Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenzverwalter

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§ 3 Firmenrecht / 1. Allgemeines

Rz. 32 Die Firma ist entsprechend ihrer namensrechtlichen Natur ein absolutes Recht. Der Unternehmensträger hat an ihr ein absolutes subjektives Recht.[61] Doch ist das Firmenrecht, anders als das Namensrecht der natürlichen Person, ein Mischrecht.[62] Es weist nicht nur persönlichkeitsrechtliche, sondern auch vermögensrechtliche und wettbewerbliche Züge auf.[63] Das RG vern...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bq) Leistungen aufgrund § 141n Abs 2 AFG/§ 208 Abs 2 SGB III aF

Rn. 113 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Nach § 208 Abs 2 SGB III aF (vormals: § 141n Abs 2 AFG) blieben die Ansprüche auf den Gesamtsozialversicherungsbeitrag im Insolvenzfall gegenüber dem ArbG bestehen; soweit Zahlungen geleistet wurden, musste die Einzugsstelle der Agentur für Arbeit diese gezahlten Beiträge erstatten. Steuerfrei waren daher auch Leistungen des Insolvenzverwal...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Muster: Gesellschaftsvertrag

Rz. 178 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.4: Gesellschaftsvertrag Gesellschaftsvertrag I. Allgemeine Bestimmungen § 1 Firma und Sitz (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: _________________________ GmbH (2) Der Satzungssitz der Gesellschaft ist _________________________. (3) Der Verwaltungssitz der Gesellschaft ist _________________________. § 2 Gegenstan...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Erbringung der Einlage bei der Bargründung

Rz. 53 Eine Bareinlageverpflichtung kann nur dadurch befriedigt werden, dass eine Barzahlung, eine Zahlung mit bestätigtem Bundesbankscheck oder eine Überweisung auf ein Bankkonto der Gesellschaft erfolgt (zur Leistung eines Sachagios neben der Bareinlage s.u. Rdn 392). Rz. 54 Die Bareinlagen müssen zur Zeit der Anmeldung nicht vollständig erbracht sein. Allerdings muss auf j...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Ausnahmen aufgrund besonderer Normen

Rz. 13 Aufgrund ausdrücklicher gesetzlicher Vorschriften gilt die Regelung des § 29 GBO nicht bei Anwendung der §§ 5 Abs. 2 S. 4,[26] 6a Abs. 1 S. 3, 29a, 31 S. 2, 35 Abs. 3 GBO. Spezialregelungen außerhalb der GBO sind die im Folgenden genannten. Rz. 14 Übersteigt nach §§ 18, 19 GBMaßnG vom 20.12.1963[27] der Geldbetrag einer Hypothek oder Grundschuld den Betrag von 3.000 EU...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / m) Zusammenfassung der Änderungen durch § 15b InsO

Rz. 649 Durch Art 5 SanInsFoG[1304] wurden die bisher in den einzelnen Gesellschaftsgesetzen (§ 64 GmbHG, § 92 Abs. 2 i.V.m. § 93 Abs. 3 Nr. 6 AktG, § 130a Abs. 1, 2 und § 177a HGB, § 99 GenG jeweils a.F.) geregelten sog. Zahlungsverbote und die Anordnung der entsprechenden Ersatzpflicht mit Wirkung ab 1.1.2021 in dem neuen § 15b InsO [1305] zusammengefasst; die vorgenannten ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / C. Dokumente in öffentlichen oder öffentlich beglaubigten Urkunden

Rz. 6 Hat der Nachweis von Eintragungsbewilligungen oder sonstigen erforderlichen Erklärungen in der Form des § 29 Abs. 1 GBO zu erfolgen, ist für die Übermittlung an das Grundbuchamt ein Transformationsprozess erforderlich, um die elektronische Form des § 39a BeurkG zu erreichen. Zentrales Anliegen ist auch im Bereich des Grundbuchwesens die Sicherheit und das Vertrauen in ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Grundsatz

Rz. 27 Nach § 874 BGB kann bei der Eintragung eines Rechts auf die Bewilligung Bezug genommen werden. Das zulässigerweise in Bezug Genommene gilt als eingetragen (sog. "mittelbare Eintragung") und ist Bestandteil des Grundbuchinhalts. Abs. 2 schreibt vor, von der Bezugnahmemöglichkeit soweit wie möglich Gebrauch zu machen. In Abs. 2 S. 2 ist geregelt, wie das eintragungstechn...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Insolvenzfähigkeit

Rz. 458 Die Außen-GbR war nach bisherigem Recht gem. § 11 Abs. 2 Nr. 1 InsO a.F. als "Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit" insolvenzfähig. Nach Inkrafttreten des MoPeG ergibt sich die Insolvenzfähigkeit der Außen-GbR eindeutig aus § 705 Abs. 2 BGB n.F. und der dort normierten Definition der "rechtsfähigen Gesellschaft". Entsprechend dieser Legaldefinition in § 705 Abs 2 B...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / I. Insolvenzgesellschaftsrecht

Rz. 1 Der – freilich nicht exakt definierte – Bereich des Insolvenzgesellschaftsrechts umfasst die Schnittstelle zwischen den beiden Rechtsgebieten, mithin die gesellschaftsrechtlichen Regelungen, Pflichten und Möglichkeiten in der Insolvenz und die insolvenzrechtlichen Pflichten und Haftungsgefahren in der Gesellschaft.[1] Dabei sind die Bezüge zwischen Gesellschafts- und I...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Relative gerichtliche/behördliche Verfügungsverbote

Rz. 93 Relative Veräußerungs- und Belastungsverbote, die in bestimmten Verfahren von einem Gericht oder einer Behörde erlassen werden (§ 136 BGB) sind eintragungsfähig als Schutz gegen gutgläubigen Erwerb (§ 135 Abs. 2 BGB).[232] Einzelfälle eintragungsfähiger Vermerke:mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Widerruf, Befristungen

Rz. 184 Die Vollmacht muss auch bis zum maßgeblichen Zeitpunkt (Eingang des Antrags beim GBA als Zeitpunkt des Wirksamwerdens) fortbestehen.[470] Daraus ergibt sich aber keine Berechtigung des GBA, in jedem Fall einen Fortbestandsnachweis zu verlangen. Das wäre mit den Mitteln des § 29 GBO nicht möglich. Im Gegenteil kann das GBA wegen § 172 BGB bei Vorlage der Vollmachtsurk...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / a) Kapitalerhöhung

Rz. 92 Nicht selten beteiligen sich Investoren an Krisengesellschaften. Dies geschieht in aller Regel nicht durch Erwerb der Geschäftsanteile von den Altgesellschaftern, sondern durch Kapitalerhöhungen. Die Kapitalerhöhung,[225] sei es eine Bar- oder eine Sachkapitalerhöhung, ist grds. ein Mittel, eine Überschuldung zu beseitigen, wenn sie der Höhe nach ausreichend ist. Bere...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 2. Materielle und relative Gesellschafterstellung

Rz. 295 Die materielle Gesellschafterstellung, also die Mitgliedschaft in der GmbH wird durch den Geschäftsanteil vermittelt und kommt somit dem zu, der Geschäftsanteile an der GmbH hält.[972] Hiervon zu unterscheiden ist die relative Gesellschafterstellung im Verhältnis zur Gesellschaft. Hierfür sind nicht die dem materiellen Recht zu entnehmenden Anknüpfungspunkte maßgebli...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / dd) Insbesondere: Haftung in der Insolvenz

Rz. 271 Gläubigern der Gesellschaft haftet der Geschäftsführer, wenn er nicht rechtzeitig den Insolvenzantrag stellt und diese daraufhin einen Schaden erleiden, z.B. weil sie mit der insolventen GmbH einen Vertrag schließen, den die GmbH nicht mehr erfüllen kann (§ 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 15a Abs. 1 InsO, ggf. strafbar nach § 15a Abs. 4, 5 InsO) oder der Geschäftsführer an d...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / ee) Haftungsdilemma bei Kollision mit dem Zahlungsverbot nach § 15b Abs. 1 InsO – wesentliche Rechtsänderung durch § 15b Abs. 8 InsO

Rz. 722 Zur früheren Rechtslage ergab sich für den Geschäftsführer ein Haftungsdilemma:[1439] Zahlte er die Steuern nicht, konnte sich die Haftung nach §§ 34, 69 AO ergeben; zahlte er, konnte er nach § 64 GmbHG a.F. ersatzpflichtig werden.[1440] Dieses Dilemma hatten der BGH in seiner Entscheidung v. 14.5.2007[1441] und der BFH Ende des Jahres 2008[1442] dahingehend aufgelös...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 1. Insolvenzplan und Einbezug der Anteilsinhaber, Distressed M&A

Rz. 810 Für die Sanierungs- und Transaktionspraxis von besonderer Bedeutung dürften die Regelungen über die Einbeziehung der Anteilsinhaber in das Insolvenzplanverfahren über das Vermögen der Gesellschaft im Wege gesellschaftsrechtlicher Maßnahmen, etwa Zwangsabtretungen, Kapitalveränderungen (z.B. Kapitalschnitt, Debt-Equity-Swap), oder sonstige gesellschaftsrechtlich zuläs...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Verfügungsentziehungen

Rz. 88 Die Fälle des völligen Entzugs der Verfügungsbefugnis haben drei gemeinsame Besonderheiten: [216] Erstens: Der Rechtsinhaber verliert seine Verfügungsbefugnis, die regelmäßig einem Verwalter übertragen wird. Zweitens: Die Beschränkungen wirken absolut, zwar nur im Rahmen ihres Schutzzweckes, aber mit der Wirkung einer Grundbuchsperre. Drittens: Der gutgläubige Erwerber wi...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Tatsächliche Vorgänge

Rz. 77 Tatsächliche Vorgänge wie Geburt, Verheiratung, Tod, Ehescheidung, Erreichung eines bestimmten Lebensalters – hier erfolgt der Nachweis durch standesamtliche Urkunden (auch wenn diese zunächst für andere Zwecke erteilt waren[207]) oder beglaubigte Auszüge aus Geburten-, Familien- und Sterbebüchern. Aus dem Personalausweis/Reisepass soll hingegen das Geburtsdatum nicht...mehr

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§ 21 Schiedsgerichtsbarkeit / (2) Einschränkungen (§ 1030 Abs. 2 und 3 ZPO)

Rz. 39 Eine Einschränkung ergibt sich zunächst aus § 1030 Abs. 2 ZPO für den im Unternehmensverkehr wenig bedeutsamen Vertrag über Wohnraum im Inland. Darüber hinaus regelt aber § 1030 Abs. 3 ZPO, dass Beschränkungen der objektiven Schiedsfähigkeit aus anderen Gesetzen unberührt bleiben. Nicht schiedsfähig sind u.a.:[81]mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Risikomanagement / 1 Warum Risikomanagement?

Wichtig Vorsicht ist besser als Nachsicht ... behauptet ein altes Sprichwort, denn Nachsicht muss man meistens nachher üben, wenn man die Vorsicht vorher außer Acht gelassen hat und ein Schaden eingetreten ist. Vorsicht bedeutet, sich vorher Gedanken zu möglichen Risiken und deren Folgen (negativen Auswirkungen) zu machen und, wenn erforderlich, Vorbeuge- und/oder Reaktionsmö...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Highlights" im steuerl... / 9. Insolvenzverfahren

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
‚Schütte‘-Urteil des EuGH: ... / 2. Missbrauch bei Insolvenz des Leistenden?

Pflicht des InsVerw: Fraglich ist des Weiteren, ob das Handeln des L missbräuchlich sein könnte, wenn er dem LE die MwSt-Beträge insolvenzbedingt nicht zurückzahlt. In diesen Fällen dürfte der Insolvenzverwalter, der die Verwaltung des Vermögens des L wahrnimmt, zur Durchführung eines Steuerkorrekturverfahrens insolvenzrechtlich sogar verpflichtet sein. Könnte in diesem Fall...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
‚Schütte‘-Urteil des EuGH: ... / 2. Direktanspruch missbräuchlich?

Möglicherweise Direktanspruch missbräuchlich: Denkbar ist, dass sich aus den Feststellungen des EuGH ergibt, dass in dem Fall, dass L die Steuer im Steuerkorrekturverfahren erstattet bekommt, die Beträge aber nicht an LE zurückzahlt, zwar das Steuerkorrekturverfahren zulässig wäre, die spätere Geltendmachung eines Direktanspruchs durch LE aber wegen Missbräuchlichkeit nicht....mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Berufsausbildungsvertrag: K... / 9 Kündigung von Ausbildungsverhältnissen bei Insolvenz des Arbeitgebers

Wird über das Vermögen des Ausbildenden das Insolvenzverfahren eröffnet, so führt dies nicht zu einer automatischen Beendigung der Ausbildungsverhältnisse. Erforderlich ist vielmehr ein besonderer Kündigungsgrund. Ein solcher Kündigungsgrund liegt vor, wenn der Geschäftsbetrieb aufgrund der Insolvenz eingestellt wird und kein Ausbildungsplatz oder kein geeigneter Ausbilder z...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Unzulässigkeit einer Leistungsklage mangels Rechtsschutzbedürfnisses

Leitsatz Eine Leistungsklage auf Zahlung eines Erstattungsbetrags nach einer Aufrechnung ist unzulässig, wenn sie erhoben wurde, bevor ein bestandskräftiger Abrechnungsbescheid in Höhe des begehrten Zahlungsanspruchs vorliegt. Normenkette § 218 Abs. 2, § 37 Abs. 2 AO, § 40 Abs. 1 Alternative 3, § 67 Abs. 1 FGO, Art. 103 Abs. 1 GG Sachverhalt Der Kläger war Insolvenzverwalter ü...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Stellung des bisherigen Vermieters und des Erwerbers

Rz. 2 Der Gesetzgeber hält es für sinnvoll, dass der Mieter bei Mietende die geleistete Sicherheit in erster Linie vom Erwerber zurückverlangen kann, und zwar unabhängig davon, ob der Erwerber die Sicherheit seinerzeit beim Eigentumswechsel tatsächlich erhalten bzw. eine Pflicht zur Rückgewähr übernommen hat. Es soll vermieden werden, dass der Mieter, gerade wenn der Eigentu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Übersicht: Kapitalgesellsch... / 2.2 Eigenkapital und -Aufbringung

Des Weiteren verpflichtet der Gesetzgeber die Gründer von Kapitalgesellschaften zur Aufbringung und zum Erhalt eines bestimmten Eigenkapitals. Die Tatsache, dass die Mitglieder der Gesellschaft im Außenverhältnis nicht haften, wird dadurch kompensiert, dass die Haftungsbeschränkung einerseits durch Eintragung in ein Register öffentlich bekannt gemacht wird und die Gesellscha...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Vorsteuerberichtigung bei der Organgesellschaft aufgrund einer erfolgreichen Insolvenzanfechtung durch den Organträger; Ausgleichsansprüche im Organkreis aufgrund einer "in anderer Weise" begründeten Masseverbindlichkeit

Leitsatz 1. Der Vorsteuerabzug ist auch dann bei der Organgesellschaft nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1, Abs. 1 Satz 2 UStG zu berichtigen, wenn der Leistende ein (bereits vereinnahmtes) Entgelt an den Organträger zurückzahlt, der die Zahlung erfolgreich angefochten hat (Anschluss an das BFH-Urteil vom 24.08.2023 ‐ V R 29/21). 2. Dieser Vorsteuerberichtigungsanspruch ist keine M...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
"Reemtsma-Anspruch" bei Insolvenz

Leitsatz Im Fall einer Insolvenz des leistenden Unternehmers kann dem Leistungsempfänger sofort und in voller Höhe ein Direktanspruch gegenüber der Finanzverwaltung auf Erstattung der gezahlten Umsatzsteuer zustehen. Sachverhalt Die Klägerin ist eine Schweizer Aktiengesellschaft. Sie hatte bis einschließlich 2011 Geschäftsbeziehungen zu einem in Deutschland ansässigen Handels...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Handelsgeschäft / 2.1.2 Schweigen auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben

Ähnlich gelagert ist der Fall beim Schweigen auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben. Der Vertrag kommt mit dem Inhalt des Schreibens zustande, wenn der Kaufmann nicht unverzüglich hierauf reagiert. Wichtig Gewohnheitsrecht Dieses Rechtsinstitut ist nicht im HGB geregelt, allerdings kraft Gewohnheitsrecht anerkannt. Damit ist es stärker als nur ein Handelsbrauch und kann ...mehr

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§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / I. Vorläufiger Insolvenzverwalter, Insolvenzverwalter; §§ 21, 22 InsO

Rz. 49 Möglich ist die Einsetzung eines vorläufigen Insolvenzverwalters (§ 21 Abs. 2 Nr. 1 InsO); nach pflichtgemäßem Ermessen des Nachlassgerichts[19] wird dem vorläufigen Insolvenzverwalter dabei im Regelfall die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen des Schuldners verliehen, § 22 Abs. 1 S. 1 InsO. Die Prozessführungsbefugnis für den infolge der Antragstell...mehr

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§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / II. Ausschließliche Verfügungsbefugnis des Insolvenzverwalters

Rz. 62 Der Insolvenzverwalter hat das ausschließliche Verwaltungs- und Verfügungsrecht, §§ 27, 80 Abs. 1 InsO. Zu dem im Eröffnungsbeschluss genannten Zeitpunkt verliert der Schuldner (= Erbe) Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über den Nachlass, einschließlich der Prozessführungsbefugnis, §§ 80 ff. InsO; dies gilt sowohl für Aktiv- als auch Passivprozesse.[23] Die Unterbre...mehr

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§ 16 Anhang: Wichtige Geset... / E. Auszug aus der InsO

Rz. 5 § 2 Amtsgericht als Insolvenzgericht (1) Für das Insolvenzverfahren ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk ein Landgericht seinen Sitz hat, als Insolvenzgericht für den Bezirk dieses Landgerichts ausschließlich zuständig. (2) Die Landesregierungen werden ermächtigt, zur sachdienlichen Förderung oder schnelleren Erledigung der Verfahren durch Rechtsverordnung andere oder z...mehr

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§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / 1. Anfechtung

Rz. 84 Mit der Anfechtung von Rechtshandlungen des Erblassers bzw. des Erben bezüglich des Nachlasses kann der Insolvenzverwalter die Insolvenzmasse anreichern. Der Insolvenzverwalter hat die Verpflichtung, alle anfechtbaren Rechtshandlungen auch anzufechten. Nach erfolgreicher Anfechtung wird dadurch die Nachlassinsolvenzmasse erhöht. Rz. 85 Anfechtungsberechtigt ist gem. § ...mehr

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§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / R. Testamentsvollstreckung

Rz. 184 Zusammenfassung: Ein der Testamentsvollstreckung unterliegender Nachlass fällt mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Erben in die Insolvenzmasse. Der unter Testamentsvollstreckung stehende Nachlass, der in die Insolvenzmasse fällt, bildet bis zur Beendigung der Testamentsvollstreckung eine Sondermasse, auf die die Nachlassgläubiger, nicht aber die...mehr

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§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / I. Inhalt des Eröffnungsbeschlusses, § 27 InsO

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§ 8 Nachlassverwaltung und ... / 2. Keine Passivlegitimation des Erben

Rz. 70 Der Erbe ist mit der Anordnung der Nachlass(insolvenz)verwaltung nicht mehr passivlegitimiert in Bezug auf reine Nachlassverbindlichkeiten, § 1984 Abs. 1 S. 3 BGB. Die Gläubiger müssen gegen den Nachlass- bzw. Insolvenzverwalter vorgehen und können Befriedigung nur noch aus dem Nachlass suchen, § 1984 Abs. 1 S. 3 BGB. Hinweis Prozesse sind gegen den Nachlass- oder Inso...mehr

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§ 8 Nachlassverwaltung und ... / VI. Insolvenzmasse

Rz. 53 Das Insolvenzverfahren bewirkt ebenso wie die Nachlassverwaltung eine Gütersonderung zwischen Nachlass und Eigenvermögen.[117] Das Sonderinsolvenzverfahren Nachlassinsolvenz betrifft nur den Nachlass und nicht das Eigenvermögen des Erben.[118] Dabei wird der Umfang der Insolvenzmasse Nachlass durch den Bestand am Tag der Verfahrenseröffnung und nicht am Tag des Erbfal...mehr

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§ 8 Nachlassverwaltung und ... / III. Faktische Herbeiführung der Vermögenssonderung, § 1978 BGB

Rz. 82 Der Nachlass- bzw. Insolvenzverwalter muss die Vermögenssonderung faktisch herbeiführen, indem er den Nachlass in Besitz nimmt. 1. Auskunftsansprüche gegen den Erben Rz. 83 Der Erbe hat hierzu Auskunft über den Stand des Nachlasses und Rechenschaft, § 666 BGB, abzulegen. Da es um die Herausgabe eines Inbegriffs an Gegenständen geht, hat der Erbe nach § 260 Abs. 1 BGB ei...mehr

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ZErb 12/2023, Handbuch Nachlassvermögensverwaltung Band I+II

Roth/Wozniak 2023 Ca. 600 Seiten, 74,99 EUR Springer Gabler, ISBN 978-3-658-41698-0 Der Arbeitstitel "Handbuch Nachlassvermögens Verwaltung" verspricht ein umfassendes und vollständiges Kompendium für jeden Praktiker. Die beiden Herausgeber, Professor Dr. Jan Roth, ein erfahrener Nachlass-Insolvenzverwalter und Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht, sowie Dr. Daniel Wozn...mehr

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§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / II. Verhängung eines allgemeinen Verfügungsverbots

Rz. 53 Während des Eröffnungsverfahrens kann das Gericht ein Verfügungsverbot verhängen. Verhängt das Gericht ein allgemeines Verfügungsverbot nach § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO, geht auch die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über den Nachlass auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über, § 22 Abs. 1 S. 1 InsO.mehr

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§ 4 Vor- und Nacherbe / 2. Insolvenz des Vorerben

Rz. 124 Zwar fällt der Nachlass als Eigentum des Vorerben in die Insolvenzmasse, doch ist der Nacherbe durch § 2115 BGB geschützt. Gegen eine Verwertung im Wege der Zwangsvollstreckung hat der Nacherbe die Möglichkeit der speziellen Drittwiderspruchsklage nach § 773 S. 2 ZPO. Bei freihändiger Veräußerung durch den Insolvenzverwalter kann der Nacherbe nach Anfall der Erbschaf...mehr

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§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / L. Insolvenzverfahren und Verteilung des Nachlasses

Rz. 159 Der Kreis der Massegläubiger im Nachlassinsolvenzverfahren ergibt sich aus § 324 InsO. Insolvenzgläubiger sind nur die Nachlassgläubiger, § 325 InsO, zu denen gem. § 325 InsO auch der Erbe selbst zählen kann. Die aussonderungsberechtigten Gläubiger (z.B. Rechte aus §§ 985, 604 BGB) sind keine Insolvenzgläubiger, § 47 InsO; sie brauchen daher am Insolvenzverfahren nic...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / IX. Testamentsvollstrecker und Steuerrecht

Rz. 44 Der Testamentsvollstrecker ist lediglich Vermögensverwalter i.S.v. § 34 Abs. 3 AO. Er ist nicht Steuerschuldner, da er kein Vermögensinhaber ist. Der Testamentsvollstrecker ist nur insoweit Steuerpflichtiger, wie Steuergesetze ihn ausdrücklich verpflichten. Seine Verpflichtung geht demnach nur so weit, wie auch sein Verwaltungsrecht als Testamentsvollstrecker reicht. ...mehr

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§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / B. Grundsätze

Rz. 2 Mit dem Erbfall vermischt sich das Vermögen des Erblassers mit dem Vermögen des Erben nach Ablauf der Ausschlagungsfrist. Bis zum Ablauf der Ausschlagungsfrist handelt es sich noch um getrenntes Vermögen, es besteht noch keine Eigenhaftung des vorläufigen Erben. Es können noch keine Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in das Erbenvermögen vorgenommen werden. Nach dem Ablauf ...mehr

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§ 8 Nachlassverwaltung und ... / VIII. Masseverbindlichkeiten

Rz. 63 Vor der Befriedigung der Nachlassgläubiger sind die Masseverbindlichkeiten vorrangig zu begleichen. Über § 55 InsO [136] hinaus sind die in § 324 InsO genannten Verbindlichkeiten Masseverbindlichkeiten.[137] Hierzu zählen insbesondere auch die Aufwendungsersatzansprüche des Erben nach §§ 1978 Abs. 3, 670 BGB.[138] Hinweis Übernimmt ein nichterbender Angehöriger ohne rec...mehr

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§ 9 Ein Nachlassgläubiger m... / b) Die Dürftigkeitseinrede, § 1990 BGB

Rz. 36 Die Dürftigkeitseinrede kann vom (Mit-)Erben, Testamentsvollstrecker und vom Nachlasspfleger, nicht aber vom Nachlassverwalter (siehe oben Rdn 31) erhoben werden.[37] Hinweis Miterben sind auch nach der Teilung noch befugt, die Einrede zu erheben.[38] Rz. 37 Die Dürftigkeitseinrede kann grds. gegenüber jeder Nachlassverbindlichkeit, bei der eine Haftungsbeschränkung mög...mehr

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§ 3 Alleinerbe / III. Überblick "Auskunftspflichten des Alleinerben"

Rz. 5 Der Alleinerbe ist nicht nur Gläubiger, sondern auch Schuldner von Auskunftsansprüchen. Die in der Praxis relevanten Auskunftspflichten werden in dem nachstehenden Überblick dargestellt:mehr

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§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / c) Beweislastregel

Rz. 147 Die Beweislast für die Tatsache der frei bestimmten Rechtshandlung durch den Erblasser und dessen Benachteiligungsvorsatz trägt der Insolvenzverwalter. Bestreitet der Gläubiger die Kenntnis der drohenden Zahlungsunfähigkeit und der Gläubigerbenachteiligung, muss der Nachlassinsolvenzverwalter die Kenntnis des Gläubigers von der drohenden Zahlungsunfähigkeit und der G...mehr