Rz. 17

Sieht ein Tarifvertrag für den Fall der Kündigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund von Rationalisierungsmaßnahmen die Zahlung einer Abfindung vor, ist nach der Auffassung des BAG der Abfindungsanspruch auch dann bloße Insolvenzforderung i.S.v. § 38 InsO, wenn die Kündigung erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch den Insolvenzverwalter erklärt wird.[16]

[16] BAG v. 27.4.2006 – 6 AZR 364/05, DZWIR 2007, 324 = NZI 2006, 716.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge