Rz. 670
Dem Arbeitnehmer steht insbesondere dann ein Recht auf außerordentliche Kündigung zu, wenn das arbeitsvertraglich vereinbarte Entgelt durch den Insolvenzverwalter, zumindest nach erfolgloser Mahnung, nicht bezahlt wird.
Rz. 671
Hinweis
Insoweit kann der Arbeitnehmer ggf. auch ein Zurückbehaltungsrecht an seiner Arbeitsleistung geltend machen.[645]
Rz. 672
Praxistipp
Regelmäßig wird dem Arbeitnehmer zunächst die Geltendmachung des Zurückbehaltungsrechts anzuraten sein, da wegen der Sicherung seiner Entgeltansprüche für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten über das sog. Insolvenzgeld (siehe § 3 Rdn 109 ff.) die außerordentliche Kündigung möglicherweise Wirksamkeits-, ggf. aber auch arbeitsförderungsrechtliche Probleme für ihn ergeben kann.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen