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26.01.2022
FG Kommentierung
Der Senat des FG Köln hat Zweifel, ob es mit Art. 63 ff. AEUV vereinbar ist, dass der Erwerb eines bebauten und vermieteten Grundstücks des Privatvermögens, welches in einem Drittstaat (hier: Kanada) belegen ist, von der Gewährung der Steuerbefreiung nach § 13c Abs. 3 ErbStG 2009 in Verbindung mit § 13c Abs. 1 ErbStG 2009 ausgeschlossen ist.
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