Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenzverwalter

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / 1. Grundsatz: Aufgelöste Gesellschaft ist durch Liquidation abzuwickeln

Rz. 382 Nach Auflösung der Gesellschaft als Rechtssubjekt (vgl. § 729 BGB) findet gemäß § 735 Abs. 1 S. 1 BGB – entsprechend § 730 Abs. 1 BGB alt – die Liquidation nach Maßgabe der §§ 735 bis 739 BGB statt, sofern nicht über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet ist. Ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet, ist es hingeg...mehr

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AGS 04/2023, Nachträgliche ... / IV. Streitige Rechtslage – bei fehlender Kausalität für die nachträgliche Prüfung

Im Folgenden jedoch setzt sich das OLG Dresden mit der streitigen Frage auseinander, wie der Sachverhalt zu beurteilen ist, wenn zwar eine nachträgliche Forderungsprüfung notwendig werde, diese Notwendigkeit aber nicht auf einem Versäumnis des anmeldenden Gläubigers fußt, sondern dem Insolvenzverwalter anzulasten ist. Während einerseits vertreten werde, dass auch in einer so...mehr

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AGS 04/2023, Nachträgliche ... / VI. Regelungslücke – analoge Anwendung

Das OLG Dresden ist der Ansicht, dass die Konstellation, wonach eine Forderung vom Gläubiger zwar fristgerecht beim Insolvenzverwalter nach § 175 InsO angemeldet worden ist, dieser es aber versäumt, vor dem Prüftermin die ihm obliegende Eintragung in die Tabelle nach § 176 InsO zu veranlassen, vom Gesetzgeber ersichtlich nicht bedacht worden ist. Folglich müsse § 177 InsO an...mehr

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AGS 04/2023, Nachträgliche ... / VII. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung des OLG Dresden dürfte von großer Bedeutung sein, deckt sie doch einen sehr häufig in der Praxis vorkommenden Sachverhalt ab. Insolvenzverfahren sind Massenverfahren und regelmäßig kommt es bei Massengeschäften auch zu Versäumnissen. Im Eröffnungsbeschluss werden die Gläubiger aufgefordert, ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anzumelden (§ 28 Abs. 1 Ins...mehr

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AGS 04/2023, Nachträgliche ... / Leitsatz

Eine nachträgliche Forderungsprüfung nach § 177 InsO verursacht eine separate Gebühr nach Nr. 2340 GKG KV. Diese fällt auch an, wenn ein schriftliches Nachtragsverfahren nach § 177 Abs. 1 S. 2 InsO darauf beruht, dass der Insolvenzverwalter eine rechtzeitige Anmeldung eines Gläubigers nicht innerhalb der Frist in die Insolvenztabelle eingetragen hat. Kostenschuldner ist der be...mehr

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AGS 04/2023, Nachträgliche ... / V. OLG Dresden – der h.A. folgend

Das OLG Dresden folgt in seiner Entscheidung dann final der h.A., wonach bei Anwendung des § 177 Abs. 1 InsO stets der Gläubiger die Kosten zu tragen hat, unabhängig davon, ob seine Säumnis auf seinem Verschulden beruht oder nicht (Jäger/Gerhardt, InsO, 2. Aufl., 2022, § 177 Rn 15; BeckOK Insolvenzrecht/Zenker, a.a.O., § 177 Rn 17; Braun/Specovius, a.a.O., § 177 Rn 11; Karst...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fb) Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit

Rn. 108 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Die Begünstigung nach § 34 Abs 2 Nr 4 EStG iVm § 34 Abs 1 EStG gilt grds auch für Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit. Allerdings ist es bei dieser Einkunftsart nicht ungewöhnlich – zB bei einem RA oder Schriftsteller – dass zwar eine mehrjährige Tätigkeit entlohnt wird, aber dennoch lfd Einkünfte vorliegen. Deshalb hat die Rspr zur Abg...mehr

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Streitwert-ABC: Finanzgeric... / Eröffnung eines Insolvenzverfahrens

Ist zum Zeitpunkt des Antrags des Finanzamts auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens des Steuerschuldners ungewiss, ob das Verfahren eröffnet werden und zu welchem Ergebnis es führen wird, ist bei einer Anfechtungsklage gegen den Insolvenzeröffnungsantrag der Auffangwert von 5.000 EUR anzusetzen.[1] Wird der durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Ste...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 5 Beendigung der Beteiligtenstellung

Rz. 17 Die Beteiligtenstellung endet für alle Beteiligten bei einer Rücknahme des Einspruchs mit deren Zugang, beim Abschluss des Einspruchsverfahrens durch eine Einspruchsentscheidung mit der Erhebung einer finanzgerichtlichen Klage oder mit dem Ablauf der Klagefrist.[1] Bei dem Hinzugezogenen endet sie außerdem im Fall der Aufhebung der Hinzuziehung. Rz. 18 Bei natürlichen ...mehr

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Erfordernis eines Änderungsantrags zur Vermeidung widerstreitender Steuerfestsetzung bei Organschaft

Leitsatz 1. Eine Personenhandelsgesellschaft mit einer "kapitalistischen Struktur" kann Organgesellschaft sein, wenn neben dem Organträger Gesellschafter der Personenhandelsgesellschaft auch Personen sind, die in das Unternehmen des Organträgers nicht finanziell eingegliedert sind (Anschluss an das EuGH-Urteil Finanzamt für Körperschaften Berlin vom 15.04.2021 – C 868/19, EU...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2.3.4 Betriebsbedingte Kündigung

Rz. 46 Bei betriebsbedingten Kündigungen hat der Arbeitgeber dem Betriebsrat die inner- oder außerbetrieblichen Gründe und deren Auswirkungen auf die Arbeitsplätze der betroffenen Arbeitnehmer sowie die unternehmerische Organisationsentscheidung mitzuteilen. Pauschale Begründungen wie "hohe Verluste", "Umsatzrückgang", "schwierige wirtschaftliche Lage" genügen nicht. Erforde...mehr

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§ 1 Forderungspfändung / VII. Besonderheit: Insolvenzverfahren

Rz. 213 Zur Sicherung vor nachteiligen Veränderungen in der Vermögenslage des Schuldners hat das Insolvenzgericht alle Maßnahmen zu treffen, die im konkreten Fall notwendig und erforderlich erscheinen (§ 21 Abs. 1 InsO). Der Maßnahmenkatalog in § 21 Abs. 2 InsO ist aber keineswegs abschließend zu verstehen, sondern nur beispielhaft, wie das Wort "insbesondere" in § 21 Abs. 2...mehr

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§ 1 Forderungspfändung / 4. Besonderheit: Insolvenzverfahren

Rz. 34 Befindet sich der Schuldner im Insolvenzverfahren, regelt § 36 Abs. 4 InsO eine abweichende Zuständigkeit des Insolvenzgerichts. Nach § 36 Abs. 1 S. 2 InsO gelten die §§ 850, 850a, 850c, 850e, 850f Abs. 1, §§ 850g-850l, 851c, 851d, 899–904, 905 S. 1 und 3 sowie § 906 Abs. 2–4 ZPO entsprechend. Dies bedeutet, dass für Entscheidungen, ob ein Gegenstand nach den zuvor ge...mehr

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§ 4 Kontenpfändung / V. Sonderkonto – Fremdkonto – Sperrkonto

Rz. 57 Bei einem Sonderkonto wird neben dem Namen des Kontoinhabers der Name eines Dritten aufgenommen. Hierbei ergibt sich das Problem, wer nunmehr Forderungsberechtigter ist.[53] Rz. 58 Bei einem verdeckten Fremdkonto taucht der Name desjenigen, dem die Forderung tatsächlich zusteht, nicht als Kontoinhaber auf. Das Verhältnis des Kontoinhabers und des bezugsberechtigten Dri...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 3. Gerichtliches Verfahren

Rz. 234 Die Zusammenrechnung erfolgt aufgrund konstitutiven Beschlusses des Vollstreckungsgerichts. Wird die Zusammenrechnung zugleich mit der Pfändung beantragt, wird der Schuldner vor Erlass des Beschlusses nicht gehört (§ 834 ZPO). Erfolgt die Zusammenrechnung erst zeitlich nach der bereits erfolgten Pfändung, ist dem Schuldner rechtliches Gehör zu gewähren.[339] Rz. 235 F...mehr

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§ 1 Forderungspfändung / 9. Unpfändbare Ansprüche

Rz. 106 Grundsätzlich ist jeder Anspruch, der übertragbar ist, auch pfändbar, § 851 ZPO. Ist der Anspruch nicht übertragbar, ist auch grundsätzlich keine Pfändungsmöglichkeit gegeben. Beispiele: Rz. 107mehr

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AGS 03/2023, Insolvenzverwa... / d) Selbstwahrnehmung durch den Insolvenzverwalter – Abrechnung in Form eines Zuschlages

Denkbar bleibt auch, dass der Insolvenzverwalter Sonderaufgaben selbst wahrnimmt, diese dann aber nicht gesondert z.B. nach RVG abrechnet, sondern hierfür einen Zuschlag verlangt. Dies kann für den Insolvenzverwalter durchaus eine günstigere und einkommensrelevantere Abrechnungsvariante darstellen. Während bspw. über das RVG abgerechnete Sonderaufgaben sich nach dem Streitwe...mehr

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AGS 03/2023, Insolvenzverwa... / b) Übertragung auf Dritten – Abrechnung als Auslagen durch den Insolvenzverwalter

Möglich und denkbar bleibt, dass der Insolvenzverwalter Sonderaufgaben delegiert, diese dann aber selbst vorfinanziert und dann im Rahmen seiner Vergütung als besondere Auslagen geltend macht. Dieser Abrechnungsmodus ist in der Praxis aber höchst selten vorzufinden und dürfte auch nicht unproblematisch sein. Neben dem Anspruch auf Vergütung hat der Insolvenzverwalter nach § ...mehr

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AGS 03/2023, Die Beauftragu... / I. Sachverhalt

Nach dem Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen setzte das Insolvenzgericht den Insolvenzverwalter zunächst als Sachverständigen und als vorläufigen Insolvenzverwalter ein. Unmittelbar vor Antragstellung hatte die Schuldnerin je nach Standort die Zahlung von Löhnen und die Abführung von Lohnsteuer und Sozialversicherungsabgaben untersc...mehr

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AGS 03/2023, Insolvenzverwa... / c) Sonderaufgaben

Eine Delegation von Sonderaufgaben kann (muss aber nicht) ebenfalls zu einer Erleichterung der sonstigen Insolvenzverwaltervergütung führen. Dies hängt vom konkreten Einzelfall ab. Unabhängig davon können Sonderaufgaben delegiert oder auch im Rahmen eines Zuschlages gewürdigt werden. Wichtig für die Frage, was eine Regel- oder Sonderaufgabe darstellt, wird wieder die Eingang...mehr

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AGS 03/2023, Insolvenzverwa... / a) Selbstwahrnehmung im Rahmen besonderer Sachkunde

§ 5 InsVV regelt die Fälle, in denen der Verwalter die vorgenannten Aufgaben aufgrund eigener Sachkunde wahrnimmt und diese der Masse zur Verfügung stellt. Dies folgt dem Grundsatz, wonach ein Insolvenzverwalter, der nicht über diese Spezialkenntnisse verfügt, die anstehenden notwendigen Aufgaben bei fehlender besonderer Sachkunde an einen Dritten übertragen würde, welcher d...mehr

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AGS 03/2023, Insolvenzverwa... / c) Übertragung auf Dritten – Abrechnung zu Lasten der Masse

Grds. können Sonderaufgaben auch an Dritte delegiert werden und dies dürfte auch der gängigste praktische Sachverhalt sein. Im Unterschied zu b) werden hier die Gebühren nicht vorfinanziert, sondern direkt der Masse entnommen. Als Geschäftsbesorgungsvertrag können solche Aufträge direkt durch den Insolvenzverwalter abgeschlossen und zu Lasten der Masse abgerechnet werden.[20...mehr

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AGS 03/2023, Die Beauftragu... / V. Die Frage von Zu- und Abschlägen – eine Frage des Einzelfalls

Die Regelaufgaben des Insolvenzverwalters sollen sich aus dem jeweiligen individuellen Verfahrenszuschnitt ergeben unter Zugrundelegung der Überlegung, dass bei einem größeren Verfahren die Regelvergütung höher ist und dadurch die dort typischerweise anfallenden Tätigkeiten bereits damit abgegolten wären. Dem Umfang und der Schwierigkeit der Geschäftsführung des Verwalters w...mehr

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AGS 03/2023, Insolvenzverwa... / b) Regelaufgaben

Delegiert der Insolvenzverwalter Regelaufgaben, so ist ihm das auch nicht verwehrt. Der Verwalter ist nicht gezwungen, alles selbst zu tätigen. Allerdings muss eine solche Delegation finanzielle Folgen haben, denn für diese Regeltätigkeiten wird der Insolvenzverwalter im Grunde im Rahmen der Regelvergütung honoriert. Da diese Regelaufgaben jedoch von der Regelvergütung des I...mehr

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AGS 03/2023, Insolvenzverwa... / 1. Allgemeines

Ein Mehraufwand kann sowohl bei der Regeltätigkeit des Insolvenzverwalters anfallen als auch dann, wenn Sonderaufgaben zu tätigen sind. Gerade bei Letzteren kommt eine komplex zu betrachtende und zu würdigende Auseinandersetzung dann in Betracht, wenn diese Tätigkeiten nicht selbst wahrgenommen, sondern durch den Insolvenzverwalter delegiert wurden. Delegationen sind zulässi...mehr

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AGS 03/2023, Insolvenzverwa... / 2. Kritik und neue Parameter

Kritiker sehen bisweilen solche Parameter als zu niederschwellig an. Dies führe dann dazu, dass insbesondere in großen Verfahren stets enorme Zuschläge einerseits, eine höhere Vergütung durch die Masse andererseits festzustellen wären. Die Diskussion um diese Parameter dürfte aber seit einigen Monaten gar nicht mehr geführt werden, denn der BGH scheint von seiner bisherigen B...mehr

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AGS 03/2023, Insolvenzverwa... / a) Höchstpersönliche Aufgaben

Höchstpersönliche Aufgaben sind nicht delegationsfähig. Erfolgen dennoch solche, wäre dies ein Fall der Aufsichtspflicht des Insolvenzgerichts. Das Gesetz legt an gewissen Stellen ein besonderes Augenmerk auf die Selbstbearbeitung durch den Insolvenzverwalter.mehr

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AGS 03/2023, Die Beauftragu... / II. Zuschläge sind konkret darzulegen

Die Grundlage der Vergütung bildet § 63 Abs. 1 InsO. Der Regelsatz der Vergütung wird danach nach dem Wert der Insolvenzmasse zur Zeit der Beendigung des Insolvenzverfahrens berechnet. Weiter besagt Satz 3 der Vorschrift, dass dem Umfang und der Schwierigkeit der Geschäftsführung des Verwalters durch Abweichungen vom Regelsatz Rechnung getragen werden soll. Neben § 63 InsO b...mehr

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AGS 03/2023, Insolvenzverwa... / II. Abweichungen vom Normalfall

Die Grundlage der Vergütung bildet § 63 Abs. 1 InsO. Der Regelsatz der Vergütung wird danach nach dem Wert der Insolvenzmasse zur Zeit der Beendigung des Insolvenzverfahrens berechnet. Weiter besagt S. 3 der Vorschrift, dass dem Umfang und der Schwierigkeit der Geschäftsführung des Verwalters durch Abweichungen vom Regelsatz Rechnung getragen werden soll. Neben § 63 InsO bil...mehr

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AGS 03/2023, Insolvenzverwa... / [Ohne Titel]

Am Anfang war das Wort – so beschreibt das Johannesevangelium den Beginn. Angewandt auf die Vergütung des Insolvenzverwalters muss man sich am Anfang die Frage stellen, welche Tätigkeit des Insolvenzverwalters "normal" ist, sollte man sich der Diskussion um die Zuschläge stellen wollen, und dann entscheiden, was darüber hinaus als Mehrvergütung angemessen erscheint. Vorliege...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4.2.1 Tatbestandsvoraussetzungen des § 3a EStG

Tz. 575 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Nach § 3a Abs 1 S 1 EStG sind BV-Mehrungen oder BE aus einem Schuldenerlass zum Zwecke einer unternehmensbezogenen Sanierung iSd § 3a Abs 2 EStG stfrei. Für das Vorliegen einer "unternehmensbezogenen Sanierung" muss der Stpfl für den Zeitpunkt des Schuldenerlasses nachweisen, dass die Sanierungsbedürftigkeit und Sanierungsfähigkeit des Unter...mehr

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AGS 03/2023, Insolvenzverwa... / I. Ausgangsbasis – Normalfall

Ausgangssituation für die Frage, ob überhaupt Zuschläge in Betracht zu ziehen sind oder nicht, ist die Frage, welche Tätigkeit des Insolvenzverwalters als normal anzusehen ist. In der Vergangenheit wurde dies unterschiedlich bewertet. Lange Zeit wurde der Normalfall anhand einer Einzelfallentscheidung des BGH gemessen. 1. Bisherige Kriterien des Normalfalls Als "normal" galten...mehr

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AGS 03/2023, Die Beauftragu... / Leitsatz

Zuschläge bemessen sich am tatsächlichen Aufwand des Insolvenzverwalters. Eine Arbeitsersparnis aufgrund vorläufiger Verwaltung ist zu berücksichtigen. Das Insolvenzgericht darf keinen Sachverständigen zur Überprüfung der Zuschlagshöhe bestellen. LG Dresden, Beschl. v. 22.6.2022 – 5 T 722/21mehr

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AGS 03/2023, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich Lissner mit der Insolvenzverwaltervergütung, insbesondere mit Zuschlägen und wie sie geltend zu machen sind (S. 97 ff.). Darüber hinaus setzt Burhoff seinen Beitrag zur Abrechnung der anwaltlichen Tätigkeit in mehreren Strafverfahren fort. Im dritten Teil geht es um die Abrechnung bei Verweisung und Zurückverweisung (S. 102 ff.). Mit der Frage, welc...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.4 Insolvenz des Werkunternehmers

Rz. 20 Fällt der Werkunternehmer in Insolvenz und lehnt der Insolvenzverwalter die weitere Erfüllung des Werkvertrags nach § 103 InsO ab, ist neubestimmter Leistungsgegenstand das teilfertige Bauwerk. Diese Leistung ist im Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung ausgeführt.[1] Die Finanzverwaltung hat sich dieser Auffassung in Abschn. 3.9 Abs. 1 S. 1 UStAE angeschlossen. Handelt es ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.3 Insolvenz des Werkbestellers

Rz. 19 Fällt der Besteller einer Werklieferung vor deren Fertigstellung in Insolvenz, beschränkt sich nach den zum Konkursrecht ergangenen und für Insolvenzfälle fortgeltenden Grundsätzen der BFH-Rechtsprechung[1] der Leistungsaustausch zwischen Werkunternehmer und Werkbesteller auf den bereits gelieferten Teil. Die Finanzverwaltung hat sich der Auffassung des BFH in Abschn....mehr

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Neues vom BGH zur (Un-)Wirksamkeit insolvenzabhängiger Lösungsklauseln

Zusammenfassung Der BGH befasst sich in einem Urteil v. 27.10.2022 (IX ZR 213/21) mit den Anforderungen an die Wirksamkeit insolvenzabhängiger Lösungsklauseln und äußert sich damit zu einer Frage, die in der Rechtsprechung und Literatur höchst umstritten ist. Sachverhalt Der spätere Schuldner war Betreiber eines Busunternehmens und wurde von der Beklagten mit der Schülerbeförd...mehr

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Sauer, SGB II § 16d Arbeits... / 2.6 Weitere rechtliche Aspekte der Arbeitsgelegenheiten (Abs. 7 und 8)

Rz. 36 Jobcenter handeln wie jeder andere öffentliche Auftraggeber (vgl. § 98 Nr. 2 GWB). Sie können insbesondere auch Dritte fördern, die Arbeitsgelegenheiten schaffen. Darin liegen keine vergaberechtlichen Beschränkungen, weil kein öffentlicher Auftrag i. S. d. § 99 Abs. 1 GWB vorliegt, sondern gesetzlich vorgesehene Leistungen bewilligt werden. In einem Antrags- und Bewil...mehr

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Sauer, SGB II § 9 Hilfebedü... / 2.2 Hilfebedürftigkeit in Bedarfsgemeinschaften

Rz. 7 Abs. 2 dehnt die Verantwortung zur Deckung des Bedarfs der Bedarfsgemeinschaft auf weitere Personen unabhängig davon aus, ob diese erwerbsfähig sind oder nicht. Bei der Beurteilung der Angemessenheit von Unterkunftskosten soll eine Personenmehrheit nur relevant sein, wenn sie eine Bedarfsgemeinschaft bildet (SG Karlsruhe, Urteil v. 6.2.2014, S 13 AS 235/13). Darüber hi...mehr

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Teil C: Interne Leistungsve... / 16.3.1 Interne Organisation und Center-Typen

Der Leiter einer Abteilung ist an Ziele gebunden, d. h. an die zu erbringende Leistung. Diese wiederum ist bei einem Servicecenter oder einem Costcenter mit einem Kostenziel verbunden bzw. bei einem Profitcenter mit einem Deckungsbeitragsziel. Die Bindung an ein Ziel geht einher mit der Freiheit, den Weg zum Erreichen dieses Ziels zu wählen. Der verantwortliche Manager entsc...mehr

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zfs 02/2023, Bindungswirkun... / 2 Aus den Gründen: "…

1. Der KfW steht gegen die Kl. ein Anspruch in der geltend gemachten Höhe von 55.239,21 EUR aus §§ 280 Abs. 1, 662, 667 BGB i.V.m. dem zwischen der Kreissparkasse und der DtA geschlossenen Vertrag zu, in den die Kl. und die KfW als Rechtsnachfolgerinnen eingetreten sind. a) Die Kl und die (KfW) haben einen Bürgschaftsvertrag abgeschlossen (wird ausgeführt). Die Treuhandverpfli...mehr

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ZErb 02/2023, Rückforderung... / II. Tatsächliche Herausgabe

Weiterhin muss aufgrund des Rückforderungsrechts das Geschenk tatsächlich herausgegeben worden sein.[12] Die bloße Möglichkeit des Schenkers, es zurückzuverlangen, genügt also nicht. Auch der Begriff "Herausgabe des Geschenks" wird eng auszulegen sein, sodass er sich auf die Herausgabe des ursprünglichen Schenkgegenstands einschließlich eines Surrogats[13] beschränkt. Nicht ...mehr

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zfs 02/2023, Bindungswirkun... / 1 Sachverhalt

Die Kl ist eine Sparkasse und gehört dem beklagten Verband an, der nach den geltenden Vertragsbedingungen (AB) – entsprechend den Bedingungen einer Haftpflichtversicherung – seinen Mitgliedern Deckungsschutz in Haftpflichtfällen gewährt. Sie begehrt von dem Bkl Erstattung eines Betrages, den sie an die KfW gezahlt hat. Hintergrund war, dass sie im Jahr 2002 einem Kunden ein E...mehr

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FF 02/2023, Rechtsprechungs... / I. Auszugleichende Anrechte (§§ 1, 2 VersAusglG)

Ist der eine Ehegatte Versicherungsnehmer einer privaten Rentenversicherung, die auf das Leben des anderen Ehegatten als versicherte Person abgeschlossen wurde, handelt es sich um ein auszugleichendes Anrecht des Versicherungsnehmers. Entscheidend für die Zuordnung der Anrechte aus einem solchen Versicherungsvertrag ist das Bezugsrecht. Dieses steht in der Regel dem Versiche...mehr

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Erbfall: Vermögensübergang,... / 5.1 Wer ist antragsberechtigt?

Wichtig Ein Erbschein wird nur auf Antrag eines Berechtigten erstellt. Antragsberechtigter ist jeder Erbe, sei er Allein- oder Miterbe, der Testamentsvollstrecker, ein Nachlass- oder Insolvenzverwalter, aber auch der Erwerber eines Erbteils oder ein Gläubiger des Nachlasses bzw. eines der Erben.mehr

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Merkblatt zur Umsatzbesteuerung in der Bauwirtschaft

Kommentar Die letzte von der Finanzverwaltung[1] herausgegebene Fassung des Merkblatts zur Umsatzbesteuerung in der Bauwirtschaft hatte den Stand Oktober 2009. Nun hat das BMF eine aktualisierte Fassung des Merkblatts mit Rechtsstand Januar 2023 veröffentlicht. In der überarbeiteten Fassung sind einige Umstrukturierungen vorgenommen worden, die keine inhaltlichen Auswirkungen...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Jahresabschluss

Rn. 29 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Wenn keine Prüfung stattgefunden hat, kann der JA einer KapG nicht festgestellt, d. h. wirksam gemacht werden (vgl. § 316 Abs. 1 Satz 2). Handelt es sich um den JA einer AG, KGaA oder SE, so ist dieser gemäß § 256 Abs. 1 Nr. 2 AktG nichtig. Eine entsprechende Vorschrift gilt für UN, die nach dem PublG Rechnung legen müssen (vgl. § 10 Satz 1 N...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Situation im GmbH-Recht

Rn. 46 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Der "qualifiziert faktische GmbH-Konzern" war in Rspr. und Schrifttum im Wege der Rechtsfortbildung lange als eigenständiger Haftungstatbestand anerkannt. BGH (vgl. BGH, Urteil vom 16.09.1985, II ZR 275/84, BGHZ 95, S. 330; BGH, Urteil vom 23.09.1991, II ZR 135/90, BGHZ 115, S. 187; BGH, Urteil vom 29.03.1993, II ZR 265/91, BGHZ 122, S. 123; ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Beginn und Ende der Buchführungspflicht

Rn. 8 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Für Einzelkaufleute, die ein Handelsgewerbe gemäß § 1 Abs. 2 betreiben, beginnt die Buchführungspflicht mit der ersten (buchungspflichtigen) Vorbereitungshandlung; für PersG gilt diesbezüglich der Zeitpunkt, in dem die Gesellschafter die Tätigkeit unter gemeinschaftlicher Firma beginnen (vgl. Tipke/Kruse (2020), § 140 AO, Rn. 22; Staub: HGB (2...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.1 Art und Umfang der Vereinnahmung

Rz. 38 Die Vereinnahmung kann in jeder Form geschehen, die dem Abtretungsempfänger den Forderungsbetrag oder einen Teil desselben zukommen lässt. Das kann insbesondere auch dadurch geschehen, dass der Abtretende aufgrund einer Vereinbarung mit dem neuen Gläubiger oder im Fall der stillen Abtretung die Forderung einzieht und an den neuen Gläubiger weiterleitet oder auf ein Ko...mehr