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05.11.2013
Bundesverwaltungsgericht
Eine Beamtin auf Probe, die ihre Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit anstrebt, ist gesundheitlich nicht nur dann ungeeignet, wenn ihre vorzeitige Pensionierung vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze überwiegend wahrscheinlich ist.mehr