Rechtsverstöße beim Anheuern von Asylentscheidern im BAMF

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat massive Rechtsverstöße beim Anheuern von Mitarbeitern zur Bewältigung der Flüchtlingswelle eingestanden. Im Schnellverfahren waren hunderte neue Mitarbeiter eingestellt und Vorschriften des Personalvertretungsrechts missachtet worden. Eine außergerichtliche Einigung zwischen Behördenleitung und Personalrat ist absehbar.

In Hunderten von Fällen seien die gesetzlich garantierten Mitbestimmungsrechte des Personalrats missachtet worden, räumten BAMF-Vertreter vor dem Verwaltungsgericht Ansbach ein.

Auch habe die Behördenleitung Schicht- und Wochenendarbeit ohne Rücksprache und notwendige Änderungen von Betriebsvereinbarungen in mehreren Bundesamts-Außenstellen angeordnet, heißt es in einer mit dem Gesamtpersonalrat abgestimmten Erklärung.

Behörde wird künftig Mitbestimmungsrechte des Personalrats beachten

Im Rahmen der mit dem Personalrat erzielten gütlichen Einigung kündigte die Behörde zugleich an, künftig die Mitbestimmungsrechte des Personalrats zu respektieren.

Im Gegenzug bot der Personalrat an, drei sogenannte Feststellungsklagen gegen die Leitung des Flüchtlings-Bundesamtes zurückzunehmen. Mit ihnen hatte die Arbeitnehmervertretung ursprünglich mehrere Rechtsverstöße der von Bundesagentur-Chef Frank-Jürgen Weise geleiteten Behörde richterlich feststellen lassen wollen. Beide Parteien haben zwei Wochen Bedenkzeit. Der Vorsitzende der zuständigen Fachkammer, Wolfgang Heilek, hatte von Beginn an auf eine gütlich Einigung der zerstrittenen Parteien gedrungen.

Außergerichtliche Einigung auch bei Schichtarbeit

Außergerichtlich geeinigt haben sich Parteien auch in der Frage der Schichtarbeit. Der stellvertretende BAMF-Personalchef Jacob Nübel versprach dem Personalrat in der vom Kammervorsitzenden vorgeschlagenen gemeinsamen Erklärung Verhandlungen über eine Zusatzvereinbarung. Diese seien bereits angelaufen.

Beigelegt wurde auch der Streit über ein vom früheren Vizepräsident Michael Griesbeck im Februar angeblich ausgesprochenes Interviewverbot für den Personalrat. Auf der Basis einer ebenfalls vom Kammervorsitzenden Heilek vorgeschlagenen Erklärung einigten sich Behördenleitung und Personalvertretung darauf: Eine E-Mail von Griesbeck an den Personalrat könne nicht als Interviewverbot interpretiert werden. Grundsätzlich dürfe der Personalrat jederzeit Interviews geben.

Die BAMF-Vertreter begründeten die teilweise Missachtung des Mitbestimmungsrechts des Personalrat bei der Einstellung von Asylentscheidern unter anderem mit dem wachsenden Antragsstau im Vorjahr; dieser habe die rasche Einstellung zusätzlicher Asylentscheider und Hilfskräfte erforderlich gemacht. Dem hielt der Anwalt der Gegenseite, Rainer Roth, entgegen: «Niemand hat das Recht, zu sagen, das interessiert mich jetzt nicht, nur weil man gerade politisch oder moralisch unter Druck steht.»

dpa