McDonalds-Filiale gewinnt Klage gegen Tübinger Verpackungssteuer
Die Stadt will an der Regelung jedoch weiter festhalten, mindestens so lange, bis die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt. Das vollständige Urteil mit Gründen wird voraussichtlich im April vorliegen. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg will auch noch eine Pressemitteilung zu den Urteilsgründen veröffentlichen.
Steuer auf Einwegverpackungen und Einweggeschirr
In Tübingen werden seit Januar für Einwegverpackungen und Einweggeschirr jeweils 50 Cent Steuer fällig, für Einwegbesteck 20 Cent - pro Einzelmahlzeit werden maximal 1,50 EUR kassiert. Nach Angaben der Stadt hat die Verpackungssteuer das Müllaufkommen in Tübingen bereits um mehrere Tonnen reduziert. Einen Monat nach Einführung der neuen Steuer gab es 5 bis 15 Prozent weniger Abfall im Stadtgebiet im Vergleich zum Vorjahr.
Satzung gilt vorerst weiter
Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer bedauerte die Entscheidung. Die Steuer funktioniere in der Praxis, sagte er. Überall in Tübingen breiteten sich Mehrweg-Konzepte aus, die Stadt werde sauberer. Der Gemeinderat solle nun entscheiden, ob die Stadt das Urteil annehme oder vor dem Bundesverwaltungsgericht in Revision gehe. Die Verpackungssteuer sei nicht außer Kraft gesetzt, bevor das Urteil rechtskräftig werde, betonte Palmer. Gehe die Stadt in Revision, gelte die Regelung bis zu einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts weiter.
Widerspruch zum Abfallrecht des Bundes?
Die Inhaberin der Tübinger McDonalds-Filiale hatte bemängelt, die Steuer stehe im Widerspruch zum Abfallrecht des Bundes. Sie argumentierte, dass sie bereits Lizenzgebühren für ihre Beteiligung am Dualen System zahle.
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