Lehrerverband geht juristisch gegen Verbeamtungsgrenze vor
Das im nordrhein-westfälischen Beamtenrecht fixierte Einstellungshöchstalter von 42 Jahren sei nicht stichhaltig begründet, bemängelten Vertreter des Landesverbands in Düsseldorf. Die Schutzgemeinschaft habe bei der EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Der Vorwurf: Verstoß gegen die Antidiskriminierungsrichtlinie.
Unterschiedliche Altersgrenzen in den einzelnen Bundesländern
In NRW und im Saarland sei die Altersgrenze mit 42 Jahren am strengsten, in Hessen mit 50 Jahren am arbeitnehmerfreundlichsten. Ein angestellter Lehrer habe monatlich rund 500 Euro netto weniger als ein Beamter und bis zu 1.000 Euro weniger Altersbezüge, kritisierte Rainer Lummer für den SchaLL-Landesvorstand. Es sei nicht hinzunehmen, dass die rund 40.000 angestellten Lehrer in NRW trotz gleicher Qualifikation wie ihre verbeamteten Kollegen «so schäbig behandelt werden». Nach Zahlen des NRW-Schulministeriums gab es 2015 insgesamt 181.000 hauptamtliche Lehrer in NRW.
Lehrerverband: Land müsste Belastungen durch Altersversorgung belegen
Die Landesregierung habe bei der Neuregelung des Landesbeamtenrechts Ende vergangenen Jahres vorgebracht, eine Altersgrenze sei weiterhin nötig, weil sonst die Versorgungslasten zu hoch seien. Zuvor hatte die Grenze in NRW sogar schon bei 35 Jahren gelegen. Das EU-Recht verlange von den Mitgliedsstaaten aber ein konkretes Zahlenwerk, aus dem sich die Belastungen für das Alterssicherungssystem ergeben, um eine mögliche Ausnahme von der Antidiskriminierungsrichtlinie zuzulassen. Das habe die Landesregierung nicht geliefert.
EU-Kommission prüft Beschwerde zu Altersgrenzen
Das Prüfverfahren der EU-Kommission wird nun voraussichtlich bis zu einem Jahr lang dauern. Sollte sie der Beschwerde stattgeben, könnte sie Deutschland zu gesetzlichen Neuregelungen auffordern. Bei Dissens droht eine Klage vor dem EU-Gerichtshof. Bundesweit seien rund 200.000 angestellte Lehrer betroffen, sagte Lummer.
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