Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenzverwalter

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Grundbesitz bei Gütergemein... / 7 Gütergemeinschaft und Insolvenz

Abgrenzung Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beendet die Gütergemeinschaft nicht. § 37 InsO regelt die Folgen für das Gesamtgut und knüpft dabei an die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis der Ehegatten bzw. Lebenspartner an. Dabei ist zu unterscheiden: Bei der Insolvenz des allein verwaltenden Ehegatten fallen das Gesamtgut sowie das Vorbehalts- und Sondergut des insolvent...mehr

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Zwangsversteigerung: Verfah... / 2.3.2 Anordnungsbeschluss

Entscheidung durch Beschluss Das Gericht ordnet die Versteigerung durch Beschluss an. Einer Begründung bedarf es nicht. Liegen mehrere entscheidungsreife Versteigerungsanträge von einem oder von verschiedenen Gläubigern vor, so wird über alle Anträge gemeinsam entschieden. Gleichwohl bleiben die verschiedenen Verfahren der einzelnen Gläubiger voneinander unabhängig soweit es b...mehr

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Zwangsverwaltung von Grunds... / 5.4 Unterhalt

Unterhalt nur ausnahmsweise Der Schuldner hat im Rahmen der Zwangsverwaltung keine Ansprüche auf Unterhalt. Er ist auf die Leistungen der Sozialhilfe zu verweisen.[1] Nur bei land- oder forstwirtschaftlichen oder gärtnerischen Grundstücken hat der Schuldner Anspruch auf den notwendigen Unterhalt für sich und seine Familie. Der Unterhalt ist aus den Erträgnissen oder deren Erl...mehr

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Zwangsverwaltung von Grunds... / 3.6.1 Einkommensteuer

Neue Rechtsprechung Neben dem Schuldner muss auch der Zwangsverwalter die aus der Zwangsverwaltung eines (vermieteten) Grundstücks resultierende Einkommensteuer an das Finanzamt entrichten. Dies hat der Bundesfinanzhof[1] klargestellt und seine bisherige Rechtsprechung geändert. Neben dem Schuldner hat danach auch der Zwangsverwalter insoweit als Vermögensverwalter die steuer...mehr

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Grundpfandrechte: Zwangsvol... / 1.1.4 Einschränkung bei Eigentümergrundschuld

Vollstreckungsverbot Der Eigentümer als Gläubiger der Eigentümergrundschuld darf nicht die Zwangsvollstreckung zum Zwecke seiner Befriedigung betreiben.[1] Damit soll verhindert werden, dass der Eigentümer das Grundstück selbst zur Versteigerung bringt und zum Schaden der nachrangigen Gläubiger günstig ersteigert. Diese Regelung gilt bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens über...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wohnrecht (Miete) / 7.3 Insolvenz

Ein vergleichbarer Schutz besteht im Fall der Insolvenz des Vermieters. Nach § 111 InsO hat ein Sonderkündigungsrecht derjenige, der vermietete Räume oder ein Grundstück vom Insolvenzverwalter erwirbt. Dieses Kündigungsrecht kann nicht vertraglich ausgeschlossen werden. Fraglich ist, ob sich der Vermieter verpflichten kann, zugunsten des Mieters eine beschränkte persönliche D...mehr

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Grundpfandrechte: Zwangsvol... / 3.3 Gesetzlicher Löschungsanspruch

"Aufrück-Mechanismus" § 1179a BGB gewährt einem Grundpfandgläubiger das Recht, von dem Eigentümer die Löschung eines vor- oder gleichrangigen Grundpfandrechts zu verlangen, wenn dieses zur Zeit der Eintragung des nachrangigen Rechts mit dem Grundstückseigentum in einer Person vereinigt ist oder eine solche Vereinigung später eintritt. Hierauf gestützt wird häufig Widerspruchs...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundschuld: Bestellung – Ü... / 8.2 Vollstreckung

Einschränkung Nach § 1197 Abs. 1 BGB kann zwar der Eigentümer als Gläubiger nicht die Zwangsvollstreckung zum Zwecke seiner Befriedigung betreiben. Erst die Umwandlung in eine Fremdgrundschuld eröffnet die Möglichkeit der Vollstreckung in das belastete Grundstück. Insolvenz Dagegen hindert die Vorschrift den Insolvenzverwalter nicht, aus den Eigentümergrundschulden die Zwangsvo...mehr

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Zwangsverwaltung von Grunds... / 5.2.7 Auslagen

Auslagen Die Regelung der Auslagen in § 21 ZwVwV lehnt sich eng an diejenige für Insolvenzverwalter (§ 4 InsVV) an: Grundsätzlich sind die allgemeinen Geschäftskosten mit der Vergütung abgegolten. Hierzu zählt der Büroaufwand einschließlich der Angestelltengehälter. Doch keine Regel ohne Ausnahme: Besondere Kosten, die dem Verwalter im Einzelfall, z. B. durch Reisen oder die E...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Zwangsversteigerung: Verfah... / 2.5.3 Rechtsmittel

Frist beachten Die Wertfestsetzung erfolgt durch Beschluss, der allen Beteiligten zuzustellen ist. Er ist mit der befristeten Erinnerung (sofortige Beschwerde) binnen 2 Wochen ab Zustellung anfechtbar.[1] Die telefonische Beschwerde gegen die Verkehrswertfestsetzung ist unzulässig.[2] Der Schuldner kann den Verkehrswert nicht mit der Begründung angreifen, der Wert sei zu nie...mehr

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Grundbesitz bei Zugewinngem... / 5.1 Grundsatz

Trennung in der Insolvenz Wird über das Vermögen eines Ehegatten das Insolvenzverfahren eröffnet, so gehört nur dessen Vermögen zur Insolvenzmasse.[1] Das Vermögen des anderen wird vom Insolvenzverfahren nicht berührt. Auch ein Zugewinnausgleichsanspruch entsteht mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht, da das Insolvenzverfahren nicht zur Beendigung der Zugewinngemeinscha...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Umwelt- und Altlastenhaftun... / 5.5 Verantwortlichkeit des Zwangsverwalters

Aus der Pflicht zur Bestandserhaltung nach § 152 ZVG folgt für den Zwangsverwalter auch die Pflicht, eine Kontamination des Zwangsverwaltungsobjekts mit Altlasten oder Abfällen zu beseitigen. Der Zwangsverwalter unterliegt ähnlich dem Insolvenzverwalter den öffentlich-rechtlichen Bestimmungen zur Verursachungs- oder Zustandshaftung. Verursacht er selbst eine Bodenverunreinig...mehr

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Augen auf beim Asset Kauf – Neues zum Bestimmtheitsgrundsatz

Zusammenfassung Der Bestimmtheitsgrundsatz ist bei der Übereignung einer Gesamtheit von Gegenständen, die nicht räumlich zusammengefasst sind, nur dann gewahrt, wenn sich die Parteien explizit über Merkmale einigen, aufgrund derer die übereigneten Gegenstände für einen Dritten eindeutig individualisierbar sind. Sachverhalt Im Rahmen einer Unterlassungsklage hatte der BGH darüb...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Zwangsverwaltung von Grunds... / 3.3 Prozessführung

Klagebefugnis § 152 ZVG gewährt dem Zwangsverwalter im Wege einer gesetzlichen Prozessstandschaft das aktive und passive Prozessführungsrecht für alle Streitigkeiten, die ihren Ursprung in dem ihm zugewiesenen Aufgabenkreis haben. Der Zwangsverwalter kann also anstelle der eigentlichen Anspruchsinhaber bzw. Schuldner im eigenen Namen klagen und verklagt werden, soweit es Ans...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Allgemeines

Rz. 166 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Ob der > Arbeitslohn von teilzeitbeschäftigten ArbN oder von geringfügig Beschäftigten steuerpflichtig ist, bestimmt sich nach allgemeinen Grundsätzen. Soweit der Arbeitslohn steuerpflichtig ist, bestehen Besonderheiten bei dessen Besteuerung. Bei diesen ArbN kann der ArbG den LSt-Abzug unter bestimmten Voraussetzungen außerhalb des ELStAM-...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Zwangsversteigerung: Rechte... / 2.1 Einstweilige Einstellung des Verfahrens

Wann erfolgt Verfahrenseinstellung? Das Versteigerungsverfahren wird von Amts wegen einstweilen eingestellt, wenn ein Gebot nicht abgegeben ist oder sämtliche Gebote erloschen sind (§ 77 Abs. 1 ZVG).[1] Im Übrigen kann das Verfahren einstweilen eingestellt werden auf Bewilligung des Gläubigers, auf Antrag des Schuldners und auf Antrag des Insolvenzverwalters. 2.1.1 Einstellung...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Zwangsverwaltung von Grunds... / 4.1 Wem gegenüber?

Weitgehende Haftung Der Verwalter haftet den Beteiligten gegenüber – notfalls mit seinem persönlichen Vermögen – für die ordnungsgemäße Erfüllung seiner Verpflichtungen, § 154 ZVG. Diese Haftung ist in letzter Zeit durch die Rechtsprechung noch ausgeweitet und derjenigen des Insolvenzverwalters immer mehr angenähert worden. Wer ist "Beteiligter"? So richtet der BGH [1] die Defin...mehr

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Businessplan: So überzeugen... / 2.3 Die Tabellen "Liquiditätsplanung 1. Jahr" bis "Liquiditätsplanung 3. Jahr"

Die Tabellen für die Liquiditätsplanung, die den Liquiditätsbedarf monatsbezogen für die 3 Planungsjahre ermitteln, beziehen einen Großteil der Werte aus den vorgelagerten und im Rahmen dieses Beitrags bereits erläuterten Tabellen. So werden die Umsätze und die vereinnahmte Umsatzsteuer aus den Vortabellen Umsatzplanung 1. Jahr bis Umsatzplanung 3. Jahr gezogen. Es können da...mehr

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ZErb 05/2023, Dogmatische F... / a. Verhaltensbedingte Gründe in Gestalt einer groben Pflichtverletzung

§ 2227 Hs. 2 Var. 1 BGB erfordert eine Pflichtverletzung des Testamentsvollstreckers, also eine Zuwiderhandlung gegen eine ihm obliegende Amtspflicht.[10] Die Zuwiderhandlung muss grob, d.h. von einigem Gewicht und schuldhaft begangen worden sein.[11] Ist der Testamentsvollstrecker Organmitglied einer Gesellschaft des Nachlasses, kann er sich dabei nicht auf die Business Judg...mehr

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FF 05/2023, Rechtsprechung ... / 4 Zugewinnausgleich

OLG Düsseldorf, Beschl. v. 15.9.2022 – 12 W 12/22 1. Wird der gesetzliche Zugewinnausgleichsanspruch durch eine Auseinandersetzungsvereinbarung konkretisiert, handelt es sich um einen (gegebenenfalls nach § 133 Abs. 4 InsO anfechtbaren) entgeltlichen Vertrag, wenn die Vereinbarung sich darauf beschränkt, den ohnehin gesetzlich geschuldeten Ausgleichsbetrag festzulegen. Wird i...mehr

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ZErb 05/2023, Dogmatische F... / I. Einführung

Die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers durch Verfügung von Todes wegen ist Ausdruck der Testierfreiheit des Erblassers und strukturell eine Belastung der Erben. Nicht selten ordnet ein Erblasser die Testamentsvollstreckung an, um seinen persönlichen Vorstellungen gegenüber den Erben noch nach dem eigenen Ableben zur Durchsetzung verhelfen. Insbesondere die Dauervollstr...mehr

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zfs 05/2023, Keine vorwegge... / 1 Sachverhalt

Der Geschädigte errichtete einen Stall, für den er bei der Kl. eine Gebäudeversicherung nahm. Mit Arbeiten an der Lüftungsanlage des Stalls beauftragte er ein Elektrounternehmen, durch dessen Arbeiten nach der Behauptung der Kl. ein Schaden entstand. Das Elektrounternehmen (Schädiger), über dessen Vermögen zwischenzeitlich das Insolvenzverfahren eröffnet ist, unterhielt eine...mehr

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zfs 05/2023, Keine vorwegge... / 2 Aus den Gründen:

1. Die auf Feststeilung gerichtete Klage, dass der Bekl. dem Geschädigten auch über den Betrag von 1.000,000,00 EUR hinaus bis zu einem Betrag von 2.061.948,63 EUR aus dem Versicherungsvertrag Versicherungsschutz zu gewähren hat, hat keinen Erfolg. a) Es kann dahinstehen, ob die insoweit von der Kl. erhobene Feststellungsklage als vorweggenommene Deckungsklage zulässig ist. Au...mehr

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ZErb 05/2023, Dogmatische F... / 2. Zulässigkeit einstweiligen Rechtsschutzes in erster Instanz?

Von erheblicher praktischer Bedeutung ist die umstrittene Frage der Zulässigkeit einer erstinstanzlichen einstweiligen Anordnung gem. § 49 FamFG. Ähnlich wie bereits bei der Teilentlassung wird insoweit im Kern diskutiert, ob eine vorläufige vollständige oder teilweise Aufhebung der Verwaltungsbefugnis des Testamentsvollstreckers von § 2227 BGB noch gedeckt sei oder ob es si...mehr

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ZErb 05/2023, Dogmatische F... / b. Personenbedingte Gründe in Gestalt der Unfähigkeit zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung

Die Unfähigkeit zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung – präziser: die Unfähigkeit zur ordnungsgemäßen Nachlassverwaltung, § 2216 Abs. 1 BGB – knüpft an die Person des Testamentsvollstreckers an und setzt kein schuldhaftes und pflichtwidriges Verhalten voraus. Bei personenbedingten Entlassungsgründen kommt es in besonderer Weise auf das Vorstellungsbild des Erblassers an. Eige...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 05/2023, Dogmatische F... / 1. Methodische Vorüberlegung: Der "wichtige Grund" als Regeltatbestandsmerkmal außerordentlicher Beendigungstatbestände

Gem. § 2227 BGB kann das Nachlassgericht den Testamentsvollstrecker auf Antrag entlassen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund ist nach § 2227 Hs. 2 BGB insbesondere die grobe Pflichtverletzung oder die Unfähigkeit zur ordnungsmäßigen Geschäftsführung.[4] Mit dem Erfordernis eines wichtigen Grundes knüpft § 2227 BGB an ein Merkmal an, das der Gesetzgeber re...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 3.3 Legitimationsprüfung

Rz. 20 Die Normadressaten (Rz. 17) haben sich vor der Durchführung der genannten Rechtsgeschäfte, also der Konteneröffnung bzw. -führung, der Wertsachenverwahrung, der Pfandnahme oder der Schließfachüberlassung, Gewissheit über die Person und die Anschrift des oder der – aller – Verfügungsberechtigten zu verschaffen[1] und die Angaben in geeigneter Form festzuhalten.[2] Bei ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 1.3 Erklärungspflichtige

Rz. 4 Der Kreis der Erklärungspflichtigen wird durch § 149 AO nicht näher bezeichnet. Dieser ergibt sich vielmehr aber aus dem jeweiligen Steuergesetz bzw. aus dem Inhalt des die Erklärungsabgabe anordnenden Verwaltungsakts. Rz. 5 Der Erklärungspflichtige ist der Stpfl.[1] Pflichtenträger kann hierbei nur ein steuerliches Rechtssubjekt sein.[2] Entfällt die steuerliche Rechts...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Allgemeines zum Arbeitsgeri... / 4.2.1 Antragstellung

Die Prozesskostenhilfe kann gleichzeitig mit der Klageeinreichung oder erst im Verlauf des Verfahrens beantragt werden. In Abweichung zum Zivilprozess wird eine Klage im Arbeitsgerichtsverfahren, die mit einem Antrag auf Prozesskostenhilfe eingereicht wird, sofort zugestellt. Im Zivilprozess wird die Klage erst zugestellt, wenn Prozesskostenhilfe bewilligt oder ein Kostenvor...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Vollstreckung / 3 Besonderheiten im Insolvenzverfahren

Im Insolvenzverfahren ist die Insolvenzordnung (InsO) zu beachten,[1], d. h. das Insolvenzrecht geht dem Steuerrecht vor. Ist das Insolvenzverfahren eröffnet, richtet sich die Geltendmachung von Steuerforderungen gegen die Insolvenzmasse nach den Regeln des Insolvenzrechts. Das Finanzamt ist dann als Steuergläubiger auch Insolvenzgläubiger. Es kann die Eröffnung des Insolven...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2 Unbedenklichkeitsbescheinigung und Steuerbefreiung

Rz. 4 Hat das FA vor Erlass eines Steuerbescheids eine Unbedenklichkeitsbescheinigung gem. § 22 GrEStG 1983 erteilt, so berechtigt das nicht zu der Annahme, das FA habe einem Steuerbefreiungsantrag entsprochen. Der mögliche Steuerschuldner kann verlangen, dass das FA ihm einen schriftlichen Bescheid darüber bekannt gibt, ob der Erwerbsvorgang steuerfrei ist (BFH v. 15.2.1984...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Zahlung von Arbeitslohn als anfechtbare Rechtshandlung

Leitsatz Die Zahlung von Arbeitslohn stellt eine anfechtbare Rechtshandlung im Sinne der §§ 129ff. der Insolvenzordnung dar. Normenkette § 96 Abs. 1 Nr. 3, § 129, § 131 Abs. 1 Nr. 1 InsO Sachverhalt Die Beteiligten streiten um die insolvenzrechtliche Zulässigkeit einer Aufrechnung des FA. Die Klägerin ist die Insolvenzverwalterin über das Vermögen der Schuldnerin, über deren V...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Beteiligungen / 2.4.3 Insolvenzverfahren

Wird ein Insolvenzverfahren durchgeführt, kommt regelmäßig keine Verlustrealisierung vor Abschluss des Liquidationsverfahrens in Betracht[1], da ein Veräußerungsgewinn oder -verlust erst realisiert ist, wenn der Insolvenzverwalter die einzelnen Wirtschaftsgüter des Gesellschaftsvermögens oder das Unternehmen im Ganzen veräußert und mit dem letzten Geschäftsvorfall die Grundl...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Krisenmanagement im Verein:... / 3.3 "Frühwarnsystem" zur Einhaltung der Pflichten des Vereinsvorstands

Steht also die Pflicht jedes Vorstandsmitglieds zur beständigen Selbstkontrolle fest, bedeutet dies auch, dass ein Haftungsgrund vorliegt, wenn diese Pflicht schuldhaft verletzt wird. Achtung Erste Anzeichen negativer Entwicklungen dürfen nicht ignoriert werden! Vielfach werden erste Hinweise auf eine negative Entwicklung ignoriert oder verdrängt im Vertrauen darauf, es werde ...mehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / 2. Insolvenzverwalter eines Gesellschafters als Liquidator

Rz. 211 Ist über das Vermögen eines Gesellschafters das Insolvenzverfahren eröffnet und ein Insolvenzverwalter bestellt worden, tritt dieser nach § 144 Abs. 2 HGB – in inhaltlicher Entsprechung mit § 146 Abs. 3 HGB alt – an die Stelle des Gesellschafters.mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / 2. Sonderfall: Insolvenzverfahren

Rz. 394 Ist über das Vermögen eines Gesellschafters das Insolvenzverfahren eröffnet und ein Insolvenzverwalter bestellt worden, tritt dieser gemäß § 736 Abs. 2 BGB – der § 146 Abs. 3 HGB alt nachgebildet ist – an die Stelle des Gesellschafters. Damit erfolgt eine Klarstellung, "dass der Insolvenzverwalter in der Liquidation die Befugnisse des Gesellschafter-Schuldners als Li...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / III. Gerichtliche Berufung und Abberufung von Liquidatoren (§ 736a BGB)

Rz. 401 Die Neuregelung des § 736a BGB über die gerichtliche Berufung und Abberufung von Liquidatoren hat folgenden Wortlaut: (1) Ist die Gesellschaft im Gesellschaftsregister eingetragen, kann auf Antrag eines Beteiligten ein Liquidator aus wichtigem Grund durch das Gericht, in dessen Bezirk die Gesellschaft ihren Sitz hat, berufen und abberufen werden. Eine Vereinbarung im...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / 2. Beteiligte, die zur Antragstellung berechtigt sind

Rz. 405 Beteiligte – die berechtigt sind, einen Antrag auf Berufung oder Abberufung eines Liquidators zu stellen – sind nach § 736a Abs. 2 BGB (in Nachbildung von § 146 Abs. 2 S. 2 und Abs. 3 HGB alt und insoweit deckungsgleich mit § 736d Abs. 1 S. 1 BGB)[686]mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / 2. Pflichtrecht zur Notgeschäftsführung bei Auflösung der Gesellschaft im Fall der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Gesellschafters

Rz. 354 Die anderen Gesellschafter sind nach § 730 Abs. 2 BGB – als gegenüber § 736b Abs. 2 BGB vorrangigem Pflichtrecht – zur einstweiligen Fortführung der laufenden Geschäfte berechtigt und verpflichtet (Pflichtrecht zur Notgeschäftsführung), wenn – entgegen § 723 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Gesellschafters ist grundsätzlich ...mehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / II. Liquidatoren (§ 144 HGB)

Rz. 209 Die Regelung des § 144 HGB über die Liquidatoren hat in Zusammenfassung der §§ 146, 147 und 150 HGB alt folgenden Wortlaut (wohingegen § 144 HGB alt die Fortsetzung der Gesellschaft nach deren Insolvenz geregelt hatte): (1) Zur Liquidation sind alle Gesellschafter berufen. (2) Ist über das Vermögen eines Gesellschafters das Insolvenzverfahren eröffnet und ein Insolven...mehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / III. Gerichtliche Berufung und Abberufung von Liquidatoren (§ 145 HGB)

Rz. 215 § 145 HGB über die gerichtliche Berufung und Abberufung von Liquidatoren hat folgenden Wortlaut (wohingegen § 145 HGB alt die Notwendigkeit einer Liquidation geregelt hatte): (1) Auf Antrag eines Beteiligten kann aus wichtigem Grund ein Liquidator durch das Gericht, in dessen Bezirk die Gesellschaft ihren Sitz hat, berufen und abberufen werden. Eine Vereinbarung im G...mehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / 2. Antragsberechtigte Beteiligte

Rz. 217 Beteiligte sind nach § 145 Abs. 2 HGB – wie sich dies vormals teilweise aus § 146 Abs. 2 S. 2 HGB alt ergab –mehr

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§ 4 Anhang / III. Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter (Pflichtversicherungsgesetz)

Rz. 3 Vom 7.11.1939, BGBl. I S. 2223, BGBl. III 925–1. In der Fassung der Bekanntmachung vom 5.4.1965, BGBl. I S. 213. Zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.7.2021 (BGBl. I S. 3108). – Auszug – § 4 (1) Um einen dem Zweck dieses Gesetzes gerecht werdenden Schutz sicherzustellen, bestimmt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz unter Beachtung gemeinschaftsrechtl...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / II. Liquidatoren (§ 736 BGB)

Rz. 391 Die Neuregelung des § 736 BGB statuiert die primäre Zuständigkeit der Gesellschafter für die Durchführung der Liquidation[665] als "geborene Liquidatoren"[666] (wohingegen § 736 BGB alt das Ausscheiden eines Gesellschafters und dessen Nachhaftung geregelt hatte). (1) Zur Liquidation sind alle Gesellschafter berufen. (2) Ist über das Vermögen eines Gesellschafters das ...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / 1. Fortbestand der Gesellschaft

Rz. 466 § 740c Abs. 1 BGB stellt klar, dass alle oder einzelne der Beendigungstatbestände des § 740a Abs. 1 Nr. 3 bis 6 BGB gesellschaftsvertraglich (durch entsprechende Abrede) abdingbar sind.[785] Ist im Gesellschaftsvertrag vereinbart, dass abweichend von den in § 740a Abs. 1 Nr. 3 bis 6 BGB genannten Beendigungsgründen – mithinmehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / 3. Andere Art der Abwicklung

Rz. 207 Die Gesellschafter können anstelle der Liquidation (§ 143 Abs. 1 S. 1 HGB) nach § 143 Abs. 2 S. 1 HGB – in inhaltlicher Entsprechung mit § 145 Abs. 2 HGB alt – eine andere Art der Abwicklung vereinbaren. Ist aufgrund einer Vereinbarung im Gesellschaftsvertrag die Gesellschaft durch die Kündigung eines Privatgläubigers eines Gesellschafters oder durch die Eröffnung des...mehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / I. Notwendigkeit der Liquidation und anwendbare Vorschriften (§ 143 HGB)

Rz. 204 § 143 HGB über die Notwendigkeit der Liquidation und die anwendbaren Vorschriften hat folgenden Wortlaut (wohingegen § 143 HGB alt die Anmeldung von Auflösung und Ausscheiden geregelt hatte): (1) Nach Auflösung der Gesellschaft findet die Liquidation statt, sofern nicht über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet ist. Ist die Gesellschaft durch...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / I. Notwendigkeit der Liquidation und anwendbare Vorschriften (§ 735 BGB)

Rz. 381 Die Neuregelung des § 735 BGB über die Notwendigkeit einer Liquidation und die dabei anwendbaren Vorschriften (wohingegen § 735 BGB alt die Nachschusspflicht bei Verlust geregelt hatte) hat folgenden Wortlaut: (1) Nach Auflösung der Gesellschaft findet die Liquidation statt, sofern nicht über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet ist. Ist die ...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / 2. Vereinbarung einer anderen Art der Abwicklung anstelle der Liquidation

Rz. 384 Die Gesellschafter können von vornherein im Gesellschaftsvertrag oder auch noch im Nachgang während der Liquidation (was dann als Änderung des Gesellschaftsvertrags zu qualifizieren ist) anstelle der Liquidation nach der Klarstellung in § 735 Abs. 2 S. 1 BGB – in Nachbildung von § 145 Abs. 1 und 2 HGB alt – "eine andere Art der Abwicklung" (d.h. eine andere Art der L...mehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / 1. Bindung an Weisungen

Rz. 226 Die Liquidatoren haben, auch wenn sie vom Gericht berufen sind, nach § 148 Abs. 1 S. 1 HGB – in inhaltlicher Entsprechung mit § 152 HGB alt – den Weisungen Folge zu leisten, welche die Beteiligten (vgl. § 145 Abs. 2 HGB) in Bezug auf die Geschäftsführung beschließen. Hat nach dem Gesellschaftsvertrag die Mehrheit der Stimmen zu entscheiden, bedarf der Beschluss nach §...mehr