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27.07.2017
Steuererklärung 2016 - Tipp
In einigen Bundesländern müssen Steuerzahler ihre Einkommensteuererklärung 2016 erst am 31.7.2017 ans Finanzamt übermitteln. Diese Ausnahme-Fristverlängerung gilt derzeit in Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen und nur dann, wenn die Steuererklärung 2016 authentifiziert per ELSTER online übermittelt wird. Was Sie tun können, wenn Sie die Fristverlängerung bis 31.7.2017 für die Steuererklärungen 2016 nicht einhalten konnten, zeigt unser Steuertipp.
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