Lehrerin erhält 237.000 Euro zu viel Gehalt
Das Land Nordrhein-Westfalen hat einer Teilzeitlehrerin versehentlich fast sechs Jahre lang Vollzeitbezüge gezahlt. Nun steht die Lehrerin wegen des Behördenfehlers vor Gericht: Sie hätte das Amt auf den Fehler hinweisen müssen, meint der Staatsanwalt. Dazu sei sie als Beamtin verpflichtet. Er hat die Frau wegen Betruges angeklagt.
Amtsgericht zeigt Verständnis
Das Amtsgericht sah die Sache am Montag milder: Wenn die inzwischen pensionierte Pädagogin die 237.000 Euro zurückzahle, könne die Sache wegen Geringfügigkeit eingestellt werden. Schließlich sei es nicht ihr Fehler gewesen.
Um das gemeinsame Konto habe sich ihr Ehemann gekümmert, sagte die Lehrerin aus dem Sauerland aus. Ihrem Mann sei schlicht nicht aufgefallen, dass die Gehaltseingänge trotz Altersteilzeit die gleichen blieben. Erst bei der Pensionierung der Lehrerin war der Behörde der Fehler aufgefallen. Die 65-Jährige bekam vom Gericht drei Wochen Zeit um zu prüfen, ob sie in der Lage ist, die Summe zurückzuzahlen. Das Landesamt für Besoldung hatte eine monatliche Rate von 800 Euro vorgeschlagen.
Staatsanwaltschaft bezweifelt Irrtum der Angeklagten
Der Staatsanwalt ist mit einer Einstellung des Verfahrens nicht einverstanden: Es sei nicht glaubwürdig, dass der Angeklagten der Irrtum jahrelang nicht aufgefallen sein soll. Der Verteidiger hielt dem entgegen, die Berechnung des Landesamtes sei nicht nachvollziehbar gewesen.
Eingabefehler des Landesamtes für Besoldung
Das Landesamt für Besoldung teilte auf dpa-Anfrage mit, die Ursache sei ein Eingabefehler. Durch das Landesamt würden monatlich unter anderem die Gehälter für 160.000 Lehrer in NRW berechnet und ausgezahlt. Hierbei lasse es sich nicht vermeiden, dass es in Einzelfällen zu Eingabefehlern komme.
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