolvenzgerichts Abschlagszahlungen auf die Sozialplanforderungen leisten, soweit hinreichende Barmittel in der Masse vorhanden sind. Die Zustimmung des Insolvenzgerichts als ­Voraussetzung ist vorgesehen worden, damit die Befriedigung anderer Gläubiger nicht durch zu hohe Abschlagszahlungen an di...mehr

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§ 2 Kollektives Arbeitsrech... / I. Insolvenzspezifische Probleme bei Betriebsänderungen

Rz. 87 Die allgemeingültigen Regeln zum Interessenausgleich haben zwar auch im Insolvenzverfahren Gültigkeit. Da das allgemeingültige Verfahren oft eine beträchtliche Zeit in Anspruch nimmt und dadurch die Sanierung des Betriebes verzögert werden kann, sind jedoch in der InsO verschiedene Regelungen zur Beschleunigung vorgesehen.[75] Rz. 88 Es soll vor allem verhindert werden...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / 3. Kündigungsverbot des § 613a Abs. 4 BGB

Rz. 765 § 613a Abs. 4 BGB beinhaltet das Verbot von Kündigungen wegen des Betriebsübergangs. Allerdings sollen auch Befristungen von Arbeitsverträgen – außerhalb des BeschFG bzw. TzBfG – selbst in Kleinbetrieben i.S.v. § 23 KSchG nach § 613a BGB unwirksam sein können, wenn ein sachlicher Grund für die Befristung nicht gegeben ist und sie geeignet ist, den Schutz des § 613a BG...mehr

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§ 6 Fortführungsgesellschaf... / I. Beschäftigtentransfer

Rz. 15 In einer sich schnell verändernden Wirtschafts- und Arbeitswelt sind Beschäftigungssicherung und Beschäftigtentransfer zentrale personal- und beschäftigungspolitische Herausforderungen, um vorhandene Arbeitsplätze zu erhalten und Beschäftigung zu sichern. Wenn Arbeitslosigkeit droht, benötigen die Beschäftigten professionelle Unterstützung bei der beruflichen Neuorien...mehr

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§ 2 Kollektives Arbeitsrech... / 4. Checklisten zur Vermutungswirkung der Namensliste

Rz. 156 Kommt zwischen dem Arbeitgeber bzw. Insolvenzverwalter und dem Betriebsrat ein Interessenausgleich mit einer solchen Namensliste zustande, dann wirkt sich die Vermutungswirkung bei einer namentlichen Benennung der zu kündigenden Arbeitnehmer nach Auffassung des LAG Hamm zusammenfassend wie folgt aus:[138]mehr

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§ 2 Kollektives Arbeitsrech... / XII. Ansprüche aus nicht widerrufenen oder nicht mehr widerrufbaren vorinsolvenzlichen Sozialplänen

Rz. 297 Ansprüche aus einem Sozialplan, der früher als drei Monate vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgestellt worden ist bzw. der vom Insolvenzverwalter nicht nach § 124 InsO widerrufen worden ist, und der nicht bei Verfahrenseröffnung berichtigt worden ist, können nur als Insolvenzforderungen geltend gemacht werden, müssen also angemeldet und festgeste...mehr

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§ 4 Ansprüche aus dem Arbei... / VII. Halteprämien

Rz. 45 Eine Masseverbindlichkeit nach § 55 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO setzt voraus, dass der Anspruch in einem zumindest teilweise synallagmatischen Verhältnis zu der erbrachten Arbeitsleistung steht. Es muss im weitesten Sinn Entgelt "für die Zeit" nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens geschuldet sein. Demgegenüber genügt es nicht, dass die Forderung erst nach Eröffnung des ...mehr

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§ 3 Ansprüche aus dem Arbei... / IV. Kündigung in der Freistellungsphase

Rz. 104 Befindet sich ein Arbeitnehmer in der Freistellungsphase der Block-Altersteilzeit, so kann ihm selbst bei einer Stilllegung des Betriebs nicht mehr betriebsbedingt nach § 1 Abs. 2 KSchG gekündigt werden. Die Besonderheiten des Insolvenzverfahrens rechtfertigen keine abweichende Beurteilung. § 113 InsO ermöglicht zwar eine Kündigung durch den Insolvenzverwalter mit ei...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / 1. Kündigung nach einem Erwerberkonzept

Rz. 855 Schon 1996 hatte das BAG angedeutet, dass wegen geplanter Rationalisierungsmaßnahmen des Erwerbers bereits vom Insolvenzverwalter ausgesprochene Kündigungen möglicherweise als "betriebsbedingt" zulässig sein können. Dennoch verblieb für den Erwerber nach wie vor eine erhebliche Rechtsunsicherheit.[860] Rz. 856 In der Insolvenzpraxis von besonderer Bedeutung ist deshal...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / II. Elternzeit (Erziehungsurlaub)

Rz. 609 Ferner können beide Elternteile – die Mütter im Anschluss an den Mutterschutz – Elternzeit (vormals: Erziehungsurlaub) in Anspruch nehmen. Im Gegensatz zu dem Mutterschaftsurlaub können statt der Mütter auch die Väter Elternzeit unter den gleichen Voraussetzungen beantragen. Rz. 610 Auch während der Elternzeit haben die betreffenden Arbeitnehmer Sonderkündigungsschutz...mehr

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§ 3 Ansprüche aus dem Arbei... / 4. Nachteilsausgleich

Rz. 15 Führt der Unternehmer eine geplante Betriebsänderung durch, ohne über sie einen Interessenausgleich mit dem Betriebsrat versucht zu haben, so folgen daraus Ansprüche der entlassenen Arbeitnehmer gem. § 113 Abs. 3 BetrVG auf Nachteilsausgleich. Auch der Anspruch auf Nachteilsausgleich bei vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgten Kündigungen ist nur einfache Inso...mehr

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§ 3 Ansprüche aus dem Arbei... / 5. Tarifliche Abfindungsansprüche

Rz. 17 Sieht ein Tarifvertrag für den Fall der Kündigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund von Rationalisierungsmaßnahmen die Zahlung einer Abfindung vor, ist nach der Auffassung des BAG der Abfindungsanspruch auch dann bloße Insolvenzforderung i.S.v. § 38 InsO, wenn die Kündigung erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch den Insolvenzverwalter erklärt wird.[16]mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / XIII. Rechtsfolgen der unwirksamen Kündigung

Rz. 603 Ist die Kündigung unwirksam und erklärt der Arbeitnehmer, dass er zur weiteren Arbeitsleistung bereit ist, gerät der Insolvenzverwalter in Annahmeverzug mit den Rechtsfolgen des § 615 BGB. Ggf. kann der Arbeitnehmer auch im Hinblick auf seine rückständigen Vergütungsansprüche ein Zurückbehaltungsrecht an seiner Arbeitsleistung geltend machen.[611]mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / c) Vergütungszahlungen in der Verbraucherinsolvenz

Rz. 214 Die Zahlung des pfändbaren Teils des Arbeitsentgelts im Verbraucherinsolvenzverfahren ist an den Treuhänder zu leisten. Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht die Empfangszuständigkeit für alle Leistungen, die auf zur Insolvenzmasse gehörende Forderungen erbracht werden, auf den Insolvenzverwalter über (§ 80 Abs. 1 InsO). Nach § 82 S. 1 InsO wird der Leistend...mehr

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§ 6 Fortführungsgesellschaf... / c) Wegfall der Refinanzierungszahlungen

Rz. 62 Der Wegfall der Refinanzierungszahlungen der Bundesagentur für Arbeit an eine Transfergesellschaft berechtigt diese nicht zu außerordentlichen betriebsbedingten Kündi­gungen der dort bestehenden Arbeitsverhältnisse. Eine auf betriebliche Gründe gestützte außerordentliche Kündigung – mit einer der ordentlichen Kündigungsfrist entsprechenden ­Auslauffrist – kommt in Bet...mehr

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§ 2 Kollektives Arbeitsrech... / XI. Widerrufsregelung des § 124 InsO

Rz. 292 Sozialpläne, die in den letzten drei Monaten vor dem Antrag auf Verfahrenseröffnung aufgestellt worden sind, können sowohl vom Insolvenzverwalter als auch vom Betriebsrat widerrufen werden.[271] Der Grund liegt darin, dass solche Sozialpläne typischerweise bereits Nachteile ausgleichen sollen, die mit dem Eintritt der Insolvenz in Verbindung stehen. Die so durch den ...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / II. Außerordentliche Kündigung durch den Arbeitnehmer

Rz. 670 Dem Arbeitnehmer steht insbesondere dann ein Recht auf außerordentliche Kündigung zu, wenn das arbeitsvertraglich vereinbarte Entgelt durch den Insolvenzverwalter, zumindest nach erfolgloser Mahnung, nicht bezahlt wird. Rz. 671 Hinweis Insoweit kann der Arbeitnehmer ggf. auch ein Zurückbehaltungsrecht an seiner Arbeitsleistung geltend machen.[645] Rz. 672 Praxistipp Re...mehr

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§ 2 Kollektives Arbeitsrech... / III. Interessenausgleich und Sozialplan

Rz. 34 Auch in der Insolvenz sind weder im Verfahren nach §§ 111 ff. BetrVG noch nach § 122 InsO die Informationspflichten gegenüber dem Betriebsrat eingeschränkt.[26] Ebenso wie ein Arbeitgeber vor der Insolvenz ist auch der Insolvenzverwalter bei geplanten Betriebsänderungen verpflichtet, den Betriebsrat nach § 111 BetrVG zu unterrichten und zu versuchen, einen Interessenau...mehr

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§ 6 Fortführungsgesellschaf... / b) Umgehung des Schutzzwecks des § 613a BGB

Rz. 44 Zur Problematik des Aufhebungsvertrages beim Betriebsübergang und zum Aspekt der unzulässigen Umgehung des Kündigungsschutzes in diesem Zusammenhang hat das BAG entschieden, dass die Parteien eines Arbeitsverhältnisses dieses durch Aufhebungsvertrag auch rückwirkend auflösen können, wenn es bereits außer Vollzug gesetzt worden war. Die Arbeitsvertragsparteien können i...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / 4. Arbeitsvolumen und Kündigungsumfang

Rz. 368 Bei der Prüfung, ob ein dringendes betriebliches Erfordernis für die Kündigung von Arbeitnehmern vorliegt, kommt es nur darauf an, ob unter Respektierung einer etwa bindenden Unternehmerentscheidung mit dem geringeren Arbeitsanfall auch das Bedürfnis für Weiterbeschäftigung für die gekündigten Arbeitnehmer entfallen oder innerhalb einer Gruppe vergleichbarer Arbeitne...mehr

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§ 2 Kollektives Arbeitsrech... / I. Tarifbindung

Rz. 299 Der Grundsatz, dass das Arbeitsverhältnis über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens hinaus fortbesteht, führt zu einer Bindung des Insolvenzverwalters an die Tarifverträge in dem Umfang, in dem die Bindung auch für den Gemeinschuldner galt.[276] Dies gilt also sowohl für den Fall einer Mitgliedschaft im vertragschließenden Arbeitgeberverband als auch für den Fall ei...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / 9. Freistellung und Mitbestimmung

Rz. 304 Werden einem Arbeitnehmer – z.B. durch Freistellung während der Kündigungsfrist – die bisherigen Arbeitsaufgaben entzogen, ohne dass neue Tätigkeiten an deren Stelle treten, liegt keine Versetzung i.S.v. §§ 99 Abs. 1, 95 Abs. 3 S. 1 BetrVG vor.[314] Rz. 305 Die Freistellung der Arbeitnehmer während der Laufzeit ihrer Kündigungsfrist unterliegt, wenn der Betrieb stillg...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / 4. Checkliste: Rang und Durchsetzung der Vergütungsansprüche in der Insolvenz – BAG v. 31.3.2004 – 10 AZR 253/03

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§ 3 Ansprüche aus dem Arbei... / I. Rechtliche Grundlagen

Rz. 109 Durch die seit dem 1.4.2012 geltenden §§ 165 ff. SGB III, die die zum 1.1.1999 in Kraft getretenen §§ 183 ff. SGB III abgelöst haben, über das Insolvenzgeld wird für einen Drei-Monats-Zeitraum der Arbeitsentgeltanspruch des Arbeitnehmers bei Insolvenz des Arbeitgebers geschützt. Bis zum 31.12.1998 galten die §§ 141a ff. AFG über das Konkurs­ausfallgeld. Rz. 110 Die Le...mehr

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§ 3 Ansprüche aus dem Arbei... / a) Allgemeines

Rz. 182 Ein Arbeitgeber ist insolvent, wenn er zahlungsunfähig ist. Da der Zeitpunkt der Zahlungsunfähigkeit in einer Vielzahl von Fällen aber nur schwer zu bestimmen ist, hat der Gesetzgeber in § 165 SGB III als Insolvenzereignis nicht den Zeitpunkt der Zahlungsunfähigkeit bezeichnet, sondern gleichberechtigt drei Fallgruppen alternativ nebeneinander aufgeführt:mehr

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§ 3 Ansprüche aus dem Arbei... / IX. Pfändung, Verpfändung und Übertragung des Anspruchs auf Insolvenzgeld

Rz. 389 Da über den Anspruch auf Insolvenzgeld vor dem Antrag auf Gewährung von Insolvenzgeld nicht isoliert verfügt werden kann, d.h. der Arbeitnehmer den Anspruch auf Insolvenzgeld nicht ohne den Anspruch auf Arbeitsentgelt verpfänden oder übertragen kann, tritt eine Änderung erst mit dem Antrag auf Insolvenzgeldgewährung ein. Nach § 171 SGB III kann der Anspruch auf Insol...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / 6. Klagen gegen Gesellschafter

Rz. 175 Die Grundsätze des Haftungsdurchgriffs wegen "existenzvernichtenden Eingriffs"“,[188] die von der Rechtsprechung zum Haftungsdurchgriff auf die GmbH-Gesellschafter entwickelt worden sind, gelten nur, solange ein Insolvenzverfahren nicht durchgeführt wird oder nicht (mehr) in Betracht kommt. Findet hingegen ein Insolvenzverfahren statt, so gehören Ansprüche aus dem ex...mehr

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§ 2 Kollektives Arbeitsrech... / 1. Übliche Gestaltungsinhalte, Dotierung und Verteilungskriterien

Rz. 236 Üblicherweise enthält der Sozialplan Abfindungsregelungen für die Arbeitnehmer, die im Rahmen der fraglichen Betriebsänderung ihren Arbeitsplatz verlieren.[213] Rz. 237 Bei der Berechnung der Abfindung[214] wird in der Praxis häufig nach der Formel ver­fahren: Rz. 238 Eine Berechnung der Sozialplanleistungen nicht auf der Grundlage der letzten Vergütungsbeträge der ein...mehr

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§ 3 Ansprüche aus dem Arbei... / b) Zuordnungsprobleme

Rz. 240 Besondere Regelungen enthält § 165 Abs. 2 S. 2 SGB III für Zeiten, in denen auch während der Freistellung eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt besteht. Nach dieser Regelung gilt der aufgrund der schriftlichen Vereinbarung zur Bestreitung des Lebensunterhalts im jeweiligen Zeitraum bestimmte Betrag als Arbeitsentgelt. Rz. 241 Nach § 165 Abs. 2 S. 3 SGB III gilt für ...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / d) Zulässigkeit einer Auswahl nach Altersgruppen

Rz. 448 Als zulässig wird aufgrund der seit dem 1.1.1999 wiederhergestellten Fassung des § 1 Abs. 3 S. 2 KSchG ("sonstige berechtigte betriebliche Bedürfnisse") auch die Bildung von Alters(struktur)gruppen bei der Sozialauswahl zur Erhaltung einer ausgewogenen Altersstruktur angesehen.[460] Die Erhaltung einer ausgewogenen Altersstruktur konnte – auch für die vor dem 1.1.200...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / 4. Aufhebungsverträge und § 613a BGB

Rz. 769 Letztlich noch nicht abschließend entschieden ist die Frage der Anwendbarkeit des § 613a BGB bei Abschluss von Aufhebungsverträgen mit dem bisherigen Betriebsinhaber und Abschluss von neuen Arbeitsverträgen mit dem neuen Betriebsinhaber zum Zweck der Sanierung.[771] Rz. 770 Allerdings hat das BAG bereits entschieden, dass der Abschluss eines Aufhebungsvertrages bei gl...mehr

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§ 2 Kollektives Arbeitsrech... / 5. Erhaltung bzw. Schaffung einer ausgewogenen Personalstruktur

Rz. 158 Eine grobe Fehlerhaftigkeit liegt nicht vor, wenn eine ausgewogene Personalstruktur geschaffen oder erhalten wird. Der Begriff der ausgewogenen Personalstruktur lässt dem Arbeitgeber einen weiten Ermessensspielraum. Streitig ist aber, ob er gerichtlich voll nachprüfbar ist.[140] Rz. 159 Dies gilt auch für die Herausnahme von Arbeitnehmern aus einer Vergleichsgruppe je...mehr

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§ 2 Kollektives Arbeitsrech... / I. Abschlussvoraussetzungen

Rz. 203 Der Sozialplan nach § 112 BetrVG ist eine Betriebsvereinbarung des Arbeitgebers und des Betriebsrats über den Ausgleich oder die Milderung der wirtschaftlichen Nachteile, die den Arbeitnehmern infolge der Betriebsänderung entstehen. Sie wird nach den Regeln der §§ 145 ff. BGB abgeschlossen[184] oder beruht – ersatzweise – auf einem Beschluss der Einigungsstelle. Rz. ...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / II. Außer- oder innerbetriebliche Ursachen

Rz. 338 Die dringenden betrieblichen Erfordernisse für eine betriebsbedingte Kündigung i.S.v. § 1 Abs. 2 KSchG können sich aus innerbetrieblichen Umständen oder durch außerbetriebliche Gründe ergeben. Diese betrieblichen Erfordernisse müssen "dringend" sein und eine Kündigung im Interesse des Betriebes notwendig machen.[358] Grundsätzlich ist das Beschäftigungsbedürfnis für ...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / 4. Wiedereinstellungsanspruch aufgrund einer Wiedereinstellungszusage

Rz. 577 Die Betriebspartner können in einer aus Anlass eines Betriebsübergangs geschlossenen Betriebsvereinbarung vereinbaren, dass Arbeitnehmer einen Anspruch auf Abschluss eines Arbeitsvertrags haben, wenn eine Beschäftigung beim Erwerber aus betrieblichen Gründen nicht mehr möglich ist.[589] Rz. 578 Beispiel Hat ein Unternehmen im Konzern aus Anlass einer Ausgliederung ein...mehr

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§ 6 Fortführungsgesellschaf... / 1. Rechtliche Grundlagen

Rz. 71 Ein weiteres wesentliches Instrument sind Transfersozialpläne. Darin wird z.B. vereinbart, dass betroffene Arbeitnehmer vor der Entlassung für Eingliederungsprojekte freigestellt und durch eine Transferagentur betreut werden, damit sie sich optimal auf die Übernahme einer neuen Beschäftigung vorbereiten können. Rz. 72 Transfersozialpläne regeln also nicht nur Abfindung...mehr