Rz. 15

In einer sich schnell verändernden Wirtschafts- und Arbeitswelt sind Beschäftigungssicherung und Beschäftigtentransfer zentrale personal- und beschäftigungspolitische Herausforderungen, um vorhandene Arbeitsplätze zu erhalten und Beschäftigung zu sichern. Wenn Arbeitslosigkeit droht, benötigen die Beschäftigten professionelle Unterstützung bei der beruflichen Neuorientierung. Unternehmensleitungen, Insolvenzverwalter und Betriebsräte suchen deshalb immer öfter nach neuen Wegen der Verhinderung von Arbeitslosigkeit (siehe § 3 Rdn 422).

1. Hilfen der Agentur für Arbeit

 

Rz. 16

Folgende Dienstleistungen bietet die Agentur für Arbeit unter bestimmten Voraussetzungen an (siehe § 3 Rdn 439 ff.):

Information und Beratung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern;
die Gewährung von Kurzarbeitergeld bei unvermeidbarem Arbeitsausfall;
die finanzielle Förderung der Weiterbildung von Beschäftigten, die aufgrund eines fehlenden Berufsabschlusses oder aufgrund ihres Alters einem erhöhten Arbeitsplatzrisiko ausgesetzt sind.

2. Transferagenturen, Transfergesellschaften und Transfersozialpläne

 

Rz. 17

Transferagenturen, Transfergesellschaften und Transfersozialpläne bieten bei Betriebsänderungen, insbesondere bei Betriebs- und Teilbetriebsschließungen, gerade auch im Zusammenhang mit Unternehmensinsolvenzen, zusätzliche Handlungsmöglichkeiten. Sie eröffnen durch ein vielfältiges System abgestufter Transferleistungen – Beratung, Vermittlung, Einarbeitung, Qualifizierung und Existenzgründungsförderung – neue Beschäftigungschancen für von Arbeitslosigkeit bedrohte Mitarbeiter (siehe § 3 Rdn 499 ff.).

 

Rz. 18

In fast allen Bundesländern gibt es dazu dauerhaft errichtete Transferagenturen und Transfergesellschaften, auf die bei Bedarf zurückgegriffen werden kann. Transferagenturen und Transfergesellschaften sind Organisationen auf Zeit, die in Kooperation mit der Arbeitsverwaltung und regionalen Trägern den Transferprozess begleiten. Sie unterstützen Unternehmen und Beschäftigte, neue Wege in den Arbeitsmarkt zu beschreiten (siehe § 3 Rdn 477 ff.).

 

Rz. 19

Unter dem Aspekt "von Job zu Job" erhalten betroffene Arbeitnehmer in einer Transferagentur oder im Rahmen einer Transfergesellschaft umfassende Beratung und Unterstützung mit dem Ziel, schnellstmöglich ein neues Arbeitsverhältnis aufnehmen und so Arbeitslosigkeit vermeiden zu können.

 

Rz. 20

Die Tätigkeit einer Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft (BQG) wird vornehmlich durch öffentliche Gelder nach dem SGB III finanziert, insbesondere (siehe § 3 Rdn 444 ff.)

durch Strukturkurzarbeitergeld und
durch Qualifizierungsmittel.
 

Rz. 21

Die verbleibenden Kosten (sog. Remanenzkosten) bestehen

aus den Sozialversicherungsbeiträgen auf das Kurzarbeitergeld,
aus der Aufstockung des Nettoverdienstes auf mindestens 80 % des ursprünglichen Verdienstes der Mitarbeiter sowie
aus dem Urlaubs- und Feiertagsentgelt.
 

Rz. 22

Für den Beschäftigtentransfer stehen unter bestimmten Voraussetzungen auch Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds zur Verfügung.

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