Nichtbeanstandungserlass bei Kontoeröffnung von Geflüchteten aus der Ukraine
Das BZSt weist darauf hin, dass von Seiten des BMF ein Nichtbeanstandungserlass bei Kontoeröffnung von Geflüchteten aus der Ukraine ohne Beibringung einer Selbstauskunft innerhalb von 90 Tagen ergangen ist.
Nichtbeanstandungserlass
Finanzinstitute müssen bei Kontoeröffnungen stets eine Selbstauskunft einholen (§ 6 Abs. 1 FKAustG). Hier muss grundsätzlich auch die Angabe einer Steueridentifikationsnummer zur Feststellung der Ansässigkeit (§ 13 Abs. 2 und 3 FKAustG) erfolgen. Falls es nicht möglich ist, eine Selbstauskunft einzuholen, kann davon nur abgewichen werden, sofern das Finanzinstitut nachweisen kann, dass die Beschaffung der Selbstauskunft aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unmöglich ist (§ 13 Abs. 2a FKAustG). Dies ist im Falle des Kriegs in der Ukraine der Fall.
Selbstauskunft von aus der Ukraine geflüchteten Personen
In diesem Fall wäre die Selbstauskunft innerhalb von 90 Tagen nachzuholen (§ 13 Abs. 2a Satz 4 FKAustG). Allerdings kann es geflüchteten Personen auch über die 90 Tage hinaus tatsächlich unmöglich sein, ihre Selbstauskunft zu vervollständigen. In diesem Fall soll die fehlende Beibringung in dieser außergewöhnlichen Situation nicht zum Nachteil der geflüchteten Personen führen. Die Finanzverwaltung stellt deshalb klar, dass die fehlende Beibringung einer Selbstauskunft von aus der Ukraine geflüchteten Personen daher zunächst und bis auf Weiteres nicht zu beanstanden ist.
BZSt, CRS Newsletter 3/2022 v. 31.3.2022
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
1.9575
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
1.117
-
Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
873
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
7316
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
661
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
643
-
Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
362
-
Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
351
-
Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
316
-
Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
296
-
Änderungen im Vorsteuer-Vergütungsverfahren zum 1.1.2026
09.06.2026
-
Übereinkommen über die Kommission zur Beilegung internationaler Steuerstreitigkeiten
02.06.2026
-
Neues DBA mit der Ukraine unterzeichnet
02.06.2026
-
Haftung für Umsatzsteuer bei Internet-Handel
22.05.2026
-
Umsatzsteuerbefreiung für Schönheitsoperationen
22.05.2026
-
Sanierungsklausel nach § 8c Abs. 1a KStG
20.05.2026
-
Zufluss bei verdeckter Einlage in eine Kapitalgesellschaft
19.05.2026
-
Registrierung für Kryptowerte-Betreiber geöffnet
15.05.2026
-
Berechnung der Zugewinnausgleichsforderung nach § 5 Abs. 1 ErbStG
08.05.2026
-
Besteuerung außerordentlicher Einkünfte ab VZ 2025
07.05.2026