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04.11.2016
Käuferrechte
Der Käufer eines Neufahrzeugs kann die Abnahme auch dann verweigern, wenn dieses bloß einen geringfügigen, behebbaren Sachmangel aufweist. Der Verkäufer ist verpflichtet, diesen auf eigene Kosten und auf eigenes Risiko zu beheben, so der Bundesgerichtshof in einer aktuellen Entscheidung.
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