Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenzverwalter

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Abfindung: Folgefragen in d... / 10 Insolvenzrechtliche Behandlung des Abfindungsanspruchs

Die insolvenzrechtliche Einordnung von Abfindungsansprüchen richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften der Insolvenzordnung. Eine Bevorrechtigung kommt demnach grundsätzlich nicht in Betracht. Vor einer Insolvenzeröffnung vertraglich oder tarifvertraglich begründete Abfindungsansprüche sind daher einfache Insolvenzforderungen.[1] Um eine sonstige Masseverbindlichkeit[2] ...mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / a) Unterrichtung

Rz. 124 § 17 Abs. 2 KSchG verpflichtet den (vorläufigen) Insolvenzverwalter, den Betriebsrat im Vorfeld anzeigepflichtiger Entlassungen rechtzeitig und schriftlich die zweckdienlichen Auskünfte zu erteilen und ihn nach Maßgabe des § 17 Abs. 2 Nr. 1–6 KSchG zu unterrichten. Nach dem Katalog des § 17 Abs. 2 KSchG sind anzugeben, die Gründe für die geplanten Entlassungen (Nr. 1...mehr

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§ 62 Arbeitnehmerforderunge... / B. Arbeitnehmerforderungen für die Zeit vor Insolvenzeröffnung

Rz. 2 Entgeltansprüche der Arbeitnehmer für die Zeit vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens sind regelmäßig einfache Insolvenzforderungen (§ 38 InsO). Das stellt § 108 Abs. 3 InsO ausdrücklich klar. Eine Privilegierung rückständiger Vergütungsansprüche, wie sie die KO vorsah (§§ 59 Abs. 1, 61 Abs. 1 KO), gibt es in der InsO grds. nicht mehr. Lediglich die von einem vorläufige...mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / 2. Vermutung der Betriebsbedingtheit der Kündigung

Rz. 62 Bei den von § 125 Abs. 1 InsO erfassten betriebsbedingten Kündigungen kann es sich sowohl um Beendigungskündigungen als auch um Änderungskündigungen handeln (Oetker/Friese, DZWIR 2001, 177, 180 mit zahlreichen Nachweisen in Fn 126; a.A. Kania, DZWIR 2000, 328, 329). Gleiches gilt für § 1 Abs. 5 KSchG (BAG v. 19.6.2007 – 2 AZR 304/06, AP Nr. 16 zu § 1 KSchG 1969 Namens...mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / 1. Notwendige Darlegung der Vermutungsbasis

Rz. 44 Die Darlegungs- und Beweislast des (vorläufigen/endgültigen) Insolvenzverwalters beschränkt sich auf die "Vermutungsbasis" (BAG v. 6.12.2001, NZA 2002, 999 = ZInsO 2002, 1104), d.h. auf die tatbestandlichen Voraussetzungen der Vorschriften des § 1 Abs. 5 KSchG (so zu § 1 Abs. 5 KSchG a.F. LAG Köln v. 1.8.1997, BuW 1998, 198 m. Anm. Sander = NZA-RR 1998, 160 = ZAP ERW ...mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / a) Einzelvertraglicher Kündigungsausschluss

Rz. 13 § 113 S. 1 InsO ordnet die Unbeachtlichkeit eines einzelvertraglich vereinbarten Ausschlusses des Rechts zur ordentlichen Kündigung an. Sowohl der Insolvenzverwalter als auch der Arbeitnehmer können danach trotz einer entgegenstehenden vertraglichen Abbedingung des Kündigungsrechts in der Insolvenz ordentlich kündigen. Die Kündigungsfrist bemisst sich nach den jeweils...mehr

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§ 16 Vertragstypen / f) Zuständigkeit für die Bestellung des Vorstands (Organstellung)

Rz. 577 Die Zuständigkeit für die Bestellung des Vorstandsmitglieds kann nicht auf einen Aufsichtsratsausschuss übertragen werden (§ 107 Abs. 3 S. 7 i.V.m. § 84 Abs. 1 S. 1 AktG); über die Vorstandsbestellung entscheidet der Aufsichtsrat als Gesamtorgan durch Beschluss gem. § 108 AktG. Ebenso wenig ist es möglich, durch Satzung oder Beschl. des Aufsichtsrates die Entscheidun...mehr

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§ 62 Arbeitnehmerforderunge... / 5. Arbeitsentgelt

Rz. 20 Insolvenzgeld wird gem. § 165 Abs. 2 S. 1 SGB III für alle Ansprüche auf Bezüge aus dem Arbeitsverhältnis gezahlt, die der Arbeitnehmer während des Insolvenzgeldzeitraums verdient hat und die vom Arbeitgeber noch nicht erfüllt worden sind. Rz. 21 Darüber hinaus müssen die Ansprüche der Arbeitnehmer durchsetzbar sein (BSG v. 27.9.1994 – 10 RAr 1/93, ZIP 1994, 1965). Ein...mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / b) Beratung

Rz. 125 Neben der Unterrichtung des Betriebsrats nach § 17 Abs. 2 S. 1 KSchG sind mit ihm die Möglichkeiten zu beraten, Entlassungen zu vermeiden oder einzuschränken und ihre Folgen zu mildern, § 17 Abs. 2 S. 2 KSchG. Ebenso wie die Unterrichtung ist auch die Beratung Voraussetzung für eine wirksame Massenentlassungsanzeige (Niklas/Koehler, NZA 2010, 913, 916). Die Beratung ...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 6. Betriebsübernahme im Insolvenzverfahren

Rz. 1291 In seiner Entscheidung v. 10.12.1998 (8 AZR 324/97, NZA 1999, 422) hatte der 8. Senat des BAG einen Fortsetzungsanspruch im Fall des Konkurses des alten Betriebsinhabers abgelehnt, weil dafür aufgrund der europarechtlichen Vorgaben keine Notwendigkeit bestehe. Nach europäischem Recht sei die Anerkennung eines Wiedereinstellungsanspruches in der Insolvenz nicht gebot...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / e) Kündigungsmöglichkeiten in der Insolvenz

Rz. 1199 Um notwendige Kündigungen im Insolvenzverfahren jedoch zu beschleunigen, sieht § 113 Abs. 1 InsO eine gesetzliche Kündigungsfrist für das Dienstverhältnis vor. Diese Regelung geht als lex specialis anderen Kündigungsfristenregelungen vor. Dies gilt insb. für Fristenregelungen sowie Unkündbarkeitsvereinbarungen in Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder Arbeitsve...mehr

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§ 40 Rechtsfolgen des Betri... / G. Betriebsübergang in der Insolvenz

Rz. 100 Die Rechtsfolgen des Betriebsüberganges werden modifiziert, wenn der Betriebserwerber den Betrieb erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erwirbt. In diesem Fall liegt zwar auch ein Betriebsübergang i.S.d. § 613a BGB vor, das BAG hat die Rechtsfolgen, die sich daraus ergeben, jedoch teleologisch reduziert. Hierdurch möchte das BAG einen gerechten Ausgleich zwisch...mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / 2. Sozialauswahl unter Anwendung von tariflichen und betrieblichen Auswahlrichtlinien

Rz. 101 Außerhalb des Anwendungsbereiches des § 125 Abs. 1 InsO ist eine Beschränkung der Sozialauswahl auf grobe Fehlerhaftigkeit auch in einer Betriebsvereinbarung nach § 95 Abs. 1 BetrVG möglich, denn nach § 1 Abs. 4 S. 1 KSchG dürfen die Betriebspartner in einer Betriebsvereinbarung nach § 95 BetrVG hinsichtlich der sozialen Gesichtspunkte, die durch § 1 Abs. 3 S. 1 KSch...mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / 1. Allgemeiner Kündigungsschutz

Rz. 28 § 113 InsO schafft keinen eigenen materiell-rechtlichen Kündigungsgrund (BAG v. 29.9.2005, NZA 2006, 720 = DZWIR 2006, 461; vgl. auch BAG v. 24.1.2013, NZA 2013, 959). Der Insolvenzverwalter wird somit nicht von den Beschränkungen des allgemeinen und besonderen Kündigungsschutzrechts entbunden (LAG Rheinland-Pfalz v. 14.5.2004 – 3 Sa 2065/03, n.v.). Das KSchG ist dahe...mehr

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§ 60 Arbeitsrecht im Insolv... / I. Beschäftigungspflicht

Rz. 19 In einem ungekündigten Arbeitsverhältnis ist der Arbeitgeber zur tatsächlichen Beschäftigung verpflichtet. Den sog. allgemeinen Beschäftigungsanspruch leitet das BAG aus dem Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers ab (BAG v. 10.11.1955, AP Nr. 2 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht). Die Pflicht zur Beschäftigung des Arbeitnehmers besteht grds. auch im gekündigten Arbeit...mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / 4. Rechtsfolgen

Rz. 129 Die ordnungsgemäße Anzeige der Massenentlassung führt nach § 18 Abs. 1 KSchG regelmäßig zu einer einmonatigen Sperrfrist, innerhalb derer die Kündigungen nur mit Zustimmung der Agentur für Arbeit wirksam werden. Gem. § 18 Abs. 2 KSchG kann die Sperrfrist von der Agentur für Arbeit auf zwei Monate verlängert werden. Die Sperrfrist hindert weder den Ausspruch der Kündi...mehr

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§ 54 Beschlussverfahren / N. Rechtsbeschwerde

Rz. 37 Die Rechtsbeschwerde an das BAG findet gegen die das Verfahren beendenden Beschlüsse des LAG gem. § 92 Abs. 1 ArbGG unter zwei Voraussetzungen statt: Rz. 38 Das LAG hat die Rechtsbeschwerde zuzulassen,mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Jahresarbeitszeitkonto

Rz. 282 Neben den herkömmlichen Gleitzeitregelungen sind häufig Betriebsvereinbarungen anzutreffen, nach denen die Arbeitnehmer auf ihrem Arbeitszeitkonto jeweils ein Wertguthaben ansparen dürfen, welches i.d.R. bis zum Jahresende vorrangig durch Freizeit auszugleichen und ansonsten abzugelten ist. Wenn der Arbeitnehmer bei einem solchen Jahresarbeitszeitkonto weniger oder m...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / 6. Fälligkeit der Abfindung

Rz. 240 Der Abfindungsanspruch wird mit dem rechtlichen Ende des Anstellungsverhältnisses fällig (vgl. BAG v. 15.7.2004 – 2 AZR 630/03, NZA 2005, 292 = DB 2004, 2430; BAG v. 9.12.1987, NZA 1988, 329; LAG Düsseldorf v. 23.5.1989, DB 1989, 2031 = NZA 1989, 850; LAG Köln v. 21.9.1983, DB 1984, 568; a.A. LAG Hamm v. 16.5.1991, NZA 1991, 940 = BB 1991, 1343 sofort fällig), soweit...mehr

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§ 52 Zuständigkeit der ArbG / IV. Zuständigkeit bei Rechtsnachfolge nach § 3 ArbGG

Rz. 37 Durch § 3 ArbGG wird die Rechtswegzuständigkeit über den sich aus den §§ 2, 2a ergebenden Personenkreis hinaus auf die Rechtsnachfolger und diejenigen erweitert, die kraft Gesetzes an der Stelle der Berechtigten oder Verpflichteten zur Prozessführung befugt sind. Typische Rechtsnachfolgestreitigkeiten sind die Fälle, in denen im Hinblick auf die Gewährung von Sozialle...mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / d) Formelle Anforderungen an den Interessenausgleich und die "Namensliste"

Rz. 55 Die Regelungen des § 1 Abs. 5 S. 1 KSchG bzw. § 125 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 InsO setzen voraus, dass die zu kündigenden Arbeitnehmer "im" Interessenausgleich oder in einer gesonderten Namenliste namentlich genannt sind (LAG Potsdam v. 19.2.1998, LAGE § 1 KSchG Interessenausgleich Nr. 8; LAG Hamm v. 6.7.2000, EWiR 2001, 125 m. Anm. Grimm = ZInsO 2001, 336). Rz. 56 Der Interes...mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / 1. Regelungsmöglichkeiten der Betriebspartner

Rz. 79 Beim Zustandekommen eines Interessenausgleiches mit Namensliste kann die getroffene Sozialauswahl von den Gerichten für Arbeitssachen nur auf grobe Fehlerhaftigkeit hin überprüft werden (§ 1 Abs. 5 S. 2 KSchG bzw. § 125 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 InsO). Die Beschränkung des Prüfungsmaßstabes auf grobe Fehlerhaftigkeit tritt nur ein, wenn der Interessenausgleich wirksam zustand...mehr

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§ 40 Rechtsfolgen des Betri... / 3. Aufhebungsverträge bei Betriebsübergang

Rz. 85 In der Praxis bemüht man sich vielfach, die Risiken einer Kündigung im Zusammenhang mit einem Betriebsübergang durch den Abschluss von Aufhebungsverträgen auszuschalten. Die grundsätzliche Anerkennung von Aufhebungsverträgen unter Ausschaltung des Kündigungsschutzes, sogar des Mutterschutzes (unstreitig seit BAG v. 8.12.1955 – 2 AZR 13/54, AP § 9 MuSchG Nr. 4 m. Anm. ...mehr

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§ 29 Kündigung / V. Kündigungsberechtigung/Vertretung

Rz. 27 Die Kündigung muss durch die Personen erfolgen, die zur Kündigungserklärung berechtigt sind. Grds. sind dies die Parteien des Arbeitsvertrages. Sie können ihr Kündigungsrecht nicht auf Dritte übertragen. Dies gilt jedoch nicht für den Ausspruch der Kündigung. Rz. 28 Der Kündigende kann sich gem. § 164 Abs. 1 BGB beim Ausspruch der Kündigung, der Gekündigte nach § 164 A...mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / d) Sozialkriterien und Gewichtung (Punktetabelle)

Rz. 98 Anders als in § 1 Abs. 3 S. 1 KSchG sind Betriebsrat und Insolvenzverwalter nicht verpflichtet, auch die Schwerbehinderung von Arbeitnehmern zu berücksichtigen. Dies ergibt sich aus dem eindeutigen Wortlaut des § 125 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 InsO, der auf die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter und die Unterhaltspflichten abstellt. Dies verstößt weder gegen die ...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / c) Freifrist

Rz. 894 In § 18 Abs. 4 KSchG heißt es: "Soweit die Entlassungen nicht innerhalb von 90 Tagen nach dem Zeitpunkt, zu dem sie nach den Absätzen 1 und 2 zulässig sind, durchgeführt werden, bedarf es unter den Voraussetzungen des § 17 Abs. 1 einer erneuten Anzeige." Bei richtlinienkonformer Auslegung des Entlassungsbegriffs entsprechend der Entscheidung des EuGH v. 27.1.2005 (C ...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 2. Insolvenzsicherungspflichtige Durchführungswege

Rz. 262 Insolvenzsicherungspflichtig sind nicht alle Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung. Ausgehend von dem je nach Durchführungsweg unterschiedlichen Insolvenzrisiko hat der Gesetzgeber nur dort eine gesetzliche Insolvenzsicherung vorgesehen, wo eine Gefährdung der Deckungsmittel (vgl. Berenz, in: Kemper/Kisters-Kölkes/Berenz/Huber/Betz-Rehm, § 7 Rn 24) zur...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / c) Geltungsbereich

Rz. 694 Eine Sozialauswahl ist grds. bei allen betriebsbedingten Kündigungen durchzuführen. Dies gilt gem. § 2 S. 1 KSchG auch für betriebsbedingte Änderungskündigungen (BAG v. 18.10.1984, AP Nr. 6 zu § 1 KSchG Soziale Auswahl). Nach dem Gesetzeswortlaut ist eine Sozialauswahl nur bei einer ordentlichen Kündigung durchzuführen. Ist aber ausnahmsweise eine außerordentliche be...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / 1. Arglistige Täuschung (§ 123 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB)

Rz. 414 Ein Anfechtungsrecht des Arbeitgebers wegen arglistiger Täuschung kommt in Betracht, wenn der Arbeitnehmer die ausdrückliche Frage des Arbeitgebers nach dem Vorliegen eines Anschlussarbeitsplatzes wahrheitswidrig beantwortet und die Abfindungshöhe sodann auf dieser Basis bestimmt wird. Bei Vergleichserörterungen im Kündigungsschutzprozess ist der Arbeitnehmer nicht v...mehr

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§ 57 Kosten und Gebühren im... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die durch ein arbeitsgerichtliches Verfahren anfallenden (Gerichts-)Kosten und Anwaltsgebühren richten sich nach den von dem Gericht festzusetzenden Streitwerten. Es handelt sich hierbei um Problemkreise, welche nicht nur das Gebühreninteresse des Anwaltes betreffen, sie haben vielmehr unmittelbare Auswirkungen für die Prozessparteien. Die Streitwertkommission hat eine...mehr

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§ 60 Arbeitsrecht im Insolv... / VII. Aufhebungsverträge im Insolvenzeröffnungsverfahren

Rz. 39 Seit Inkrafttreten des § 623 BGB am 1.5.2000 (Art. 5 ArbGBeschlG) bedürfen auch "Auflösungsvereinbarungen" der Schriftform. Unter diesen Begriff fällt zunächst der Aufhebungsvertrag, durch welchen das Arbeitsverhältnis einvernehmlich rückwirkend oder für die Zukunft beendet werden soll. Kommt es zu einer einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses, ohne dass ...mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / a) Festlegung des auswahlrelevanten Personenkreises (Auswahlgruppen)

Rz. 83 Dringende betriebliche Erfordernisse bedingen die Kündigung einer bestimmten Zahl von Arbeitnehmern, besagen aber noch nicht, welchen von mehreren in Betracht kommenden Arbeitnehmern zu kündigen ist. Stehen mehrere Arbeitnehmer für eine betriebsbedingte Kündigung zur Wahl, so ist auch bei Kündigungen im Insolvenzverfahren unter den in Betracht kommenden Arbeitnehmern ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / ii) Änderungen der Betriebsorganisation

Rz. 1295 Eine Änderung der Betriebsorganisation i.S.v. § 111 S. 3 Nr. 4 BetrVG liegt vor, wenn der Betriebsaufbau, insb. hinsichtlich Zuständigkeiten und Verantwortung, umgewandelt wird. Sie betrifft die Art und Weise, wie Menschen und Betriebsanlagen koordiniert werden, damit der gewünschte arbeitstechnische Erfolg eintritt. Rz. 1296 Nicht jede Änderung der Betriebsorganisat...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / cc) Betriebsstilllegung

Rz. 1276 Die Betriebsstilllegung – sie gilt als Betriebsänderung nach § 111 S. 3 Nr. 1 BetrVG – setzt den ernstlichen und endgültigen Entschluss des Arbeitgebers voraus, die mit den Arbeitnehmern bestehende Betriebs- und Produktionsgemeinschaft für einen seiner Dauer nach unbestimmten, wirtschaftlich nicht unerheblichen Zeitraum aufzugeben (BAG v. 26.4.2007 – 8 AZR 695/05; B...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / VIII. Insolvenz

Rz. 1310 Wird über das Vermögen des Arbeitgebers nach Zugang der Kündigung das Insolvenzverfahren eröffnet, stellt sich die Frage, ob ein zuvor gerichtlich geltend gemachtes Wiedereinstellungsbegehren in Form eines Anspruchs auf Abgabe einer vertragsbegründenden Willenserklärung als Insolvenzforderung nach § 38 InsO oder als Masseforderung nach § 55 Abs. 1 Nr. 2 InsO zu qual...mehr

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§ 34 Nachvertragliches Wett... / I. Wettbewerbsverbot bei Betriebsübergang und Insolvenz

Rz. 111 Geht ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf ein anderes Unternehmen über, insb. beim Unternehmensverkauf, tritt der Erwerber kraft Gesetzes in alle Rechte und Pflichten aus den bestehenden Arbeitsverhältnissen ein (§ 613a BGB). Hiernach geht auch eine nachvertragliche Wettbewerbsvereinbarung als Teil des Arbeitsverhältnisses auf den Betriebserwerber ü...mehr

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§ 62 Arbeitnehmerforderunge... / III. Praxis der Insolvenzgeld-Vorfinanzierung

Rz. 28 Bereits unter der Geltung der KO hatte sich die Praxis einer Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes (damals: Konkursausfallgeldes) herausgebildet. Im Moment der Einsetzung eines vorläufigen Insolvenzverwalters liegt ein Insolvenzereignis (noch) nicht vor. Eine Auszahlung von Insolvenzgeld ist jedoch erst nach dem Eintritt des Insolvenzereignisses möglich. Um eine Fortfüh...mehr

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§ 32 Abwicklung / 2. Versicherungsnachweis(karte)

Rz. 5 Für jeden krankenversicherungs-, rentenversicherungs-, pflegeversicherungs- oder arbeitslosenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer hat der Arbeitgeber eine Reihe von Meldungen abzugeben (vgl. § 28a Abs. 1 SGB IV), so z.B. bei Beginn, Unterbrechung und Ende der Beschäftigung. Das Meldeverfahren ist zurzeit noch in der "Verordnung über die Erfassung und Übermittlung von ...mehr

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§ 62 Arbeitnehmerforderunge... / IV. Ausschluss des Anspruchs auf Insolvenzgeld

Rz. 30 § 166 SGB III regelt drei Tatbestände, in denen der Anspruch auf Insolvenzgeld trotz bestehenden Anspruchs auf Arbeitsentgelt ausgeschlossen ist:mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 7. Wiedereinstellungsanspruch bei Wegfall des Kündigungsgrunds nach Ablauf der Kündigungsfrist

Rz. 1258 Solange das Arbeitsverhältnis noch besteht, hat der Arbeitgeber die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehenden Interessen des Arbeitnehmers zu wahren. Deshalb hält das BAG einen Wiedereinstellungsanspruch grds. nur dann für gegeben, wenn der bei Ausspruch der Kündigung bestehende Kündigungsgrund noch während des Laufs der Kündigungsfrist wegfällt. Der Ls. d...mehr

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§ 40 Rechtsfolgen des Betri... / 1. Kündigung aus anderen Gründen

Rz. 78 Die Kündigung aus anderen Gründen – personen-, verhaltens-, aber auch betriebsbedingte Kündigungen – ist zulässig (§ 613a Abs. 4 S. 2 BGB ). Der Arbeitgeber kann sich auf Gründe berufen, die ihren Ursprung in anderen betrieblichen Erfordernissen haben. Grds. ist daher eine Kündigung nach den allgemeingültigen Grundsätzen zu beurteilen. Dies gilt sowohl hinsichtlich der...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / I. Allgemeines

Rz. 906 Der geltende Kündigungsschutz erschöpft sich nicht im KSchG. Es existiert ein weites Spektrum von Kündigungsbeschränkungen, das von einfachen gesetzlichen Schranken bis hin zu temporären absoluten Kündigungsverboten reicht. KSchR ist für Arbeitnehmer und Arbeitgeber konkretisiertes Verfassungsrecht. Eine unmittelbare verfassungsrechtliche Kündigungsschranke enthält A...mehr

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§ 52 Zuständigkeit der ArbG / b) Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis

Rz. 11 Die Zuständigkeit nach § 2 Abs. 1 Nr. 3a ArbGG betrifft bürgerliche Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis. Hierunter fallen sämtliche Ansprüche, die aus einem bestehenden, aber auch aus einem bereits beendeten oder beabsichtigten Arbeitsverhältnis geltend gemacht werden. Ausreichend ist ein faktisches Arbeitsverhältnis. Nach § 2 Abs. 1 Nr. 3a ArbGG sind die ArbGe u...mehr

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§ 52 Zuständigkeit der ArbG / I. Örtliche Zuständigkeit für Urteilsverfahren

Rz. 44 Die für das arbeitsgerichtliche Urteilsverfahren maßgeblichen Bestimmungen über die örtliche Zuständigkeit sind nach der allgemeinen Verweisungsnorm des § 46 Abs. 2 ArbGG den Vorschriften der ZPO zu entnehmen und seit dem 1.4.2008 auch § 48 Abs. 1a ArbGG. Danach kommen für Arbeitsgerichtsprozesse insb. folgende Zuständigkeitsnormen in Betracht:mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / f) Verbot der Kündigung

Rz. 1087 Anknüpfungspunkt des Kündigungsschutzes ist die Arbeitgeberkündigung. Bei Vorliegen sämtlicher Tatbestandsmerkmale des § 17 Abs. 1 MuSchG ist jede Kündigung des Arbeitgebers unwirksam, weil sie gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, § 134 BGB. Dies muss in den zeitlichen Grenzen der §§ 4, 7 KSchG geltend gemacht werden. Für die Kündigung im Insolvenzfall bestimmt §...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 4 Beibehaltung der Zuständigkeit bei Insolvenzverfahren und Liquidationen (§ 26 S. 3 AO)

Rz. 13 Nach dem durch das JStG 2008 v. 20.12.2007[1] mit Wirkung v. 29.12.2007 angefügten S. 3 tritt ein Zuständigkeitswechsel nach S. 1 so lange nicht ein, wie über einen Insolvenzantrag noch nicht entschieden bzw. ein eröffnetes Insolvenzverfahren noch nicht aufgehoben wurde oder sich eine juristische Person oder eine Personengesellschaft in Liquidation befindet. Dadurch so...mehr

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Kundenverträge und Fertigun... / 3.1 Realisationsprinzip als Grundsatz der Erlösrealisierung

Rz. 60 Wie bereits unter Rz. 5 erwähnt, finden sich in der deutschen Rechnungslegung – im Gegensatz zur internationalen Rechnungslegung – keine differenzierten Regeln zur Abgrenzung und Erfassung von Umsatzerlösen aus Kundenverträgen. Dementsprechend muss die Abgrenzung und Erfassung von Umsatzerlösen aus Kundenverträgen den allgemeinen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.1.3.1.2 Insolvenzverfahren

Rz. 167 Für das Insolvenzverfahren ist an die Stelle der Sequestration (Rz. 162) die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters getreten.[1] Bereits zu diesem Zeitpunkt, also vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens, ist die Uneinbringlichkeit gegeben. Vgl. zustimmend auch FG München[2], wonach bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens Uneinbringlichkeit i. S. v. § 17...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.1.5 Erneute Berichtigung

Rz. 179 Wird ein als uneinbringlich behandeltes Entgelt nachträglich doch noch vereinnahmt, so sind nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 S. 2 UStG der Steuerbetrag und der Vorsteuerabzug erneut zu berichtigen. Die Vorschrift folgt wiederum wie § 17 Abs. 2 Nr. 1 S. 1 UStG dem Gedanken, dass letztlich das tatsächlich Aufgewendete für die Besteuerung und somit auch für den Vorsteuerabzug ma...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.1.2.1.1 Noch nicht erfüllte Forderung

Rz. 150 Ist die Forderung bereits erfüllt, kann sie grundsätzlich nicht uneinbringlich sein.[1] Ist das bereits gezahlte Entgelt ganz oder teilweise zurückgezahlt, kann es insoweit uneinbringlich werden. Zahlt z. B. ein Gläubiger des Insolvenzschuldners Beträge, die er vor Insolvenzeröffnung vom Insolvenzschuldner vereinnahmt hat, nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens infol...mehr