Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenzverwalter

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§ 12 Erbengemeinschaft / 2. Übergang des Besitzes

Rz. 3 Kraft ausdrücklicher Regelung in § 857 BGB geht auch der Besitz auf den Erben über. Weil er eine rein faktische Position darstellt, wäre er vom universalen Rechtsübergang des § 1922 BGB nicht erfasst.[1] Die Folge wäre, dass diejenigen Gegenstände, die der Erblasser in Besitz hatte, besitzlos würden und deshalb nicht vor verbotener Eigenmacht geschützt wären. Der Erben...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / Literaturtipps

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§ 3 Testamentsgestaltung / 4. Vorempfänge als fiktives Vermögen

Rz. 45 Unter dem Stichwort "Vorempfänge" hat der Anwalt zu erfragen, welche lebzeitigen Zuwendungen der Mandant bzw. der Erblasser und sein evtl. vorverstorbener Ehegatte an seine Abkömmlinge, an seinen Ehegatten oder an Dritte vorgenommen hat. Für die erbrechtliche Beratung sind diese einerseits im Rahmen von Pflichtteilsergänzungsansprüchen relevant, wenn es sich um Schenk...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / b) Nach Annahme der Erbschaft

Rz. 293 Der Erbe haftet nach Annahme der Erbschaft den Nachlassgläubigern wie ein Beauftragter (§§ 1978 Abs. 1 S. 1, 662 ff. BGB). Gemäß § 667 BGB hat er das Erlangte herauszugeben. Auch hier gibt ihm das Gesetz einen Ersatzanspruch gegen den Nachlass nach §§ 1979, 1978, 670, 683 BGB, wenn der Erbe den Umständen nach annehmen durfte, dass der Nachlass zur Berichtigung aller ...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / b) Rechtsstreit gegen den Erben nach Annahme der Erbschaft

Rz. 264 Will sich der Erbe die Möglichkeit der Haftungsbeschränkung auf den Nachlass offen halten, so muss er in das gegen ihn ergehende Urteil einen Vorbehalt gem. § 780 ZPO aufnehmen lassen. Der entsprechende Antrag auf Aufnahme des Vorbehalts ist spätestens in der letzten mündlichen Verhandlung der Tatsacheninstanz zu stellen.[272] Rz. 265 Eine Berufung kann sich darauf be...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / ff) Konfusion

Rz. 287 Zu Einzelzwangsvollstreckung, Universalvollstreckung und Aufrechnung kommt noch eine vierte Möglichkeit, bei der der Erbe mit seinem Eigenvermögen für eine Nachlassschuld einsteht, und zwar kraft Gesetzes: die Konfusion. Sie tritt ein, wenn der Erbe Gläubiger des Erblassers gewesen war. Der Erbe verliert seine Forderung mit dem Erbfall. Die Eröffnung eines der zwei f...mehr

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§ 18 Einvernehmliche Erbaus... / I. Rechtsgrundlagen

Rz. 61 Verkauft ein Miterbe seinen Anteil an einen Dritten, so sind die übrigen Miterben vorkaufsberechtigt. Dieses Vorkaufsrecht des § 2034 BGB gibt den Miterben die Möglichkeit, Außenstehende aus der Erbengemeinschaft herauszuhalten. Das Vorkaufsrecht eines Miterben geht bei der Veräußerung seines Erbteils nicht auf den Erwerber über.[72] Der Miterbe behält zwar die Eigensc...mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / 1. Allgemeines

Rz. 233 Die Tätigkeit des Nachlassverwalters entspricht in weiten Zügen der des Insolvenzverwalters: Er hat den Nachlass in Besitz zu nehmen, um daraus die Gläubiger zu befriedigen. Bis dies geschehen ist, hat er den Nachlass zu verwalten. Falls sich herausstellt, dass der Nachlass überschuldet ist, hat der Nachlassverwalter unverzüglich Nachlassinsolvenz anzumelden; gem. § ...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 12. Insolvenzanfechtung

Rz. 666 Anfechtbarkeit unentgeltlicher Leistungen: Nach § 134 InsO ist jede unentgeltliche Leistung des Schuldners anfechtbar, es sei denn, sie wurde früher als vier Jahre vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen. Betroffen sind das Schenkungsversprechen und der Schenkungsvollzug, so dass auch eine Übergabe als letzter Akt des dinglichen Rechtsgeschäf...mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / g) Zurückbehaltungsrecht am Nachlass

Rz. 208 Der Nachlasspfleger hat gemäß §§ 670, 667, 273 BGB ein Zurückbehaltungsrecht am Nachlass, solange sein Anspruch auf Vergütung und Auslagen noch nicht erfüllt ist.[228] Da der Anspruch des Berufsnachlasspflegers nach § 1888 Abs. 2 BGB mit seiner Tätigkeit entsteht, ist das Zurückbehaltungsrecht weder von einer Festsetzung der Vergütung noch von der Rechtskraft eines e...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / III. Nachlassinsolvenzverfahren

Rz. 402 Die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens (siehe im Einzelnen zum Nachlassinsolvenzverfahren § 11 Rdn 639 ff.) führt zum Verlust der Verfügungsbefugnis der Erben über die Nachlassgegenstände. Der Nachlassinsolvenzverwalter nimmt die Verfügungsrechte wahr, §§ 80 Abs. 1, 56 Abs. 2 InsO. Dies gilt auch in Bezug auf eine GbR-Beteiligung des Erblassers.[434] Der Insolv...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 1. Haftung nach allgemeinem Vertrags- und Schuldrecht

Rz. 183 Diese Art von Verbindlichkeiten entsteht aus Rechtshandlungen des Erben im Rahmen einer ordnungsgemäßen Verwaltung des Nachlasses. Rz. 184 Für Nachlasserbenschulden haften sowohl der Nachlass als auch das Eigenvermögen des Erben, d.h., der Gläubiger einer Nachlasserbenschuld kann sowohl auf den Nachlass als auch auf das Eigenvermögen des Erben zugreifen; er hat zwei H...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 2. Verantwortlichkeit nach Annahme der Erbschaft

Rz. 495 Nach Annahme der Erbschaft werden die Erben so behandelt, als hätten sie fremdes Vermögen verwaltet – wie Beauftragte der Nachlassgläubiger, § 1978 Abs. 1 S. 1 BGB. Eine dingliche Surrogation hat das Gesetz hier nicht vorgesehen mit der Folge, dass gegenüber den Erben nur schuldrechtliche Ansprüche bestehen können.[395] Rz. 496 Die Erben haften für die ordnungsgemäße ...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / b) Eigengläubiger

Rz. 368 Der Erblasser kann seinen gesamten Nachlass oder einen Teil davon vor den Eigengläubigern seines Erben durch eine Verfügung von Todes wegen schützen, indem er eine Testamentsvollstreckung anordnet, §§ 2197–2200 BGB: Dann können die Eigengläubiger sich nicht an die der Verwaltung des Testamentsvollstreckers unterliegenden Nachlassgegenstände halten, § 2214 BGB; gegen ...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / 1. Rechtliche Grundlagen

Rz. 28 Die Regelungen über die Vor- und Nacherbschaft sind nur zum Teil zwingendes Recht. In dem von § 2136 BGB vorgegebenen Umfang kann der Erblasser den Vorerben von seinen gesetzlichen Verpflichtungen gegenüber dem Nacherben befreien. Dabei gibt § 2136 BGB nur die äußerste Grenze der Befreiungsmöglichkeiten vor.[32] Es bleibt dem Erblasser unbenommen, die Befreiung auf ei...mehr

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Organe der Genossenschaft / 3.3.6 Teilnahmerecht

Rz. 894 Jedes Mitglied der eG hat ein Recht, an der Generalversammlung teilzunehmen. Dieses Recht folgt aus der Mitgliedschaft in der eG und ist somit an das Bestehen der Mitgliedschaft gebunden. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass ab dem Erlöschen der Mitgliedschaft ein Teilnahmerecht nicht mehr besteht. Praxis-Beispiel Wird die Mitgliedschaft zum 31.12.2018 beendet, so hat ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Zu den Voraussetzungen einer Anfechtung nach § 133 InsO

Leitsatz Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum bargeschäftsähnlichen Leistungsaustausch und ihre Folgen für die Vermutung nach § 133 Abs. 1 Satz 2 der Insolvenzordnung (InsO) können nicht auf ein steuerrechtliches Drei-Personen-Verhältnis übertragen werden, in dem das Finanzamt als Dritter Anfechtungsgegner ist. Ob der Schuldner im Sinne von § 133 InsO mit Gläubigerb...mehr

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Organe der Genossenschaft / 2.11.2.2 Beweislast

Rz. 752 Wie im Fall der Haftung der Vorstandsmitglieder kommt der Genossenschaft hinsichtlich der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber Aufsichtsratsmitgliedern die Beweiserleichterung des § 34 Abs. 2 Satz 2 und 3 GenG i. V. m. § 41 GenG zugute. Rz. 753 Das OLG Stuttgart[1] hat dementsprechend entschieden, dass in Fällen, in denen gegen ein Aufsichtsratsmitgli...mehr

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Organe der Genossenschaft / 1.9.3 Gesetzliche Beispiele von Haftungsfällen

Rz. 583 Das Genossenschaftsgesetz enthält in § 34 Abs. 3 besonders schwere Pflichtverletzungen ("namentlich"), bei denen vermutet wird, dass der eG zumindest in Höhe der dabei geleisteten Zahlungen ein Schaden entstanden ist.[1] Die Vermutungswirkung kann vom Vorstand widerlegt werden.[2] Die Mitglieder des Vorstands sind in den folgenden Fällen – sofern ein Verstoß gegen da...mehr

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Firma, Sitz, Zweck und Gege... / 2 Sitz

Rz. 68 Die eG kann ihren Sitz in Deutschland prinzipiell so wählen, wie sie dies für richtig hält. Das Genossenschaftsgesetz geht jedoch wie selbstverständlich davon aus, dass der Sitz der eG in Deutschland liegt. Eine Verlagerung des Sitzes ins Ausland führt nach älterer Rechtsprechung zur Aktiengesellschaft und auch nach der heutigen Kommentarliteratur zur Auflösung der in...mehr

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Organe der Genossenschaft / 1.8.1.2 Wesentliche Aufgaben des Vorstands

Rz. 479 Zu den wesentlichen einzelnen Aufgaben des Vorstands im Rahmen seiner Leitungsverantwortung gehören (vgl. § 23 Abs. 2 MS): Rz. 480 Geschäftsführung/ Ordnungsgemäßer Geschäftsbetrieb Die Geschäftsführung durch den Vorstand umfasst alle notwendigen Maßnahmen und Handlungen zur Leitung der eG und des Unternehmens.[1] Der Vorstand hat die notwendigen personellen, sachliche...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Freiberuflersozietät/Partne... / 3.4 Abfärbewirkung bei Beteiligung berufsfremder Personen

Nur wenn sämtliche Mitunternehmer entweder Freiberufler oder sonstig selbstständig Tätige i. S. v. § 18 Abs. 1 Nr. 1 oder 3 EStG sind und entsprechende Leistungen für Rechnung der Gesellschaft erbringen – also keine Berufsfremde sind –, kann die Gesellschaft Einkünfte i. S. d. § 18 EStG erzielen.[1] Wird an einer Freiberufler-Sozietät eine sog. berufsfremde Person beteiligt, ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 108 Verfüg... / 2.4 Insolvenz des Arbeitgebers (Abs. 4)

Rz. 14 Wird über das Vermögen eines Arbeitgebers, der von der Agentur für Arbeit Beträge zur Auszahlung an die Arbeitnehmer erhalten, diese aber noch nicht ausgezahlt hat, das Insolvenzverfahren eröffnet, so kann die Bundesagentur für Arbeit diese Beträge als Insolvenzgläubiger zurückverlangen. Der Rückforderungsanspruch ist bevorrechtigte Insolvenzforderung. Er ist von der ...mehr

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AGS 06/2023, Insolvenz und ... / V. Befugnis alleine beim Insolvenzverwalter

Gem. § 80 InsO geht durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens das Recht des Schuldners, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu verwalten und über es zu verfügen, auf den Insolvenzverwalter über. Dies gilt grds. auch für das Vermögen eines in Insolvenz gefallenen Rechtsanwalts (BGH, Urt. v. 28.11.2019 – IX ZR 239/18, BGHZ 224, 177–195, Rn 32). Zwar ist der Abwickler n...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / H. Einspruchsrecht des Insolvenzverwalters oder eines gesetzlichen Vertreters gegen die Offenlegung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen

Rn. 28 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Der Insolvenzverwalter oder ein gesetzlicher Vertreter kann gemäß § 321a Abs. 3 Satz 1 gegen die Offenlegung von Teilen des Prüfungsberichts Einspruch erheben, wenn dadurch Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse (vgl. HdR-E, HGB § 323, Rn. 22ff.), betroffen sind und durch die Offenlegung ein erheblicher Nachteil zu erwarten ist (vgl. auch IDW PS...mehr

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AGS 06/2023, Insolvenzverwa... / VII. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung des AG Hannover ist nur bedingt zuzustimmen. Selbstredend sind Zuschlagstatbestände als "ultima ratio" und Abweichung des Regelfalls besonders darzulegen. Erfolgt dies nicht, ist es nur konsequent, eine zusätzliche Vergütung abzulehnen. Sofern also – wie augenscheinlich geschehen – lediglich mittels unkonkreter Darlegung von Zuschlägen ausgegangen wurde, ste...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Insolvenzverwaltung

Rn. 27 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 In Insolvenzfällen geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen des Insolvenzschuldners auf den Insolvenzverwalter über. Der Insolvenzverwalter als Vermögensverwalter muss grds die steuerlichen Pflichten des Insolvenzschuldners erfüllen. Zu diesen steuerlichen Pflichten gehört zB auch die Abgabe von Steuererklärungen wie et...mehr

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AGS 06/2023, Insolvenzverwa... / VI. Verbundene Unternehmen, Delegation und Interessenkollision

Im entschiedenen Fall war der Insolvenzverwalter als Partner an der … Partnerschaftsgesellschaft beteiligt. An der … Steuerberatungsgesellschaft mbH war er weder direkt noch indirekt beteiligt. Jedoch war sein Sozius Mehrheitsgesellschafter dieser Gesellschaft. Dies wurde auch angezeigt, muss gleichwohl nach Ansicht des Gerichts zu einer vergütungsrelevanten Konsequenz führe...mehr

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AGS 06/2023, Insolvenzverwa... / I. Sachverhalt

Mit Schreiben v. 24.2.2021 (eingegangen am 26.2.2021) beantragte der Insolvenzverwalter seine Vergütung. Neben der Regelvergütung machte er Zuschläge für "Anfechtungsansprüche" i.H.v. 13,33 %, für "übertragende Sanierung und Unternehmensverkauf" i.H.v. 20 %, für "Auslandsberührung" i.H.v. 15 % sowie für "Tabellenbearbeitung/Abwehr von Schadenersatzansprüchen" i.H.v. 15 % gel...mehr

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AGS 06/2023, Insolvenzverwa... / V. Die Tätigkeit als vorläufiger Verwalter als Abschlag

Durch die vorherige Tätigkeit eines vorläufigen Insolvenzverwalters wird die Übernahme des Amts als Insolvenzverwalter eines eröffneten Verfahrens regelmäßig vereinfacht bzw. weniger haftungsträchtig für den Insolvenzverwalter (BGH, Beschl. v. 8.7.2010 – IX ZB 222/09, ZInsO 2010, 1503; Beschl. v. 18.6.2009 – IX ZB 97/08, ZInsO 2009, 1367). § 3 Abs. 2 Buchst. a) InsVV geht da...mehr

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AGS 06/2023, Insolvenzverwa... / Leitsatz

Die Ermittlung von Anfechtungstatbeständen und deren Verfolgung ist gesetzliche Aufgabenerfüllung und unterliegt der Regelvergütung. Die einfache Korrespondenz in englischer Sprache löst keinen Zuschlag aus. Wenn der Insolvenzverwalter ein Unternehmen beauftragt, an dem er selbst oder eine nahestehenden Person nicht unerheblich beteiligt ist, stellt dies eine ernsthafte Intere...mehr

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AGS 06/2023, Rechtsmittel g... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Bedeutung für die Praxis ist "enorm." Teilweise wird – wie der Ausgangsfall zeigt – eine grundsätzliche Rechtsmittelbefugnis eines jeden Gläubigers angenommen. Nach dem Gesetz kann jeder Insolvenzgläubiger im Grundsatz ein Rechtsmittel einlegen. Dabei ist es unerheblich, ob die Forderung festgestellt oder bestritten ist. Voraussetzung ist aber, dass die Forderung angemeld...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fc) Beendigung Betriebsaufspaltung

Rn. 995 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Einen Sonderfall der Betriebsaufgabe stellt die Beendigung der Betriebsaufspaltung dar. Eine Betriebsaufspaltung liegt nach der Rspr vor, wenn einem Betriebsunternehmen wesentliche Grundlagen für seinen Betrieb von einem Besitzunternehmen überlassen werden (sachliche Verflechtung) und die hinter dem Betriebs- und dem Besitzunternehmen stehen...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Sachverhalte, die der Verschwiegenheitspflicht unterliegen

Rn. 18 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Der Kreis der Sachverhalte, die der Verschwiegenheitspflicht unterliegen, ist grds. weit zu fassen. Nach § 10 BS WP/vBP sind dies Tatsachen und Umstände, die dem WP/vBP bei seiner Berufstätigkeit anvertraut oder bekannt werden. Die Grenzziehung zwischen dem außerhalb des Mandats erworbenen Wissen und mandatsspezifischen Kenntnissen ist erfahr...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Anspruchsgegner

Rn. 22 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Der gesetzliche Anspruch richtet sich nach Abs. 1 Satz 2 gegen denjenigen, der die Prüfungsberichte in seinem Besitz hält. Der Gesetzeswortlaut ist dahingehend zu verstehen, dass die Verpflichtung zur Einsichtsgewährung diejenigen Personen trifft, die gleichzeitig mit den handelsrechtlichen Aufbewahrungspflichten betraut sind (vgl. Haufe HGB-...mehr

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AGS 06/2023, Insolvenz und ... / Leitsatz

Ein Kanzleiabwickler im eröffneten Insolvenzverfahren hat zwar die Befugnis zur Entgegennahme von Gebühren, nicht jedoch zur gerichtlichen Geltendmachung. Zur Geltendmachung ist nur der Insolvenzverwalter gem. § 80 InsO befugt. OLG Brandenburg, Beschl. v. 23.3.2023 – 10 U 104/21mehr

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zfs 06/2023, Voraussetzunge... / 2 Aus den Gründen:

[11] II. Das hält rechtlicher Nachprüfung nicht stand. Mit der gegebenen Begründung hätte das BG einen Direktanspruch der Kl. gemäß § 115 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Fall 2 VVG nicht versagen dürfen. Die Voraussetzungen des § 115 Abs. 1 S. 1 VVG müssen nur bei Bestehen des geltend gemachten Schadensersatzanspruchs vorliegen und können zu einem beliebigen Zeitpunkt vor Schluss der münd...mehr

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AGS 06/2023, Insolvenz und ... / VI. Bedeutung für die Praxis

Das OLG Brandenburg hatte einen seltenen Fall zu entscheiden. Was ist, wenn Kanzleiabwicklung und Insolvenzverwaltung zusammenkommen. Hier stehen sodann zwei Hauptakteure im Rampenlicht, deren rechtliche Aufgaben teilweise ineinander verwebt sind. Die Bestellung eines Kanzleiabwicklers erfolgt zum Schutz der Mandanten, für die im Interesse der Rechtssicherheit die reibungslo...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fe) Nachträgliche Betriebseinnahmen (§ 24 Nr 2 EStG)

Rn. 518 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Nach Auffassung des FG BBg liegen (nicht begünstigte) nachträgliche BE (und kein Veräußerungsgewinn) vor, wenn ein ausscheidender Mitunternehmer (Insolvenzverwalter) zukünftig noch prozentual an den Erlösen beteiligt wird, die auf bei seinem Ausscheiden bereits eröffnete, noch laufende und deswegen noch nicht vollständig abrechenbare Mandat...mehr

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FoVo 06/2023, Anfechtungsrecht

Leithaus/Nerlich/Riewe Anfechtungsgesetz Kommentar, 2. Aufl. 2023 129 Seiten, 55 EUR Verlag C. H. Beck ISBN 978-3-406-74492-1 Nur juristische Personen unterliegen einer Insolvenzantragspflicht. Das bedeutet aber natürlich nicht, dass es nur bei diesen anfechtbare Tatbestände gibt. Auch natürliche Personen, insbesondere (ehemalige) Selbstständige, Freiberufler oder Personen au...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Verschwiegenheitspflicht der Einblicksberechtigten

Rn. 31 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Die Verschwiegenheitspflicht trifft die Einblicksberechtigten bzw. ihre Vertreter (vgl. § 321a Abs. 3 Satz 3). Sie gilt unbeschadet der Erhebung eines Einspruchs durch den Insolvenzverwalter zur Nachteilsabwehr nach Abs. 3 Satz 1. Die Verschwiegenheitspflicht gilt generell gegenüber Dritten; sie unterbindet auch eine Weitergabe von Berichtsin...mehr

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AGS 06/2023, Insolvenzverwa... / III. Englischsprachigkeit Normalfall

Der Verwalter beantragte einen Zuschlag zur Regelvergütung aufgrund von "Auslandsberührung". Dies wurde damit begründet, dass der Insolvenzverwalter die englischsprachigen Vertragswerke durcharbeiten und die entsprechende Korrespondenz auch in ausländischer Sprache geführt werden musste. Dass Unternehmen geschäftliche Auslandsberührungen haben, sei – so das Gericht – im inte...mehr

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AGS 06/2023, Insolvenz und ... / I. Sachverhalt

Der Kläger begehrt die Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) für ein beabsichtigtes Berufungsverfahren. Der Beklagte beauftragte die ehemalige Rechtsanwältin E… B… (nachfolgend Schuldnerin) am 18.8.2012 mit der anwaltlichen Vertretung in einem Asylverfahren. Die Schuldnerin war in der Folgezeit für den Beklagten tätig. Der Kläger ist vor dem 7.8.2015 zum Abwickler der Kan...mehr

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zfs 06/2023, Schadensersatz... / 1 Sachverhalt

Der Kl. begehrt Rechtsschutz für die Geltendmachung eines Direktanspruchs nach § 115 VVG gegen einen Berufshaftpflichtversicherer. Der Kl. unterhielt bei der Bekl. zwischen 1992 und dem 30.6.2019 eine Rechtsschutzversicherung unter anderem für die Leistungsarten "Schadenersatz-Rechtsschutz" und "Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht". Die dem Vertrag zugrundeliegenden la...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Erläuterungsrecht durch den Abschlussprüfer

Rn. 25 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Der AP ist zur Erläuterung des Prüfungsberichts gegenüber den Einblicksberechtigten befugt (vgl. § 321a Abs. 2 Satz 2), d. h. er ist hierzu nicht verpflichtet (vgl. nur IDW PS 450 (2021), Rn. 152f; MünchKomm. HGB (2020), § 321a, Rn. 12, m. w. N.; WP-HB (2021), Rn. M 34). Diese Befugnis besteht, ohne dass seitens der Gesellschaft eine Entbindu...mehr

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AGS 06/2023, Rechtsmittel g... / I. Sachverhalt

Mit Beschl. v. 6.1.2021 setzte das Insolvenzgericht die Vergütung des Insolvenzverwalters auf 529.322,51 EUR einschließlich eines Zuschlages von 40 % als Inflationsausgleich fest. Dagegen ist ein Gläubiger mittels sofortiger Beschwerde vorgegangen. Das LG hat durch Zwischenbeschluss die Zulässigkeit des Rechtsmittels festgestellt. Das LG war der Ansicht, für die Bemessung de...mehr

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AGS 06/2023, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich Burhoff (S. 241) mit der Abrechnung von Beschwerden in Straf- und Bußgeldsachen. In einem weiteren Beitrag stellt Lissner (S. 246) die aktuelle Lage der Rspr. zur Erforderlichkeitsprüfung in § 2 BerHG dar, also zur Frage, ob und inwieweit der Urkundsbeamte berechtigt ist, zu prüfen, ob nur eine Beratung notwendig war oder auch eine Vertretung. Auf e...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.2 Beendigung der Betriebsaufspaltung

Rz. 253 Die Betriebsaufspaltung endet mit Wegfall der personellen oder der sachlichen Verflechtung.[1] Auf den Grund des Wegfalls kommt es dabei nicht an; mithin es ist ohne Bedeutung, ob der Wegfall der Tatbestandsvoraussetzung bewusst durch Handlungen herbeigeführt wird oder ob dies durch sonstige Ereignisse (häufig) ungewollt geschieht (Rz. 254).[2] Bereits eine kurze Zeit...mehr

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Zwangsverwaltung von Grunds... / 2.2 "Stille" Zwangsverwaltung durch Insolvenzverwalter

Sinn und Zweck Bei der sogenannten stillen (auch: kalten) Zwangsverwaltung vereinbaren der Insolvenzverwalter des Eigentümers und die Grundpfandrechtsgläubiger als Absonderungsberechtigte nach § 49 InsO die Verwaltung durch den Insolvenzverwalter gegen Abführung der Mieteinnahmen an die Grundpfandrechtsgläubiger. Hierdurch will der Insolvenzverwalter die Zwangsverwaltung nach...mehr

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Grundstückskauf: Sonderfragen / 6 Nachlass- und Insolvenzverwalter

Verfügungsbeschränkungen für die Erben bestehen auch bei Anordnung einer Nachlassverwaltung zugunsten des Nachlassverwalters und in der Insolvenz des Gemeinschuldners zugunsten des Insolvenzverwalters.[1] Auch diese Beschränkungen sind im Grundbuch einzutragen.[2]mehr