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Die Finanzverwaltung hat zur steuerlichen Förderung der betrieblichen Altersversorgung Stellung bezogen und das BMF-Schreiben v. 12.8.2021 geändert.
Betriebliche Altersversorgung
Mit dem aktuellen Schreiben wird das BMF-Schreiben v. 12.8.2021, IV C 5 - S 2333/19/10008 :026 (vgl. Kommentierung) in mehreren Punkten geändert. Dabei geht es beispielsweise um
- steuerfreie Dotierungsvolumen des § 3 Nr. 63 Satz 1 EStG oder auch um
- "Freiwilligen Matching-Modelle"
BMF, Schreiben v. 18.3.2022, IV C 5 - S 2333/19/10008 :026
Schlagworte zum Thema:
bAV (Betriebliche Altersversorgung), BMF-Schreiben